Berechnung Geschossflächenzahl
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Berechnung Geschossflächenzahl

Bebauungsplan
WA I
Grundstück 590 m²
GFZAbk. 0,4 = 236 m²
Das Bauvorhaben würde bei 2 Vollgeschossen = 250 m² = GFZ 0,424 ergeben.
Wenn ich jetzt ein Mansardendach mit einer Neigung von 65 ° nehmen würde, wäre das dann noch immer 2-geschossig?
Wie würde sich das auf dei GFZ auswirken?
MfG
Engelbert Jakobs
  • Name:
  • E. Jakobs
  1. Warum

    Warum planen Sie denn 2 Vollgeschosse, wenn der Bebauungsplan eingeschossige Bauweise vorsieht?
    Wann ein Geschoss ein Vollgeschoss ist, regelt die Bauordnung. Und die ist Landesrecht. Ein Geschoss mit Mansarddach bleibt aber in der Regel ein Vollgeschoss. Sicherlich wird die Geschossfläche etwas geringer werden.
  2. ch habe ein Grundstück mit diesen ...

    ch habe ein Grundstück mit diesen Bedingungen.
    Mein Sohn möchte aber ein "2-geschossiges Haus" bauen.
    Die Einschränkung 1-Geschoss wollten wir mit dem Mansardendach umgehen.
    • Name:
    • E. Jakobs
  3. Das geht nicht ...

    Das geht nicht wäre ja auch zu einfach.
    Die Landesbauordnungen der Länder haben zwar unterschiedliche Berechnungsverfahren, aber es ist immer festgelegt, wie sich die Geschossigkeit unter schrägen Dachflächen bemisst. Ein Mansarddach führt in der Regel zur 2-Geschossigkeit. Wer plant? Gibt es nen Bauvorlageberechtigten Planer? . Der wird das dann schon so planen, dass der Bebauungsplan eingehalten wird.
  4. Planer sind wir bisher selber (Arcon) ...

    Planer sind wir bisher selber (Arcon) Planer sind wir bisher selber (Arcon)
    aber danke für die Antwort
    • Name:
    • E. Jakobs
  5. Da sehen Sie ...

    Da sehen Sie dass Sie mit dem selber Planen mit Arcon auf dem Holzweg sind. Am Ende investieren Sie viel Zeit mit dem Computer, um dann festzustellen, dass der Entwurf doch nicht genehmigungsfähig ist. Machen Sie nicht den Fehler, sich in Ihren Entwurf zu verlieben und nachher soll dann ein Planer daraus den Bauantrag stricken. Das gibt meistens nur Verschlimmbesserungen.
    Machen Sie sich frei von den Arconentwürfen und lassen Sie eine/n Architekten/in ran.
    Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN