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Privat beauftragte Gewerke honorarpflichtig?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Privat beauftragte Gewerke honorarpflichtig?

Wohlgemerkt nur die Gewerke, bei denen keine Leistung Architektenseitig zu erbringen ist (Beratung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung). Beispiel: Haustür/Fliesen/Außenanlagen.
Viele Grüße, Björn
  1. alte Diskussion

    Foto von Lieselotte Tussing

    Haustür ... und um die Haustür drum rum gehört nix? Keine Wand? Kein Loch, um die Tür reinzustellen?
    Fliesen ... keiner, der vorher die Estrichhöhe dem Oberboden angepasst hat? Der die restlichen Beläge darauf abgestimmt hat?

    Gucken Sie mal ins Forum Honorar, da ist oft drüber diskutiert worden. Sie können auch suchem mit Begriff Eigenleistung.
    3 Beispiele s. links

    • Name:
  2. Aber, Tu,

    Wand mit Loch für eine Haustür ist eine Wand; insofern können dafür keine Kosten für die Tür "angesetzt" werden. In welcher Höhe auch (Baumarktware, Belgische Eichentür, Panzertür ...?)
    ++++++++++++++++
    @Fragesteller: Sofern Sie den Links folgen, werden Sie am Ende feststellen, dass Sie Ihrem Architekt lieber sagen sollten, dass der Boden roh bleibt, statt einer Haustüre eine in den Baurichtmaßen hingehängte Plastikfolie hinkommen soll und Außenlagen nicht geplant sind  -  Sie sind halt Gummistiefel-Fetischist :-).
  3. @FPT

    Foto von Frank P. Taschner

    ich werde den Gedanken nicht los, dass auch Sie zu denjenigen gehören, die es einfach nicht verstehen wollen ...
    Wer bringt den Maurer dazu, das Loch dort zu lassen, wo es IM PLAN EINGEZEICHNET war. Wer zeichnets ein? Wer guckt drauf, dass das verd ... Loch bzw. die Haustür dort ist, wo sie laut Baugesetzen der Gemeinde zu sein hat. und und und
    FPT, bitte lieber ab und zu mal lesen und verstehen und nicht gleich den Fragern Hoffnung darauf machen, dass ihr böser Architekt völlig ungesetzlich ihr Geld will. Nur immer gebetsmühlenartig schimpfen hilft nicht. Zuhören ist die Devise und ein bisschen was gelernent haben sollte man hier auch, wenn man so lange dabei ist wie Sie, FPT ;-)
    • Name:
  4. Nicht so schnell, TU

    Ja, das alles steht außer Zweifel, NUR: Sofern der Architekt NICHT die Tür ausschreibt, bei der Vergabe hilft, den Einbau überwacht usw. sind die Kosten für 1 Stck. Tür (= Zarge, Türblatt) NICHT ansetzbar, die Mauerarbeiten und das andere Drumherum hingegen schon. Der Architekt bekommt eigentlich nur den Auftrag, ein Loch in der Wand mit Festmaßen zu planen und erstellen zu lassen.
    ++++
    Also: Der Fragesteller redet nicht vom Maurer, der (nur) für die Öffnung sorgt. Andersherum: Warum sollte ein Planer Kosten z.B. für ein Türschloss geltend machen können, dass der Bauherr später selbst besorgt und einbaut? Warum sollte der Planer von den Kosten profitieren, wenn der Bauherr ohne Zutun des Architekten statt einer 3-fach eine 7-fach Verriegelung wählt? Sie sehen Tu, es geht nicht um Vorarbeiten und Vorleistungen, sondern um das "finish". Das Loch in der Wand ist das gleiche.
    +++++
    Auch gerade weil ich schon länger dabei bin, habe ich gelernt, dass hier auch eine Menge Unsinn als Output kommt (nehme mich da nicht aus!). Nur, wo einige "gebetsmühlenartig" (ich nehme Ihr Wort gerne auf) immer die gleiche Leier herunterbeten, wird Sie auch nicht korrekter. Das hat mit "verstehen wollen" nichts zu tun. Es gibt auch differenziertere Meinungen und Ansichten abseits dieses Forums, die Ihre Berechtigung haben.
    +++++
    Sie, Tu, sehen das verd ... Loch in der Wand, ich sehe eine Holzkonstruktion, die in jedes passende Loch eingebaut werden könnte. Der Planer macht es passend, ob die Tür aus Sperrholz oder aus Platinbeschichtet ist, steht nicht zur Debatte. Alles andere wäre zu oberflächlich betrachtet. Auch Sie sollten einen Schritt weiter gehen.
  5. lesen

    Foto von Frank P. Taschner

    Sie doch einfach mal die links, hm?
    Wenn wir zwei nicht-Architekten versuchen, hier Licht ins Dunkel zu bringen, kann das nur zum Nachteil des Fragestellers ausgehen. Weil er nämlich falsch beraten wird.
    • Name:
  6. Umfang

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Genaugenommen ist die HOAIAbk. der unterste Stundensatz für Planungsleistungen. Wenn die Planung nach Stundensatz abgerechnet würde, würde sie oft höher sein  -  und würden Sie auch feilschen, ob der Stundensatz 89,90 € oder 90 € wäre?

    Außerdem gibt es die verschiedenen Leistungsphasen und in den ersten Phasen muss alles berücksichtigt werden  -  ganz gleich ob das später in Eigenleistung erbracht wird oder ein Auftragnehmer das macht.

    Wenn Sie einzelne Gewerke selbst vergeben, dann kann für die Vergabe der Gewerke natürlich nicht die vollen % angesetzt werden (denn da entfallen tatsächlich Leistungen), aber dann ist oft für die Bauüberwachung eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich  -  also Zusatzleistungen und dafür sind wieder Zusatz-% gerechtfertigt. Oder wollen Sie die Bauüberwachung alleine machen?

    Ich würde Ihnen das nicht raten, zwar ist die Kenntnis der HOAI nicht erforderlich, um eine gute Bauüberwachung zu machen. Aber es ist zu vermuten, dass jemand, der sich in der HOAI nicht auskennt, auch von Fallstricken beim Bauen wenig Ahnung hat. Wen wollen Sie dann für Baufehler heranziehen? Den Auftragnehmer, der vielleicht Insolvenz angemeldet hat? Der Planer kann seine Hände in Unschuld waschen  -  damit war er nicht beauftragt. Und wer wird gratis-Auskünfte geben, wenn Sie um jeden € feilschen?

  7. Fragesteller: Habe zwar zwischenzeitlich so eine Stelle im Forum gefunden ...

    Ist manchmal halt nicht so einfach mit der Begriffswahl für die Suche.
    Zur Frage: wundert mich je weiter der Bau fortschreitet immer wieder wieviel NICHT klar geregelt ist und im Zweifel nicht für den Bauherren ausgelegt wird. Gilt für die Gewerke wie für das Verhältnis zum Architekten.
    @Tu: Haben Sie schon mal gebaut und als engagierter Bauherr festgestellt, dass ihr Architekt entweder Schluri, Schlaui oder gar wenig Berufserfahrung hat. Nein, letzteren hatten wir ursprünglich nicht ausgewählt, nur hier wurde das Projekt nach unserer Auftragsvergabe an einen Mitarbeiter delegiert. Glauben Sie im Ernst, dass dann so ein dummer Bauherr nach einigen kraßen Planungs- und Überwachungsmängeln auch nur irgendetwas unkontrolliert lässt? Und bitte Bauherren nicht a priori abqualifizieren. Im Zweifel wird halt mit HOAIAbk. argumentiert. NUR: Warum soll für das Einzelgewerk ohne Leistung des Architekten denn ein Honoraranspruch bestehen. Ich glaube Sie verwechseln hier etwas. Es gibt eine Detailplanung (z.B. für das Loch), die längst abgeschlossen ist und deren prozentuale Höhe von mir gar nicht angezweifelt wird.
    @Frank Taschner
    Danke, sehe ich genauso.
    Bevor die Diskussion weitergeht schließe ich meine Frage und versuche, beim Architekt Einsehen zu bewirken.
    Vielen Dank
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