Keller: Mindestraumhöhe
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Keller: Mindestraumhöhe

Hallo zusammen,
ich möchte einen Kellerraum mit 1,90 m Raumhöhe zum Arbeitszimmer ausbauen (Gebäude-Standort: NRW). Gibt es irgendwelche Vorschriften, die dagegen sprechen? Wie sieht es aus, wenn ich das Arbeitszimmer nicht selber nutzen würde, sondern vermiete?
Danke vorab & viele Grüße, Michael
  • Name:
  • Michael
  1. Bei Eigennutzung ...

    sollte dir keiner vorschreiben dürfen, wie hoch der Raum sein muss.
    Bei Vermietung sieht es anders aus (das gilt wohl auch für NRW).
    Da reichen 1,9 m bei weitem nicht aus mW.
    ES stellt sich mir hier auch die Frage: Wer zieht in eine 1,9 m hohe Wohnung?
    Gruß
  2. Mindestraumhöhe

    Die Mindestraumhöhe beträgt bundesweit 2.4 m. Alles was darunter ist kann zwar selbst genutzt werden aber nicht vermietet.
    Lothar Hunziger

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