Zimmermannsrechnung 60 % zu hoch
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Zimmermannsrechnung 60 % zu hoch

Hallo zusammen,
ich habe heute die Rechnung von meinem Zimmermann bekommen und bin fast umgefallen.
Der Rechnungsbetrag (18900 brutto) ist sage und schreibe 60 % höher als das Festpreis- / Pauschalangebot (11300 brutto) welches die Lieferung von Material für die Holzverkleidung (Eigenleistung) und die Anfertigung und Montage einer Unterkonstruktion (Leistung Zimmermann) beinhaltete.
Ein Mehraufwand seitens der Zimmerei ist nicht erfolgt! Zusätzliche Arbeiten welche nicht einkalkuliert waren, liegen im Bereich von 3-6 h! (Einbringung eines vergammelten Balkens)
Eine Erhöhung um 10-15 % würde ich ja noch mitgehen, aber 60 %?
Gibt es eine rechtlich vorgeschriebene max. Überschreitung des Angebotspreises?
Aber zumindest hätte mich der Zimmermann doch über den Merhaufwand informieren müssen oder?
Ich danke für Eure Antworten!
Gruß
MArlon
  1. Pauschalfestpreis

    Der Name sagt alles.
    Jede Mehrleistung muss der Unternehmer schriftlich vereinbaren und gegenzeichnen lassen.
    Unklar ist momentan das Kleingedruckte der allgemeinen Vertragsbedingungen.
    Gibt es keine, so gilt die VOBAbk.
    Kürzen Sie die Rechnung auf den Festpreis und warten Sie gelassen auf die Reaktion.
    Bestreiten Sie vorsorglich, dass es Mehrleistungen gegeben hat.
    Gruß

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