Hausfassade farbig streichen: Was ist erlaubt? Gestaltung, Vorschriften & Kosten
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Hausfassade farbig streichen: Was ist erlaubt? Gestaltung, Vorschriften & Kosten
darf man ein Haus farblich nach seinen Vorstellungen (außen) streichen?
wir sind dabei, ein altes Häuschen zu sarnieren.
Das Haus hat im wahrsten Sinne des Wortes bunte Vergangenheit, Dachüberstand wurde mal blau gestrichen, mal weiß. Mauerwerk mal gelb, mal weiß.
Momentaner Zustand des Hauses ist weiß, wir würden es aber gerne wieder gelb streichen, mit weißen Fensterumrahmungen ...
so wie es ursprünglich wohl mal war.
sicher, erst müssen wir neu aufputzen aber solche Fragen beschäftigen einen doch, vielleicht weil Frau 😉
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten
und werde wieder eine leise Leserin ...
Eve
-
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Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Haus außen farblich nach Ihren Vorstellungen streichen. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:
- Gestaltungsfreiheit: Sie haben das Recht, Ihr Haus nach Ihrem Geschmack zu gestalten.
- Örtliche Bauvorschriften: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Bauamt über eventuelle Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne, die die Farbwahl einschränken könnten.
- Denkmalschutz: Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, sind die Auflagen zur Fassadengestaltung meist strenger. Hier ist eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich.
- Nachbarschaft: Auch wenn es keine rechtlichen Einschränkungen gibt, ist es ratsam, die Nachbarn über Ihre Farbpläne zu informieren, um Konflikte zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor dem Anstrich die relevanten Bauvorschriften und eventuelle Denkmalschutzauflagen ab, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben zulässig ist.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält unter anderem Festsetzungen zur Art und Weise der Bebauung, zur Gebäudehöhe und zur Gestaltung der Fassaden.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Flächennutzungsplan - Denkmalschutz
- Denkmalschutz bezeichnet den Schutz von Bauwerken, Ensembles oder anderen Objekten von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung. Gebäude unter Denkmalschutz unterliegen besonderen Auflagen, die ihre Veränderung oder Zerstörung verhindern sollen.
Verwandte Begriffe: Baudenkmal, Denkmalpflege, Denkmalschutzbehörde - Gestaltungssatzung
- Eine Gestaltungssatzung ist eine kommunale Satzung, die detaillierte Vorgaben zur Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen enthält. Sie kann beispielsweise die zulässigen Farben für Fassaden, die Art der Dacheindeckung oder die Gestaltung von Zäunen regeln.
Verwandte Begriffe: Bauvorschriften, Ortsbild, Stadtbild - Fassadenfarbe
- Fassadenfarbe ist eine spezielle Farbe, die für den Außenbereich von Gebäuden geeignet ist. Sie muss witterungsbeständig, UV-beständig und wasserabweisend sein, um die Fassade vor Schäden zu schützen.
Verwandte Begriffe: Anstrich, Außenfarbe, Wetterschutzfarbe - Bauamt
- Das Bauamt ist eine Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist. Es erteilt Baugenehmigungen, berät Bauherren und kontrolliert Baustellen.
Verwandte Begriffe: Baubehörde, Baugenehmigung, Bauordnung - Eigentümergemeinschaft
- Eine Eigentümergemeinschaft entsteht, wenn ein Gebäude in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Die Eigentümer bilden eine Gemeinschaft, die gemeinsam für die Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes verantwortlich ist.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Bauvorschriften eingehalten werden.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Genehmigungsverfahren
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rolle spielen Bebauungspläne bei der Fassadengestaltung?
Bebauungspläne können detaillierte Vorgaben zur Fassadengestaltung enthalten, einschließlich der zulässigen Farben. Diese Pläne dienen dazu, ein einheitliches Ortsbild zu wahren oder bestimmte gestalterische Schwerpunkte zu setzen. Es ist wichtig, diese Vorgaben zu prüfen, bevor man mit dem Anstrich beginnt. - Was passiert, wenn ich gegen die Bauvorschriften verstoße?
Verstöße gegen Bauvorschriften können zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Anordnung führen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dies kann bedeuten, dass Sie die Fassade auf Ihre Kosten neu streichen müssen. - Wie finde ich heraus, ob mein Haus unter Denkmalschutz steht?
Informationen darüber, ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht, erhalten Sie beim zuständigen Bauamt oder der Denkmalschutzbehörde. Diese können Ihnen auch Auskunft über die spezifischen Auflagen für denkmalgeschützte Gebäude geben. - Kann die Eigentümergemeinschaft mir die Farbwahl vorschreiben?
In einer Eigentümergemeinschaft können Beschlüsse gefasst werden, die die Fassadengestaltung regeln. Solche Beschlüsse sind bindend, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Informieren Sie sich über die bestehenden Regelungen in Ihrer Eigentümergemeinschaft. - Welche Rolle spielt die Farbe bei der Energieeffizienz?
Helle Farben reflektieren mehr Sonnenlicht als dunkle Farben. Dies kann im Sommer zu einer geringeren Aufheizung des Hauses führen und somit den Energieverbrauch für die Kühlung reduzieren. Bei der Farbwahl sollte man also auch energetische Aspekte berücksichtigen. - Muss ich ein Gerüst aufstellen, um die Fassade zu streichen?
Wenn Sie die Fassade nicht vom Boden aus erreichen können, ist in der Regel ein Gerüst erforderlich. Beim Aufstellen eines Gerüsts sind Sicherheitsvorschriften zu beachten, um Unfälle zu vermeiden. Gegebenenfalls ist auch eine Genehmigung für das Aufstellen des Gerüsts im öffentlichen Raum erforderlich. - Welche Farbe ist die richtige für meine Fassade?
Die Wahl der richtigen Farbe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Baustil des Hauses, der Umgebung und Ihrem persönlichen Geschmack. Es ist ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um eine Farbe zu finden, die sowohl optisch ansprechend als auch langlebig ist. - Wie lange hält ein Fassadenanstrich?
Die Haltbarkeit eines Fassadenanstrichs hängt von der Qualität der Farbe, den Witterungsbedingungen und der Beschaffenheit des Untergrunds ab. In der Regel hält ein Anstrich zwischen 10 und 20 Jahren.
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Fassadenfarbe: Örtliche Bauvorschriften beachten!
örtliche Bauvorschriften
sind zu beachten. Bei uns sind z.B. keine leuchtenden Farben erlaubt und die Farbe muss in Abstimmung zu den Nachbargebäuden gewählt werden. Genauere Auskünfte gibt es bei der Baubehörde. -
Fassadengestaltung: Bauamt-Anfrage vor Farbwahl!
Villa Kunterbunt
Ist wahrscheinlich eine langweilige Antwort, aber es gibt keine andere: fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach. Wahrscheinlich dürfen Sie nicht pinseln wie sie wollen. Mein Nachbar beispielsweise hatte sein Haus weiß verputzt. Den Herren vom Bauamt war das zu weiß, und er musste dieses weiß "brechen". Schade, dass ich Ihnen nichts spannenderes erzählen konnte. Gruß Stefan. -
Farbgestaltung: Fassadenfarbe mit Bauamt abstimmen (NRW)!
Bauamt fragen!
ich selber habe auch ein kunterbuntes modernes Haus vor zwei Jahren gebaut. Der Außenputz ist hellgelb, die Fenster sind gelb-weiß-blau, die Haustüre gelb-blau, in der Fassadenflächen sind Holzschlaungsflächen in waagerechten roten und weißen Streifen eingearbeitet. Das habe ich jedoch mit dem Bauamt abgeklärt. In der Bauordnung NRW steht zwar, dass sich die Form und Farbe an die Umgebung anpassen solle, aber ich war damals der erste Bauherr in der Straße und hatte deswegen freie Hand. -
Fassadenanstrich: Vorgehen beim Bauamt erfragen
Bauamt..
so, so,
ja ich habe mir eine andere Antwort erhofft ...
ich kann wohl auch nicht anbringen, dass das Haus offensichtlich schon mal gelb war?
Bauamt mit diesem hatten wir bis jetzt noch nichts zu tun.
Wie läuft das denn, kommt da einer vorbei oder reicht man die Farben ein (also Produktnummer usw.)
Wenn wir uns nach unseren Nachbarn richten müssen, dann können wir uns gelb "in die Haare schmiern", denn da gibt es nur weiß ...
vielen Dank noch für die Hilfe
Eve -
Farbwahl: So klären Sie die Fassadenfarbe mit dem Bauamt!
Das läuft so:
Das läuft so: Sie gehen in Ihr Rathaus zum netten Herrn (oder Frau) Bauamtsleiter, sagen Guten Tag, ich bin die neue Besitzerin des Hauses soundso. Das Haus war früher mal gelb (und nun zücken sie ein Foto!). So möchte ich das wieder machen. Darf ich das? Jetzt wird der/die nette Bauamtsleiter/in entweder den Kopf schütteln, oder nicken. Das war's. Ist doch ganz einfach, oder? Gruß Stefan -
Fassadenrenovierung: Auf zum Gemeindeamt!
oder so ...
Stefan, so einfach habe ich mir das nicht vorgestellt ...
na dann werde ich mal los und auf's Gemeindeamt.
Eve -
Baugenehmigung: Vorab Infos zur Fassadengestaltung einholen!
Halt! Erst ein bisschen lesen.
Ist zwar einfach, aber wahrscheinlich erst der Beginn einer langen Odyssee. Ich empfehle Ihnen vorher die Lektüre der Beiträge 288,565, 584 und 68 und andere unter der Rubrik "Bauplanung/Baugenehmigung". Das geht es zwar um die Farbe von Dächern, dürfte aber trotzdem hilfreich sein. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Gruß Stefan -
Fassadengestaltung: Foto vom bunten Haus?
-
Hausfassade: Foto folgt in Kürze!
-
Fassadenfarbe: Vorschriften zur Fassadengestaltung prüfen!
Hallo Eve,
gehen Sie ruhig aufs Gemeindeamt, aber fallen Sie nicht gleich mit der Tür ins Haus. Fragen Sie lieber erstmal, obs für das Gebiet, in dem Ihr Häuschen liegt, Vorschriften zur Fassadengestaltung gibt. Die lassen Sie sich dann ausführlich erklären und in Kopie aushändigen.
Am Schluss können Sie den netten Herrn (oder die nette Dame - grade nochmal pling vermieden *puh*) fragen, was er/sie denn von der gelben Fassade hält. Dann werden Sie schon sehen bzw. hören.
Alternativ können Sie's auch einfach mal streichen und abwarten, ob was passiert.
Wir haben unseren Neubau auch einfach mal gelb gestrichen, mit weißen Rahmen um die Fenster. Alle anderen Bauten ringsum sind "Einheitsweiß". Lt. Bebauungsplan hätten wir auch nur Weiß oder "helle Erdfarben" verwenden dürfen. Aber alle im Ort (sogar der Gemeinderat) findens gut. -
Fassadenanstrich: Urzustand wiederherstellen – Risiko?
Puhh ...
Hallo Herr Richter,
da bin ich ja beruhigt, das es auch welche gibt, die einfach mal los streichen. Es ist ja nicht so, das wir "Froschgrün" mit lila Dach in Planung haben.
Sondern eher so, das wir den Urzustand wieder herstellen wollen. Fenster werden alle neu, sind aber genau nach dem alten Muster, Dach auch ganz klassisch also Ziegel, was kann da ein bisschen gelb die Gemeinde ärgern ...
Unserem Nachbaren ist es glaube ich auch recht, denn ich würde auch lieber auf ein nettes, freundliches gelb schauen, als auf eine total verwahrloste Bruchbude =>momentaner Zustand unseres "Häuserls" (trotzdem ist es das allerschönste Haus im Umkreis von mindestens 10000000 Km);-))
Eve -
Fassadenfarbe: Risiko beim Streichen – Argumente nutzen!
wenn ich Häuserl lese
nehme' ich an, das steht irgendwo in Bayern bzw. in einer 10000000 km entfernten Kolonie. Gratulation: Sie sind die erste bayrische Astronautin, oder? 😉
Ich würde es ehrlich gesagt riskieren mit dem streichen. Wenn irgendwann mal einer kommt und meckert (was ich eigentlich nicht glaube), dann können Sie immer noch argumentieren, dass es schließlich schon mal so ausgesehen hat.
Außerdem finde ich Farbtupfer im tristen Einheitsfassadenweiß der Häuserlbauerrepublik immer eine Bereicherung.
Viel Spaß noch beim Renovieren. -
Renovierung in Bayern: Altes Häuschen – der Wahnsinn!
no risc, no fun ...
Ja Herr Richter, aus BY ganz richtig getippt.
Ich denke auch, das uns da wenig passieren kann.
So, Sie wünschen uns viel Spaß (ha, ha) beim renovieren ... na, ich kann nur sagen: der Wahnsinn. Aber schöööön.
Wir sind gerade in der zweiten Orientierungsphase ... finden hier ein eingemauertes Fenster oder da einen schönen, wenn auch leider zerstörten Terrazoboden ... getrocknete Mäuse, Nüsse, Wespennester usw.
Begriffe wie Heizung, Putz, Zuganker bekommen plötzlich eine ganz andere Bedeutung.
Sie wissen vielleicht was man so findet oder auch nicht, wenn man ein Häuserl entkernen und neu überdenken muss. Es läuft, man darf halt nicht alles auf einmal machen wollen 😉
Grüße
Eve -
Neubau: Keine Erfahrungen mit Entkernung
In punkto Entkernung keine Erfahrungen,
da wir auf freier Fläche alles ganz neu machen. Aber was so alles an Arbeit im Bau steckt, weiß ich auch schon. (Kauntdaun lauft, no so ummara 5 Monat - na ziag ma um) -
Hausrenovierung: Noch lange nicht im Endspurt
Endspurt..
toll, soweit sind wir noch lange nicht.
Da wir das meiste selbst machen wird es wohl noch eine Weile dauern. -
🔴 Achtung: Entkernung – Statiker unbedingt prüfen lassen!
Aber Vorsicht
So einfach entkernen ist schon öfter mal ins Auge gegangen. Das sogar einem befreundeten Architekten passiert (ham wir gelacht, es war noch nicht zusammengebrochen, aber fast).
Da sollten Sie von einem Tragwerksplaner oder Statiker erst mal genau klären lassen, was Sie überhaupt machen können.
Und bevor Sie Fenster austauschen oder Dämmung anbringen: Energieberatung durchführen lassen (wird gefördert).
Und natürlich vor jeder Entscheidung hier im Forum fragen. -
Entkernung: Architekt und Handwerker vorher prüfen!
zu spät..
Herr Beisse, zu spät ...
das Haus haben wir innen komplett abgeklopft. Und zwar mit Hammer, Axt und Wattestäbchen ... es sind alte Vollziegelchen und die waren teilweise schon ganz schön locker. Deswegen konnten wir auch nicht die Hilti einsetzen.
Wir sind mit einem Architekten durch und haben uns die Mauern, Fundament, Keller usw. angeschaut =>davor!
Diverse Trennwände sind auch schon raus ... aber davor gekuckt wie die Balken laufen und die Eisenstützen schon in der Hand.
Das gute bei uns ist, das dieses Haus von einem klitzekleinen Haus so um 1920 vergrößert wurde, (jetzt ist es klein naja es reicht). Das heißt also, das wir IM Haus eine fette, dicke und gute Mauer haben.
Letztendlich glaube ich, wenn man zu diversen Fragen einen Fachmann holt und selbst versucht ein Gefühl (und das ist jetzt kein "Weibergequatsche") zu entwickeln ganz gut fährt.
Mit Fenstern haben wir uns den Wolf gelaufen und waren am Schluss total erschlagen. Zu guter letzt sind wir zu einem "kleinen" Schreiner, haben uns da beraten lassen und das erste mal gedacht nicht übers Ohr gehauen zu werden! Nachdem wir 16 Fenster brauchen und KEINES wie das andere ist, hätten wir bei großen Firmen bis zu 15.000 DM mehr zahlen müssen. (Ohne Beschläge) jetzt können wir uns Griffe aussuchen, die uns gefallen und haben nicht diese komischen Haken, die einfach jedes Fenster ... aussehen lassen.
Es ist wichtig, zu fragen! Was meinen Sie mit wie vielen Ofenbauern wir gesprochen haben und die Heizproblematik in den Griff zu bekommen oder gefragt haben wie wir die Zuganker einsetzen sollen (die haben wir übrigens auch selbst gemacht) aber man kann sich auch totfragen. Wenn wir jemals einen richtigen Statiker geholt hätten, hätte er unsere Hütte abgerissen ... Kommentarlos. Nachdem wir mit jemandem durch sind, der wirklich Ahnung von Altbausanierung hat, haben wir die ganze Sache ein wenig anders gesehen ...
Man muss sich halt auch im vornherein im klaren darüber sein, das es ein ALTES Haus ist und kein Neubau 😉 und das man halt ein bisschen mehr Arbeit rein stecken muss. Oder lassen Sie mich sagen andere Arbeit, nicht um die Neubauler zu beleidigen 😉
Ich würde trotzdem nie einen Neubau haben wollen ...
aber das ist halt Geschmackssache ...
Grüße Eve -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Hausfassade farbig streichen: Gestaltung, Vorschriften & Kosten
💡 Kernaussagen: Vor dem Streichen der Hausfassade ist es entscheidend, die örtlichen Bauvorschriften zu prüfen und das Bauamt zu konsultieren. Die Farbwahl sollte mit der Umgebung harmonieren und gegebenenfalls genehmigt werden. Eine frühe Klärung vermeidet spätere Probleme und teure Änderungen. Bei der Renovierung alter Häuser ist die Einschätzung eines Statikers vor der Entkernung wichtig.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag 🔴 Achtung: Entkernung – Statiker unbedingt prüfen lassen! betont wird, sollte vor Beginn der Entkernung unbedingt ein Statiker hinzugezogen werden, um die Tragfähigkeit des Gebäudes nicht zu gefährden.
✅ Zusatzinfo: Das Bauamt kann Auskunft über geltende Bebauungspläne und Gestaltungsvorschriften geben, die die Farbwahl und das Erscheinungsbild der Fassade beeinflussen. Es ist ratsam, sich diese Informationen vorab in Kopie aushändigen zu lassen, wie im Beitrag Fassadenfarbe: Vorschriften zur Fassadengestaltung prüfen! empfohlen wird.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für einen Aussenanstrich können je nach Farbwahl, Zustand der Fassade und Region variieren. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor dem Streichen der Fassade die Genehmigungspflicht mit dem zuständigen Bauamt ab. Orientieren Sie sich an den Beiträgen Fassadengestaltung: Bauamt-Anfrage vor Farbwahl! und Farbwahl: So klären Sie die Fassadenfarbe mit dem Bauamt! für das richtige Vorgehen. Bei älteren Häusern sollte vorab ein Architekt oder Fachmann die Bausubstanz prüfen, wie im Beitrag Entkernung: Architekt und Handwerker vorher prüfen! geraten wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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