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  • Balkon und Terrasse

  • 12115: Balkon mit 4% Gefälle

Balkon und Terrasse

Zimmerei Wilhelm Krauss

Balkon mit 4% Gefälle 28.06.2014

Hallo,

ich habe eine Wohnung im 2.OGA eines Mehrfamilienhauses gemietet. Dabei handelt es sich um Erstbezug. Nach Fetigstellung gibt es nun ein Problem mit dem Balkon meiner gemieteten Wohnung. Die Wohnung liegt in der Mitte, daneben befindet sicht rechts und links je eine weitere Wohnung (s. Foto: rot= meine Wohnung, schwarz=die anderen beiden Wohnungen). Die Wohnungen rechts und links haben eine Balkontiefe von 4 Metern und fallen von der Balkontür bis zum Balkonrand um 8 cm, Neigungsgrad also 2%. Meine Wohnung hat eine Balkontiefe von 2 Metern und fällt vom gleichen Ausgangsniveau wie die anderen beiden Wohnungen bis zum Balkonrand ebenfalls um 8 cm, Neigungsgrad also 4%. Wenn man auf dem Balkon steht spürt man das schon ganz heftig und mit Sitzmöbeln und Tischen wird es auch schwierig.

Frage: Muss ich so ein Gefälle akzeptieren? Entspricht das dem Stand der Technik? Es wäre doch bestimmt möglich gewesen bei meiner Balkontür von einem niedrigeren Ausgangsniveau auszugehen. Dann wäre da eben eine kleine Stufe nach außen gewesen.

Anhang:

Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

Name:

  • Heinrich
  1. je 29.06.2014

    Foto von TB

    Moin, je nach rauhigkeit des Belages, braucht man auch mehr Gefälle, als 2%
    Aber ich nehme mal an, das überall der Gleiche Belag vorhanden ist.
    -
    Was mich Stutzig macht...... es ist wohl keine Stufe an der Tür vorhanden. Abdichtung nach 18195? Hochgeführt......???
    Wie sieht der Übergang zur Tür genau aus? Entwässerung vor der Tür eingebaut?
    Regenseite? Schneeverwehungen?
    Was ist überhaupt für ein Belag da drauf?
    -
    So, jetzt das übliche..... Der Fragesteller, wird sehen.... das ist nicht das, was ich lesen wollte, jetzt müsste ich was machen, also schweigt er, und man bekommt nichts mehr mit..... oder?

    Name:

    • TB
  2. Also 29.06.2014

    Sie sind Mieter!!! Damit können Sie nur bemängeln, was die Eignung der Wohnung zum vertragsgemäßen bzw. üblichen Gebrauch der Wohnung einschränkt, Da es durch das Gefälle von 4% keine tatsächliche Gebrauchseinschränkung gibt, geht Sie der Rest nix mehr an! Sie haben bzgl. Gefälle gar kein Problem! Übrigens heißt es 2% MINDEST-Gefälle, d.h. größeres Gefälle ist durchaus zulässig.

    Der Vergleich mit den Nachbarwohnungen ist auch unerheblich, weil die Balkone durch Scheidewände voneinander getrennt sind. Somit sind alle einzeln zu bewerten. Der Planer wollte sicher überall die gleichen Anschlusshöhen haben, deshalb haben die tiefen Balkone ein geringeres Gefälle. Ist doch egal, wenn es sonst keinen Mängel gibt... und die würden auch nur die Erwerber der Wohnung etwas angehen.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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