ich beabsichtige einen Teil eines 1906 erbauten Bauernhauses zu sanieren und zu erweitern (Dachausbau).
Für den betrefenden Teil des Hauses erhalte ich vom Besitzer ein Dauerwohnrecht.
Die Infestitionen werden den jetzigen Wert übersteigen.
- Neubau? -
Können Sie mir mitteilen auf welche Fördermaßnahmen ich Anspruch habe?
Eigenheimzulage, voll oder halb?
..?
Danke.
MfG
Diek Junge