Anlagenaufwandszahl bei Pellets?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Anlagenaufwandszahl bei Pellets?

Probiere so einen KfW Energiesparhausantrag auszufüllen, der seinen Aufbau und seine Werte aus der EnEVAbk. entlehnt.
Was ist bei einem Pelletskessel denn die Anlagenaufwandszahl nach DINAbk. V 4701-10? Mein Heizungsbauer meinte erst Null dann weiß nicht, nun will er sich einlesen (kann bei ihm lange dauern).
Also: Haben Pellets auch so'ne Zahl?
Viele Grüße,
Thomas Walter
  1. Ist wohl noch nicht endgültig ausdiskutiert ...

    Ist wohl noch nicht endgültig ausdiskutiert und ob das vor den Wahlen noch was wird?
    Mein aktueller Kenntnisstand als angehender Bauherr ist folgender: Holzpellets Kessel unterliegen NICHT der Nachweispflicht nach EnEVAbk., da regenerative Energie. Die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs gilt nicht, da regenerative Energie. Anlagenaufwandszahl kann nach DINAbk. 4701-10 nicht berechnet werden. Für die EnEV muss lediglich seitens der Baukonstruktion die Einhaltung des maximalen Transmissionswärmeverlusts Htmax nachgewiesen werden.
    Aber das war ja eigentlich gar nicht Deine Frage ... Du brauchst ja eine Anlagenaufwandszahl. Dazu habe ich vor ein paar Monaten den nachfolgend verlinkten Thread bei Carmen e.V. gefunden. Vielleicht hat auch das BiomasseInformationsZentrum (2. Link) neuere Infos.
    Positiv stimmen diese Angaben eigentlich noch nicht. Vielleicht helfen die Infos bzw. die Anlaufstellen dennoch weiter. Und vielleicht ist die Diskussion in der Politik doch weiter fortgeschritten als gedacht. Und zur Erinnerung für Mitleser (Thomas kennt mich bereits als interessierten Baulaien)  -  ich bin nur ein angehender Bauherr und keinerlei Bauexperte.
    • Name:
    • Reg2023-Wolfgang
  2. Diskutierte Werte

    0.1  -  0.2 Primärenergiefaktor
    Anlagenaufwand wie Konstanttemperaturkessel
    Also:
    Fast jedes Haus ein kfw-40 Haus.
    Gilt aber z.Z. noch nicht!
    z.Z. gilt:
    Transmissionswärmeverlust H'T kleiner gleich 70 % max H'T für kfw-Nachweis.
    Transmissionswärmeverlust H'T kleiner gleich 76 % max H'T für öffentlich-rechtlichen Nachweis (§ 3, Abs. 3).
  3. Hm ...

    Hm ich habe' von meinem Statiker gerade nur zwei sinnvolle Zahlen (werde' mir Montag mal das ganze Spreadsheet von ihm besorgen). Es handelt sich um den "spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmebedarf":
    • Höchstwert für das Gebäude 0,52 W/ (m²*K)
    • Für das Gebäude berechneter Wert 0,43 W/ (m²*K)
    • d.h. 82 % und damit kein KfW Energiesparhaus 60?

    Oder nehme' ich da die ganz falschen Zahlen? Gibt's hier irgendwo was Gutes zum (schnellen) Einlesen?
    Viele Grüße,
    Thomas Walter

  4. und kann das sein?

    Was mich auch wundert: Mein Haus hat 18 cm Polystyrol WDVSAbk., 14 cm PURAbk. 025 Aufsparrendämmung im Dach, normale Fenster mit k-Wert 1,1 etc., da muss doch was Besseres rauskommen als 82 % vom gesetzlichen Maximalwert ...?
    Grüße,
    Thomas Walter
  5. Die Krux ist die halbdurchdachte EnEV

    Die 76 % H'T-Regel nach § 3, Absatz 3 war zunächst als Ersatz für Heizsysteme gedacht, die mit den Mittel der DINAbk. V 4701-10 nicht abbildbar sind, somit keine Regeln der Technik vorliegen.
    (z.B. Stückholzkessel)
    Da das wirklich nur recht wenige Ausnahmen zu sein schienen, hat man sich wohl keine großen Gedanken gemacht.
    Der Hintergedanke von der grundsätzlich einzuhaltenden H'T-Anforderung (also Mittlerer U-Wert) war, dass die Gebäudehülle mit einer sehr guten Anlagentechnik nicht wesentlich schlechter wird, als die WSV 95 vorgegeben hätte.
    Wenn nun wirklich einer mit Stückholzkesseln heizen will, dann soll er wenigstens eine Supergute Gebäudehülle nachweisen, also nur 76 % des zulässigen Wertes einhalten.
    Was man aber absolut nicht beachtet hat, ist die Tatsache, dass fast jeder Anbau (über 100 m³ mit vorhandener Haustechnik) nicht primärenergetisch nachweisbar ist, weil die bestehende Anlage nicht bewertbar ist. Es liegen definitiv keine Regeln der Technik vor. Auch in absehbarer Zeit nicht.
    Als Rückfallebene bleibt nur der 76 % H'T-Nachweis.
    Das Problem an dem Nachweis:
    Er ist einfach ein Witz. Absolut abhängig von den Fensterflächenanteilen. Wenn ich auch bei gedämmten Bauteilen einen mittleren U-Wert von 0.25-0.30 W/m²K problemlos erreichen kann, so macht mir doch die relative Fläche von Fenstern  -  sei es nun 1.4 W/m²K oder 1.2 W/m²K ganz schnell alles kaputt.
    Eine Farce, weil solare Gewinne keine Rolle spielen.
    Hier wäre eine U-Äquivalent-Berechnung (wie in WSV 95 angeboten) also Kombination aus U- und g-Wert sicherlich sinnvoll gewesen.
    Lüftungsverluste und Interne Gewinne werden ebenfalls nicht berücksichtigt. (Muss auch nicht  -  Aber man sollte es wissen, dass z.B. eine Lüftungsanlage oder ein bestandener BDT hier keine Rolle spielen.)
    Wohl aber die Wärmebrückenbehandlung!
    Ob ich nun einen Zuschlag von 0.05,0.10 oder z.B. 0.02 W/K x umfassende Gebäudehülle liegt in der Hand des Planenden.
    Insgesamt ist diese Regel zu einer Unfähigkeitsbescheinigung der EnEVAbk.-Macher geworden. (So ähnlich wie Inthronisierung des Beiblatts 2 der DIN 4108)
    Nicht zu Ende gedacht und nun hat man den Salat.
    Und die KfWler haben nicht besseres zutrun als diese Krux aufzugreifen und noch zu verschärfen.
    Also: Wenig Fenster, dann klappt's auch einfach mit dem Nachweis.
    Gruß, JDB
  6. Schweinerei

    jetzt habe' ich langsam das System kapiert. Aber so einen Abgrund an Regelwerk hätte ich nicht erwartet. Damit flieg' ich wohl aus der KfW Energiesparhausförderung raus. Die gleichen Werte wie oben angegeben findet man auch auf S. 6 des BIZ-Newletters März 2002 (s. Link unten):
    • Hätte ich die Hälfte an Geld ausgegeben und statt Pellets eine treibhausfördernde Gasbrennwerttherme genommen, würde ich gefördert.
    • Die Korrektur der KfW für diesen Missstand dauert solange (Herbst evtl.), dass all bis dahin begonnen Pellets-Bauvorhaben nicht mehr förderungsfähig sind.
    • Eigentlich sollte die KfW erlauben, dass Bauvorhaben mit Pellets, die 2002 bereits begonnen wurden, auch nachträglich noch gefördert werden können. Schließlich kann man dem Bauherren nicht die Schlaftätigkeit bei der Korrektur offensichtlicher Fehler anlasten. Aber wahrscheinlich wird's wohl so laufen, dass umweltbewusste Bauherren hier abgestraft werden.
    • Wofür sind eigentlich die Grünen an der (Mit-) Regierung, wenn solche Pannen nicht sofort gefixt werden? Passt zur geplanten Abschaffung / Reduzierung der Eigenheimförderung, die den Bauherren auch nur als Landschaftszerstörer ansehen und die Kinder lieber im urbanen Ballungsraum aufwachsen lassen will. Werde ich im September nochmal intensiv drüber nachdenken. Ok, dass ist jetzt off topic, aber muss meinen Ärger erstmal verdauen.

    Viele Grüße,
    Thomas Walter


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