Gehweg Zu- und Abfahrt (Zufahrt, Abfahrt) Tiefgarage
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Gehweg Zu- und Abfahrt (Zufahrt, Abfahrt) Tiefgarage

Guten Tag,

in § 2 der GaVo Baden Württemberg heißt es: "Bei Großgaragen ist neben den Fahrbahnen der Zu- und Abfahrten (Zufahrten, Abfahrten) ein mindestens 0,8 m breiter Gehweg erforderlich, soweit nicht für den Fußgängerverkehr besondere Fußwege vorhanden sind. "

Ist es grundsätzlich möglich aus platztechnischen Gründen auf diesen Gehweg zu verzichten? Wenn ja, ist dann neben der üblichen Erschließung für Fußgänger, mittels eines Fluchttreppenhauses, eine weitere Fluchttreppe vorzusehen? (Was genau ist unter "besondere Fußwege" zu verstehen?)

Vielen Dank

  • Name:
  • Yannick

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