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  • Heizung / Warmwasser

  • 15234: Gastankgrubenaushebung. Die Firma verlangt den 4 fachen Preis

Heizung / Warmwasser

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Gastankgrubenaushebung. Die Firma verlangt den 4 fachen Preis 28.01.2016

habe von einer Firma eine Grube zum einbetten eines Gastanks ausführen lassen. Es war ein Festpreis i.H.v. 250,00 € vereinbart. Bei Ausführung der Tätigkeit beschädigte er mit seinem Bagger den Gartenzaunbetonpfosten und demontierte den Gartenzaun. Der Chef und Firmeninhaber merkte, daß er zeitlich nicht so voran kommt als er gedacht hat und meinte, der Preis wäre zu wenig, und wollte mehr Geld. Er forderte 330,00€ Endpreis. Da der Gastank noch nicht fertig eingebettet war, haben wir für darauffolgenden Dienstag um 9.00h einen Folgetermin vereinbart. Um 8.50h rief er an, und teilte mit, daß er anderweitig Termine wahrnehmen müsse und nicht kommt. Ich sagte, dass der Kieslaster zum befüllen des Gastanklochs schon unterwegs sei, und er doch die wie vereinbart die Arbeit ausführen möchte. Er meinte, wenn es mir nicht passt, solle ich doch eine andere Firma beauftragen. Ich habe ihn trotz alledem am selben Nachmittag nochmal angerufen, und einen Termin für den übernächsten Tag um 9.00h vereinbart. Die Firma ist gekommen. Das Loch haben sie zugemacht. Jedoch der Gartenzaunpfosten war nicht ordnungsgemäß repariert und der Gartenzaun auch nicht hinmontiert. Das habe ich dem Chef gesagt. Der meinte, ich solle doch den Gartenzaun doch selbst hinmontieren. Unter Zeugen gab ich ihm die vereinbarten 250,00€. Da wollte er die 330,00€, die ich ihm aber nicht gab. Denn ausgemacht waren 250,00€ mit den besagten Fertigstellungstermin wie oben erwähnt, und was sich meines erachtens auch gehört, die Reparatur des Pfostens, sowie die Montage des Zauns. Er drohte mir mit den Worten, wenn ich dich erwische den werde er mir zusetzen. Später rief er mich an und meinte, die 250,00€ sieht er als Anzahlung an und stellt mir über die Firma eine Rechnung i.H.v. mindestens 1.000,00€ zu. Was würdet ihr an meiner Stelle tun??? Danke für die Unterstützung. Viele Grüße

Name:

  • Browny
  1. Ganz leise sein... 28.01.2016

    denn wenn Sie 250 € ohne entsprechende Rechnung und ohne Quittung bezahlt haben, wertet das Finanzamt das als Schwarzarbeit, womit Sie dann mit dran wären.

    250 € für das Ausheben eines Lochs und das Wiederverfüllen (ohne Füllgut) incl. Maschinen sind viel zu wenig. Wie immer es dazu kam - das musste klar sein. Ausser es war wirklich Schwarzarbeit!

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  2. Dumm gelaufen 29.01.2016

    OK - also 250 EUR (netto oder brutto) waren mündlich vereinbart. Dann gab es einen Nachtrag von 80 EUR (netto oder brutto), dem Sie anfänglich zugestimmt haben.

    Dazu kamen dann Mängel/Schäden.

    Warten Sie ab, bis die angekündigte Rechnung reinkommt. Sie müssten lt. mündlich geschlossenem Vertrag 330 EUR exclusive oder inclusive 19% MwSt zahlen. Davon könnten Sie aber vermutlich die Reparaturkosten für den Zaun einbehalten bzw. abziehen, wenn der Unternehmer den Zaun nicht selber repariert.

    Aber überlegen Sie sich gut, wie weit Sie den Mann reizen wollen...

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Rechnen Sie mal 29.01.2016

    Mann mit Bagger ca. 70€/std + Anfahrt und Material. Dann haben Sie schon mal eine Tendenz für den angemessenen Preis zzgl. Mehrwertsteuer.

    Name:

    • wiki
  4. Wie die Vorredner schon darlegten wäre ... 30.01.2016

    ... es auch bei 330,-- noch ein Schnäppchen !!!

    Und das Stück Zaun einhängen - was vergibt man sich da schon bei dem supergünstig gewesenen Preis??? Solch günstig gewesenem Arbeitspreis - man glaubt es fast kaum; bitteschön dann gehen`s doch zum RA*, nehmen`s einen Gutachter um dann endlich zu erfahren Sie daß 1.000,-- seriöser Preis ist. * Der gibt Ihnen natürlich Recht und Sie fallen darauf rein.

    Name:

    • wiki

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