Hallo Forum,
meine Frage lautet:
Welche ist die Mindeststärke eines Gefälleestrichs (Zementestrich) der als Verbundestrich auf einer Plattendecke, die selbst schon 4 cm Aufbeton hat, gegossen wird. Es handelt sich um eine Flachdachterrasse. Das Gefälle soll ca. 1,5 % betragen.
Mit freundliche Grüßen
JJ
Mindeststärke eines Gefälleestrichs als Verbundestrich auf Terrasse
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge
Mindeststärke eines Gefälleestrichs als Verbundestrich auf Terrasse
-
Mindestnenndicke für Verbundestrich
Hallo Jottjott,
die Mindeststärke Ihres Gefälle-Zementestrichs muss an allen Stellen mindestens 30 mm betragen!
Also auch am Fußpunkt des Gefälles.
Denken Sie daran, dass das Gefälle mindestens 1,5 % betragen muss (nicht "soll"!), besser wären 5 %! , nur so können handwerkliche Ungenauigkeiten (Estrichleger, Abdichter, Terrassenbelag) ausgeglichen werden.
Ich hoffe, Sie haben genug "Höhenzentimeterchen" zur Verfügung, wenn nicht, Planungsfehler!
Viel Erfolg! -
Ein Gefälle
von 5 % hat außerdem den Vorteil, dass man im Winter Schlitten fahren kann. -
5 % scheint mir schon ein wenig arg!
Danke für die Antworten,
5 % Gefälle in Planung scheint mir aber schon ein wenig viel! Wenn dann noch nicht ganz genau gearbeitet wird, dann habe ich vielleicht 7 % Gefälle anstatt 3 %.
Aber trotzdem Dank für den Hinweis auf die möglichen Ausführungsfehler.
MfG
JJ -
Hallo @ll, da hätte ich dazu eine vielleicht ...
Hallo @ll,
da hätte ich dazu eine vielleicht ziemlich laienhaft anmutende Frage:
Nämlich warum das Gefälle eigentlich so von Bedeutung ist, da ja jedes Flachdach ohnehin wasserdicht sein muss. Und damit meine ich eben wasserdicht und nicht nur ein bisschen wasserdicht. (so ähnlich wie schwanger und nicht schwanger - nur um meine Gedanken zu erklären).
Da sollte es doch eigentlich keine Rolle spielen ob die Neigung 1 % oder 3 % beträgt. Schließlich bleibt der Boden ja auch bei 3 % Neigung noch mindestens feucht.
Gruß JJ -
Bei 3 %
bleibt der Boden zwar leicht feucht aber es bleibt kein Wasser stehen.
Bei 1 % schafft es das Wasser nicht über die Stöße der Abdichtung zu kommen und bildet deshalb Pfützen. Mal abgesehen von den Kaulquappen, die sich da im Laufe der Zeit einnisten, kann es dann durch Frosteinwirkung (falls es nochmal Winter werden sollte) zu Beschädigungen kommen.
Außerdem gibt es immer noch die Maßtoleranzen im Hochbau und handwerkliche Ungenauigkeiten, die bei 1 % Gefälle im Extremfall zu 0 % Gefälle führen können. -
gar nicht laienhaft
Die Flachdachrichtlinien denken in die selbe Richtung. Den Materialien macht Wasser nichts aus. Gefälle ist kein Muss. Es sind auch gefällelose Dächer möglich. Nur müssen sie anders ausgebildet werden. Zitat:
"Dachabdichtungen mit einer Neigung unter 2 % sind Sonderkonstruktionen und sollen nur in Ausnahmefällen vorgesehen werden. In diesen Fällen sind entweder beide Lagen aus Polymerbitumenbahnen herzustellen oder es sind unter der oberen Lage Polymerbitumenbahn zwei Lagen Bitumenbahnen einzubauen, von denen höchstens eine Lage eine Bahn mit niedriger Höchstzugkraft und geringer Dehnung sein darf. Zusätzlich sollte ein schwerer Oberflächenschutz (z.B. Kies) vorgesehen werden. "
Ob Gefälle ja oder nein ergibt sich bei mir allein aus der Nutzung. Eine Frühstücks-Dachterrasse mit mehreren Prozent Gefälle halte ich für schlecht nutzbar. Da läuft der Kaffee aus der Tasse. Die hier diskutierten 5 % sollte man sich mal vorstellen: es ist wie wenn man zwei Tischfüße mit 5 cm hohen Klötzen unterlegt. -
Regel hin oder her
selbst 2 % sind bei einer genutzten Dachterrasse schon nicht mehr angenehm. Da kommt man mit Bierdeckeln unter den Tischbeinen nicht mehr hin.
Und mir verschließt sich auch der Sinn, wenn die Abdichtungsebenen unter dem Estrich regelgerecht ausgeführt worden sind, der Estrich einen 2-komponentigen Kunststoffanstrich bekommt, dann Drainmatten verlegt werden und ein Fliesenbelag draufkommt.
Da ist dann nichts mehr mit 1 cm Montageausgleich usw.
Wenn der Boden eben ist, und nur um die Abläufe ein leichtes Gefälle erstellt wird, bleibt bei Regen nur ein Wasserfilm von vielleicht 5 mm stehen. Und der Boden ist vernünftig nutzbar.
Wie immer, nur meine Meinung.
Gruß Christian -
Estrichstärke
Hallo Forumskollegen!
Ihr seid ja richtig fleißig im Beantworten
Aber leider am Thema vorbei
Die Frage von Herrn/Frau Jayjay war:
"Welches ist die Mindeststärke eines Gefälleestrichs (Zementestrich) ... auf einer Flachdachterrasse? "
Leider endete die Diskussion in der Gefälleneigung.
Dazu kann ich allen nur folgenden Tipp geben:
Alle Balkone und Terrassen sind Falchdachkonstruktionen!
Hierfür gelten u.a. die "Flachdachrichtlinien".
Für die sichere Ableitung von Niederschlagswasser soll ein Gefälle von mindestens 2 % geplant werden ..., im Endausbauzustand!
Da ja auch die Hände der beteiligten Handwerker "rund" sind, geben Sie denen doch einfach ein paar "Toleranzprozentchen" mit, damit am Schluss auch wirklich 2 % Gefälle herauskommt.
Glück auf! -
Mindeststärke eines Gefälleestrichs als Verbundestrich auf Terrasse
@ Johannes Rudolf
um nochmal auf die Stärke zurückzukommen:
Die Stärke eines Verbundestrichs soll das 2,5-fache des Größtkorns betragen.
Bei Körnung 0/4 wären das etwa 10 mm.
Wieso sind alle Balkone u. Terrassen Flachdachkonstruktionen?
Gruß -
voll im Thema
Nana Herr Rudolf, ich habe die Frage des Beitragserstellers in 4 beantwortet. Damit war mein Beitrag wohl im Thema. Zur Mindestdicke haben Sie doch schon einen Schnellschuss abgegeben, was vermissen Sie? Wohl die Korrektur? Wie ich jetzt sehe haben Sie nämlich einen falschen Schnellschuss abgegeben, siehe DINAbk. 18560-3 Abschnitt 3.2. Nach Tabelle 1 der DIN 18560-1 beginnt die Nenndicke für ZEAbk. bei 10 mm. Bei Verbundestrichen sollte sie nicht weniger als das Dreifache des Größtkorns des Zuschlages betragen. Damit wären wir bei einer Mindestdicke von 20 bis 25 mm.
Zu Ihren zusätzlichen Gefälleprozentchen: ich Stelle mir eben eine 4 m tiefe Terrasse vor. Bei 2 % Gefälle müsste man den Handwerkern vorgeben, auf der einen Seite 8 cm höher anzusetzen. Bei Ihren 5 % würden daraus 20 cm, also 12 cm mehr. So runde Hände hat der schlechteste Handwerker nicht. Und wenn doch, müssten Sie auch mit 12 cm Abweichung nach oben rechnen, insgesamt mit einem Gefälle von 32 cm. Da erscheint Beitrag 2 in völlig anderem, realistischem Licht.
Nochmal grundsätzlich zum Gefälle: es ist nicht notwendig zum Schutz der Baustoffe. Die können stehendes Wasser vertragen. Es ist allein notwendig zur Ableitung des Wassers. Ob und wohin ich Wasser ableiten will ist Planungssache. Es soll Menschen geben, denen völlig egal ist, ob während des Regens das Wasser auf der Terrasse schnell abläuft oder eher steht. Die benutzen dann nämlich die Terrasse nicht, weil sie den Kaffee lieber pur trinken als verwässert.
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