Habe eine dringende Frage!
Die Abnahme unseres Hauses steht bevor. laut Ausführungsplanung müsste die Sockelhöhe zwischen Bodentiefen Terrassenfenster und der Terrasse selber 15 cm betragen. Tatsächlich beläuft sich der Sockel auf Null. Alles ebenerdig. Der Bauträger sagt, er kann stattdessen eine Drainage bauen (hat er auch) dann wäre das erledigt. Sehen wir aber anders, weil das Ablaufrohr der Drainage lediglich in die Kiesschicht (gegen Spritzwasser) unseres Hauses "läuft". Abgesehen davon, dass wir extrem bindigen Boden haben (purer Lehm) würde ggf. der Sockel unseres Hauses (ohne Keller) voll laufen. Das Haus ist nicht gegen aufsteigendes Sickerwasser abgedichtet. Und was, wenn das Wasser hoch steigt? Wir sind der Meinung, dass er uns eine "vernünftige" Ableitung schuldet, sodass gesichert ist, dass das Wasser ohne Probleme ablaufen kann. Hat jemand einen Rat? Schon in der Bauphase stand bei Regen das Wasser teilweise 10 cm hoch auf dem Grundstück. Wir haben nun Angst, dass uns das Wasser einfach so in Haus fließen kann. PS: Neben der Terrasse hat er ein Loch ausgehoben ca. 1 m x 1 m mit Kies ausgelegt. Da fließt auch noch das Wasser (in wahren Bächen) aus dem Regenrohr des Daches runter. Terrasse selber ist. ca. 3 cm hoch.
Sockelhöhe der Terrassentür zur Terrasse gleich Null ...
BAU-Forum: Neubau
Sockelhöhe der Terrassentür zur Terrasse gleich Null ...
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Abweichung
von der Ausführungsplanung ist zunächst einmal grundsätzlich ein Mangel.
Die DINAbk. schreibt vor, entweder 15 cm Schwelle mit Abdichtung oder min. 5 cm Schwelle, dann aber mit Entwässerungsrinne (nicht Drainage) vor der Tür. -
Vielen Dank Herr Peters, meinte natürlich Entwässerungsrinne ...
aber muss die dann nicht gewährleisten, dass ein konsequenter Abfluss gewährleistet sein muss?
Haben Sie vielen Dank für die Hilfe.
MfG
H. Bohnstedt -
Die dauerhafte Entwässerung ...
Werter Fragesteller ist sicher zu stellen. Bei bindigen Böden ist eine Versickerung hierzu nicht geeignet! Also Anschluss an die RW Kanalisation - die bei Ihnen scheinbar noch nicht vorhanden ist.
Sie schreiben, sie hätten keine Abdichtung gegen Sickerwasser. Wie ist denn Ihr Haus abgedichtet? . -
Sehr geehrter Herr Peters, laut Vertrag ...
Abdichtung erfolgt gegen nichtdrückendes Wasser ... (Bitumendickbeschichtung)
haben beim Abschluss des Vertrages von der Bodenproblematik noch keine Ahnung gehabt. Der Bauträger allerdings schon, hat schon viele Häuser in diesem Ort gebaut ... -
Sorry, Herr Dühlmeyer ...
habe nicht gleich gesehen, dass Frage nicht von Herr Peters kam ... -
Was ist denn ...
Werter Fragesteller
mit der Dickbeschichtung abgedichtet. Die Wand im Erdreich, das Fundament, ...?
Wie sind die ausgehobenen Gräben verfüllt worden? -
Lieber Herr Dühlmeyer, haben Sie vielen Dank für Ihr Nachfragen ...
abgedichtet wurde de 15 cm WU-Beton Bodenplatte sowie ca. 20 cmdarunter das Streifenfundament (Ortbeton). Die Gräben wurden ca. zur Hälfte wieder mit dem vorhandenen Boden aufgefüllt (zum größten Teil lehmhaltig) zuletzt ca. 10 cm Kies als Spritzschutz.
Können wir das reklamieren?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe. -
Verstehe ich das richtig ...
Werter Fragesteller
Sie haben eine Bodenplatte aus WU-Beton unter der sich Streifenfundamente und auf der das EGAbk. Mauerwerk - beides außen bündig mit Außenkante Sohlplatte - befinden.
Und da hat der Unternehmer nur von OK Bodenplatte ca. 40 cm nach unten eine Dickbeschichtung aufgebracht? Ohne Abdichtung des Mauerwerks und ohne Abdichtung der Bodenplatte?
Und das bei einem - geplanten - Außengelände = OK fertig Fußboden innen?
Wenn die obige Beschreibung stimmt, haben Sie ein mittelgroßes Problem, weil Sie nämlich Wetten annehmen können, wo die Feuchte zuerst Schäden anrichten wird. Am Estrich, an den Außenwänden ...
Ich hoffe für Sie, dass ich irre. -
15 cm Plattenstärke
gilt auch mit WU-Beton nicht als wasserundurchlässig. Mindeststärke für WU = 25 cm. Abgesehen von diesem und den von H. Dühlmeyer schon angesprochenen Problemstellen:
Wie sieht denn eigentlich die Planung bzgl. der Höhen aus?
Höhe OKFußboden EGAbk. zu OK-Straße, OK-Straße zu OK-Gelände usw.
Wie es scheint, liegt der Ursprung der Probleme schon in der Planung. z.B. fehlendes Höhenausgleichsmauerwerk zwischen Streifenfundamenten und Bodenplatte um über OK-Straße bzw. aus "dem Lehm" zu kommen.
Wurde nach Plan gebaut oder gibt es da Abweichungen? -
Schietegol ...
wie dick die Platte ist!
Sie wird vielleicht! WU (wasserundurchlässig) aber nicht DD (Dampfdicht). Und da liegt der Hase im Pfeffer. Unter Räumen mit hochwertiger Nutzung (Wohnen) Dampfsperre erforderlich Punktausende.
Alles andere kommt oben drauf. -
Schon klar,
dass auf Plattenoberseite abgedichtet werden muss. Habe den Fragesteller so verstanden, dass nur senkrechte Abdichtung an Platte/Fundamenten erfolgt ist, denn er schreibt von "Dickbeschichtung". -
Danke Herr Dühlmayer und Herr Peters ...
Also 1.. Habe mich natürlich insofern falsch ausgedrückt, die vertikale äußere Abdichtung beginnt natürlich nicht unter der Bodenplatte, sondern das Mauerwerk ist ca. 10 cm mit abgedichtet, dann folgt dich Abdichtung runter über die Bodenplatte und weitere ca. 35 cm in Richtung Erdreich mit Bitumen Superflex 10.
Darüber hinaus gibt es noch extra eine Bitumenbahn horizontal verlegt, im Erdgeschoss. Vermutlich als "Dampfsperre". Das eigentliche Problem das wir sehen ist halt, das genau das was Herr Peters ansprach, die Ausführungsplanung vorsah, dass straßenseitig der Sockel ca. 30 cm hoch sein sollte und terrassenseitig 15 cm. So, das ist eben schief gegangen. Wir sind der Meinung, dass das Haus ganz einfach ZU TIEF steht. Ablaufrohr der Entwässerungsrinne wurde nunmehr vom Bauträger in die Kuhle geführt, die ausgehoben worden ist (mit Kies gefüllt) für das Regenrohr. Das Problem liegt nur darin, dass unserer Meinung nach wenn das Wasser denn tatsächlich mal bis zum Terrassenfenster Vorgedrungen ist, dann auch nicht mehr ablaufen kann, weil dann nämlich diese Kuhle längst vollgelaufen ist, wo soll dann das Wasser hin? Können wir die Abnahme so verweigern?
Haben Sie vielen Dank für Ihre Mühe -
Abnahme
Hallo zusammen, da ich Ihre Frage und die Antworten aufmerksam gelesen habe, alle Punkte stimmen so, wäre es vielleicht empfehlenswert, das Sie für die Abnahme einen Gutachter
beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen -
Klar ...
Werter Fragesteller
wird jetzt einiges.
Also: Abdichtung Boden sollte i.O. sein.
Ob Ihr Haus zu tief liegt, muss aus der Planung hervorgehen. Ich schreibe schon extra nicht Ausführungsplanung. Aber im Bauantrag gehört einen Angabe mit einer Höhenlage in die Zeichnung. Die dürften Sie unterschrieben haben, sie wäre somit verbindlich.
Was in jedem Fall nicht i.O. ist, sind die 10 cm Höhe der Abdichtung über OK Sohle. Hier ist eine Abdichtung herzustellen, die deutlich höher als OK fertiges Gelände liegt.
Und zu der Rinne an der Terrassentür. Die DINAbk. 18195 fordert 15 cm Abdichtung über der wasserführenden Schicht, hier Ihr Pflaster. Mit entwässerter Rinne Reduzierung auf 5,0 cm möglich.
Entwässert heißt, das eine sichere Abführung des anfallenden Wassers gewährleistet ist. Eine Sickergrube in Lehm kann das nicht! Wenn dann noch die Hausregenleitung in die selbe Grube führen, wird die Ent- zur Bewässerungsrinne!
Ein höhengleicher Übergang zwischen innen und außen erfordert bei fachgerechter Ausführung einen riesen Planungs-, Bau- und Kostenaufwand.
Aber in 99,9 % der Fälle wird der höhengleiche Ausgang ohne jede Planung einfach hergestellt.
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