Im Jahre 1999 wurde in Appen bei Pinneberg/Schleswig-Holstein eine kleine Neubau-Eigentumswohnanlage erstellt. Die Fassaden (Süd-West-Fassade = Wetterseite) wurden mit verfugtem Klinker versehen. An einigen - nicht allen - Fensterscheiben zeigte sich nach ca. 1 Jahr die Erscheinung, dass schlierenartige "Verschmutzungen" auftraten, die jedoch nicht mit handelsüblichen Fensterreinigern zu beseitigen waren. Bei näheren Hinsehen stellte sich heraus, dass es sich nicht um Verschmutzungen, sondern um regelrechte Verätzungen des Glases handelte. Damals sagte mir ein Spezialist vom Reinigerhandwerk, dass dieser Schaden durch aus dem Verblend oder den Fugen austretende Chemikalien verursacht worden und dies einer der häufigsten Bauschäden sei.
Lange Diskussionen mit dem Bauträger folgten. Im August 2006 wurde schließlich die betroffene Verglasung (aus Geldern meines Restbehalts; ca. 1000 €) ersetzt.
Allerdings zeigte sich im Februar 2007, dass die gleichen Verätzungen erneut auftraten.
Der Bauträger schließt nun kategorisch aus, dass nach nunmehr 8 Jahren nach Fertigstellung noch immer Chemikalien aus Verblend/Fugen austräten. Der Glasermeister, der die neue Verglasung eingesetzt hat, meinte allerdings, dass dies auch nach dieser langen Zeit möglich sei; er sprach von austretendem Calciumcarbonat.
Ich wäre nun um Hilfestellung bei folgenden Fragen dankbar:
- Woher könnten diese Verätzungen stammen?
- Gibt es Mittel, die diese Verätzungen auf dem Glas verschwinden lassen?
Der Bauträger ist gleichzeitig Verwalter dieser WEGAbk.. Unabhängig davon, in welcher Eigenschaft (ob als Verwalter oder Bauträger) er tätig würde, haben wir uns mit ihm geeinigt, dass ein Sachverständiger die Ursache des Schadens herausfindet. Er (als Verwalter) sucht nun nach einem Sachverständigen für das Glaserhandwerk. Ich bzw. wir als betroffene Eigentümer würden allerdings eher einen Sachverständigen für das Maurerhandwerk auswählen.
- Sollte ein Sachverständiger für das Glaserhandwerk ODER Maurerhandwerk eingeschaltet werden?
Wohlgemerkt: Es geht NICHT um eine gerichtliche Auseinandersetzung. Es geht zunächst allein darum, zu klären, woher die Schäden stammen.
- Kann ein Sachverständiger, der seinen Sitz in Hamburg hat, ein Gutachten abgeben für ein Objekt, welches sich in Schleswig-Holstein befindet (wobei sowohl Bauträger als auch Glaserbetrieb ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben)? (Hintergrund: Sachverständige aus Hamurg verursachen wg. kürzerer Anfahrtswege erheblich geringere Kosten als z.B. Sachverständige aus Lübeck oder Flensburg)
Ich bin übrigens betroffener Eigentümer. Es geht mir ausschließlich um Klärung der sachlichen Ursachen, nicht um rechtliche Hinweise bezüglich Verjährungsfristen etc.
Vielen Dank für Ihre Hinweise und Tipps - darüber freut sich sehr
Rüdiger Priewe