Architektenhonorar Berechnung: Was zählt zur Bausumme? Eigenleistungen, HOAI 5, 6, 7
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Architektenhonorar Berechnung: Was zählt zur Bausumme? Eigenleistungen, HOAI 5, 6, 7
wir haben unseren Architekten mit Grundleistungen der HOAIAbk. 5,6 und 7 beauftragt. Da zur Berechnung des Honorars die Bausumme zugrunde liegt würde ich gerne folgendes Wissen:
zu § 5HOAI
Trockenbauarbeiten und Elektrik werden von mir selbst übernommen müssen die dafür veranschlagten Summen aus der Berechnung des Architekten herausgenommen werden? (Beispiel: Baukosten ca. 500.000 - veranschlagte Kosten für die o.g. Gewerke = Summe zur Berechnung des Architektenhonorars)?
Bei dem Treffen (Architekt, Zimmerer, ich) mit dem Zimmer sind wir zu einer besseren Lösung unseres Daches gekommen - worauf unser Architekt meinte er hätte jetzt schon eine Detaillösung und will keine neue Zeichnen! Kann er dann die volle Summe des Gewerks als Grundlage seines Honorars zu Grunde legen? Wir haben den Zimmerer auch mit der von ihm vorgeschlagenen Lösung beauftragt.
zu § 6&7 HOAI
Wenn Gewerke nicht vergeben werden, kann der Architekt diese trotzdem berechnen? Beispiel: Wir haben einen Fensterplan vom Architekten bekommen haben uns allerdings selbst und die Vergabe gekümmert?
Vielen Dank
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Die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) basiert auf der Bausumme. Es ist wichtig zu verstehen, welche Kosten in diese Bausumme einfließen.
Eigenleistungen: Grundsätzlich mindern Eigenleistungen die Bausumme nicht, wenn sie üblicherweise durch einen Unternehmer ausgeführt würden. Das bedeutet, dass die Kosten für Trockenbauarbeiten und Elektrik, die Sie selbst übernehmen, dennoch in die Berechnungsgrundlage des Architektenhonorars einfließen, da diese Gewerke normalerweise von Fachfirmen erbracht werden.
Leistungsphasen 5, 6 und 7: Die beauftragten Leistungsphasen (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe) beziehen sich auf die gesamte Planung, auch auf die Gewerke, die Sie selbst ausführen. Das Honorar deckt die erbrachten Planungsleistungen ab, unabhängig davon, wer die Ausführung übernimmt.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Berechnungsgrundlage mit Ihrem Architekten ab und lassen Sie sich die Zusammensetzung der Bausumme detailliert erläutern. Prüfen Sie den Architektenvertrag auf Klauseln bezüglich Eigenleistungen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie definiert Grundleistungen, Honorarzonen und Honorartafeln.
Verwandte Begriffe: Bausumme, Leistungsphasen, Honorarzone. - Bausumme
- Die Bausumme ist die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Sie umfasst alle Kosten, die für die Herstellung des Bauwerks erforderlich sind.
Verwandte Begriffe: Honorar, HOAI, Baukosten. - Leistungsphasen
- Die HOAI unterteilt die Architektenleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Planung, Ausführung. - Eigenleistung
- Eigenleistung bezeichnet die Arbeiten, die der Bauherr selbst an seinem Bauvorhaben ausführt, anstatt sie von einem Unternehmen ausführen zu lassen. Die Berücksichtigung bei der Honorarberechnung ist komplex.
Verwandte Begriffe: Bausumme, Architektenhonorar, Baukosten. - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte alle wesentlichen Punkte wie die beauftragten Leistungen, das Honorar und die Haftung enthalten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Bausumme, Leistungsphasen. - Grundleistungen
- Grundleistungen sind die typischen Leistungen, die ein Architekt im Rahmen der jeweiligen Leistungsphase erbringt. Sie sind in der HOAI definiert und bilden die Grundlage für die Honorarberechnung.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorar. - Besondere Leistungen
- Besondere Leistungen sind zusätzliche Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen und gesondert vereinbart und vergütet werden müssen.
Verwandte Begriffe: Grundleistungen, HOAI, Architektenvertrag.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie werden Eigenleistungen bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt?
Eigenleistungen, die üblicherweise von einem Unternehmer erbracht werden, mindern die Bausumme für die Honorarberechnung in der Regel nicht. Es kommt darauf an, ob die Leistung normalerweise von einem Fachbetrieb ausgeführt würde. - Was passiert, wenn sich die Bausumme während der Planung ändert?
Änderungen der Bausumme können sich auf das Architektenhonorar auswirken. Es ist wichtig, den Architekten frühzeitig über Änderungen zu informieren und die Auswirkungen auf das Honorar zu besprechen. Eine Anpassung des Vertrags kann erforderlich sein. - Welche Kosten zählen zur Bausumme im Sinne der HOAI?
Zur Bausumme zählen alle Kosten, die für die Herstellung des Bauwerks erforderlich sind, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten. Nicht dazu gehören beispielsweise die Kosten für das Grundstück oder die Finanzierung. - Kann das Architektenhonorar verhandelt werden?
Die Honorare für Grundleistungen nach HOAI sind grundsätzlich verbindlich. Allerdings gibt es Spielraum bei den Nebenkosten und bei Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen. Eine individuelle Vereinbarung ist möglich. - Was ist der Unterschied zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen nach HOAI?
Grundleistungen sind die typischen Leistungen, die ein Architekt im Rahmen der jeweiligen Leistungsphase erbringt. Besondere Leistungen sind zusätzliche Leistungen, die gesondert vereinbart und vergütet werden müssen. - Wie kann ich das Architektenhonorar überprüfen?
Sie können das Architektenhonorar anhand der HOAI-Tabellen und der vereinbarten Bausumme selbst überprüfen. Im Zweifelsfall kann eine unabhängige Honorarberatung hinzugezogen werden. - Was passiert, wenn der Architekt mangelhafte Leistungen erbringt?
Bei mangelhaften Leistungen hat der Bauherr Anspruch auf Nachbesserung. Gelingt die Nachbesserung nicht, können Honorarminderungen oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. - Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei der Honorarberechnung?
Der Architektenvertrag ist die Grundlage für die Honorarberechnung. Er sollte alle wesentlichen Punkte wie die beauftragten Leistungen, die Bausumme und die anzuwendende HOAI-Fassung enthalten.
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Architektenhonorar: Rechtsberatung nur durch Anwälte!
Das sind leider Rechtsfragen
Die eben nur die dafür zugelassenen Rechtsanwälte beantworten dürfen. Aber vielleicht haben Sie ja Glück, dass sich einer meldet. -
Architektenvertrag: Umplanung – Anrecht auf Honorar?
Zu 1 Es stellt sich die Frage ob der ...
Zu 1: Es stellt sich die Frage, ob der vorangehende Plan so schlecht war, das er wegen wirtschaftlichen oder wegen technisch schlechter Lösung (Mangelhafte Planung) umgeplant werden musste. Bei einer Umplanung aus optischen Gründen und vielleicht noch nach dem Durchsprechen der Plänen mit dem Architekten, hätten Sie allerdings schlechte Karten.
zu 2: Wenn kein Einvernehmen bestand, kommt es einer Teilkündigung gleich. Er hat das Anrecht auf entgangenen Gewinn. Über den prozentualen Anteil gibt es in der Rechtsprechung zu unterschiedlichen Urteile. Kann aber durchaus bis 40 % ausmachen. Wird aber oft auch im Architektenvertrag festgelegt.
Keine Rechtsberatung, nur Diskussionsbeitrag 😉 -
HOAI §10: Eigenleistungen – Anrechenbare Kosten beim Architektenhonorar
keine Angst Herr MB, 2 der 3 Fragen sind nur Sachfragen 🙂
Leistungen, die der AGAbk./Bauherr selbst ausführt, sind trotzdem anrechenbare Kosten für die Berechnung des Architektenhonorars.
(siehe HOAIAbk., § 10 Grundlagen des Honorars
(3) Als anrechenbare Kosten nach Absatz 2 gelten die ortsüblichen Preise, wenn der Auftraggeber
1. selbst Lieferungen oder Leistungen übernimmt, ...)
Haben Sie Ausschreibung und Vergabe einzelner Gewerke selbst übernommen, mindert sich das Architektenhonorar.
(siehe HOAI § 5 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen
(2) Werden nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase übertragen, so darf für die übertragenen Leistungen nur ein Honorar berechnet werden, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht. Das gleiche gilt, wenn wesentliche Teile von Grundleistungen dem Auftragnehmer nicht übertragen werden ...)
Hat der Architekt die Werkplanung für die Zimmererarbeiten gemacht, sind die Kosten des Gewerks anrechenbare Kosten. Zur Rechtsfrage wird das Ganze, wenn strittig ist, ob der Architekt nach Ihren Wünschen geplant hat und ob er überhaupt geplant hat.
Die HOAI können Sie unter dem Link nachlesen. -
Architektenhonorar: Fenstervergabe selbst – Honoraranspruch?
noch was zur Fenstervergabe
Hatten Sie die Vergabe zuerst beauftragt, dann aber aus dem Auftrag herausgenommen und selbst durchgeführt, hat der Architekt Anspruch auf das Honorar abzAbk.üglich seiner ersparten Aufwendungen. Darüber lässt sich schön streiten, womit wir beim Juristischen angekommen wären. Wenn ich es überschlage, geht es dabei aber nur um 200 DM. (Fenster 30.000 DM, hv. 10 % Gesamthonorar = 3.000 DM, hiervon 14 % für LPh 6+7 = 400 DM, hiervon ein Anteil ersparte Leistung). -
Info: MB ist Martin Beisse – HOAI-Experte im Forum
Sehen se?
Ich habe eben etwas weiter gedacht 🙂 HOAIAbk. habe ich ja hier liegen. Hat sich noch nicht rumgesprochen dass MB Martin Beisse ist? -
Architektenhonorar: Teilleistungen durch Bauherr – Volle Kosten?
da haben wir wieder den Mist
Moin zusammen,
der BH übernimmt Teilleistungen selber, und das auch noch komplett, ist einmal der Architekt dabei, kostet es gleich die volle Kohle. Sicherlich wird er, so er denn seine Aufgaben wirklich treu und brav ausführt, einen gewissen Aufwand haben das Ganze zusammenzufügen.
Gehen wir aber den Schritt weiter. Der Architekt ist, warum auch immer, nen fauler Hund. Der BH kommt irgendwann mit ihm nicht mehr weiter. Der Architekt macht die Bauleitung nur noch sehr oberflächlich, hat aber letztlich Anspruch auf das volle Honorar.
Ich will hier keine Grundsatzdiskussion Architekt / nicht Architekt anfangen, aber die HOAIAbk. ist mir immer noch zu einseitig, auch wenn Rossi immer wieder zu erklären versucht, dass der Kunde / BH damit eine feste, einplanbare Größe hat. Das stimmt nur bedingt. Wenn ich mir den Passus Nebenkostenabrechnung ansehe, die entsprechenden Kommentare dazu lese, dann wird es mir schwindelig.
Nein, die HOAI ist mehr Architektenschutz als Nutzen des BH.
Wobei eines auch hganz deutlich gesagt werden muss: Wenn der Architekt eine wirklich gute Leistung abliefert, dann wird die HOAI tatsächlich vernünftiger, aber auch nur dann.
Grüße und guten Rutsch
Stefan Ibold -
HOAI Abrechnung: Aufwand vs. Bausumme – Fair für kleine Projekte?
Nein, Stefan Ibold
Stell Dir mal vor, wir würden unsere Planungen und Bauleitungen nach HOAIAbk. abrechnen:
Bei großen Bauvorghaben wenig Aufwand viel Gewinn (siehe Poco, VEW, Neuß, Düsseldorf, Breitscheider Kreuz etc.)
Bei den kleinen wäre die HOAI aber trotz hohen Aufwandes viel zu gering angesetzt. Denk mal nur an die Sanierung von Bungalows, Balkonen oder auch Bad Dingsbums, die Fassade.
Sinnvoller und fairer wäre eine Abrechnung nach Aufwand, nicht nach Bausumme.
Due kennst doch selber die kleinen Mistdinger, die wahnsinnig viel Aufwand erfordern und nur geringe Baukosten haben.
Da wäre dann die HOAI unfair gegenüber Planern -
Nebenkosten: Architektenhonorar – Abrechnung nach Aufwand oder Pauschal?
nebenkosten
können nach Aufwand abgerechnet werden, oder auch pauschal, mir und dem Bauherren wird da nicht schwindelig. Sicherlich ist das Honorar bei einigen bestimmten Bauvorhaben sehr hoch, in der Regel kann man aber davon ausgehen, das die Abrechnung nach stundenaufwand kein anderes Ergebnis bringt, als die Abrechnung nach HOAIAbk.. bei einzelaufträgen mag dies anders sein - als Beispiel war hier ja mal die Sanierung einer großen Dachfläche genannt worden. hier ist sicherlich eine Abrechnung nach Stunden sinnvoll. die Bauherren von Bauvorhaben dieser Art wissen das aber und dies ist nicht u vergleichen mit dem EFHAbk., welches ja in der Regel hier diskutiert wird. Bei EFH geht m.e. eine Abrechnung nach HOAI meist zu Gunsten des Bauherren aus. (um mißverständnissen vorzubeugen oder als Voraussetzung: wir diskutieren nicht über "schubladenplaner" sondern über individuell geplante EFH)
abschließend an Herrn ibold: es ist aus ihrer Sicht nachvollziehbar, das sie eine Abrechnung nach Aufwand bevorzugen, da sie meist Teilleistungen erbringen. wenn sie davon ausgehen, das sie alle lph erbringen müssten (inkl. der "kreativen" Phasen), würden sie die HOAI sicherlich anders einschätzen. sie sollten gerade die kreativen Leistungsphasen beachten und einmal überlegen, was es bedeutet, diese Leistungsphasen z.B. einem offenen preiswettkampf zu opfern. die folge wäre, dass die Baukultur noch weiter verfallen würde. damit ist keinem der beteiligten geholfen, und ganz besonders nicht den Bauherren. die Handwerker würden dann alsbald auch überflüssig, denn den dann übriggebliebenen kram zusammenpoppen kann fast jeder ...
als Fazit kann ich nur sagen: wenn ein Architekt den Bauherren bezüglich der HOAI richtig berät, hat dieser 1. Kostensicherheit, 2. den für ihn richtig gewählten "Tarif" bzgl. der Nebenkosten. auch für evtl. Bausummenveränderungen kann man sich ja im Vertrag wappnen. das ist alles kein Problem und kann im sinne des Bauherren geregelt werden. der Architekt verdient sein Geld durch eine vernünftige Planung und nicht durch vertragsmanipulationen oder durch das schielen auf hohe Baukosten (dies gilt ganz besonders für Einfamilienhäuser!)
so ist es z.B. möglich, ein pauschalhonorar zu vereinbaren bzw. ein erfolgshonoarar bei Kosteneinsparungen durch entsprechende Planungen.
ein schönes neues Jahr und viele Grüße -
Architekten-Nebenkosten: Unvereinbarte Kosten – Gefahrenpotential!
ich sehe schon
Moin,
wir nähern uns an 🙂 )
Ich sprach auch von einem faulen Architekt! Und da können Sie mir nun wirklich nicht widersprechen.
Zu den Nebenkosten. Die wenigsten BH wissen, dass hier ein "Gefahrenpotential" vorhanden ist. Die brauchen nämlich nicht explizit VORHER vereinbart werden, es reicht wenn der Architekt im Nachhinein nachweisen kann (und der Nachweis ist in der Regel leichter als andersrum), dass die Nebenkosten notwendig waren, um den Bau laufen zu lassen.
Und noch eines dürfte auch eine Rolle spielen.
Es gibt wenn auch teure aber sehr gute Rechnerprogramme für Architekten. Hier kann sehr schnell etwas hinzugefügt, entfernt, verändert oder erst überhaupt kreiert werden. Die Zeiten, in denen der Architekt für jedes Haus noch zwei Zeichner beschäftigen musste sind meines Wissens nach vorbei.
Rossi, was mich einfach stört, ist die Altbackenheit der HOAIAbk., die vor 25 Jahren sicherlich noch mehr Berechtigung hatte als heute.
Und - das ehrt Sie - Sie gehen immer vom Idealfall aus. ABER - die Schurken nehmen nicht nur in Handwerkerkreisen zu, leider.
Hoffe, Sie hatten einen guten Rutsch.
Stefan Ibold -
Architektenhonorar: Halle vs. Einfamilienhaus – Aufwandunterschiede?
Na, da sind wir uns ja endlich einig
Rossi, genau das meine ich. Gehen wir mal bei Architekten und Gesamtplanung aus: eine Halle erfordert sicherlich weniger Aufwand als das simpelste Einfamilienhaus. Hallen sind aber in der Regel teurer (meist ja auch größer).
Aber das sieht der Bauherr wiederum nicht. Woher soll er das auch wissen? -
Architekten-Software: CAD, Photoshop & Co. – Hohe EDV-Kosten!
@si
Sie sollten eben nicht immer von einem schwarzen Schaf ausgehen. Bei Ihrem Argument zu der EDV gehe ich absolut nicht mit. die Programme sind ab 15.000 DM zu haben, müssen ständig aktualisiert werden (früher nur die Rasierklingen 😉 - ganz zu schweigen von der Hardware ... Kaufen Sie mal Architekt-Cad o.ä., Photoshop, ein Layoutprogramm und dann noch die Ausschreibungssoftware, Datenbank, Textverarbeitung usw. und halten das auf dem neuesten Stand ... Wenn Sie von einer Halbwertszeit bei der Hardware von 2-3 Jahren ausgehen, sind Sie gut bedient, danach können Sie den Kram dem Kindergarten spenden. Der Architekt braucht auch weiterhin seine Zeichner, wenn er sich nicht ständig mit dem PC auseinandersetzen will. Die Programme generieren auch keine Entwürfe, auch wenn es manchmal so aussieht. Die EDV hat zu erheblicher Mehrbelastung geführt, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, da ich sowohl noch die konventionelle als auch die elektronische Seite kenne. Lediglich bei größeren Bauvorhaben mit ähnlichen Typologien und vielen Änderungen bringt die EDV Vorteile. Für diese Bauvorhaben ist aber sowieso schon nicht mehr das volle Honorar zu erzielen, da der Bauherr solcher Gebäude sich den Wiederholungsfaktor natürlich auch vergüten lässt. Bei Wettbewerben ist es oft schon so, das man externe Spezialisten anheuern muss, um überhaupt noch wettbewerbsfähig zu sein, was die Darstellungstechniken der Zeichnungen angeht. Es werden ja teilweise schon Filme abgegeben, in denen man das Gebäude virtuell darstellt. Das alles nennen Sie dann "Vereinfachung duch EDV". Die Vereinfachung liegt allerdings nur in einem sehr kleinen Teilbereich, während die Kosten ins unermessliche zu steigen drohen. Wettbewerbsfähig wird neben sehr großen Büros irgendwann dann nur noch der Billigheimer sein können, der den Entwurf aus der Schublade zieht und für jeden neuen Bauherren dann eben dessen Entwurf "generieren" kann. Ist es denn solch eine Arbeitsweise, die Sie wollen?
Ich habe gerade im Architektenblatt einen Artikel von Christoph Münzer gelesen: "Nobelpreis für Leistungswettbewerb" (DAB 12/01): Dort wird beschrieben, das die Nobelpreisträger Akerlof, Stieglitz und Spence nachgewiesen haben, das Informationen in manchen Märkten (insbesondere den Dienstleistungsmärkten) asymmetrisch zwischen Anbieter und Kunde verteilt sind. Bei erklärungsbedürftigen Dienstleistungen kann der Anbieter dem Kunden über die wahre Qualität im Unklaren lassen. Die Folge sind im Zuge der weiteren Erfahrungen des Kunden (bzw. die Bekannten, Freunden etc. als Empfänger dessen Empfehlungen) nur ein durchschnittlicher Preis erzielt werden kann. Als Folge ist also ein Qualitätsverfall zu verzeichnen, da der Kunde zu sehr auf den Preis achtet und sich die Qualität erst dann erschließt, wenn die Dienstleistung bereits erbracht ist. Der Anbieter von Qualität hat es schwer, weil er teurer sein muss, um die Qualität zu erbringen, die der Kunde eigentlich erwartet. Akzeptiert der Kunde nur noch den Preis als Wettbewerbsargument, da er die Qualitätsmerkmale nicht selbst beurteilen kann, findet Qualität keine Abnehmer mehr: die Folge ist ein Preiswettbewerb, bei dem nur die billigen Schlechten überleben (können)
Als Lösung für den Markt der Qualität (immerhin haben wir es bei Architektur auch mit dem Allgemeingut zu tun - Baukultur!) gab es als logische Schlussfolgerung nur die Sicherung der Qualität durch Institutionen wie den Architekten und Ingenieurkammern. Durch die Akkreditierung der Mitglieder ist eine gewisse Qualität gewährleistet (Einzelfälle bzw. schwarze Schafe können wir in solchen Diskussionen nicht mit einbeziehen, die gibt es überall). Der Architekt ist also Aufgrund seiner Kammermitgliedschaft gewissen Berufspflichten unterworfen, die den Bauherren schützen und ihm bei seinem Vorhaben zum Erfolg verhilft. Der Architekt ist daran gehalten, den Bauherren dementsprechend auch bei der Vertragsgestaltung behilflich zu sein. Das mag idealistisch klingen, aber so ist es nun mal. Die HOAIAbk. schützt den Qualitätswettbewerb, das hatte ich Ihnen schon mehrfach versucht zu erklären, ich hoffe, das es diesmal etwas deutlicher geworden ist. Sicher gibt es immer mal wieder was zu verbessern, aber ich sehe, dass das System in der Praxis eigentlich ganz gut funktioniert, man muss eben nur den richtigen Vertrag für den Bauherren stricken, der genau seinen Bedürfnissen entspricht. Die HOAI muss allen Bedürfnissen gewachsen sein, das ist bei einem so komplexen Gebiet wie dem Bauwesen gar nicht so einfach. Ich meine, dafür ist sie ganz gut gelungen. Und wenn etwas 25 Jahre besteht, heißt es noch lange nicht, das es schlecht ist. Im Gegenteil, meine ich: Man sieht daran, das sich das System bewährt hat.
Mir ist aufgefallen, das Sie bereits viele Probleme angesprochen haben, die aber mit Hilfe der HOAI auch gelöst werden konnten. Man muss Sie halt nur als Rahmen sehen, in dem der Bauherr sich frei bewegen kann. Eine gute Beratung durch den Architekten bzw. dem Ingenieur gewährleistet dann auch, das alle Seiten zufrieden sind.
freundliche Grüße -
Honorarzonen: Einfache Gebäude – Architektenhonorar fair regeln
@mb
eine Halle KANN, muss aber nicht einfacher sein, als ein Einfamilienhaus.
Das von Ihnen angesprochene Problem der Honorierung von einfach strukturierten Gebäuden lässt sich mit Hilfe der Honorarzonen ja ganz gut regeln ... Und die ganz simplen und großen Hallengebäude kommen eh nicht vom Architekten, das sind dann Gesamtanbieter bei denen der Wiederholungsfaktor schon eingerechnet ist. Ich glaube, wir diskutieren hier über Randbereiche - für mich wird die HOAIAbk. dadurch aber nicht sinnlos oder auf diesem Gebiet verbesserungswürdig. -
HOAI Kritik: Baukosten vs. Planungsaufwand – Das Grundproblem!
Sinnlos nicht, verbesserungswürdig schon
Wir haben doch schon die Fälle gehabt, wo ein Einfamilienhaus nur deshalb teurer wird, weil der BH goldene Wasserhähne einbauen lässt, Dachziegel mit (sinnlosem) Lotus-Effekt etc. Ich meine hier also Dinge, die die Baukosten erhöhen, aber keinesfalls den Planungsaufwand.
Es ist nun mal so, dass ein BH den Preis sieht. Und bei der HOAIAbk. sieht er ihn eben nicht (Sie schon, ich auch, aber der BH nicht).
Wo Sie völlig Recht haben, ist der Verfall der Qualität. Was meckere ich eigentlich? Ich lebe ja davon 🙂
Das wird aber schon in einem anderen Beitrag behandelt. Grudproblem: nur der Preis (als absolut) wird gesehen, aber nicht der Preis mit der Leistung verglichen. Klar ist ein Lada billiger als ein Porsche. Aber genau so handeln viele Bauherren (und noch mehr öffentliche Vergabestellen): billig kostet weniger.
Mein Vorschlag: HOAI als Grundlage der Berechnung (nicht als Zwang!) und draus einen Festpreis bilden. Änderungen kosten natürlich genauso wie Zubehör beim Auto. -
HOAI: Richtiger Partner – Architekt erklärt Honorarfunktion!
genauso
habe ich es beschrieben, MB, und so ist es auch gängige Praxis.. aber dafür braucht man nicht an der HOAIAbk. herumwerkeln, die passt heute schon. Der Bauherr braucht eben nur den richtigen Partner, der ihm auch erklärt, wie die HOAI funktioniert. Schwarze Schafe tun dies nicht, das ist mir klar, verantwortungsvolle Architekten und Ingenieure hoffentlich schon! -
Architektenhonorar: Eigenleistung Innentüren – Anrechenbare Kosten?
Trotzdem bleibt ein schaler Beigeschmack
wenn ich z.B. Innentüren selbst aussuche, einkaufe, einbaue und mir der Architekt eine Honorarrechnung präsentiert, in der die Gestehungs- / Anschaffungs- und Montagekosten der Türen als anrechenbare Kosten "enthalten" sind, obwohl er bloß das Maueröffnungsmaß ermittelt hat und sich um den Rest überhaupt nicht kümmern muss.
++++
Ist nur ein Beispiel ... -
HOAI Missbrauch: Schwarze Schafe – Festpreis als Lösung?
Die berühmten Schafe
Einmal weiß, einmal schwarz. Das Problem ist ja, dass die HOAIAbk. von den schwarzen Schafen ja auch missbraucht werden kann. FPT hat ja jetzt ein Beispiel genannt. Es gibt so viele dafür, dass ich mir die Aufzählung erspare.
Was nutzt die beste Verordnung / Gesetz / Honorargrundlage wenn die missbraucht werden kann?
Deswegen meine ich ja: Festpreis. und wenn die Türen rausgerechnet werden geht das auch vom Festpreis ab. Aber wenn sich der Bauherr auf einmal für eine andere Fassade entscheidet, muss das natürlich auch honoriert werden.
Wieder ein Schwachpunkt für die weißen Schafe: ein BH entscheidet sich für eine billigere Fassade, die aber einen höheren Planungsauwand hat ... -
Architektenleistung: Türen – Beratung, Planung, Einbaukoordination
aber ein schlechtes Beispiel
:-) denn der Architekt kauft und baut die Tür sonst auch nicht ein.. er wird Sie aber sicher dahingehend beraten, das Sie die richtige Tür kaufen ... und plant und zeichnet die Türen eben auch in seinen Plänen ein. Wenn Sie natürlich der Meinung sind, das sie 50 DM sparen können, weil der Architekt die Türen nicht ausschreiben muss, dann können Sie ihm dies sicherlich mitteilen, im Vertrag festhalten und dann wird er dies vom Honorar abziehen ... Die Bauleitung für den Einbau der Türen wird er ja sowieso machen müssen (Terminkoordination etc.). Letzten Endes haben Sie zwar 50 DM gespart, allerdings "volkswirtschaftlichen Schaden" 😉 von etwa 200 DM verursacht. Ach ja, jetzt kostet ja alles nur noch die Hälfte, das habe ich jetzt ganz übersehen ...
Ich möchte dann aber nicht wissen, was passiert, wenn die Türen nicht richtig schließen, die Zargen eine zu große Fuge zum Putz haben etc. ... dann rufen alle wieder nach dem Architekten, der sich einen halben Tag damit beschäftigen muss, wer der Verursacher des Übels ist..
Nix für ungut, Herr Taschner, aber das ist eine Milchmädchenrechnung. Glauben Sie mir, Herr Taschner, das es sehr sehr viele Architekten gibt, die die x-te Änderung der Bauherren an der selben Sache akzeptieren, ohne auch nur auf die Idee zu kommen, gleich das Honorar in 50 €-Schritten zu erhöhen? Sowas würde mir jedenfalls nicht in den Sinn kommen, denn der Bauherr würde mich dann hier in Norddeutschland als "Pennschieter" bezeichnen.. (Übersetzt: Centfuchser o.ä.)
;-). Und ich bin der Meinung, das gerade im Einfamilienhausbau der Aufwand für den Architekten (Individualplanung!) immens hoch ist und kaum wirtschaftlich zu betreiben, jedenfalls wenn man sich mal die Mühe macht, den Stundensatz auszurechnen, der am Ende bleibt..
Trotzdem ein schöner Beruf! : --) -
Architekten-Image: Was kann EIN Architekt besser machen?
Mir brauchen Sie das nicht zu sagen
Ich weiß, das bringen Sie es den Bauherren bei, denn die sind Ihre Kunden.
Das Bild des Architekten in der Öffentlichkeit sieht nun mal nicht so gut aus. Tun Sie was dagegen. Bessere Plattform als hier gibt es doch kaum.
Nochmal: werfen Sie sich selbst nicht auf einen Haufen mit den schwarzen Schafen. Mir geht es nicht darum, was DER Architekt macht, sondern was EIN Architekt machen kann. -
Architektenhonorar: Terminkoordination bei Eigenleistung – Berechtigung?
Trotzdem, Rossi,
es ging mir mit dem Beispiel um die für BH nicht nachvollziehbare Möglichkeit, Leistungen einzurechnen, die eigentlich gar nicht ansetzbar sein dürften. Wenn die Türen beim BH liegen, dann sind sie da komplett. Wieso der Architekt dann eine Terminkoordinierung machen muss, ist mir ein Rätsel.
+++++
Ich komme aus dem Großanlagenbau. Wir planten eine Kläranlage für 600.000 EWG im Iran und beaufragten dabei ein Ing. -Büro mit der Planung eines (in meinen Augen) in sich abgeschlossenen Teils davon. Dessen Teil betrug ca. 10 % der Gesamtauftragssumme. Was passiert nach HOAIAbk.: Deren Planungsleistungen wurden auf 100 % der Gesamtauftragssumme bezogen und abgerechnet. Da frage ich mich nun als Bauherr, warum sollte bei der Beauftragung von Teilleistungen eine (Honorar-) Abrechnung für die Gesamtleistung Rechtens sein. Wieso kann sich das Ing. -Büro Lieferungen und Leistungen anrechnen lassen, die zwar im gleichen Projekt angesiedelt sind, aber mit unseren anderen Planungsleistung nichts die Bohne zu tun haben? Entsprechendes gilt auch für mein Türbeispiel. Irgendwo passt da etwas nicht.
++++
Andere Bespiele wären Tapezierarbeiten der BH bzw. alle Eigenleistungen des BH. -
HOAI: Bausumme vs. Planungsaufwand – Nachvollziehbarkeit für Bauherren?
Ja eben, es ist der Ansatz
Die Einteilung in Schwierigkeitsgrae ist ja OK. Die in Leistungsphasen auch. Da ist ja nichts zu kritisieren.
Bleibt eben die für den BH nicht nachvollziehbare Abhängigkeit von der Bausumme, also der verbauten Summe.
Von der Bausumme hängt der Planungs- und Koordinierungsaufwand (Planungsaufwand, Koordinierungsaufwand) sicher nicht ab. Genau das wird auch kein BH nachvollziehen können. Da sollten dann doch lieber Einfamilienhaus eine eigene Kategorie bekommen. Im Prinzip nichts anderes als die Einteilung nach Schwierigkeitsgrad. -
Alternative Honorarbasis: Umbauter Raum statt Baukosten?
well done rossi!
wenn du so weiter machst rossi wirst du noch Kammer präsident 🙂
ich freue mich über die konstruktive Diskussion - nur mb, wenn der Hemmschuh die Baukosten sein sollten, dann nehmen wir eben den umbauten Raum.
nur ändert das prinzipiell was am ganzen?
=>FP. T für eine Kläranlage hatten wir auch mal ein Klärwärterhaus zu planen. die Idee mit den anrechenbaren kosten der Gesamtmaßnahme ist ein Scherz, oder? -
Planungsaufwand: Details & Schnickschnack erhöhen Architektenkosten!
Das ändert doch nix
Ob umbauter Raum oder Bausumme, beides ist doch eher abstrakt. Für den Planungsaufwand ist doch die Größe des umbauten Raumes nicht maßgebend.
Schon eher der nervige Schnickschnack wie Erkerchen und Beulchen. oll ja jeder bekommen, wie er will. Aber genau das erhöht den (ind diesem Falle) lästigen Planungsaufwand. Es sind mehr Details zu zeichen, die Berechnung des Wärmebedarfes wird lästiger etc.
Wär doch eine Idee: Grundlage ist unter Anderem die notwendige Anzahl von Details ... -
Architekten-Qualität: Verhandlungsspielraum & aufgeklärte Bauherren!
Oha ...
ich hör sie schon, die BH und HW's: Werkplanung brauchen wir nicht, das geht alles auch mit M1:100.
Das einzige was IMHO hilft, ist mehr Verhandlungsspielraum und aufgeklärte Bauherren.
Wenn die in der Zeitung gelesen haben Architekten braucht man nur für die Genehmigung und das machen die immer 50 % unter HOAIAbk. habe ich Schwierigkeiten zu erklären, warum damit die notwendige Qualität der Maßnahme nicht zu sichern ist. Sie ham's ja schwarz auf weiß und der Sachbearbeiter aus dem nächsten Amt kommt diesem Wunsch auf dem Küchentisch ja auch gerne nach ...
(nichts gegen die Kollegen, aber ist mir schon passiert, als dann Holland in not war rief der BH wieder an).
Die Pläne haben schwarze Striche und schließlich steht ja auch Plan drauf ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar: Bausumme, Eigenleistungen und HOAIAbk. – Die wichtigsten Fragen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung des Architektenhonorars gemäß HOAI, insbesondere im Hinblick auf Eigenleistungen des Bauherrn und deren Einfluss auf die anrechenbare Bausumme. Es wird erörtert, ob und inwieweit Eigenleistungen die Honorarbasis mindern und welche Leistungen des Architekten dennoch zu vergüten sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die HOAI in ihrer jetzigen Form eine faire Honorierung gewährleistet oder ob alternative Berechnungsmodelle (z.B. umbauter Raum) sinnvoller wären. Die Notwendigkeit transparenter Kommunikation zwischen Architekt und Bauherr wird betont, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architekten-Nebenkosten: Unvereinbarte Kosten – Gefahrenpotential! wird darauf hingewiesen, dass Architekten-Nebenkosten nicht zwingend im Voraus vereinbart werden müssen, was ein gewisses Konfliktpotenzial birgt.
✅ Empfehlung: Der Beitrag HOAI: Richtiger Partner – Architekt erklärt Honorarfunktion! unterstreicht die Bedeutung eines Architekten, der die HOAI transparent erklärt und so das Vertrauen des Bauherrn gewinnt.
💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer erörtern, ob die Honorarzonen der HOAI eine faire Regelung für einfach strukturierte Gebäude darstellen (siehe Honorarzonen: Einfache Gebäude – Architektenhonorar fair regeln). Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob die EDV-Kosten (CAD, Photoshop etc.) der Architekten angemessen berücksichtigt werden (Architekten-Software: CAD, Photoshop & Co. – Hohe EDV-Kosten!).
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich im Vorfeld umfassend über die HOAI und die Berechnung des Architektenhonorars informieren. Eine offene Kommunikation mit dem Architekten ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Honorarvereinbarung zu treffen. Der Beitrag Architekten-Qualität: Verhandlungsspielraum & aufgeklärte Bauherren! betont die Wichtigkeit aufgeklärter Bauherren.
Die Diskussion zeigt, dass die Berechnung des Architektenhonorars oft komplex und für Bauherren schwer nachvollziehbar ist. Eigenleistungen, die Wahl der richtigen Honorarzone und die Transparenz der Nebenkostenabrechnung sind zentrale Streitpunkte. Eine klare Kommunikation und ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Architekt und Bauherr sind essenziell, um Konflikte zu vermeiden und ein erfolgreiches Bauprojekt zu gewährleisten. Die Frage, ob die HOAI in ihrer jetzigen Form noch zeitgemäß ist, bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, Bausumme". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
- … Architektenhonorar prüfen: Kosten im Blick …
- … Architektenhonorar prüfen: Wie Bauherren in NRW die Honorarkalkulation ihrer Architekten nachvollziehen und Kostenfallen vermeiden. Jetzt informieren! …
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- … Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW? …
- … Um das Architektenhonorar zu prüfen, empfehle ich Ihnen folgende Schritte: …
- … Baukostenkontrolle: Überprüfen Sie, ob die angesetzte Bausumme realistisch ist, da das Honorar davon abhängt. …
- … sich nach dem Schwierigkeitsgrad und den Baukosten richten.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Baukosten, Architektenhonorar. …
- … Baunebenkosten. Die Baukosten sind eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAIAbk., Baunebenkosten. …
- … ArchitektenhonorarDas Architektenhonorar ist die …
- … Wie kann ich das Architektenhonorar prüfen?Prüfen Sie die erbrachten Leistungen, die HOAIAbk.-Konformität, die Baukosten und …
- … Wie beeinflusst die Bausumme das Architektenhonorar?Das Architektenhonorar wird prozentual von der Bausumme berechnet. Je …
- … höher die Bausumme, desto höher das Honorar. …
- … Architektenhonorar prüfen: Kostenkontrolle beim Fertighausbau in NRW …
- … sich um die Prüfung und Angemessenheit von Architektenhonoraren beim Fertighausbau in NRW. Bauherren sollten Architektenleistungen genau prüfen und mit dem Architektenvertrag abgleichen. Bei Unklarheiten oder nicht erbrachten Leistungen ist eine detaillierte Auseinandersetzung ratsam. Die HOAIAbk. sollte als Grundlage für die Abrechnung dienen, sofern im Vertrag vereinbart. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Honorarprüfung: Nicht erbrachte Architektenleistungen absetzen wird darauf hingewiesen, dass nicht erbrachte Leistungen vom Architektenhonorar abgezogen werden können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Abrechnung des Architektenhonorars sollte auf Basis der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erfolgen, wenn dies im Architektenvertrag festgelegt ist. Ein pauschaler Ansatz von 2,5 % des Hauspreises ist nicht ausreichend, wie im Beitrag HOAI-konforme Abrechnung: Architektenvertrag vs. Pauschalpreis erläutert wird. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten ihren Architektenvertrag sorgfältig prüfen und die Honorarkalkulation detailliert nachvollziehen. Bei Abweichungen oder Unklarheiten sollte das Gespräch mit dem Architekten gesucht werden. Gegebenenfalls kann eine unabhängige Kostenprüfung durch einen Bausachverständigen sinnvoll sein, um die Angemessenheit des Architektenhonorars sicherzustellen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt für Mehrfamilienhaus in Düsseldorf finden: Empfehlungen, Kosten & Planung?
- … ein Gesetz und dient als Berechnungsgrundlage für die Architektenkosten. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Baukosten. …
- … Ingenieure (HOAIAbk.) und sind abhängig vom Umfang der Leistungen und der Bausumme. Klären Sie vorab, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und wie …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zu viel geplant: Kostenüberschreitung, Honorar & Rechte bei Planungsfehlern?
- … die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Architektenhonorare.Verwandte Begriffe: Baunebenkosten, Gesamtkosten, Investitionskosten …
- … Dieses Angebot berief sich auf die Bausumme von 110.227 . …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Berechnungsgrundlage für Architektenhonorare basiert auf der HOAIAbk. 2009. Die anrechenbaren Kosten umfassen unter anderem …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Elektro & Sanitär: Was ist inklusive? Kosten, Leistungsphasen
- … Architektenhonorar: Elektro & Sanitär enthalten? …
- … Elektro- und Sanitärplanung durch Architekten? Welche Leistungen im Architektenhonorar enthalten sind – und wann Fachplaner nötig sind. Jetzt informieren …
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- … Architektenhonorar für Elektro & Sanitär: Was ist inklusive? Kosten, Leistungsphasen …
- … Was ist nun richtig? Als Auftrag hat der Architekt alle Leistungsphasen und die volle Bausumme zugrunde gelegt. …
- … Ob Elektro- und Sanitärplanung im Architektenhonorar enthalten sind, hängt vom Leistungsumfang ab, der im Architektenvertrag vereinbart wurde. …
- … Grundsätzlich deckt das Architektenhonorar die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ab. …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen und legt fest, wie die Honorare auf Basis der Bausumme und des Leistungsumfangs berechnet werden.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Bausumme, Architektenhonorar …
- … eines Bauwerks anfallen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und beeinflusst auch die Kosten für die Fachplaner.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, …
- … Architektenhonorar …
- … Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. …
- … der Regel auf Basis der HOAIAbk. berechnet und hängt von der Bausumme und dem Leistungsumfang ab.Verwandte Begriffe: HOAI, Bausumme, Leistungsphasen …
- … den Fachplaner können entweder direkt vom Bauherrn getragen oder über das Architektenhonorar abgerechnet werden, wenn dies so vereinbart wurde. …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Bausumme bei der Berechnung des Architektenhonorars? …
- … Antwort: Die Bausumme ist ein …
- … wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars. Je höher die Bausumme, desto höher ist in der Regel auch das Honorar des Architekten, …
- … Architektenhonorar: Haustechnik-Planung – Zusatzkosten beachten! …
- … Architektenhonorar: Elektro- & Sanitärplanung – Inklusivleistungen? …
- … Heizungs- und Elektroinstallationen ist in der Regel nicht im Standard-Architektenhonorar enthalten. Architekten sind primär für die Hochbauplanung zuständig. Für die Haustechnikplanung sind oft Fachplaner erforderlich, was zu zusätzlichen Kosten führt. Einige Architekten bieten Haustechnikplanung als Zusatzleistung an, die gesondert vergütet wird. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Haustechnik-Planung – Zusatzkosten beachten! ist die Planung von Sanitär, Heizung …
- … und Elektro keine Standardleistung im Architektenhonorar. Klären Sie die Honorare und Leistungen im Vorfeld, um Ihr Budget nicht zu überschreiten. …
- … 💰 Kosten: Die Kosten für die Haustechnikplanung durch Fachplaner sind abhängig von der Bausumme und den erbrachten Leistungsphasen. Holen Sie mehrere Angebote ein, um …
- … Fachplanern für die Elektro- und Sanitärplanung. Klären Sie, welche Leistungen im Architektenhonorar enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten für die Haustechnikplanung anfallen. Berücksichtigen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauherrenvertreter Kosten: Honorare & Stundensätze für gewerbliche Objekte?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt verschätzt: Kostenexplosion um 100.000€ – Was tun? Honorar, Rechte, Alternativen
- … aufzeigen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Schadensersatz oder eine Reduzierung des Architektenhonorars. …
- … Frage: Was ist ein Architektenhonorar?Antwort: Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die der Architekt für seine …
- … zwar eine Standardzahl, aber nicht, wenn der weniger als 10 % der Bausumme ausmacht. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau: Architekt vs. Bauunternehmer – Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken?
- … Bausumme: Gewinnmargen für Architekten und Bauunternehmer …
- … Also verdienen verdient er bei einer Bausumme von ca. 300.000 so ca. 300.000 . Schade nur, dass …
- … 300 T Bausumme, macht ca. 35 T Planerhonorar (ganz grob, archifee). …
- … Tipp: Architekten verdienen in der Regel nach Bausumme gem. HOAIAbk.. Das bedeutet je teurer das Haus, desto mehr steht …
- … Ihrer Wahl gefunden haben, sollten Sie eine Prämie für Unterschreitung der Bausumme aushandeln. …
- … detaillierter Ausführungsplanung thematisiert. Ein wichtiger Aspekt ist die realistische Einschätzung von Architektenhonoraren und deren Gegenwert in Form von Planung und Bauüberwachung. Die …
- … Diskussionsteilnehmer beleuchten die Gewinnmargen von Architekten und Bauunternehmern im Verhältnis zur Bausumme, wie im Beitrag Bausumme: Gewinnmargen für Architekten und Bauunternehmer. Dies …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Umbau & Anbau: Anrechenbare Kosten, Honorarhöhe & Vergleich?
- … Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten prüfen …
- … Architektenhonorar für Umbau/Anbau erscheint zu hoch? Jetzt anrechenbare Kosten prüfen & Honorarhöhe nachvollziehen. Tipps zur Kostenkontrolle! …
- … Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Umbau, Anbau, Honorarhöhe, HOAIAbk., Baukosten, Architekt …
- … Architektenhonorar für Umbau & Anbau: Anrechenbare Kosten, Honorarhöhe & Vergleich? …
- … Ich verstehe, dass Sie das Architektenhonorar für den Umbau und Anbau Ihrer Doppelhaushälfte als hoch empfinden. …
- … Anrechenbare Kosten: Diese bilden die Basis für das Architektenhonorar. Prüfen Sie, ob alle angesetzten Kosten korrekt sind. Nicht anrechenbar sind …
- … Leistungsphasen: Das Architektenhonorar wird anhand der erbrachten Leistungsphasen (1-9) berechnet. Klären Sie, welche Leistungsphasen …
- … Ich empfehle Ihnen, die Berechnung des Architektenhonorars detailliert zu prüfen und mit den genannten Faktoren abzugleichen. Die HOAI …
- … Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen …
- … Grundstückskosten oder Finanzierungskosten. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars gemäß HOAIAbk.. …
- … Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden?Innerhalb der HOAIAbk.-Vorgaben können Architekten und Bauherren den …
- … Architektenhonorar: Planungsphase entscheidend für Kosten! …
- … Architektenhonorar: Honorarangebot prüfen – Einfluss auf Kosten? …
- … HOAIAbk.: Architektenhonorar – Mittelsatz Verhandlungssache! …
- … Architektenhonorar: Bausubstanz-Bewertung vs. Hauswert – Wie ansetzen? …
- … Architektenhonorar: Ähnlicher Fall im HOAI-Forum – Lesetipp! …
- … Architektenhonorar: Bausumme, Umbauzuschlag & Verhandlungstipps …
- … OK ist (kann ich nicht sagen), bei dieser Bausumme komme ich einschließlich Umbauzuschlag (Minimum) auf über 45 T nur für die Architektenleistung ( …
- … Architektenhonorar Umbau & Anbau: Kosten, HOAIAbk. & Verhandlung …
- … dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für Umbau- und Anbauarbeiten. Dabei werden die anrechenbaren Kosten, die Honorarhöhe nach HOAIAbk. und Verhandlungsmöglichkeiten beleuchtet. Ein wichtiger Punkt ist die Bewertung der mitverarbeiteten Bausubstanz und deren Einfluss auf das Honorar. Zudem wird auf die Bedeutung der Planungsphase und die Möglichkeit der Honorarverhandlung hingewiesen. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenhonorar: Bausubstanz-Bewertung vs. Hauswert – Wie ansetzen? wird die Frage aufgeworfen, …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar: Ähnlicher Fall im HOAIAbk.-Forum – Lesetipp! verweist auf einen ähnlichen Fall im …
- … 📊 Fakten/Zahlen: Im Beitrag Architektenhonorar: Bausumme, Umbauzuschlag & Verhandlungstipps wird eine Beispielrechnung aufgeführt, die zeigt, …
- … dass bei der genannten Bausumme inklusive Umbauzuschlag ein Architektenhonorar von über 45.000 Euro entstehen kann. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung und Verhandlung. …
- … 🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag HOAIAbk.: Architektenhonorar – Mittelsatz Verhandlungssache! betont, dass der Mittelsatz des Architektenhonorars nicht …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Neubau: Pauschale vs. HOAI – Angemessene Kosten für Einfamilienhaus?
- … Architektenhonorar Neubau: Kosten richtig einschätzen …
- … Architektenhonorar für Neubau: Pauschale oder HOAIAbk.? Worauf Sie bei der Abrechnung achten müssen & wie Sie die Kosten richtig einschätzen. Jetzt informieren! …
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- … Architektenhonorar Neubau: Pauschale vs. HOAIAbk. – Angemessene Kosten für Einfamilienhaus? …
- … Als Laien können wir nicht abschätzen, welcher Betrag hier angemessen ist und ob die pauschale Abrechnung für uns eher von Vorteil oder von Nachteil ist. Ein anderer Architekt, mit dem wir vorher Gespräche führten, rechnet prozentual von der Bausumme ab. …
- … Ich verstehe, dass Sie als Bauherr unsicher sind, welches Architektenhonorar für Ihr Einfamilienhaus angemessen ist. Hier sind einige Punkte, die Sie …
- … Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie basiert auf der Bausumme und den erbrachten Leistungen (Tätigkeitsgruppen). Die HOAI bietet eine gute Grundlage, …
- … 4. Bausumme: Das Architektenhonorar ist maßgeblich von der Bausumme abhängig. Achten Sie darauf, …
- … dass die Bausumme realistisch angesetzt ist. Eine zu niedrig angesetzte Bausumme kann später zu Nachforderungen führen. …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine verbindliche Preisregelung für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie legt fest, wie diese Leistungen zu vergüten sind und dient als Grundlage für die Honorarberechnung. Die HOAI ist in Leistungsphasen und Honorarzonen unterteilt.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzonen, Architektenhonorar …
- … Bausumme …
- … Die Bausumme umfasst alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, …
- … Arbeitskosten und Nebenkosten. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk..Verwandte Begriffe: Baukosten, Projektkosten, Gesamtkosten …
- … Architektenhonorar …
- … Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. …
- … Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen und basiert auf der Bausumme und den erbrachten Leistungen. Die HOAIAbk. dient als Richtlinie für die …
- … die Leistungen nach den Vorgaben der HOAIAbk. abgerechnet, basierend auf der Bausumme und den erbrachten Leistungen. …
- … Architektenhonorars prüfen? …
- … Frage: Was passiert, wenn die Bausumme während des Projekts steigt? …
- … Wenn die Bausumme steigt, kann sich auch …
- … das Architektenhonorar erhöhen, wenn nach HOAIAbk. abgerechnet wird. Bei einer Pauschale sollte im Vorfeld geklärt werden, wie mit solchen Änderungen umgegangen wird. …
- … Frage: Welche Leistungen sind typischerweise im Architektenhonorar enthalten? …
- … Typischerweise sind im Architektenhonorar Leistungen wie Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, …
- … Frage: Kann ich das Architektenhonorar verhandeln? …
- … Ja, das Architektenhonorar ist verhandelbar, insbesondere bei Pauschalpreisvereinbarungen. Bei einer …
- … Informationen zur aktuellen HOAIAbk. und ihren Auswirkungen auf Architektenhonorare. …
- … Eine Pauschalpreisvereinbarung oder prozentuale Abrechnung von der Bausumme brauchen Sie nicht. Sagen Sie den Anbietern, Sie möchten eine prüffähige …
- … Architektenhonorar: Pauschale – Risiko der Umgehung? …
- … vorhandene Altsubstanz wird bei der Bausumme berücksichtigt (Umbauzuschlag); …
- … das Honorar in eine prozentuale Abhängigkeit zur Bausumme bringen, aber diese %-Sätze sind NICHT maßgeblich. …
- … Honorarzone III: Klarstellung zum Architektenhonorar …
- … Architektenhonorar: 20.000-30.000 angemessen? …
- … Architektenhonorar Neubau: Pauschale vs. HOAIAbk. …
- … die Vor- und Nachteile der Abrechnung von Architektenhonoraren für den Neubau eines Einfamilienhauses entweder als Pauschale oder nach der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Es wird erörtert, ob eine Pauschalpreisvereinbarung zulässig ist und welche Risiken dabei für Bauherren entstehen können. Die korrekte Einordnung des Bauvorhabens in die Honorarzonen der HOAI ist entscheidend für die Angemessenheit des Honorars. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob ein Honorar zwischen 20.000 und 30.000 € für ein Einfamilienhaus angemessen ist. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Pauschale – Risiko der Umgehung? könnte eine Pauschale dazu dienen, …
- … und sich von verschiedenen Architekten Angebote einholen, um die Angemessenheit des Architektenhonorars besser einschätzen zu können. Lassen Sie sich die Einordnung des Bauvorhabens …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Fehlplanung: Welche Rechte? Kosten bei Überschreitung? Vorgehen?
- … darstellen. Sie haben dann möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Architektenhonorars. …
- … Rahmen überschreiten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Architektenhonorars. Dies hängt von den konkreten Vertragsbedingungen und dem Umfang des …
- … Architektenhaftung bei Bausummenüberschreitung …
- … Bausummenüberschreitung: Architektenvertrag & Planung prüfen lassen …
- … Mit dem Architekten explizit klären, worin der Unterschied der Bausummenermittlung nach DINAbk. 276 und den Angeboten wurzelt (Ausführungen) und …
- … worin nun die Bausummenüberschreitung begründet ist. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Architektenvertrag und die Ausführungsplanungen von einem Rechtsanwalt oder Sachverständigen prüfen zu lassen, um die Erfolgsaussichten einer Regressforderung zu beurteilen, wie im Beitrag Bausummenüberschreitung: Architektenvertrag & Planung prüfen lassen betont wird. Bei nachweislich …
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