Eigenheimförderung & Renovierung: Möglichkeiten beim Kauf der Elternwohnung?
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Eigenheimförderung & Renovierung: Möglichkeiten beim Kauf der Elternwohnung?

Guten Tag,
meine Eltern wohnen in einem eigenen Zweifamilienhaus. In die eine Wohnung möchte ich nun einziehen (wohne nicht bei meinen Eltern). Dabei soll die Wohnung auch renoviert werden.
Ist es möglich, wenn ich die Wohnung offiziell kaufe, Eigenheimförderung und für die Renovierungsarbeiten Erhaltungsförderung zu beziehen. müssen meine Eltern (Rentner) den Kaufpreis versteuern? Was gibt es da für Möglichkeiten.
Danke für Hilfe
Andreas Bach
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie die Wohnung Ihrer Eltern kaufen und renovieren möchten. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

    • Eigenheimförderung: Ob Sie eine Eigenheimförderung erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Einkommen, der Art der Förderung und den jeweiligen Förderrichtlinien des Bundeslandes.
    • Renovierungsarbeiten: Für Renovierungsarbeiten gibt es oft separate Förderprogramme oder steuerliche Vorteile. Informieren Sie sich über Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite der KfW oder anderer Förderinstitute.
    • Kaufpreis: Der Kaufpreis sollte dem Verkehrswert entsprechen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden (Schenkungssteuer). Ein Gutachten kann hier Klarheit schaffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater und einem Steuerberater beraten, um Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und steuerlichen Aspekte zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Eigenheimförderung
    Staatliche oder regionale Unterstützung für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum. Sie kann in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten oder Steuererleichterungen gewährt werden.
    Verwandte Begriffe: Wohnungsbauprämie, KfW-Förderung, Baukindergeld.
    Renovierung
    Maßnahmen zur Instandsetzung, Modernisierung oder Verbesserung einer Immobilie. Sie können energetische Sanierungen, den Austausch von Fenstern oder die Erneuerung von Sanitäranlagen umfassen.
    Verwandte Begriffe: Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung.
    Verkehrswert
    Der geschätzte Wert einer Immobilie auf dem freien Markt. Er wird in der Regel durch ein Gutachten ermittelt und dient als Grundlage für den Kaufpreis und die Besteuerung.
    Verwandte Begriffe: Marktwert, Gutachten, Immobilienbewertung.
    KfW
    Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine staatliche Förderbank, die zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für verschiedene Vorhaben, wie z.B. den Bau oder die Sanierung von Wohneigentum, vergibt.
    Verwandte Begriffe: Förderbank, Förderprogramme, zinsgünstige Kredite.
    Schenkungssteuer
    Eine Steuer, die auf die Übertragung von Vermögenswerten (z.B. Immobilien) ohne Gegenleistung erhoben wird. Sie kann anfallen, wenn der Kaufpreis einer Immobilie deutlich unter dem Verkehrswert liegt.
    Verwandte Begriffe: Erbschaftssteuer, Freibeträge, Steuererklärung.
    Wohnrecht
    Das Recht, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. Es kann im Grundbuch eingetragen werden und den Wert der Immobilie beeinflussen.
    Verwandte Begriffe: Nießbrauch, Grundbuch, Belastung.
    Energetische Sanierung
    Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes, z.B. durch Dämmung, den Austausch von Fenstern oder die Installation einer neuen Heizungsanlage.
    Verwandte Begriffe: Energieausweis, Dämmung, Heizungsanlage.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Voraussetzungen muss ich für eine Eigenheimförderung erfüllen?
      Die Voraussetzungen variieren je nach Förderprogramm. Häufig sind Einkommensgrenzen, die Art der Immobilie und die Nutzung (Selbstnutzung) entscheidend. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank, der KfW oder Ihrem Bundesland.
    2. Gibt es spezielle Förderungen für die Renovierung einer gebrauchten Immobilie?
      Ja, die KfW bietet beispielsweise Förderprogramme für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden an. Auch regionale Förderprogramme können in Frage kommen.
    3. Wie wirkt sich der Kaufpreis auf die Fördermöglichkeiten aus?
      Ein zu niedriger Kaufpreis kann als Schenkung gewertet werden und Schenkungssteuer auslösen. Ein realistischer Kaufpreis ist wichtig für die Finanzierung und die steuerliche Behandlung.
    4. Was ist der Unterschied zwischen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten?
      Zuschüsse sind einmalige oder laufende Zahlungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zinsgünstige Kredite müssen zurückgezahlt werden, haben aber niedrigere Zinsen als herkömmliche Kredite.
    5. Kann ich die Renovierungskosten steuerlich absetzen?
      Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Renovierungskosten als Handwerkerleistungen oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.
    6. Welche Rolle spielt das Alter meiner Eltern beim Immobilienkauf?
      Das Alter Ihrer Eltern spielt keine direkte Rolle bei Ihren Fördermöglichkeiten. Allerdings kann es relevant sein, wenn Ihre Eltern den Kaufpreis als Altersvorsorge benötigen oder bestimmte Vereinbarungen (z.B. Wohnrecht) getroffen werden sollen.
    7. Was ist bei der Finanzierung des Immobilienkaufs zu beachten?
      Vergleichen Sie verschiedene Angebote von Banken und Bausparkassen. Achten Sie auf die Zinsen, die Laufzeit und die Möglichkeit von Sondertilgungen.
    8. Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung von Förderungen?
      In der Regel benötigen Sie einen Kaufvertrag, Einkommensnachweise, einen Energieausweis (falls vorhanden) und gegebenenfalls Angebote für die geplanten Renovierungsarbeiten.

    🔗 Verwandte Themen

    • Immobilienkauf von den Eltern: Steuerliche Aspekte
      Informationen zu Schenkungssteuer und anderen steuerlichen Auswirkungen beim Kauf einer Immobilie von den Eltern.
    • Förderprogramme für energetische Sanierung
      Überblick über die verschiedenen Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen.
    • Finanzierungsmöglichkeiten für den Immobilienkauf
      Vergleich verschiedener Finanzierungsmodelle und Tipps zur optimalen Finanzierung.
    • Gutachten zur Immobilienbewertung: Notwendigkeit und Ablauf
      Informationen darüber, wann ein Gutachten erforderlich ist und wie es erstellt wird.
    • Wohnrecht und Nießbrauch: Rechte und Pflichten
      Erläuterung der Rechte und Pflichten bei Wohnrecht und Nießbrauch.
  2. Eigenheimförderung: Kauf vs. Miete – Steuerliche Aspekte

    Folgende Alternativen gibt es:
    1. Sie kaufen die Wohnung und erhalten (bis zu einem gewissen Einkommen) Eigenheimförderung (2.500 DM/Jahr wenn Wohnung älter als 2 Jahre, ansonsten 5.000 DM/Jahr zzgl. 1.500 DM/Kind. Absetzungen für Renovierungen sind dann nicht mehr möglich.
    Ihre Eltern müssen die Differenz zu dem damaligen Kaufpreis (Herstellungspreis) zum jetzigen Verkaufspreis (das, was sie zahlen) nur versteuern, wenn sie die Wohnung kürzer als 10 Jahre im Besitz hatten. Wenn länger als 10 Jahre, dann bleibt es steuerfrei. U.U. müssen die abgesetzten Abschreibungen zum Verkaufserlös hinzuaddiert werden, aber auch nur, wenn die Wohnung kürzer als 10 Jahre in ihrem Besitz war.
    2. Besonders geeignet wenn die Wohnung weniger als 10 Jahre im Besitz ihrer Eltern: Ihre Eltern vermieten ihnen das Ding zum halben ortsüblichen Preis. Im Gegenzug dürfen ihre Eltern die Erhaltungsaufwendungen voll abschreiben. Lohnt sich auch, wenn in den nächsten Jahre viel renoviert werden muss.
    3. (eigentlich 2b). Nachdem die 10 Jahresfrist abgelaufen ist und alle Renovierungen getätigt wurden, können ihre Eltern ihnen die Wohnung verkaufen (dann wie in Punkt 1 beschrieben). Ab diesem Zeitpunkt sind keine Absetzungen für Erhaltungsaufwand mehr möglich.
    Keine Rechtsberatung
    Gruß
    Harald Schneider
  3. Feedback: Danke für die hilfreichen Informationen!

    Danke
    Damit kann ich was anfangen.
    Dankeschön.
    Andreas Bach
  4. Grunderwerbssteuer: Berechnung & Investitionszulage (Rheinland-Pfalz)

    Grunderwerbssteuer
    Aber nicht Grunderwerbssteuer 3.5 % von 100000 DM Kaufpreis (wegen voller Förderung) = 3500 DM an das Finanzamt zu zahlen vergessen.
    Eventuell (wenn in Neufünfland) Investitionszulage auf die Renovierungskosten beantragen (Bauleistungen / Renovierungen), max. 40000 DM, davon werden 15 % ausgezahlt = 6000 DM, aber nur, wenn etwas zeitlicher Abstand zwischen Kauf und Renovierung.
    Gibt's eigentlich noch die Vorbezugspauschale (3500 DM absetzen im Jahr des Einzugs) noch?
  5. Frage: Grunderwerbssteuer auch beim Wohnungskauf im Elternhaus?

    Was hat's denn damit auf sich?
    Grunderwerbssteuer? Ich wollte doch nur die eine Wohnung kaufen und nicht das ganze Haus. Muss ich da auch Grunderwerbssteuer zahlen? Das ganze ist in Rheinland-Pfalz. Wie rentiert sich denn dann das ganze, wenn ich max.2500.- zurückbekomme und 3500,- Steuer zahlen Muss.?
    Man merkt wohl, dass ich überhaupt keine Ahnung davon habe, aber es ist so.
    Gruß
    Andreas Bach
  6. Immobilienkauf: Rentiert sich der Kauf der Elternwohnung?

    Warum wollen Sie eine Wohnung kaufen?
    Wieso gehen sie davon aus, das ein Wohnungskauf sich rentiert? Erst recht wenn sie eine Wohnung in einem 2FH erwerben, welches Ihren Eltern gehört? Und wie sieht Ihre finanzielle Situation aus? Lassen sie sich am besten beraten über die Grundkenntnisse des Immobilieneerwerbs oder kaufen sie sich ein Handbuch Bauen oder Eigentumswohnungen der Stiftung Warentest.
    Ob sich für Ihre Eltern die Vermietung einer Wohnung steuerlich lohnt, erfordert Kenntnis der finanziellen und steuerlichen Situation.
  7. Grunderwerbssteuer: Höhe & Eigenheimförderung optimal nutzen

    Thema Grunderwerbssteuer
    Grunderwerbssteuer wird auf jeden Fall fällig, auch wenn man nur eine Wohnung kauft. Sie beträgt 3,5 % des Kaufpreises.
    Am idealsten ist es natürlich, wie weiter oben geschrieben, die Wohnung für 100 TDM zu kaufen um zum einen die gesamte Eigenheimförderung zu bekommne, zum anderen nicht mehr als 3.500 Grunderwerbsteuer zu zahlen.
    =>3.500 DM Grunderwerbssteuer stehen 8 Jahre lang EHF (die beschriebenen 2.500 DM) entgegen. Also doch ein gutes Geschäft.
    An Ulf Gebhardt: Die Vorsteuerpauschale von 3.500 DM gibt es nicht mehr. Die Investitionszulage in den NBL ist meines Wissens ebenfalls gestorben (am sterben?) Anmerkung an Andreas Bach: Gilt auf jeden Fall nicht in Rheinland-Pfalz.
    Keine Rechtsberatung
    Gruß Harald Schneider
  8. Alternative: Dauernde Last statt Kauf – Vor- und Nachteile

    Dauernde Last..
    Falls Ihnen Ihre Eltern das Haus mal später vererben wollen, käme auch folgende Konstruktion in Frage: Die Eltern übereignen Ihnen das Haus und als "Kaufpreis"übernehmen Sie eine dauernde Last: Sie verpflichten sich, Ihren Eltern den monatlichen Betrag, der als Mietpreis für die Wohnung, die Sie beziehen wollen, anfällt, lebenslang zu zahlen. Die Grundsteuer wird natürlich fällig, aber Sie können alle Abschreibungen bzw. Reparaturkosten für das Haus von der Steuer abziehen. Da Ihre Eltern Rentner sind, müssen die dann zwar die "Mietzahlungen"versteuern, aber das trifft die dann nicht mehr so hart. Sie sollten aber die Wohnung, die Sie beziehen wollen, erst  -  steuergünstig  -  voll renovieren und danach einziehen, sonst ist der Vorteil dahin!
    Sprechen Sie gegebenenfalls mit einem Notar!
  9. Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notar & Finanzierung beachten!

    Grunderwerbssteuer die III.
    Die Rechnung ist unvollständig, neben der Grunderwerbssteuer ist noch der Notar zu bezahlen, und wenn sie Fremdkapital benötigen, ist auch das Grundbuchamt wegen der Grundschuld zu bezahlen, und jedes Jahr wird die Grundsteuer fällig, und wenn der Preis der Wohnung eher ein Gefälligkeitspreis ist, bekommen sie evtl. doch Probleme mit dem Finanzamt, und wenn sie bei der Finanzierung viel zu teuer abschließen, ..., und die Renovierung müssen sie auch aus der eigenen Tasche bezahlen, so einfach ist die Rechnung nun doch nicht, ..., und sollten sie später eine andere Immobilie, der Traum Ihres Lebens, neu bauen wollen, dann haben sie Ihre Eigenheimzulage bereits verbraucht, denn jeder darf nur einmal im Leben diese in Anspruch nehmen, ..., und wenn später noch Kinder da sind, dann geht Ihnen auch noch das Baukindergeld flöten, ...
  10. Investitionszulage & Eigenheimzulage: Chancen und Risiken

    @Harald (6) Investitionszulage
    Investitionszulage gibt es noch bis 2005/2006 in Neufünfland, natürlich nicht in Rheinland-Pfalz.
    Vieles hängt natürlich vom Alter der Eltern, der Anzahl der Kinder usw. ab. Da Ricardo hier so viele Nachteile aufzählt hier noch einige Ideen, die dafür sprechen könnten:
    • Diskussion, ob Eigenheimzulage noch lange so weiter besteht läuft
    • Kaufsumme Haus vermindert Summe der Erbschaftssteuer (ich hoffe aber, Sie leben alle noch lange zusammen unter einem Doppeldach, war nur theoretisch)
    • vielleicht wollen Sie dort ganz gewiss alt werden, dann kommt keine Traumimmobilie mehr und Eigenheimzulage ist passe.
    • Bankkredite, Grundschuld u.ä. erübrigt sich, falls Jutta's Modell (7) möglich.

    Wahrscheinlich mal 1-2 Stunden bei einem guten Steuerberater/Notar "einkaufen" und sich beraten lassen.

    • Das Schild  -  keine Rechtsberatung  -  ganzhochhalt*
  11. Zusatzkosten: Notar, Grundbuch & Grundsteuer beim Wohnungskauf

    Weitere Kosten ...
    1. Notar + Grundbuchkosten: Daumenregel ca. 1,5 % des Kaufpreises (ohne Grundschuld wenn Fremdkapitel benötigt wird) einmalig.
    2. Grundsteuer: Als vorsichtige Schätzung (ich weiß, es gibt eine gewisse Bandbreite) liegt die für eine normale Wohnung bei ca. 100 DM/Jahr. Die zahlen sie als Eigentümer direkt und als Mieter indirekt über die Nebenkosten, macht also kein Unterschied.
    3. Eigenheimförderung: Bekommt jeder nur einmal, Ehepaare Zweimal. Soweit korrekt. Aber jetzt auf die Zulage verzichten, weil man vielleicht irgendwann mal später ein neues Haus bauen will, halte ich für ein bisschen weit hergeholt (außer es gibt konkrete Pläne). Bei so einer Argumentation dürfte ich nie einen Kredit für ein Haus aufnehmen, aus Angst vor Arbeitslosigkeit oder Krankheit die vielleicht in 20 Jahren zutreffen könnten.
    4. Die Lösung von Jutta Gr. ist eine vernünftige Lösung wenn sie bei ihnen passt (und ihre Elern mitspielen).
    5. Eine Alternative ist: Ihre Eltern vermieten an sie ein paar Jahre zum halben ortsüblichen Preis und bringen in der Zeit das Haus in Schuss (Eltern können Kosten absetzen), auch vor dem Hintergrund der 10 Jahre, um Einkommenssteuerfreiheit zu erlangen.
    Dann verkaufen sie ihnen die Wohnung für mind. 100 TDM und sie bekommen 8 Jahre Förderung.
    Keine Rechtsberatung
    Gruß
    Harald Schneider
  12. Renovierungskosten: Können Rentner diese absetzen?

    Von was setzen Rentner Kosten ab?
    Danke für die rege Beteiligung an meiner Sache.
    Es gehört vielleicht nicht zu diesem Thema, aber ich frage mich, wenn meine Eltern Rentner sind und nichts zu versteuern haben, wie Sie dann Renovierungskasten absetzten können?
    Viele Grüße
    Andreas Bach
  13. Steuerliche Aspekte: Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung für Eltern

    Ihre Eltern
    hätten im geschilderten Fall Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; diese werden um die Instandhaltungskosten vermindert. Ob Rentner oder nicht, spielt da keine Rolle ... Da Sie (wie Ihre Fragestellung vermuten lässt ...) in dieser Thematik doch sehr unbeschlagen zu sein scheinen (sorry!), empfehle ich ebenfalls dringend die Konsultation eines Steuerberaters. Nur der kann, unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommenssituation und Lebensplanung eine substantielle Auskunft geben.
    MfG und nichts für ungut.
  14. Renovierungskosten: Absetzung bei 'dauernder Last' durch Käufer

    Renovierungskosten..
    würden bei meinem Modell doch nicht Ihre Eltern, sondern Sie absetzen können. Sie wären ja dann der Eigentümer, der den Eltern eine "dauernde Last"- dasist wichtig für die steuerliche Behandlung!  -  zu erbringen hätte. Aber das alles ist sehr kompliziert, Notar und Steuerberater fragen, falls Ihre Eltern da überhaupt mitziehen sollten!
  15. Info: Grunderwerbsteuer bei Verkauf innerhalb der Familie?

    grunderwerbsteuer
    meines Wissens fällt bei verkäufen innerhalb der Familie keine grunderwerbsteuer an. (meine ich da mal gehört zu haben (jedenfalls bei geschäften von Eltern und kindern, bzw. ehepartner untereinander) )
  16. Renovierungskosten: Absetzen durch Rentner – Lohnt sich das?

    zu Pkt. 5 v. Harald Schneider
    Meine Frage von was Rentner Kosten absetzen können bezog sich auf die Erläuterung v. Harald Schneider Pkt 5 ... (Eltern können Kosten absetzen) ...
    Sicherlich von den Steuern die Sie für Mieteinnahmen zahlen.
    Da Sie aber doch wohl nicht mehr an Steuern (von Renovierungskosten) erstattet bekommen als Sie bezahlt haben (oder?), frage ich mich ob dieses Konstrukt sinnvoll ist die Rnovierungskosten geltend zu machen.?
    viele Grüße
    Andreas Bach
  17. Empfehlung: Individuelle Beratung zur Eigenheimförderung nutzen!

    halten Sie sich doch an den Rat von Jutta
    jeder Fall ist anders. Es kommt doch auch die ganz persönlichen Daten von Ihnen und Ihren Eltern an. Ruhig mal auch einige Pfennige investieren.
    Können Sie dann evtl. von der Steuer absetzen 😉
  18. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Eigenheimförderung & Renovierung: Elternwohnung kaufen – So geht's!

    💡 Kernaussagen: Der Kauf einer Elternwohnung zur Renovierung kann durch Eigenheimförderung unterstützt werden, jedoch fallen Grunderwerbssteuer und weitere Nebenkosten an. Eine Alternative ist die "dauernde Last", bei der Mietzahlungen an die Eltern geleistet werden. Die steuerliche Behandlung ist komplex und erfordert individuelle Beratung. Die Möglichkeit der Investitionszulage ist regional unterschiedlich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass neben der Eigenheimförderung auch die Grunderwerbssteuer (ca. 3,5% des Kaufpreises) anfällt, wie in Grunderwerbssteuer: Berechnung & Investitionszulage (Rheinland-Pfalz) erläutert wird. Diese Steuer kann die Rentabilität des Kaufs beeinflussen.

    💰 Kosten: Neben dem Kaufpreis und der Grunderwerbssteuer sollten auch Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5% des Kaufpreises) sowie die jährliche Grundsteuer berücksichtigt werden. Diese Kosten werden im Beitrag Zusatzkosten: Notar, Grundbuch & Grundsteuer beim Wohnungskauf detailliert aufgeführt.

    🔧 Praktische Umsetzung: Prüfen Sie, ob die Investitionszulage in Ihrem Bundesland (Neufünfland) noch verfügbar ist, wie im Beitrag Investitionszulage & Eigenheimzulage: Chancen und Risiken erwähnt. Diese Zulage kann einen Teil der Renovierungskosten decken.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich umfassend von einem Steuerberater und Notar beraten, um die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Der Beitrag Empfehlung: Individuelle Beratung zur Eigenheimförderung nutzen! unterstreicht die Notwendigkeit einer persönlichen Beratung, da jeder Fall unterschiedlich ist und von verschiedenen Faktoren abhängt.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Die "dauernde Last" als Alternative zum Kauf kann steuerliche Vorteile bieten, da die Renovierungskosten möglicherweise von Ihnen als Eigentümer abgesetzt werden können, wie im Beitrag Renovierungskosten: Absetzung bei 'dauernder Last' durch Käufer erläutert wird. Klären Sie dies jedoch unbedingt mit einem Steuerberater.

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