Keller: Mindestraumhöhe
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen
Keller: Mindestraumhöhe
Hallo zusammen,
ich möchte einen Kellerraum mit 1,90 m Raumhöhe zum Arbeitszimmer ausbauen (Gebäude-Standort: NRW). Gibt es irgendwelche Vorschriften, die dagegen sprechen? Wie sieht es aus, wenn ich das Arbeitszimmer nicht selber nutzen würde, sondern vermiete?
Danke vorab & viele Grüße, Michael
ich möchte einen Kellerraum mit 1,90 m Raumhöhe zum Arbeitszimmer ausbauen (Gebäude-Standort: NRW). Gibt es irgendwelche Vorschriften, die dagegen sprechen? Wie sieht es aus, wenn ich das Arbeitszimmer nicht selber nutzen würde, sondern vermiete?
Danke vorab & viele Grüße, Michael
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Bei Eigennutzung ...
sollte dir keiner vorschreiben dürfen, wie hoch der Raum sein muss.
Bei Vermietung sieht es anders aus (das gilt wohl auch für NRW).
Da reichen 1,9 m bei weitem nicht aus mW.
ES stellt sich mir hier auch die Frage: Wer zieht in eine 1,9 m hohe Wohnung?
Gruß -
Mindestraumhöhe
Die Mindestraumhöhe beträgt bundesweit 2.4 m. Alles was darunter ist kann zwar selbst genutzt werden aber nicht vermietet.
Lothar Hunziger