Haftung bei Selbstbauhäusern
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Haftung bei Selbstbauhäusern

Hallo liebe Experten,
es gibt diverse Anbieter, die dem Verband Europäischer Selbstbau evtl. angehören. Ist dieses Zertifikat tatsächlich eine Qualitätssiegel? Was passiert, wenn in der Ausführung Fehler passieren? Wer haftet für Ausführungsfehler, wenn die Firma gleichzeitig Planung und Bauleitung übernimmt? Was kann man tun, wenn Mängel ersichtlich werden, die nicht unmittelbar für Laien ersichtlich waren? Macht es Sinn einen Sachverständigen einzuschalten, wenn rein "gefühlsmaässig" Mängel vorhanden sind?
Um konkreter zu werden ;-)
Ich stecke momentan mitten in der Bauphase, habe mich für ein Selbstbaufirma entschieden und den Rohbau selber "geklebt" ;-).
Hat auch ganz gut geklappt. Allerdings wurde bereits beim Betonieren der Bodenplatte ordentlich geschludert. Die Fugen der ersten Schicht sind teilweise 7 cm hoch. Ok, sieht man ja nicht mehr, wenn der Estrich rein kommt ... "o Ton Bauleiter". Nun, nach einem halben Jahr Bauzeit Stelle ich fest, dass der Bauleiter, der auch gleichzeitig Firmenchef ist, eine totale Pappnase ist. Sowohl fachlich als auch motivationsmäßig. Gibt es motivationssteigernde Mittel? Sprich: wie kann ich den Seppel dazu bewegen, seine Aufgaben ernst zu nehmen?
  • Name:
  • Baumaneinhaus
  1. sie wollten

    Foto von Lieselotte Tussing

    also sparen und ihr Haus selbst bauen?
    Und jetzt wollen Sie für Ihre (Schlecht) Leistung die Haftung des Unternehmers?
    Was steht denn in Ihrem Vertrag über die Haftung drin?
    • Name:
    • Tu
  2. Ist so wie

    Schüler hat Mathe eine Sechs im Zeugnis und verklagt den Lehrer ...
    • Name:
    • M.P.
  3. Nene, eigentlich gut die Frage

    denn meiner Meinung ist mit der Novellierung des Verbraucherschutzes auch sinngemäß eingeführt wurden, das für Produkte eine eindeutige Bedienungs- und oder Montageanleitung geliefert werden muss, die dem Kunden die Bedienung und/oder den Zusammenbau seines Produktes fehlerfrei ermöglicht. Für Anbieter von Selbstbauhäusern gibt es eigentlich nur eine Kosquenz: Vom Markt verschwinden, solche Anleitung kann man einem Laien nicht liefern!
    Für den Bauherren heiß es: Möglichst alle Detail im Internet ergoogel oder bei Thalhammer im Netz lesen und in den sauern Apfel beißen, den BL trotzdem bezahlen zu müssen, dafür aber dann ein fehlerfreies Haus zu haben!
  4. 'Entschuldigung

    war der Buchstabenfresser mal wieder unterwegs ;-(
  5. @H. Jähn

    die Meinung die sie da vertreten trifft auf Selbstbauhäuser wohl nicht zu.
    Im Rahmen der Schuldrechtsreform wurde die Europäische "Verbrauchsgüterrichtlinie" umgesetzt in der in der von Ihnen beschriebenen Weise auf "Montageanleitungen" eingegangen wird.
    Allerdings ist in dieser Richtlinie auch erläutert, was ein Verbrauchsgut ist. Häuser gehören keinesfalls dazu, daher finden auch die Vorschriften aus der Verbrauchsgüterrichtlinie darauf keine Anwendung.
    • Name:
    • M.P.
  6. Schade eigentlich

    notwendig wäre es gewesen, Danke für die Info!
  7. Sagt mal, habt Ihr sie noch alle? ...

    Sagt mal, habt Ihr sie noch alle? Lotte, hast scho recht gehabt! *manbinichfrohdassichwechbinausdiesemverdammtenland*
  8. Bauleitung

    Hallo,
    Sie müssten in Ihrem Vertrag nachlesen, was als Bauleitung definiert ist.
    Beim Selbstbauen sind die Anforderungen an die Bauleitung höher.
    Wenn der Bauleiter Fehler, die spätere Schäden verursachen können, sieht und diese duldet kommt er meines Erachtens in die Haftung, da er hätte darauf hinweisen müssen.
    In Ihrer Situation kann ich Ihnen nur den Rat geben, suchen Sie sich einen "Sachverständigen", der auch Erfahrung mit dem Bauen in Eigenleistung hat.
    Dieser kann Ihnen dann vielleicht bei Regressforderungen aber sicherlich bei der Beseitigung von kritischen Mängeln und bei der besseren Betreuung für den weiteren Baufortschritt helfen.
    Bei dem Problem mit der Fuge, kommt die klare Frage nach der Länge dieses Fehlers, dem verwendeten Mörtel. Mit diesen Angaben kann ein Statiker Ihnen sagen, ob es so geht oder ob dieser Bereich neu erstellt werden muss. Ich würd hier als Architekt auch den Rat eines Statikers hinzuziehen.

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