Handlauf zwingend nötig?
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Handlauf zwingend nötig?

Folgende Ausgangssituation und Frage:
  • bewohne ein Einfamilienhaus zur Miete in NRW
  • ins 1. OGAbk. gelangt man natürlich über eine Treppe
  • ist bei der Treppe zwingend ein Handlauf zu montieren (z.B. auch "gegenüber" einer Putzfrau / Dritten?)?

Die Landesbauordnung NRW (§ 36) ist mir bereits bekannt und auch mein zuständiges Bauamt habe ich kontaktiert; hier die wesentliche Antwort: "§ 36 Abs. 6 Bauordnung NRW besagt, dass Treppen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben müssen. Absatz 11 dieses Paragraphen besagt, dass dies nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen und demnach auch nicht in der abgeschlossenen Wohneinheit eines Einfamilienwohnhauses gilt. Dennoch handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung. "

Somit habe ich nach wie vor kein klares "ja" oder "nein" auf meine Antwort.

Ist hier vielleicht ein sachkundiger Architekt o.ä., der mir belastbar und sicher die Frage beantworten kann?

  • Name:
  • Everal
  1. Fotos?

    Worüber reden wir hier eigentlich? Gibt es auf der Geländerseite einen Handlauf oder eine Brüstung an deren obersten Holm oder Abdeckung man sich festhalten kann? Ja? Gut! Das war"s dann.

    Wenn Sie dann für Ihre Kinder zusätzlich noch einen dünnen Handlauf haben wollen, dann gehen Sie doch in den nächsten Baumarkt und kaufen Sie Buchenholz-Rundhölzer samt Befestigungen und dübeln Sie den Salat an die Wand. Problem gelöst  -  noch ehe Sie hier eine Diskussion mit dem Vermieter anfangen.

  2. Meine Frage ist nach wie vor ...

    Meine Frage ist nach wie vor ungeklärt  -  ich hoffe, dass es hier kompetente Leute mit konstruktiveren Antworten gibt ...

    Als Beispiel geben Sie bitte bei einer bekannten Suchmaschine "Treppe ohne Handlauf" ein und betrachten sich die Bilder. Dort werden Sie sehr minimalistische Treppen ohne Geländer, Handlauf u.ä. finden!

  3. Beantworten Sie doch einfach mal meine Fragen und/oder stellen Sie Bilder ein

    damit man (wie in der Landesbauordnung geschrieben) eine Bewertung des Einzelfalles vornehmen kann, ansonsten werden die hier als Berater tätigen kompetenten Fachleute keine konstruktiven Antworten geben können.
  4. da es

    in dem Fall keine (eine) eindeutige Vorschrift gibt sollte man eigentlich mehr an häusliche Sicherheit denken, Wenn Sie denken das keine nötig ist, gut dann lassen sie den Handlauf weg, allerdings wenn die Putzfrau , oder andere, mit samten Eimern die Treppe runter kullert und sich den Hals bricht? ich würde das nicht verantworten wollen. Grausiges Beispiel aus meiner Nachbarschaft : Kellertreppe ohne Geländer, die Bewohnerin rutscht auf den Stufen aus kracht gegen die Stirnwand und bricht sich den Hals, Tot. entscheiden sie mal selbst ja oder nein bleibt Ihre Entscheidung
  5. @ Hr. Tilgner: Wenn es auch ...

    @ Hr. Tilgner: Wenn es auch nur ansatzweise einen Handlauf, Geländer o.ä. geben würde, meinen Sie ich würde dann hier diese Frage stellen?! Nehmen Sie es nicht persönlich und ist auch nicht zynisch gemeint, aber ich glaube, wir finden keine Basis für eine Zielführung.

    @ Hr. Mattern: Grundsätzlich teile ich völlig Ihre Ansicht und Denkweise. Wenn es mir (bzw. dem Vermieter) eine Verordnung, Vorschrift, Gesetz o.ä. vorschreibt, wäre ich ja auch schon fertig mit der "Nummer". Allerdings sind wir uns womöglich einig, dass auch ein Handlauf keine 100 %ige Sicherheit gewährleistet ...! Bleibt also auch in diesem Fall meine Antwort nach wie vor unbeantwortet.

  6. Warum so bockig?

    Vorläufige Zusammenfassung

    1. Festzustellen ist, dass es nach DINAbk. 18065 diverse Regeln für Treppen gibt, dass letztlich bindend jedoch die Landesbauordnungen der Länder sind.

    2. Wie der Fragesteller nun selbst bereits festgestellt hat, gibt es in Einfamilienhäusern in NRW nach LBOAbk. keine Pflicht für Handläufe.

    3. Nachfragen zur genauen baulichen Situation will der Fragesteller weder durch Beschreibung noch durch Fotos ergänzen. Dies wäre jedoch erforderlich, um eine sachverständige Bewertung des Einzelfalles vornehmen zu können und somit auf Basis einer Sicherheitsanalyse den Einzelfall genauer bewerten zu können.

    4. Zwischen den Zeilen des Fragestellers lässt sich herauslesen, dass er einzig und allein Argumentationsgrundlage (Regel der Technik oder Vorschrift) sucht, um den Vermieter zum Einbau eines Handlaufes auffordern zu können.

    5. Auf den Vorschlag das Problem in Eigenregie zu lösen wird erst gar nicht eingegangen.

    Schauen Sie mal zur Auflockerung folgende Webseite an:

    Die dort dargestellten "offenen Treppen" sehen zwar toll aus, aber ich würde mich bei deren täglicher Nutzung auch nicht gerade sicher fühlen.

    Um dem Fragesteller mal eine Brücke zu bauen: Ist es wirklich so, dass die Einschränkung der LBO NRW

    § 36 Treppen (11) Die Absätze 3 bis 7 gelten nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen.

    tatsächlich auf Einfamilienhäuser und Reihenhäuser anzuwenden ist?

    Bei Wohnungen zählt die Maisonette-Treppe nicht zum ersten Rettungsweg, da bei mehrgeschossigen Wohnungen zumeist in jeder Etage eine Tür zum Treppenhaus (erster Rettungsweg) vorhanden ist. Anders verhält es sich bei Einfamilienhäusern. Dort ist die Treppe ein Teil des ersten Rettungsweges für alle Aufenthaltsräume des Obergeschosses und sollte somit höheren Anforderungen hinsichtlich ihrer sicheren Benutzbarkeit genügen.

  7. verschiedene Rechtsgebiete

    Foto von Martin G. Halbinger

    Es betrifft hier verschiedene Rechtsgebiete ...

    Das Bauordnungsrecht sagt (vor allem im Zuge der Deregulierung): "innerhalb von privaten Wohnräumen fordere ich verschiedenes nicht mehr; das soll der Bewohner selbst entscheiden dürfen ... " somit Eigenverantwortung ...

    Aus dem Arbeitsschutzrecht gibt es aber ganz andere Regeln, die auch je nach durchgeführter Arbeit unterschiedliche Vorgaben haben und in manchen Punkten sogar dem Bauordnungsrecht widersprechen. Der Arbeitgeber (grundsätzlich auch, wenn es eine Privatperson ist) muss die Sicherheit seiner Angestellten gewährleisten und dazu bestimmte Vorgaben einhalten. (ist in den ASR geregelt) Das kann je nach Gefährdungsbeurteilung dann ein Geländer, oder auch Schutzausrüstung oder ... sein.

    Wenn nun eine Putzfirma ihre geländerlose Treppe reinigen soll, könnte es sogar sein, das diese Firma für die Putzfrau ein temporäres Geländer montieren lassen muss z.B. durch Gerüstbauer, die dafür aber wiederum selber keins brauchen ...

    Für Hochseilartisten sind auch keine Geländer vorgeschrieben ... ;-)

    Dann gibt es noch verschiedene Begriffe ... Handlauf, Absturzsicherung usw ... auch hier sollte man wissen, was man will ...

  8. Netter Hinweis

    aber der Fragesteller möchte offenbar von uns keine individuelle Gefahrenbeurteilung haben, denn er hat bis heute keine Fotos der tatsächlich vorhandenen Treppensituation online gestellt.

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