Architekt Planungskosten bei Abbruch: Höhe, Vertrag & Leistungsphasen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt Planungskosten bei Abbruch: Höhe, Vertrag & Leistungsphasen?

Liebe Leser,
ich habe eine Frage zum Thema Planungskosten und will meinen Fall kurz schildern:
Bauvorhaben in BaWÜ:
EFH (Hanglage) 1 1/2 geschossig, Fertigkeller, EG und DGAbk. in Holzständerbauweise mit angebauter Doppelgarage. Größe Haus 9x11 m, Garage 6x6 m, Wohnfläche ca. 140 m/2 + ca. 80 m/2 Nutzfläche (Keller), umbauter Raum ca. 950 m³.
Vor Monaten nahm ich Kontakt mit einem Planungsbüro auf, es kam zu ersten unverbindlichen Gesprächen bei denen unser Bedarf, unsere Wünsche usw. erfasst wurden. In diesen Gesprächen wurde auch unser finanzieller Rahmen bekannt gegeben. Dem angestellten Architekten des Planungsbüros wurde die Kostengrenze für das Vorhaben Haus+Garage 230  -  250 T € genannt. Aufgrund dieser Vorgabe wurde geplant und eine Entwurfsplanung präsentiert, die voll den Vorstellungen entsprach. Aufgrund des Entwurfes gaben wir grünes Licht, das Vorhaben weiter zu planen, vor ca. 4 Wochen forderte ich eine Kostenübersicht, da diese u.a. auch die Bank benötigte. Bei der Präsentation der Kostenschätzung wurde uns die Zahl 330 T € für Haus + Garage präsentiert. Ein Ergebnis, mit dem wir nicht zufrieden waren, da unsere planerischen Vorgaben um mehr als 30 % überschritten wurden. Kommentar: "Das kostet es eben". Nach Rücksprache mit der Bank ist das Vorhaben mit diesen Kosten nicht realisierbar. Deshalb habe ich die Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro gekündigt und habe für das Bauvorhaben einen zweiten Anbieter, den ich ebenfalls im Frühjahr mit Vorplanungen beauftragte, abgefragte, von diesem bekam ich ein Komplettangebot, welches in unseren Kostenrahmen passt.
Als Reaktion für die Absage erhielt ich nun vom Planungsbüro den Hinweis, dass die bisherigen Planungskosten abgerechnet werden müssen und diese bei ca. 3500,- € liegen werden. Über diese Summe war ich ein wenig verwundert. Mir ist selbstverständlich klar, dass für die Planung Kosten getragen werden müssen. Nur in dieser Höhe, zumal das Planungsbüro aus meiner Sicht ebenfalls daneben gegriffen hat, da die Kostenvorgabe nicht eingehalten wurde, obwohl in jeder Phase nachgefragt aber keine klare Antwort gegeben wurde?
Mit dem Planungsbüro wurde bisher noch kein schriftlicher Vertrag gemacht, es waren lediglich mehrere Besprechungstermine, wir erhielten eine Entwurfsplanung (Grundrisse und Ansichten), eine Wohnflächenberechnung und eine Kostenübersicht. Welche Leistungsphasen sind den nun verwirklicht?
Vielleicht kann mir ein Experte einen Rat geben oder ein Bauherr mit gleichem Verlauf seine Erfahrungen schildern.
Ich persönlich bin nicht scharf auf eine rechtliche Auseinandersetzung, da ich zurzeit genug um die Ohren habe.
Für viele Antworten und Meinungen bin ich sehr dankbar, da derzeit meine Stimmung zum Thema Hausbau angeknackst ist. Danke!
  • Name:
  • Werner Frank
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, welche Planungskosten bei einer vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten anfallen. Da kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist die Rechtslage etwas komplexer.

    Grundsätzlich gilt: Der Architekt hat Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen. Die Höhe richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und den tatsächlich erbrachten Leistungsphasen. Da Sie sich in der Entwurfsplanung befanden, sind in der Regel die Leistungsphasen 1 bis 3 relevant (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung).

    Ohne schriftlichen Vertrag ist es wichtig, die erbrachten Leistungen nachzuweisen (z.B. durch Grundrisse, Ansichten, Wohnflächenberechnung). Die Kostenschätzung des Architekten kann ebenfalls als Grundlage dienen, auch wenn sie Ihre Kostenvorgaben überschritten hat.

    🔴 Gefahr: Wenn die erbrachten Leistungen nicht klar dokumentiert sind, kann es zu Streitigkeiten über die Höhe der Planungskosten kommen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu klären. Klären Sie, welche Leistungsphasen tatsächlich erbracht wurden und ob die geforderte Summe angemessen ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung angemessener Honorare, ist aber seit 2021 nicht mehr bindend.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarberechnung, Architektenvertrag
    Leistungsphasen
    Die HOAI unterteilt Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, für die ein bestimmter Prozentsatz des Gesamthonorars berechnet wird.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung
    Entwurfsplanung
    Die Entwurfsplanung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Erstellung eines ersten Entwurfs für das Bauvorhaben. Sie beinhaltet die Ausarbeitung von Grundrissen, Ansichten und Schnitten sowie die Berücksichtigung von gestalterischen, funktionalen und wirtschaftlichen Aspekten.
    Verwandte Begriffe: Vorplanung, Ausführungsplanung, HOAI
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAI, dem Umfang der Leistungen und dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Architektenvertrag
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten, das Honorar und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorar
    Bauvorhaben
    Ein Bauvorhaben ist ein geplantes oder durchgeführtes Bauprojekt, das die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von baulichen Anlagen umfasst.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugenehmigung, Bauplanung
    Kostenschätzung
    Eine Kostenschätzung ist eine Prognose der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens. Sie wird in der Regel vom Architekten oder einem Bausachverständigen erstellt und dient als Grundlage für die Finanzplanung.
    Verwandte Begriffe: Kostenberechnung, Angebot, Budget

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Leistungsphasen sind bei einer Entwurfsplanung relevant?
      Die Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind typischerweise relevant. Sie umfassen die ersten Schritte von der Bedarfsplanung bis zur Erstellung eines ersten Entwurfs. Die genauen Inhalte sind in der HOAI definiert.
    2. Was passiert, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt?
      Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein Anspruch auf Honorar für erbrachte Leistungen. Allerdings ist es schwieriger, die genauen Bedingungen und den Umfang der Leistungen nachzuweisen. Die HOAI dient als Richtlinie, aber im Streitfall ist eine rechtliche Klärung ratsam.
    3. Wie kann ich die erbrachten Leistungen nachweisen?
      Sammeln Sie alle Unterlagen, die der Architekt Ihnen übergeben hat (Grundrisse, Ansichten, Berechnungen, Kostenschätzungen). Auch E-Mails oder Gesprächsnotizen können als Nachweis dienen. Je besser die Dokumentation, desto einfacher ist die Klärung der Honorarfrage.
    4. Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist zwar nicht mehr bindend, dient aber weiterhin als Richtlinie für die Berechnung angemessener Honorare.
    5. Kann ich die Zahlung verweigern, wenn die Kostenschätzung zu hoch war?
      Nicht unbedingt. Der Architekt hat Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen, unabhängig davon, ob die Kostenschätzung Ihre Vorgaben überschritten hat. Allerdings kann dies ein Argument sein, um über die Höhe des Honorars zu verhandeln.
    6. Was ist, wenn der Architekt mangelhafte Leistungen erbracht hat?
      Wenn die Leistungen des Architekten mangelhaft waren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Minderung des Honorars oder Schadensersatz. Dies muss jedoch nachgewiesen werden.
    7. Sollte ich einen Anwalt einschalten?
      Wenn Sie sich unsicher sind oder es zu Streitigkeiten mit dem Architekten kommt, ist es ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren. Dieser kann Ihre Rechte und Pflichten prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
    8. Wie verhalte ich mich bei einer Honorarrechnung, die ich für überhöht halte?
      Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen und der Honorarberechnung an. Vergleichen Sie diese mit den Leistungsphasen der HOAI und prüfen Sie, ob die geforderte Summe angemessen ist. Suchen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag kündigen
      Informationen zu den Gründen und Folgen einer Kündigung des Architektenvertrags.
    • Honoraranspruch des Architekten
      Details zur Berechnung und Durchsetzung des Honoraranspruchs.
    • Mangelhafte Architektenleistungen
      Rechte des Bauherrn bei Fehlern in der Planung oder Bauleitung.
    • HOAI im Detail
      Eine detaillierte Erklärung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
    • Bauplanungsprozess
      Ein Überblick über die einzelnen Phasen der Bauplanung.
  2. HOAI: Architektenvertrag – Auch mündliche Vereinbarungen gelten!

    Ja, auch mündliche Verträge sind ültig.
    Sie schreiben: ... haben wir beauftragt ... Damit ist ein rechtlich gültiger Vertrag zustande gekommen. Auch wenn er nicht schriftlich ist.
    Zumal Sie ja Planungsleistungen erhalten haben. Wenn mit Planungsbüro = Architekt gemeint ist, dann dürfte die HOAIAbk. greifen. Und damit entsteht ein Anspruch auf Vergütung.
    Ob die HÖHE der Vergütung im Bezug auf die erbrachte Leistung "angemessen" ist, das ist eine andere Sache. Müsste aber aus der HOAI ermittelbar sein.
    Es ist leider nicht wie im Autohaus, wo es ein unverbindliches, kostenloses Angebot gibt.
    Ich hätte da aber noch eine ganz andere Frage ...
    Woher wissen Sie, dass der 2. Anbieter günstiger ist? Nur weil er ein Angebot gemacht hat, dass in Ihrem Rahmen liegt, bedeutet das nicht automatisch einen Festpreis. Wer sagt Ihnen, dass hier nicht auch noch "ungeplante" Kosten auf Sie zukommen.
    Kleiner Trost: Ich habe damals auch 6.000 DM für eine nachher so nicht direkt benötigte Planung ausgegeben > Lehrgeld.
    Buchen Sie es unter "Erfahrung". Zumal ja aus dem Entwurf sicherlich noch was zu verwenden ist.
  3. Planungskosten: Honorar bei Nichterreichen des Planungsziels?

    2. Angebot geprüft
    Hallo Herr Ostertag,
    sie haben mit ihrer Antwort genau den Nagel auf den Kopf getroffen. Mir ist klar, dass ich für die erbrachten Leistungen ein Entgelt zu zahlen habe, nur auf die Höhe kommt es an. Und hier sehe ich den springenden Punkt, denn ich sehe nicht ein, dass ich die vollen Planungskosten bezahlen soll für eine Leistung, die das Planungsziel nicht erreicht hat. In der Schule würde man sagen: "Thema verfehlt". Oder sieht das hier jemand anders, bzw. hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Zur 2. Frage kann ich Ihnen sagen, dass ich ein Festpreisangebot habe für Einfamilienhaus+Garage bei denen sämtliche Gewerke und Leistungen beschrieben und geregelt sind. Auch steht fest, welche weiteren Kosten bauseits noch entstehen.
    Im übrigen waren die Kosten beim Planungsbüro auch nur geschätzt, da auf Ausschreibungsbasis gearbeitet wird und entsprechende Schwankungen nach oben und unten drin sind. Aber mehr als 30 % über dem Rahmen bei der ersten Schätzung ist zu viel, ich denke nicht, dass das am Ende weniger wird, eher mehr.
    Danke für Ihre Antwort, vielleicht kann noch jemand was dazu sagen.
    Gruß
    W. Frank
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architekt Planungskosten bei Abbruch: Honorar & Leistungsphasen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Höhe der Planungskosten, die ein Architekt nach Abbruch eines Bauvorhabens in Rechnung stellt. Dabei geht es um die Gültigkeit mündlicher Verträge, die Anwendbarkeit der HOAIAbk. und die Frage, ob volle Planungskosten gerechtfertigt sind, wenn das Planungsziel nicht erreicht wurde. Es wird auch auf die Bedeutung eines Festpreisangebots hingewiesen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut HOAI: Architektenvertrag – Auch mündliche Vereinbarungen gelten! sind auch mündliche Verträge rechtsgültig, insbesondere wenn bereits Planungsleistungen erbracht wurden. Dies impliziert einen Vergütungsanspruch gemäß HOAI.

    💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Architekten Planungskosten sollte im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Bei Nichterreichen des Planungsziels ist fraglich, ob die vollen Kosten zu tragen sind, wie im Beitrag Planungskosten: Honorar bei Nichterreichen des Planungsziels? diskutiert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld die Honorarfrage und vereinbaren Sie idealerweise ein Festpreisangebot mit dem Architekten. Prüfen Sie, welche Leistungsphasen tatsächlich erbracht wurden und ob die geforderten Planungskosten angemessen sind. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Baurecht-Experten zurate.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Planungskosten". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Geothermie vs. Solarthermie: Welche Heizung ist optimal für unser Einfamilienhaus? Kosten & Planung
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mauer bauen lassen: Kosten pro Meter? Preise für Fundament, Material & Lärmschutz?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Carport passt nicht: Wer haftet für Planungsfehler, Mindestabstände & Baukosten?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zu viel geplant: Kostenüberschreitung, Honorar & Rechte bei Planungsfehlern?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenkosten Fassadensanierung absetzen? Steuerliche Absetzbarkeit & Vorgehen
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Umbaukosten Einfamilienhaus: Wie Kostenplanung, Architektenschätzung & Angebote vergleichen?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Prüfstatiker Aufgaben: Kompetenzen, Honorar & Pflichten bei Hallenbau?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Planungskosten" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Planungskosten" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Planungskosten" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architekt, Planungskosten" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Architekt Planungskosten bei Abbruch: Höhe, Vertrag & Leistungsphasen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Planungskosten Architekt: Was bei Abbruch der Zusammenarbeit?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architekt, Planungskosten, Abbruch, Leistungsphasen, Honorar, Vertrag, Baurecht
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼