Eigenleistungskontrolle der Bau-Bg nach Fertigstellung
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Eigenleistungskontrolle der Bau-Bg nach Fertigstellung

Hallo Forum,
Wir haben die letzten zwei Jahre mit Handwerkern/Firmen und durch viel Eigenleistung unseren Bau 'hochgezogen'. Da dies stets ohne Helfer abging, haben wir natürlich auch keine Helferstunden auf den Fragebogen der Bau-BG zu verzeichnen.
Niemals gab es während der Bauzeit ein Kontrolle. Jetzt, nach Abschluss der Arbeiten, soll ein  -  Eigenleistungsermittler  -  das Haus vor Ort besichtigen und will den Bauantrag sowie alle Handwerkerrechnungen sehen. Irgendwie habe ich das Gefühl, da soll Kasse gemacht werden.
Meine Frage nun: Dürfen die das überhaupt verlangen? Was passiert, wenn ich sie abserviere?
Gruß aus Baden
  • Name:
  • Markus H.
  1. Nimmt man ...

    Nimmt man rechts oben den Suchbutton zu Hilfe, hat man z.B. bei Eingabe des Begriffs bau-bg die Ergebnisse im angefügten Link. Darin sind die wesentliche Punkte beantwortet.
    • Name:
    • RS
  2. Dürfen die das?

    Ja, die dürfen das. Sicherlich geht es darum Sie zu überprüfen. Allerdings ist das bei der grassierenden Schwarzarbeit aus Sicht der BG sicherlich auch eine sinnvolle Idee. Wenn Sie alle Handwerkerrechnungen haben und Ihre Arbeitsleistung sinnvoll glaubhaft machen können (vielleicht machen Sie ja im Vorwege mal eine grobe Aufstellung wann Sie zu welchen Zeiten an welchem Gewerk gearbeitet haben) werden Sie vermutlich auch nichts zu befürchten haben.
    Was passiert wenn Sie die Herren / Damen abservieren? Abgesehen davon das Sie damit Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen (was mit einem Bußgeld belegt werden kann) wird man die zu erhebenden Beiträge schätzen. Das dies nicht zu Ihren Gunsten abgehen wird dürfte wohl klar sein.

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