Grundsteuer Erlass bei Leerstand durch Sanierung: Voraussetzungen, Nachweise & Antrag?
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Grundsteuer Erlass bei Leerstand durch Sanierung: Voraussetzungen, Nachweise & Antrag?

Bei Mietausfall von mehr als 50 % kann rückwirkender Teilerlass der Grundsteuer mit Nachweis beantragt werden.

Wie ist bei Großreparaturen, Umbauarbeiten, usw., die auch Leerstand verursachen. Wie sollen die Nachweise aussehen? Quittungen, Handwerkerlohn, ... usw?

Denn während der Bauarbeiten wird natürlich keine Vermietung annonciert (was üblicherweise als Leerstnd Nachweis), da die Wohnungen nicht nutzbar sind.

Hat jemand die Erfahrung oder Idee?

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    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Bei Mietausfall von mehr als 50% aufgrund von Leerstand, der durch Großreparaturen oder Umbauarbeiten verursacht wird, kann ein rückwirkender Teilerlass der Grundsteuer beantragt werden. Ich empfehle, folgende Punkte zu beachten:

    • Voraussetzungen prüfen: Der Leerstand muss unverschuldet sein und zu einem erheblichen Mietausfall führen.
    • Nachweise sammeln: Quittungen über Handwerkerleistungen, Rechnungen für Baumaterialien, Fotos vom Zustand der Immobilie vor, während und nach der Sanierung sowie eine detaillierte Aufstellung der Mietausfälle sind wichtig.
    • Antrag stellen: Der Antrag auf Grundsteuererlass ist bei der zuständigen Gemeinde oder dem Finanzamt zu stellen.

    Es ist ratsam, sich vorab bei der Gemeinde oder einem Steuerberater über die genauen Anforderungen und Nachweise zu informieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Leerstand und die Sanierungsmaßnahmen detailliert und holen Sie sich professionelle Unterstützung bei der Antragstellung.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundsteuer
    Eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, die von den Gemeinden erhoben wird.
    Verwandte Begriffe: Immobiliensteuer, Kommunalsteuer, Realsteuer.
    Leerstand
    Der Zustand, in dem eine Immobilie oder ein Teil davon nicht vermietet oder genutzt wird.
    Verwandte Begriffe: Vakanz, Unvermietetheit, Nutzungsunterbrechung.
    Sanierung
    Maßnahmen zur Instandsetzung, Modernisierung oder Verbesserung einer Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Renovierung, Modernisierung, Instandhaltung.
    Mietausfall
    Der Verlust von Mieteinnahmen aufgrund von Leerstand oder Zahlungsunfähigkeit des Mieters.
    Verwandte Begriffe: Mietrückstand, Mietverlust, Einnahmeausfall.
    Antrag
    Ein formelles Ersuchen an eine Behörde oder Institution, eine bestimmte Leistung zu erbringen oder eine Entscheidung zu treffen.
    Verwandte Begriffe: Gesuch, Eingabe, Anfrage.
    Nachweis
    Dokumente oder Beweismittel, die zur Bestätigung einer Tatsache oder eines Sachverhalts dienen.
    Verwandte Begriffe: Beleg, Urkunde, Dokumentation.
    Erlass
    Der Verzicht einer Behörde auf die Erhebung einer Steuer oder Abgabe.
    Verwandte Begriffe: Befreiung, Stundung, Reduzierung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Voraussetzungen müssen für einen Grundsteuererlass bei Leerstand erfüllt sein?
      Der Leerstand muss unverschuldet sein und zu einem erheblichen Mietausfall von mehr als 50% führen. Zudem muss der Leerstand in einem direkten Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen stehen.
    2. Welche Nachweise sind für den Antrag auf Grundsteuererlass erforderlich?
      Rechnungen über Handwerkerleistungen, Quittungen für Baumaterialien, Fotos vom Zustand der Immobilie, eine detaillierte Aufstellung der Mietausfälle sowie gegebenenfalls ein Gutachten, das den Zusammenhang zwischen Sanierung und Leerstand bestätigt.
    3. Wo ist der Antrag auf Grundsteuererlass zu stellen?
      Der Antrag ist bei der zuständigen Gemeinde oder dem Finanzamt zu stellen, in dem sich die Immobilie befindet.
    4. Wie lange dauert es, bis über den Antrag entschieden wird?
      Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Es ist ratsam, sich bei der Gemeinde oder dem Finanzamt nach dem aktuellen Bearbeitungsstand zu erkundigen.
    5. Kann ein Grundsteuererlass auch rückwirkend beantragt werden?
      Ja, ein rückwirkender Teilerlass der Grundsteuer ist möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die entsprechenden Nachweise erbracht werden können.
    6. Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
      Gegen die Ablehnung des Antrags kann Widerspruch eingelegt werden. Es ist ratsam, sich in diesem Fall rechtlichen Beistand zu suchen.
    7. Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
      Die Fristen können je nach Gemeinde variieren. Informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Fristen.
    8. Wer kann mir bei der Antragstellung helfen?
      Ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht kann Sie bei der Antragstellung unterstützen und Ihnen helfen, die erforderlichen Nachweise zusammenzustellen.

    🔗 Verwandte Themen

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      Auswirkungen der neuen Grundsteuerberechnung auf Immobilieneigentümer.
    • Förderprogramme für Sanierungen
      Staatliche Zuschüsse und Kredite zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen.
    • Mietrechtliche Aspekte bei Sanierungen
      Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern während Sanierungsarbeiten.
    • Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten
      Welche Kosten können als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden?
    • Leerstandsmanagement
      Strategien zur Vermeidung und Reduzierung von Leerstand in Immobilien.
  2. Grundsteuer Erlass: Leerstand – Ablehnung bei Umbau/fehlenden Mietern

    beim Grundsteueramt nachfragen
    Nach meiner Erfahrung gibt es bei Leerstand keinen Nachlass, erst wenn man eine Abrissgenehmigung beantragt und das ganze Objekt leer ist. Beim Leerstand einer einzelnen WEGAbk.-Einheit gibt es auch keinen Nachlass. Es kommt auch auf den Grund für den Leerstand an, Umbau oder fehlende Mieter sind auch kein Grund.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grundsteuer Erlass bei Leerstand durch Sanierung: So geht's!

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass bei Leerstand aufgrund von Sanierungsmaßnahmen. Es werden Nachweispflichten, mögliche Ablehnungsgründe (z.B. Umbau, fehlende Mieter) und die Bedeutung der Kommunikation mit dem Grundsteueramt thematisiert. Die Notwendigkeit einer Abrissgenehmigung für einen Erlass wird ebenfalls angesprochen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag von Grundsteuer Erlass: Leerstand – Ablehnung bei Umbau/fehlenden Mietern kann Leerstand aufgrund von Umbau oder fehlenden Mietern kein Grund für einen Grundsteuererlass sein. Dies sollte bei der Antragstellung berücksichtigt werden.

    💰 Zusatzinfo: Ein Teilerlass der Grundsteuer ist bei Mietausfall von mehr als 50% rückwirkend möglich, sofern entsprechende Nachweise erbracht werden können. Die Art der Nachweise (Quittungen, Handwerkerlohn etc.) ist jedoch individuell zu klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass bei Ihrem zuständigen Grundsteueramt. Dokumentieren Sie alle Sanierungsmaßnahmen und Leerstände sorgfältig, um im Falle eines Antrags die notwendigen Nachweise erbringen zu können. Beachten Sie, dass eine frühzeitige Kommunikation mit dem Amt hilfreich sein kann, um Klarheit über die Anforderungen zu erhalten.

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