Guten Tag,
wir suchen Informationen zu gesetztlich vorgeschriebene Garantien und Gewährleistungen bei Neubau eines Hauses.
Wir haben gehört das es zum Beispiel eine Grundgarantie von 2 Jahren gibt, es jedoch für das Mauerwerk und Dach eine gesetzlich geregelte Garantien und Gewährleistungen gibt die länger ist.
Leider haben wir bisher hierzu keine konkreten Informationen bekommen können.
Danke für die Hilfe
Jensen
Gibt es gesetztlich vorgeschriebene Garantien und Gewährleistungen bei Neubau
BAU-Forum: Tips und Tricks
Gibt es gesetztlich vorgeschriebene Garantien und Gewährleistungen bei Neubau
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Gewährleistungsfristen ...
Gewährleistungsfristen werden in Verträgen vereinbart und die gelten für das gesamte Haus (mit ganz wenigen Ausnahmen).
Ist es ein BGBAbk.-Vertrag, gelten automatisch 5 Jahre,
ist es ein VOBAbk.-Vertrag, gelten mindestens 4 Jahre, die aber auch durch vertragliche Vereinbarung auf 5 Jahre verlängert werden können.
Freundliche Grüße
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