Bodenaushub nach LAGA Mitteilung 20
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Bodenaushub nach LAGA Mitteilung 20
Im Rahmen eines Forschungsprojekt "Universität Hannover" zum Thema "Städtischer Bodenaushub und dessen Entsorgung nach LAGA Mitteilung 20", bin ich auf zahlreiche Positionspapiere verschiedener Tiefbau-Firmen und Organisationen gestoßen. Diese bemängeln alle, dass die in der LAGA 20 festgesetzten Grenzwerte viel zu hoch angesetzt wurden und dadurch zwangläufig jeder untersuchte Stadtbodenaushub gerade einmal Z 1.2 oder schlechter bekommt. Durch weitere Recherchen erfuhr ich, dass selbst geringste Mengen Bodenaushub im Raum Hannover teuer untersucht und anschließend entsorgt werden müssen. Die Baugrube wird anschließend mit hinzugekauften Sand verfüllt. Da ich noch selbst Student bin und gerade an diesem Thema forsche, würde es mich interessieren ob man einen Weg finden kann den Bodenaushub unter dem Aspekt der "Abfallverminderung und Bodenschonung" wieder in die Baugrube ohne nötige Bodenanalyse verfüllen zu dürfen.
Gruß
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Sicher schon gelesen oder?
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Zunächst mal ist die LAGA-Mitteilung
völlig unverbindlich. Sie wird erst durch Erlasse ganz oder teilweise ins Landesrecht eingeführt. Da gilt es also, die entsprechenden Erlasse für das jeweilige BL zu studieren. Ganz generell ist das Umlagern in der Baugrube meist legal, wenn der Boden nicht bereits zum Abfall geworden ist (Entledigungswille).