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Verdeckter Mangel am Balkon: Gewährleistung, Haftung & Ursachenforschung bei Wasserschäden?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Verdeckter Mangel am Balkon: Gewährleistung, Haftung & Ursachenforschung bei Wasserschäden?

Guten Tag,
Verdeckter Schaden am Balkon (Haus in Ulm/Donau  -  Baden Württ.)
ich habe an meinem Haus in Ulm (Baden Württ.) einen Balkon (12,5 Mtr x 2,5 Mtr). An diesem Balkon wurde im September 1995 wegen Wasserschaden komplett neue Fliesen verlegt. Der Fliesenleger hatte die Fliesen und den Untergrund total entfernt und einen neuen Erstich aufgetragen und die neuen Balkonfliesen verlegt. Zuvor wurde noch von einem Installateur/Spengler eine Kupferverwahrung am Haus angebracht. Als Abdichtung hat der Fliesenleger jedoch nur eine Kunststoff-Folie (Dampfsperre) eingebaut und mir erklärt, dass dies die richtige Untergrundfolie auch für zukünftige Wassereinbrüche sei.
Im August diesen Jahres (2005) kam nun durch starken Regen Wasser an der Decke im UGAbk. /im Kellerraum heraus. Mein Bauunternehmer und Fliesenleger haben daraufhin den Schaden begutachtet und hat der Fliesenleger am Balkon einige Fliesen (ca. 30 x 30 cm) entfernt, damit man die Ursache des Wassereinbruchs feststellen konnte.
Hierbei wurde nun festgestellt, dass bei der damaligen Verlegung keine ordnungsgemäße Unterschicht (Dachpappe bzw. mit Teer verlegte Bitumenfolie) eingebaut wurde, sondern eben nur diese Plastikfolie (sogenannte Dampfsperre. Diese Folie war nicht ausreichend, um künftige Wasserschäden am Balkon zu vermeiden, da diese Folie nur verlegt und offensichtlich auch undicht war.
Nun muss erneut der komplette Balkon saniert werden  -  alle Fliesen und kompletten Estrich entfernen. Dann nun fachgerecht mit Bitumenbahnen verschweißen, neuen schwimmenden Estrich einbringen und die neuen Fliesen verlegen.
Meine Frage:
Es gibt angeblich ein neues Recht der Haftung für verdeckte Mängel am Bau  -  Kann hier noch der Fliesenleger von 1995 in Haftung genommen werden, da offensichtlich von einem Fliesenmeister unsachgerecht gearbeitet wurde?
Für eine informative Auskunft bedanke ich mich im Voraus.
Hans Brettschneider
Ulm
  • Name:
  • Brettschneider Hans, 89081 Ulm
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Wassereintritt kann die Stahlarmierung im Beton angreifen und zu Korrosion führen, was die Statik des Balkons gefährdet. ?

    🔴 Kritisch: Schimmelbildung durch Feuchtigkeit kann gesundheitsschädlich sein. ?

    GoogleAI-Analyse

    🔴 Gefahr: Ein verdeckter Mangel am Balkon, insbesondere bei Wasserschäden, kann die Bausubstanz erheblich schädigen und zu Folgeschäden wie Schimmelbildung im Kellerraum führen. ?

    Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:

    • Gewährleistung: Prüfen Sie, ob die Arbeiten von 1995 noch unter Gewährleistung fallen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in Deutschland in der Regel fünf Jahre.
    • Haftung: Klären Sie, wer für den Schaden haftet. Dies kann der Fliesenleger, der Installateur, der Spengler oder der Bauunternehmer sein, abhängig davon, wer den Mangel verursacht hat.
    • Ursachenforschung: Lassen Sie die Ursache des Wassereinbruchs von einem Bausachverständigen oder Gutachter ermitteln. Dies ist entscheidend, um die Verantwortlichkeit festzustellen und die richtigen Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
    • Abdichtung: Überprüfen Sie die Ausführung der Abdichtung unter den Fliesen. Mangelhafte Abdichtungen mit Folie, Dachpappe, Teer, Bitumenfolie oder Plastikfolie können zu Wasserschäden führen.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Abdichtungsarbeiten können zu dauerhaften Schäden an der Bausubstanz führen. ?

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Bausachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens, um die Ursache des Wasserschadens und die Verantwortlichkeit zu klären. Klären Sie parallel die Gewährleistungsansprüche.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Verdeckter Mangel
    Ein Mangel, der bei der Abnahme nicht erkennbar war. Er wird erst später sichtbar und fällt unter die Gewährleistungspflicht. Verwandte Begriffe: Baumangel, Bauschaden, Gewährleistung.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. Verwandte Begriffe: Haftung, Mängelanspruch, Nachbesserung.
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Sachkunde im Bauwesen, die Gutachten zu Bauschäden und Baumängeln erstellen kann. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten.
    Abdichtung
    Maßnahmen, um das Eindringen von Wasser in ein Bauwerk zu verhindern. Eine fachgerechte Abdichtung ist entscheidend für die Lebensdauer eines Gebäudes. Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Feuchtigkeitssperre, Drainage.
    Bitumenbahnen
    Abdichtungsmaterial aus Bitumen, das in mehreren Lagen aufgetragen wird, um ein Bauwerk vor Feuchtigkeit zu schützen. Verwandte Begriffe: Dachpappe, Teerpappe, Abdichtungsbahn.
    Wasserschaden
    Schäden an einem Gebäude, die durch eindringendes Wasser verursacht werden. Wasserschäden können die Bausubstanz erheblich schädigen und zu Folgeschäden wie Schimmelbildung führen. Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Durchfeuchtung, Schimmelbefall.
    Haftung
    Die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstanden sind. Im Baurecht kann die Haftung verschiedene Beteiligte treffen, wie Bauunternehmer, Architekten oder Handwerker. Verwandte Begriffe: Schadenersatz, Verantwortlichkeit, Regress.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein verdeckter Mangel?
      Ein verdeckter Mangel ist ein Mangel, der bei der Abnahme des Bauwerks nicht erkennbar war und sich erst später zeigt. Für solche Mängel haftet der Bauunternehmer im Rahmen der Gewährleistung.
    2. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist im Baurecht?
      Die Gewährleistungsfrist im Baurecht beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme des Bauwerks.
    3. Wer haftet für einen Wasserschaden am Balkon?
      Die Haftung hängt von der Ursache des Wasserschadens ab. Verantwortlich können der Fliesenleger, der Installateur, der Spengler oder der Bauunternehmer sein, je nachdem, wer den Mangel verursacht hat.
    4. Was ist bei der Abdichtung eines Balkons zu beachten?
      Die Abdichtung eines Balkons muss fachgerecht ausgeführt werden, um Wassereintritt zu verhindern. Geeignete Materialien sind beispielsweise Bitumenbahnen oder spezielle Abdichtungsfolien.
    5. Was ist ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde im Bauwesen, die Gutachten zu Bauschäden und Baumängeln erstellen kann.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Geeignete Bausachverständige finden Sie beispielsweise über die Architektenkammer oder Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes.
    7. Was kostet ein Gutachten eines Bausachverständigen?
      Die Kosten für ein Gutachten hängen vom Umfang der Untersuchung ab. Sie sollten vorab ein Angebot einholen.
    8. Was tun bei Schimmelbildung im Kellerraum?
      Bei Schimmelbildung im Kellerraum sollten Sie umgehend einen Fachmann für Schimmelbeseitigung hinzuziehen. Schimmel kann gesundheitsschädlich sein und muss fachgerecht entfernt werden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Balkonsanierung
      Umfassende Sanierung eines Balkons zur Wiederherstellung der Bausubstanz und Funktionalität.
    • Ursachenforschung bei Wasserschäden
      Ermittlung der genauen Ursache eines Wasserschadens zur Feststellung der Verantwortlichkeit und Einleitung geeigneter Maßnahmen.
    • Rechte bei Baumängeln
      Informationen über die Rechte des Bauherrn bei Vorliegen von Baumängeln und die Möglichkeiten der Durchsetzung von Ansprüchen.
    • Schimmelbeseitigung
      Fachgerechte Entfernung von Schimmelbefall zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken und weiterer Schäden.
    • Baugutachten
      Erstellung eines Gutachtens durch einen Bausachverständigen zur Dokumentation von Bauschäden und Baumängeln.
  2. Haftung Balkon-Sanierung: Organisationsverschulden des Fliesenlegers

    Verdeckter Mangel-Organisationsverschulden
    Hallo Herr Brettschneider,
    Sie spielen sicherlich auf die Regelungen des Organisationsverschuldens an. Wenn der Fliesenleger (Firma) einen Mitarbeiter geschickt hat, könnte es evtl. klappen. Bei einem einzelunternehmer wahrscheinlich nicht. Hierzu sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen. Achten Sie jedoch bei der Auswahl des Anwalts, dass dies ein Fachanwalt für privates Baurecht ist.
    Ohne werden Sie juristisch kaum weiter kommen. Wa shat denn Ihr Fliesenleger zu dem Mangel gesagt?
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026

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    Verdeckter Mangel am Balkon: Gewährleistung, Haftung & Wasserschäden

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Frage der Gewährleistung und Haftung bei einem verdeckten Mangel an einem Balkon in Ulm, der durch einen Wasserschaden verursacht wurde. Diskutiert werden mögliche Ansprüche gegenüber dem Fliesenleger, der 1995 neue Fliesen verlegt hat, sowie die Rolle des Organisationsverschuldens. Es wird empfohlen, einen Fachanwalt für privates Baurecht zu konsultieren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Haftung Balkon-Sanierung: Organisationsverschulden des Fliesenlegers wird auf die Möglichkeit des Organisationsverschuldens hingewiesen, falls der Fliesenleger einen Mitarbeiter geschickt hat. Dies könnte die Haftung des Unternehmens begründen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Sanierung des Balkons umfasste die Entfernung des alten Estrichs und der Fliesen sowie die Neuverlegung. Die Ursache des Wasserschadens und die korrekte Ausführung der Abdichtung sind entscheidend für die Beurteilung der Gewährleistungsansprüche.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, einen Fachanwalt für privates Baurecht zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und die notwendigen Schritte zur Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche zu besprechen. Eine detaillierte Dokumentation des Schadens und der durchgeführten Arbeiten ist dabei unerlässlich.

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