Ausführungsplanung: Dachrinnenzeichnung, Carport & Terrassenabdichtung – Was gehört dazu?
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Ausführungsplanung: Dachrinnenzeichnung, Carport & Terrassenabdichtung – Was gehört dazu?

Hallo, schöne Grüße an alle, die sich Zeit nehmen, die Fragen zu beantworten:
Gehören in die Ausführungsplanung Dachrinnenzeichnung und Carportaufbau sowie Abdichtung der Terrasse über Wohnraum?
1. Dachrinnen- wir haben eine Dachverlängerung über die Terrasse, an den Dachrinnenplan hat keiner gedacht, jetzt laufen die Dachrinnen zusammen vom kürzerem und längerem Dach am Küchenfenster zusammen ...
2. Keine Ausführungsplanung Carport, das soll der Dachdecker machen
3. Keine Angaben zur Abdichtung der Terrasse über Wohnraum, der Architekt meint zuerst mündlich, das macht der Fliesenlegen!?
Ist das normal, das solche Planungen weiter gegeben werden?
Danke EVA
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    Sicherheitshinweise

    ? Gefahr: Eine fehlende oder mangelhafte Abdichtung der Terrasse über Wohnraum kann zu Wasserschäden und Schimmelbildung im Wohnraum führen.

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    Die Ausführungsplanung ist ein wichtiger Bestandteil der Bauplanung und konkretisiert die Entwurfsplanung. Sie dient als Grundlage für die Bauausführung und sollte alle relevanten Details enthalten.

    Dachrinnenzeichnung: Ja, eine Dachrinnenzeichnung gehört zur Ausführungsplanung, besonders wenn es sich um eine Dachverlängerung handelt. Sie muss die genauen Maße, Materialien und Anschlüsse der Dachrinne enthalten, um eine korrekte Entwässerung sicherzustellen. Fehlt diese, sollte sie unbedingt vom Architekten oder Dachdecker angefordert werden.

    Carportaufbau: Der Carportaufbau sollte ebenfalls in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden, insbesondere wenn er an das Haus angebaut wird. Statische Berechnungen und Detailzeichnungen sind hier wichtig. Wenn der Carport frei steht, kann eine separate Planung ausreichend sein.

    Abdichtung der Terrasse über Wohnraum: Die Abdichtung der Terrasse über Wohnraum ist ein kritischer Punkt und muss detailliert in der Ausführungsplanung dargestellt werden. Hier sind Angaben zu den verwendeten Materialien, Schichtaufbau und Anschlüssen an das Gebäude erforderlich, um spätere Schäden durch eindringendes Wasser zu vermeiden. ? Eine mangelhafte Abdichtung kann zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden im Wohnraum führen.

    ? Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Architekten oder Bauleiter, ob alle genannten Punkte in der Ausführungsplanung enthalten sind. Fordern Sie gegebenenfalls fehlende Pläne und Detailzeichnungen an.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Ausführungsplanung
    Die Ausführungsplanung ist die detaillierte Planung eines Bauprojekts, die auf der Entwurfsplanung aufbaut und alle notwendigen Informationen für die Bauausführung enthält. Sie umfasst unter anderem Detailzeichnungen, Materialangaben und technische Spezifikationen.
    Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Detailplanung, Bauzeichnung
    Dachrinne
    Eine Dachrinne ist ein Bauelement, das dazu dient, Regenwasser vom Dach abzuleiten und Schäden an der Fassade zu verhindern. Sie besteht in der Regel aus Metall oder Kunststoff und wird entlang der Dachtraufe angebracht.
    Verwandte Begriffe: Fallrohr, Dachentwässerung, Traufe
    Abdichtung
    Eine Abdichtung ist eine Maßnahme, um Bauteile vor dem Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit zu schützen. Sie kann beispielsweise durch Bitumenbahnen, Folien oder spezielle Beschichtungen erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Feuchtigkeitsschutz, Isolierung
    Carport
    Ein Carport ist eine überdachte Stellfläche für Fahrzeuge, die im Gegensatz zur Garage keine geschlossenen Wände hat. Er bietet Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee und Sonne.
    Verwandte Begriffe: Garage, Stellplatz, Unterstand
    Terrasse
    Eine Terrasse ist eine befestigte Fläche im Außenbereich, die zum Aufenthalt und zur Erholung dient. Sie kann ebenerdig oder erhöht angelegt sein und ist oft mit dem Wohnraum verbunden.
    Verwandte Begriffe: Balkon, Veranda, Freisitz
    Detailplanung
    Die Detailplanung ist ein Teil der Ausführungsplanung und beinhaltet die detaillierte Darstellung einzelner Bauteile oder Konstruktionen. Sie dient dazu, die Ausführung präzise festzulegen und Fehler zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Bauzeichnung, Konstruktionszeichnung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Entwurfs- und Ausführungsplanung?
      Die Entwurfsplanung stellt das Gesamtkonzept dar, während die Ausführungsplanung die Details für die Umsetzung festlegt. Die Ausführungsplanung enthält detaillierte Zeichnungen, Materialangaben und technische Spezifikationen, die für die Bauausführung notwendig sind.
    2. Frage: Wer ist für die Erstellung der Ausführungsplanung verantwortlich?
      In der Regel ist der Architekt oder ein spezialisierter Planer für die Erstellung der Ausführungsplanung verantwortlich. Es ist wichtig, dass die Planung von qualifizierten Fachleuten erstellt wird, um Fehler und Mängel zu vermeiden.
    3. Frage: Was passiert, wenn die Ausführungsplanung Fehler enthält?
      ? Fehler in der Ausführungsplanung können zu Baufehlern, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Es ist daher wichtig, die Planung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen, bevor mit dem Bau begonnen wird.
    4. Frage: Muss die Ausführungsplanung von der Baubehörde genehmigt werden?
      In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Ausführungsplanung von der Baubehörde genehmigen zu lassen, insbesondere wenn sie von der Baugenehmigung abweicht. Klären Sie dies im Vorfeld mit der zuständigen Behörde.
    5. Frage: Was tun, wenn der Dachdecker keine Dachrinnenpläne hat?
      Sprechen Sie den Architekten an, um die Pläne zu bekommen. Wenn dieser keine hat, muss der Dachdecker diese erstellen, da er für die korrekte Ausführung verantwortlich ist.
    6. Frage: Was ist, wenn die Abdichtung der Terrasse nicht fachgerecht ausgeführt wurde?
      ? Eine nicht fachgerechte Abdichtung kann zu Wasserschäden führen. Lassen Sie die Abdichtung von einem Sachverständigen prüfen und gegebenenfalls sanieren.
    7. Frage: Was gehört in eine Ausführungsplanung für einen Carport?
      Die Ausführungsplanung für einen Carport sollte Detailzeichnungen, Materialangaben, statische Berechnungen und Angaben zur Befestigung enthalten.

    ? Verwandte Themen

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      Ursachen, Folgen und Sanierung von Feuchtigkeitsschäden durch undichte Terrassen.
    • Architektenleistungen
      Überblick über die Leistungen eines Architekten bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten.
  2. Ausführungsplanung: Dachdecker vs. Zimmermann – Aufgabenverteilung

    Laienmeinung
    1. Schlafmützen ..., die Ausführung kann zwar der Dchdecker/Spengler auch ohne Anweisungen erledigen, aber wo was zusammenläuft sollte man schon vorgeben.
    2. Holzcarport? => würde ich eher dem Zimmermann überlassen, wenn es eine Statik braucht, wird der Dachdecker wohl nicht reichen
    3 ... und der Fliesenleger garantiert auch die Funktion der Abdichtung? So etwas wäre dann wohl Dachdecker-Arbeit.
    Man kann zwar solche kleineren Arbeiten auch ohne Zeichnungen klären, aber der Architekt wird schließlich auch nicht auf Anrechnung dieser Kosten in seiner Rechnung verzichten, dann sollte er auch die entsprechenden Anweisungen geben (und verantworten). Hat er vielleicht keine Zeit mehr für die 'Restarbeiten', weil's woanders drängt?
    s.o., nur meine persönliche Meinung dazu
    Gruß
    Volker Leue
  3. Ausführungsplanung: Architektenleistung – Klare Anforderungen!

    Aber Hallo ...
    da klagen wir Architekten (wohl zu recht!), dass viele BH auf Ausführungspläne verzichten (kosten Geld) und nun hat ein BH offensichtlich diese beauftragt und kriegt so was. Ausführungsplanung vor Ort durch Dachdecker bzw. Fliesenleger. Ich glaub' ich spinne.
    Wenn Ausführungsplanung vereinbart war und zu bezahlen ist, dann ist diese auch zu liefern.
    Also:
    Zu 1: Kann ich mir nicht so ganz vorstellen, was gemeint ist, aber eine Planung des Fallrohres bzw. dessen Lage ist natürlich Planersache!
    Zu 2: Plant der Dachdecker auch des Estrich? Und die Fenster? ... Kann das der Dachdecker? Warum macht das nicht der Architekt? Will er nicht? Kein Bock? Keine Lust? Zu langweilig? Sehr merkwürdig ...
    Zu 3: Potzblitz! Der Kollege ist nun wirklich mutig! Kurz vor der Verrentung oder suizidale Tendenzen? So etwas ist nun wirklich ganz wichtig, dass es ordentlich und verantwortlich geplant wird. Regnets rein, war es der Fliesenleger oder wie? Also: Wenn Architekt Ausführungsplanung im Auftrag hat, dann ist diese Planung elementar! Wie sieht denn die restliche Planung aus? 1:100-tel Pläne hochvergrößert und fertig?
    Ich fass es nicht!
    Gruß von einem der Bock hat und auch noch so heißt!
    Thomas Bock
  4. Ausführungsplanung: Beauftragung – Leistungsumfang präzise definieren!

    Was war beauftragt?
    Zu Zeiten, wo es bei den privaten Bauherren nur um das billigste Honorar geht muss man schon genau fragen, was beauftragt war.
    Vielleicht war die Leistungsphase Ausführungsplanung gar nicht beauftragt oder nicht komplett beuaftragt. Vielleicht sollten nur Pläne für den Rohbau gezeichnet werden und für Details hat der Architekt keine Zeit und kein Geld mehr. Hat der Architekt auch die Bauüberwachung?
    Wenn der Architekt den Auftrag zu kompletten Ausführungsplanung hat, dann verlangen Sie sofort schriftlich Nachbesserung. Zur Schadenminderung sind die Arbeiten, insbesondere bei der Dachabdichtung, einzustellen. Hier sollte es erst weitergehen, wenn die Ausführung nach DINAbk. und Flachdachrichtlinie geplant und gezeichnet ist.
    Gruß
  5. Haftung Architekt: Ausführungsplanung – Anweisungen vor Ort entscheidend!

    Sehe ich anders ...
    Sehe ich anders lieber Kollege!
    Egal was nun beauftragt war: Wenn der Herr Kollege Architekt vor Ort angibt: Das macht mal hübsch der Fliesenleger auf Zuruf (nix da mit Plänen), so dürfte er wohl in der Haftung sein. Hätte er gesagt: ich sage nichts dazu, fragen sie halt mal den Fliesenleger, wie der das machen würde, mag es sich anders verhalten.
    Kommt es später zu einem Mangel und es stellt sich heraus, dass der "sachkundige" Planer die Planung, sowie Ausführung an einen nicht unbedingt sachkundigen weiterdeligiert hat ... au weh!
    Aber in der Tat sieht das so aus als wäre keine Werkplanung beauftragt. Da stimme ich zu.
    Wäre natürlich schön wenn der Fragesteller hierzu mal mehr Infos rausließe ...
    Thomas Bock
  6. Bauüberwachung: Architektenhaftung – Betreten der Baustelle vermeiden!

    Moment
    Herr Bock,
    wir müssen ja noch auf die Bauherrenantwort warten, womit der Architekt denn nun beauftragt war.
    Mittlerweile bin ich mir z.B. darüber im Klaren, dass ich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mal einen Fuß auf die Baustelle setzen sollte, wenn ich nicht komplett mit der Bauüberwachung beauftragt bin. Man kann als Architekt / Ingenieur für Ausführungsfehler schon mit haftbar gemacht werden, wenn man nur zum Richtfest erscheint.
    Nun hat mir schon vor Jahren meine Versicherung im Newsletter mitgeteilt, dass Angaben zur Gebäudeabdichtung (z.B. bei Kellern) gemäß irgendeinem Urteil so grundlegend wichtig sind, dass diese Angaben bereits in der Entwurfsphase gemacht werden müssen. Das heißt, wer nur mit 1-4 beauftragt ist, ist mE bereits verpflichtet Angaben zur Abdichtung in die Bauantragspläne zu schreiben.
    Aber ich suche dem Fragesteller jetzt nicht raus, wo das nachzulesen ist.
    Gruß
  7. Abdichtungsmaßnahmen: Detailplanung – Angaben im Bauantrag nötig?

    Moin Herr Lott ...
    Moin Herr Lott
    tja ... nähere Infos seitens der Fragestellerin bleiben leider aus. Komisch :-)
    Dass bereits im Bauantrag detailliert auf Abdichtungsmaßnahmen eingegangen werden muss ist mir in der Tat neu! Klar: Sollte bekannt sein, dass mit Wasser zu rechnen ist kann/sollte man WW reinschreiben, die Betonscharfur verwenden unsw.
    Aber Was haben Angaben über die Abdichtungen im Bauantrag verloren? Hier: Flachdach: Art der Abdichtung, Mindestgefälle, Wandanschlüsse ...? Erscheint mir ein Teil der Werkplanung zu sein und eben nicht ein Teil des Bauantrages, der ja nur auf genehmigungstechnische/-rechtliche Belange eingeht.
    Dennoch: Angaben, wie sie wohl der Architekt gemacht hat sind natürlich grob fahrlässig eben weil die Punkte so kritisch sind. und das sehen die Gerichte ja auch so: Gerade bei solchen, höchst kritischen Punkten besteht eine erhöhte Aufsichts- bzw. Planungspflicht. Und dann lax zu sagen: Lass mal den Fliesenleger ran ... nun ja ...
    Gruß
    Thomas Bock
  8. Abdichtung planen: Hinweis für Bauherren – Baugrundgutachten wichtig!

    Muss ja nicht im Bauantrag sein ...
    Moin Herr Bock,
    als Planer, der nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt ist, so denke ich, sollte man in geeigneter Weise darauf hinweisen, dass die Abdichtung noch zu planen ist, dass evtl. ein Baugrundgutachten notwendig wird, um eine Abdichtung überhaupt richtig planen zu können usw.
    Da die Bauantragspläne dann die Hauptpläne sind, die man dem Bauherrn liefert, kann man solche Sätze wie "Bauantragspläne sind keine Ausführungspläne, alle Bauteile nach statischer Berechnung und Energiesparnachweis" nur dort nachweisbar anbringen. Der Bauherr unterschreibt ja auch diese Pläne. Dort kann man dann Hinweise zur Ausführung der Abdichtung anbringen, oder den Hinweis, dass weitere Planungen und Untersuchungen nötig sind.
    Für Leistungsphase 3 Entwurfsplanung steht in der HOAIAbk. § 15 "Durcharbeiten des Planungskonzeptes unter Berücksichtigung ... funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher ... Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich beteiligter bis zum vollstänidgen Entwurf. "
    Aufgrund dieses Satzes wäre eine Abdichtung (sowohl Flachdach als auch Keller) meiner Meinung nach eine Grundleistung, die bereits in LPH 3 zu erbringen ist. Das Ergebnis dieser Planung muss der Architekt dann ja irgendwie schriftlich/zeichnerisch nachweisbar zum Kunden transportieren. Wenn der Architekt die Abdichtungsplanung nicht selbst erbringen kann oder will, sollte er mitteilen, dass andere diese Planungen durchführen sollen (z.B. der Tragwerksplaner). Wer diese Planung in LPH 3 nicht macht kann dann aber meiner Meinung nach auch nicht alle Prozentpunkte von LPH 3 abrechnen.
    Gruß
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Ausführungsplanung: Dachrinne, Carport & Terrassenabdichtung – Was ist zu beachten?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den Umfang der Ausführungsplanung für Dachrinnen, Carports und Terrassenabdichtungen. Es wird betont, dass klare Beauftragungen und die Definition des Leistungsumfangs entscheidend sind. Die Verantwortlichkeiten von Architekten, Dachdeckern, Zimmerleuten und Fliesenlegern müssen klar abgegrenzt sein, um Haftungsrisiken zu minimieren. Ein Baugrundgutachten kann für die Planung der Abdichtung notwendig sein.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Haftung Architekt: Ausführungsplanung – Anweisungen vor Ort entscheidend! können mündliche Anweisungen des Architekten vor Ort zu Haftungsansprüchen führen, wenn keine detaillierten Pläne vorliegen.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Ausführungsplanung: Dachdecker vs. Zimmermann – Aufgabenverteilung wird darauf hingewiesen, dass der Aufbau eines Holzcarports eher dem Zimmermann überlassen werden sollte, insbesondere wenn eine Statik erforderlich ist.

    🔧 Zusatzinfo: Die Notwendigkeit von Angaben zu Abdichtungsmaßnahmen bereits im Bauantrag wird im Beitrag Abdichtungsmaßnahmen: Detailplanung – Angaben im Bauantrag nötig? diskutiert. Es wird klargestellt, dass detaillierte Angaben nicht zwingend erforderlich sind, aber ein Hinweis auf zu erwartendes Wasser sinnvoll sein kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten den Leistungsumfang der Ausführungsplanung präzise definieren und schriftlich festhalten, um Missverständnisse und Haftungsrisiken zu vermeiden. Es ist ratsam, ein Baugrundgutachten in Auftrag zu geben, um die Abdichtung korrekt planen zu können. Architekten sollten sich vor Ort nicht zu mündlichen Anweisungen hinreißen lassen, sondern auf die Notwendigkeit detaillierter Pläne hinweisen. Siehe auch Abdichtung planen: Hinweis für Bauherren – Baugrundgutachten wichtig!.

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