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Nach Rohbaufertigstellung Bauleitung nur durch Fachbauleiter möglich?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Nach Rohbaufertigstellung Bauleitung nur durch Fachbauleiter möglich?

Unser Rohbau (Sanierung Altbau, Hessen) ist nahezu fertig (Rohbauer, Zimmermann, Dachdecker). Unsere Architektin hatte nach Ärger Aufgrund Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Umfang und Qualität ihrer Arbeitsleistung zugestimmt, dass Sie nach Abschluss der o.g. Gewerke keine weitergehende Bauüberwachung (LP8) übernehmen wird. Heute hat sie uns freundlicherweise mitgeteilt, dass sie umgehend eine entsprechende Mitteilung an das Bauamt schicken wird (was rechtlich ja OK ist) und wir mit einem Baustopp bzw. einem Bußgeld wegen des nun fehlenden Bauleiters rechnen müssen (was wir weniger gut finden).
Bisher sahen ihre Ausschreibungen der einzelnen Gewerke jedesmal eine verantwortliche Fachbauleitung durch die ausführende Firma vor, die ja eigentlich eingesetzt wird, wenn die spezielle Fachkenntnis des Gesamtbauleiters nicht ausreicht.
Reicht formal die Übernahme der Fachbauleitung durch die ausführenden Firmen der Folgegewerke? Oder benötigen wir zwingend einen übergeordneten Bauleiter?
Nicht falsch verstehen, wir wollen hier kein Geld sparen, sondern halten es für etwas unfair, von einem neuen Gesamtbauleiter von Knall auf Fall zu verlangen, dass er Haftung und Verantwortung für die Fertigstellung eines Rohbaus übernimmt, den er nicht von Anfang an begleitet hat.
Vielen Dank + herzlichen Gruß,
Petra.
  1. Bauüberwachung ...

    Bauüberwachung ist, wie das Wort schon sagt, eine Überwachung. Sie dient dazu, schon während der Bauausführung das Entstehen von Baumängeln (Bausoll . /. Bauist)  -  auch infolge von Planungsfehlern  -  zu verhindern. Wenn Sie hiermit das ausführende Unternehmen "beauftragen", haben Sie nichts gewonnen. Dann überwacht sich u.U. der Schluderer selbst. Gleiches gilt übrigens für die Vollarchitekten; ich habe erhebliche Zweifel, dass jeder Architekt die Ausführung seiner eigenen Planungsfehler ordnungsgemäß unterbindet und dem Bauherren Mitteilung macht. Aus diesem Grunde beauftragen institutionelle und andere Bauherren Architekten auch häufig nur bis max. Lp. 5 und vergeben die Bauüberwachung wieder an andere (Sondern-) Fachleute. Kurz und um: Legen Sie Ihr Augenmerk auf eine sinnvolle Bauüberwachung der noch folgenden Gewerke, z.B. durch einen externen Freiberufler. Hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Anforderungen des Baurechts sprechen Sie doch einfach einmal die Bauaufsichtsbehörde an; im persönlichen Gespräch lässt sich vieles im Vorfeld stressfrei klären ...
  2. unterschiedliche Aussagen vom Bauamt

    Danke für die schnelle Reaktion, aktueller Stand:
    Beim örtl. Bauamt gewesen und mit zuständigem Sachbearbeiter Kreisbauamt MTK telefoniert: grundsätzlich OK, das für Gewerke nach Rohbau (bei uns: Fenster, WDVSAbk., Schlosser  -  Rest ist erfreulicherweise in der Familie vorhanden, Innenausbau erfolgt als Eigenleistung) nur Fachbauleiter eingesetzt werden und Koordination/Baufertigstellungsanzeige über Bauherr erfolgt, nachrichtliche Anzeige erforderlich. habe ich heute auch gleich gemacht.
    parallel rief Baukontrolle Kreisbauamt MTK bei meinem Mann an: Architekt hat ihn verständigt dass sie für nachfolgende Gewerke Fenster, Dachdecker (schon drauf), WDVS nicht beauftragt ist und keine Bauleitung besteht. Folge: Sofortiger Baustopp am MO, wenn kein Gesamtbauleiter bestellt. Übergeordneter Bauleiter für sämtliche Gewerke zwingend erforderlich. Bauamt macht Fotos zur Beweissicherung, wenn trotzdem Arbeiten erfolgen gibt's Bußgeld.
    MO 09:00 h treffen wir uns mit der Baukontrolle v. Kreisbauamt auf der Baustelle. Mal sehen was rauskommt. Rohbau kann ja fertig gemacht werden, und den Rest bekommen wir in Ruhe auch noch irgendwann gelöst. Kann halt nur von FR auf MO schlecht einen Gesamtbauleiter aus dem Hut zaubern.
    FRAGE: Kann das Bauamt (Hessen) tatsächlich nach Fertigstellung Rohbau trotz verantwortlichen Fachbauleitern einen koordinierenden Gesamtbauleiter verlangen? Dann könnte man ja theoretisch noch nicht mal ohne Bauleiter selbst Wände streichen ...
    Vielen Dank schon mal im Voraus,
    LG, Petra.
  3. Bauleitung Hessen

    Servus,
    sicher kann das Bauamt in Hessen die Einschätzung eines Bauleiters verlangen. Nach HBO ist das so vorgesehen das der Bauherr verpflichtet ist einen Bauleiter zu beauftragen.
    In HBO § 51 ist die Zuständigkeit, Verantwortung und notwendige Qualifikation geregelt.
    Bitte auch daran denken, das der Bauleiter zum Bauende eine "Bauleitererklärung" abzugeben hat, in der er dem Bauamt die Errichtung des Gebäudes nach den gültigen Vorschriften, der Baugenehmigung, der Planung bescheinigt.
    Dafür ist er dann Ihnen gegenüber und dem Bauamt gegenüber haftbar. Die Verantwortung die der Bauleiter hat, ist daher keine Spielerei und wird leider von vielen nicht ernstgenommen.
    Gruß Michael Liebler
  4. Bauamt hat gesunden Menschenverstand

    wie es scheint. Heute morgen Lokaltermin zwecks Verhängung eines evtl. Baustopp, nachdem die Anzeige unserer Architektin die Baukontrolle Freitag in wilde Hektik versetzt hatte. Aus unserer Sicht sinnvolles und zufriedenstellendes Ergebnis:
    • Rohbauer darf unter ihrer Bauleitung die Arbeit beenden (hatten wir auch so vorgehabt) ,
    • Fenster dürfen ohne koordinierende Bauleitung zwecks Wintersicherung eingebaut werden (mit Fachbauleiter der ausführenden Firma, wie geplant) ,
    • Dachdecker darf Restarbeiten ohne koordinierende Bauleitung fertigstellen (als Fachbauleiter, wie geplant), -
    • Außenputz/WDVSAbk. bedarf zwingend Bauleiter (hatten wir ja auch so vorgehabt), Installation "wäre anzuraten".
    • Sobald wir und neuer Bauleiter Fertigstellungsanzeige unterschrieben haben, ist Bauamt der Rest egal (inbesondere Trockenbau, etc. in Eigenleistung). Dem Bauamt besteht auf Bauleiter bei allem was mit statisch relevanten und mit Gerüst zu tun hat wichtig, was ja auch wirklich Sinn macht.

    Also in etwa so, wie ich es vor der ganzen Aufregung die das blöde Weib von beleidigter Architektin (Entschuldigung) bei der Bauaufsicht verursacht hat, auch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauamtes besprochen hatte. @ Dr. Siegel und Liebler: Nochmals danke für die schnelle Antwort.
    Recht erleichterten Gruß,
    Petra.

  5. Eine erfreuliche Ausgang

    für Euer Problem. Das ist also vom Tisch. Bleibt bei mir nur die Frage: "Wieso leauft das bei uns so unkumpliziert? *gruebel*. Ich habe nämlich einfach mein Schwiegervater eingetragen als Bauleiter (Der ist "Pizzabäcker", na ja oder ähnlich :-) Die Statik ist in den Händen von ein (bei der Architektenkammer zugelassene) Statiker und ein (auch zugelassene) Architekt hat den Auftrag bis zu ausführliche Ausführungsplanung. Bisher hat alles (noch) funktioniert. Mache ich (oder denke) hier was falsch?
  6. OT Mit *grübel* fangen die Probleme an,

    besser damit aufhören :-)
    Aber im Ernst, solange alles läuft, gibt es keinen Grund, sich einzumischen. Wir hatten das Problem ja auch nur, weil das Amt speziell informiert wurde. Wenn jemand zuständig ist, der die Berechtigung dafür hat und nicht jeden zweiten Tag jemand vom Gerüst fällt, ist die Behörde meist zufrieden.
    Ein Bauleiter muss halt eventuell auch Fehler/Verbesserungsmöglichkeiten in der Ausführungsplanung des Architekt sehen. Wenn der Entwurfsplaner das auch macht, muss er fähig zur Selbstkritik/-Erkenntnis sein, sonst wird's halt ziemlich zäh. Petra meint, dass eine Frau da wohl eher Probleme hat als ein Mann (keine Chauvi-Ausrede, sagt sie wirklich ...).
    Noch was: der zentrale Punkt ist (unserer Meinung nach) ausführliche Planung :-)
    Gruß + fröhliches Bauen
    Petra + Volker
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