Alte Kastenfenster trotz Energiesparverordnung ...?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Alte Kastenfenster trotz Energiesparverordnung ...?

Hallo Leute,
hier bin ich wieder mit meinem Bauernhaus ...
Öko hin und her, ich will in keiner aufgezwängeten Plastiktüte wohnen und durch Fenster von Bayerwald blicken müssen ... die ganze Bauerei scheint sich ja wirklich nur noch um Energiesparen zu drehen ... eine neue Mode, was ...? Und sogar vom alten Väterchen Staat abgesegnet-X1234Xdann muss es ja auch richtig und total umweltfreundlich sein, ohne Zweifel!
Was nützt denn der ganze Kram, wenn man in Frankreich, in Italien und in anderen euröpäischen Nachbarländer noch nicht einmal etwas von Kokosmatten gehört hat ... und die alte Plastiktüten in den Öfen mitverbrennen ...?
  • sei's drum.

Ich will alte Kastenfenster in mein Bauernhaus, sind die denn jetzt verboten und kommt jetzt die Polizei und führt mich dann ab, wenn ich diese einbaue und keine "Plastikzauberfenster".. :):)
HIIIILFE! Wer ermutigt mich weiter mit meinen Kastenfenstern ...?

  • Name:
  • jean
  1. Ich!

    will Dich ermutigen Jean.
    Einen schöne guten Morgen allen im Forum.
    Wir haben auch neue Kastenfenster in unserm alten Haus eingebaut, warm ist das ganze und gut sieht es auch aus. Zwei Probleme handelst Du Dir ein, die doppelte Putzfläche und die Frage des Tauwassers am Fenster (entweder an der Innenseite äußere Scheibe oder Innenseite innere Scheibe, je nachdem ob Fenster innen mit Gummidichtung oder nicht).
    Zur Polizei: wo kein Richter, da auch kein Kläger, wenn Du nicht gerade wegen irgend welcher Fördergeldanträge mit den Behörden zu tun hast, weiß das keiner! Eventuell auch mal den Denkmalschutz als Schutzmantel benühen, welche Fenster waren da denn vorher drin?
    Insgesamt ist es ein Verbrechen, alte Häuser nach Gesichtspunkten der "moodernden" EnEVAbk. zu behandeln. Vielleicht rege ich mich ja auch unnötig auf und die gilt gar nicht für Häuser vor 1945?
    • füreinenvorpommernganzschönaufgeregtseiend*
    • Name:
    • Ulf Gebhardt, Vorpommern
  2. Solange Ihre Kastenfenster

    einen U-Wert kleiner/gleich 1,7 W/m²K aufweisen dürfen Sie die jederzeit einbauen. (Anhang 3, Tab. 1, Zeile 2a, Spalte 3)
    Zur Frage: EnEVAbk. "gilt gar nicht für Häuser vor 1945? "
    Die EnEV gilt für alle (Wohn- und Geschäfts-) Gebäude, die für mehr als 4 Monate im Jahr auf mehr als 12 °C Innentemperatur beheizt werden. Dabei ist es unerheblich, wie alt die Gebäude sind. Für Baudenkmäler u.ä. sind jedoch Ausnahmen möglich (§ 16).

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