Mindesthöhe Balkongeländer in Bayern - Muss ein Handwerker diese einhalten?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Mindesthöhe Balkongeländer in Bayern - Muss ein Handwerker diese einhalten?
Hallo,
wir haben am Freitag auf unseren Balkon einen Holzboden legen lassen. Der Handwerker meinte in Bayern ist die Mindesthöhe zum Balkongeländer nicht definiert und allgemein gilt 83 cm für den 1. Stock. Im Internet finde ich allerdings eine Vorgabe von 90 cm. Wir haben nun eine Höhe zwischen 86 und 87 cm ab der Oberkante des Bodens bis zum Geländer. Das Geländer ist wohl leicht schief angebracht
Ist die Aussage des Handwerkers richtig? Was kann passieren, wenn doch 90 cm vorgeschrieben sind? Haftet der Handwerker oder wir?
Vielen herzlichen Dank!
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Tja
Umwehrungen müssen "ausreichend hoch sein" - was auch immer dös heißt?! Im fernen Land bei den Zwergen hinter den sieben Bergen - da sind vielleicht auch 86 cm ausreichend. In allen anderen Bundesländern sind Umwehrungen mind. 90 cm hoch auszubilden (so steht es auch in der Muster-Bauordnung). Sie als Bauherr und Auftraggeber haften gegenüber dem Land. Der Handwerker hat sie ja drüber aufgeklärt! Entscheiden, ob es ausreichend ist müssen nun Sie! -
0,90 m bei bis zu 12 m Höhe,
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Das Problem ist ja das uns ...
Das Problem ist ja das uns der Handwerker eben nicht aufgeklärt hat! Wir wohnen in einer ETW, welche 2013 erbaut wurde, und haben nun nachträglich von einem Fachunternehmen einen Holzboden auf den Balkon legen lassen. Der Handwerker meinte zu uns, das passt so alles mit den 86 cm! Ich bin mir jetzt eben nicht sicher, ob wir auf einen Umbau auf 90 cm bestehen können und müssen?