Da ich in diesen Themen leider nicht so bewandt bin, meine Frage an Sie:
- Ist oben beschriebene gemeinsame Nutzung des Schachtes "üblich" oder wirklich "Pfusch"?
- Kann ich auf einen zweiten Schacht bestehen und wer muss diesen (vermutlich kostenpflichtig?) zur Verfügung stellen? Die Stadt oder der Bauträger? Oder gibt die Stadt vor wie viele Schächte pro Grundstück angeboten werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten!

