Treppenmodernisierung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Treppenmodernisierung

Guten Tag liebe Forengemeinde,

wir besitzen in Unna/NRW eine Bestandsimmobilie mit 3 Wohneinheiten. Die ca. 60 Jahre alte Holztreppe ist nicht mehr standsicher und wird erneuert. Wir haben ein Fachunternehmen eingeschaltet, da der Treppen Neubau eine baurechtlich notwendige Treppe sein muss.

Unser Problem ist nun das, dass Treppenhaus etwas zu klein für die Anforderungen der DINAbk. 18065 ist. Nach Aussage des beauftragten Unternehmens kann nur eine Treppe mit einer maximal nutzbaren Treppenlaufbreite von 96 cm (Wand zu Handlauf) eingebaut werden.

Unsere Frage nun an die Forumsexperten. Ist eine solche, wenn auch nur minimale Unterschreitung der DIN Norm überhaupt rechtlich zulässig und tolerierbar?

Nach Aussage des Treppenbauunternehmens wäre das jedenfalls so, da man hier darauf verweist, dass eine breitere Treppe ohne unverhältnismäßig hohe bauliche Änderungen am vorhandenen Treppenhaus einfach nicht möglich ist.

Für jede Antwort bedanken wir uns schon mal sehr herzlich im Voraus.

Herzliche Grüße aus Unna Familie Bergsdorfer

  • Name:
  • Fam. Bergsdorfer
  1. Fragen Sie doch mal das Bauamt an.

    Legen Sie Fotos und Maße der 1958 errichteten und genehmigten Treppe vor zeigen Sie dann den Treppenneubau (mit Plan und Maßen) als "Sanierung der maroden Bestandstreppe" an.

    Vielleicht hat das Bauamt auch noch eine tolle Idee ...


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