Keller mit in den EnEV oder nicht
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Keller mit in den EnEV oder nicht

Hallo,
wir wollen ein Einfamilienhaus mit Vollkeller bauen. Gebaut wird mit einem Generalunternehmer. Uns stellt sich jetzt die Frage was wir am besten mit den Kellerräumen machen, von denen je ein Raum als Gästezimmer und Arbeitszimmer genutzt werden soll.
Verträge sind noch nicht unterschrieben.
Unser Generalunternehmer sagt: Wenn er Heizung in diesen Räumen verlegt, wird vermutlich auch eine Dämmung der Sohle und den Außenwandungen nach EnEVAbk. notwendig sein. Mehrpreis, der sich aus seiner Sicht nicht rechnet, da wir auch so nicht frieren würden, da er ja bereits Porenbeton anstelle von Kalksandstein bei den Außenwänden eingeplant hat. Ansonsten fehlt jegliche Beschreibung der Kellerdämmung.
Sein Vorschlag: Heizung im Vorraum okay, dann (Blind) Rohre in die Zimmer verlegen und später nach Einzug, dann Heizkörper anschließen.
Was würdet Ihr machen an unserer Stelle?
Danke im Voraus
  • Name:
  • Michael
  1. GU-typisch

    Foto von Dipl.-Ing. Jürgen Weber

    Da will sich nur jemand aus der Verantwortung steheln. Wenn ein Kellerraum beheizt werden soll, so ist der Raum in die thermische Hülle einzubeziehen! Die Kosten für eine zusätzliche Wärmedämmung im erdberührten Bereich bringt finanziell keinen um-X1234Xzumal die Abdichtung ohnehin einen mechanischen Schutz benötigt.
  2. Danke Herr Weber für Ihre Antwort, ein unabhängiger ...

    Danke Herr Weber für Ihre Antwort,
    ein unabhängiger Architekt sieht es auch so. Der Generalunternehmer bleibt dabei, ein Keller ist ein Keller, es sei denn ich nutze ihn wirklich voll und ganz als Wohnraum.
    Aus seiner Sicht rechnet sich bei einem nur wenig oder selten beheizter Raum die Mehrkosten (wir haben 2500 € als Option vereinbart) nicht.
  3. Dann kann Ihr Generalunternehmer eben nicht rechnen!

    Moin!
    Ob der Generalunternehmer meint, dass sich das rechnet oder nicht ist völlig nebensächlich. Sie wollen die Räume beheizen können (wegen der beschriebenen Nutzungen). Gut. Wenn beheizbar, dann gedämmt (EnEVAbk.!). Es kann ja auch nicht sein, dass der Generalunternehmer Ihnen die Nutzung Ihrer Räume vorschreibt. Wo sind wir denn?
    Anders herum: Sind die Räume nicht gemäß EnEV gedämmt, dürfen Sie sie auch nicht beheizen. Auch später nicht (von wegen mal ein paar Rohre hinlegen, die dann später von Ihnen weitergeführt werden).
    Manchmal fehlen einem wirklich die Worte ...
    Gruß
    Thomas Bock

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