Behindert und Alleinerziehend
BAU-Forum: Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen

Behindert und Alleinerziehend

Hallo nettes Forum,
Hoffe ich bin hier richtig, da ich gleich mehrere Fragen habe :-)
Ich hätte jetzt die Möglichkeit evtl. zu bauen.
Grundstück bekomme ich von meinen Eltern, Selber bewohne ich meine Eigentumswohnung, mit ca. noch 20000 € Schulden, die ich noch bis ca. 2011 tilge.
Kleiner Bausparer (10000 €) wird in 2 Jahren reif.
Ich bin 100 % behindert mit Merkzeichen "G" und allein erziehende mit 1 Kind.
Kann ich als Behinderter (kein Rollstuhlfahrer) u. Alleinerziehende irgendelche Förderungen/Zuschuss beantragen?
Kann ich meine Darlehens-Schulden "umfinanzieren"?
Muss ich die Wohnung schnellstens verkaufen? Oder lässt sich die Bank auf eine Wartezeit ein?
Vielleicht kann mir jemand ein paar gut Tipps geben.. bin für jeden Ratschlag dankbar.
MfG
kloans mädel
  1. Da kein

    Bundesland nicht angegeben ist hier als Beispiel die Fördermöglichkeiten in NRW:
    Grundsatz: Ist Wohneigentum vorhanden, welches zur angemessenen Unterbringung (ggf. nach Umbau) ausreicht, ist eine Förderung mit Fördermitteln NRW ausgeschlossen (K.O. Kriterium)
    Wenn das nicht gegeben ist (weil Behinderung "G" und ETW nur über mehrere Treppen (kein Aufzug) ereichbar ist kommt u.U. eine Förderung in Frage. Auskunft erteilt das Amt für Wohnbauförderung bei Stadt- / Kreisverwaltung (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung).
    Wenn grundsätzlich Förderung möglich, wirkt sich die Behinderung insofern aus, als dass die Bruttoeinkommensgrenze für den Zugang zur Förderung heraufgesetzt wird.
    Zusatzförderung wegen Behinderung gibt es nur für wegen Behinderung notweniger Baumaßnahmen und begrenzt auf die Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Mehrkosten.
    • Name:
    • M.P.
  2. Behindert und Alleinerziehend

    danke für die schnelle Antwort,
    Ich komme aus Bayern ...
    Gruß
    kloans mädel

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