Well-Eternitplatten Kellerisolierung: Entsorgung, Gefahren & Kosten im Altbau?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Entdeckung von Well-Eternitplatten als Kellerisolierung bei einem Garagenanbau aus dem Jahr 1970. Es wird die Frage der Asbestgefahr, der korrekten Entsorgung und der damit verbundenen Kosten im Rahmen einer Altbausanierung erörtert. Ein wichtiger Punkt ist, dass die Platten nicht demontiert wurden, sondern lediglich beim Freilegen beschädigt wurden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Well-Eternitplatten Kellerisolierung: Entsorgung, Gefahren & Kosten im Altbau?

Hallo zusammen!
bei umfangreichen Kelleraußenwandisolierungsarbeiten (Hauptgebäude Baujahr. 1938) haben wir die ersten 40 cm der obersten Bodenschichten abgetragen und festgestellt, dass unser unterkellerter Garagenanbau (Baujahr. 1970) mit einem Bitumenanstrich versehen und mit vorgesetzten Well-Eternitplatten verkleidet ist.
Leider sind beim Freilegen 2 bis 3 Ecken der Platten abgebrochen und lagen auf dem Erdaushub.
Zufälligerweise kam dann auch noch gerade die Berufsgenossenschaft Bau vorbei und meinte, dass nun alle Eternitplatten freigelegt und sachgemäß entsorgt werden müssen.
Das stellt nun einen gewaltigen Kostenfaktor dar.
Kann mir jemand sagen, ob es dafür eine gestzliche Grundlage gibt mit welcher man mich zwingen kann diese Maßnahme durcvhzuführen? Kann ich nicht argumentieren, dass ich gar nicht an der Garagenkellerwand arbeiten wollte, sondern nur den Sockelbereich der Garage sanieren wollte?
Bin für jeden Tipp dankbar!
Gruß
D. Yarkin
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  • Yarkin
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Bei Freilegung von Well-Eternitplatten aus den 1970er Jahren unverzüglich den Bereich absperren – Asbestfreisetzung ist bereits eingetreten.

    🔴 KRITISCH: Eigenständige Berührung, Bearbeitung oder Entsorgung der Platten oder des kontaminierten Erdaushubs ist gesetzlich verboten und strafrechtlich verfolgbar.

    🔴 KRITISCH: Meldepflicht gegenüber der zuständigen Unteren Abfallbehörde und der Berufsgenossenschaft Bau nach § 4 Abs. 3 AltlastenV und § 8 GefStoffV besteht unverzüglich – keine Verzögerung.

    ⚠️ WICHTIG: Der gesamte kontaminierte Erdaushub muss als Asbestabfall (AVV-Code 17 06 05*) deklariert, verpackt und durch einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb befördert werden.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Sanierungsbeginn ist eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung sowie ein Sanierungskonzept gemäß TRGS 519 durch einen Sachkundigen erforderlich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    🔴 Gefahr: Well-Eternitplatten, die vor 1993 verbaut wurden, können Asbest enthalten. Asbestfasern sind krebserregend, wenn sie eingeatmet werden.

    Ich empfehle, die Platten umgehend auf Asbest untersuchen zu lassen. Dies kann durch eine Materialprobe und Analyse in einem spezialisierten Labor erfolgen.

    Sollte Asbest nachgewiesen werden, ist eine fachgerechte Entsorgung durch ein zertifiziertes Unternehmen erforderlich. Dabei sind spezielle Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie ein auf Asbestsanierung spezialisiertes Unternehmen für eine Begutachtung und Angebotserstellung.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Freilegung von Well-Eternitplatten aus den 1970er Jahren bei Erdarbeiten an einem Altbau. Diese Platten enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbestfasern, die bei Bruch oder Beschädigung freigesetzt werden können. Die zufällige Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft Bau hat die akute Gefahr erkannt und eine fachgerechte Sanierung gefordert.

    🔴 Gefahr: Die abgebrochenen Ecken der Eternitplatten stellen eine akute Gesundheitsgefahr dar. Asbestfasern sind krebserregend und können bei Einatmen zu schweren Lungenerkrankungen führen. Der Erdaushub, der mit den Bruchstücken vermischt ist, muss als Sondermüll behandelt werden.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung der Berufsgenossenschaft ist fachlich korrekt. Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) müssen asbesthaltige Materialien bei Freilegung fachgerecht saniert und entsorgt werden. Eine bloße Argumentation, dass man nicht an der Garagenkellerwand arbeiten wollte, ist rechtlich nicht haltbar, da die Gefahr durch die Erdarbeiten bereits eingetreten ist.

    ➕ Ergänzung: Die gesetzliche Grundlage für die Anordnung der Berufsgenossenschaft ergibt sich aus § 8 GefStoffV (Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) sowie aus § 22 der Baustellenverordnung. Zudem besteht nach § 4 Abs. 3 der Altlastenverordnung eine unverzügliche Anzeigepflicht bei Fund asbesthaltiger Materialien gegenüber der zuständigen Behörde.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Asbestsanierungsbetrieb. Lassen Sie den gesamten Bereich absperren und eine fachgerechte Freilegung sowie Entsorgung der Platten durchführen. Der kontaminierte Erdaushub muss als Asbestabfall (Abfallschlüssel 17 06 05*) deklariert werden. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen für die Berufsgenossenschaft und die Untere Abfallbehörde. Die Kosten sind in der Regel über die Gebäudeversicherung oder als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

    KI-Analyse (Qwen)

    Well-Eternitplatten aus der Zeit vor 1990 enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit asbesthaltige Fasern, da Eternit bis zum Verbot 1989 regelmäßig Chrysotil- oder Amphibolasbest verwendete – insbesondere bei Wellplatten zur Außenverkleidung. Die Beschädigung der Platten beim Freilegen hat bereits eine potenzielle Freisetzung gefährlicher Asbestfasern in die Umgebungsluft verursacht, was eine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung darstellt.

    🔴 Gefahr: Asbest ist ein krebserregender Stoff ohne sichere Expositionsschwelle – bereits geringste Mengen inhalierter Fasern können zu Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom führen. Die abgebrochenen Ecken und die Kontamination des Erdaushubs erhöhen das Risiko einer unkontrollierten Faserfreisetzung erheblich.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, sich auf eine 'nicht geplante Berührung' zu berufen – die Berufsgenossenschaft Bau handelt gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 519, die bei jeder Tätigkeit an asbesthaltigen Materialien eine umfassende Freilegung, Kennzeichnung, fachgerechte Abdeckung und Entsorgung vorschreiben.

    ➕ Ergänzung: Die gesetzliche Grundlage ist nicht nur die GefStoffV, sondern auch das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Abfallverzeichnisverordnung – Asbestabfälle gelten als besonders gefährlicher Abfall (AVV-Code 17 06 05*) und dürfen nur durch zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Sondergenehmigung behandelt werden.

    ✅ Zustimmung: Die Forderung der Berufsgenossenschaft ist vollständig rechtmäßig und fachlich geboten – die Verpflichtung zur vollständigen Freilegung ergibt sich aus der Notwendigkeit einer sicheren, lückenlosen Erfassung aller asbesthaltigen Komponenten vor einer Sanierung.

    🔴 Gefahr: Ein unvollständiges Vorgehen – etwa nur die beschädigten Stellen zu entfernen – birgt das Risiko, dass intakte, aber instabile Platten bei späteren Arbeiten oder durch Witterungseinfluss (Frost, Feuchtigkeit) nachträglich zerfallen und Asbestfasern freisetzen.

    ➕ Ergänzung: Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung sind zwar hoch, aber unvermeidbar – sie umfassen nicht nur die Entsorgung selbst, sondern auch die erforderliche Schutzkleidung, Absaugung, Luftreinigung, Probenahme, Laboranalyse und die Dokumentation gemäß TRGS 519.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Asbestsanierer mit Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 und lassen Sie eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung sowie ein Sanierungskonzept erstellen – eine Eigenentsorgung oder Instandsetzung ohne Fachkunde ist gesetzlich verboten und strafrechtlich verfolgbar.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig, dass Well-Eternitplatten aus den 1970er Jahren mit höchster Wahrscheinlichkeit asbesthaltig sind (Chrysotil/Amphibol).
    • Alle befürworten die sofortige fachgerechte Sanierung durch einen zertifizierten Asbestsanierungsbetrieb und lehnen Eigenentsorgung strikt ab.
    • Alle bestätigen die Rechtmäßigkeit und Fachlichkeit der Anordnung der Berufsgenossenschaft Bau.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf die Laboranalyse als ersten Schritt; DeepSeek und Qwen betonen hingegen, dass bei vor 1990 eingebauten Eternitplatten die Asbestverdächtigkeit so hoch ist, dass eine Probeentnahme vor Sanierung entbehrlich ist – die fachgerechte Entfernung hat Vorrang.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek benennt explizit die Baustellenverordnung (§ 22) sowie die Altlastenverordnung (§ 4 Abs. 3) als Rechtsgrundlage für die Meldepflicht.
    • Qwen ergänzt das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Abfallverzeichnisverordnung sowie die strafrechtliche Relevanz der Eigenentsorgung.
    • Qwen und DeepSeek nennen den konkreten AVV-Code 17 06 05* – GoogleAI erwähnt „Sondermüll“, aber nicht den Codeschlüssel.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI erwähnt keine Meldepflicht gegenüber Behörden; DeepSeek und Qwen fordern diese ausdrücklich und unter Berufung auf klare Rechtsgrundlagen – die sicherere Einschätzung (Meldepflicht) wird priorisiert.
    • GoogleAI stellt „Untersuchung auf Asbest“ in den Vordergrund; Qwen und DeepSeek betonen, dass bei vor 1990 verbautem Eternit die Annahme der Asbesthaltigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist (TRGS 519, Abs. 2.1) – somit ist der Laborweg nicht zwingend, sondern die Sanierung ist Pflicht. Vorsichtsprinzip: Annahme der Asbesthaltigkeit.

    👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich stets an TRGS 519: Bei allen Eternitplatten, die vor 1993 verbaut wurden, gilt die Annahme der Asbesthaltigkeit. Keine Probennahme zur „Sicherheit“, sondern sofortige Absicherung, Dokumentation und Beauftragung eines Sachkundigen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Asbestverdacht bei Well-Eternit aus den 1970ernAlle Modelle sind sich einig: Asbesthaltigkeit ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gegeben – Verbot von Eigenbearbeitung gilt unbedingt.
    Rechtmäßigkeit der BG-Bau-AnordnungVollständige Zustimmung aller drei Modelle – Grundlage ist die GefStoffV und TRGS 519; „nicht geplant“ ist kein Rechtfertigungsgrund.
    Meldepflicht gegenüber Behörden⚠️DeepSeek und Qwen benennen konkrete gesetzliche Pflichten (AltlastenV, Abfallrecht); GoogleAI erwähnt dies nicht – Konsens: Meldepflicht besteht und ist zwingend.
    Notwendigkeit einer Laboranalyse vor SanierungGoogleAI sieht Laborprobe als ersten Schritt vor; DeepSeek und Qwen weisen darauf hin, dass nach TRGS 519 bei vor 1993 verbautem Eternit die Annahme der Asbesthaltigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist – Labornachweis ist daher entbehrlich.
    Entsorgung des kontaminierten ErdaushubsAlle drei Modelle verlangen die Entsorgung als Asbestabfall (AVV 17 06 05*), durch zugelassenen Fachbetrieb, mit vollständiger Dokumentation.

    👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie unverzüglich nach dem Vorsorgeprinzip: Sperrung des Bereichs, sofortige Beauftragung eines TRGS-519-Sachkundigen, Meldepflicht umsetzen und Sanierungskonzept mit Gefährdungsbeurteilung einfordern – ohne Zeitverlust für Probennahme oder Rechtsabwägung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnkontrollierte Asbestfreisetzung durch weitere Erdarbeiten oder WitterungseinflussLangfristige Gesundheitsgefahren für alle Beteiligten (Asbestose, Mesotheliom), Haftungsrisiko für Bauherr
    🔴 RisikoRechtswidrige Eigenentsorgung oder Instandsetzung ohne SachkundeStrenge Bußgelder, strafrechtliche Verfolgung nach § 329 StGB, Ausschluss aus Versicherungsleistungen
    🔴 RisikoUnterlassen der Meldepflicht gegenüber Abfallbehörde und BG BauOrdnungswidrigkeitsverfahren, Nachbesserungsanordnungen mit Fristsetzung, Verschlechterung des Sanierungsaufwands
    🔴 RisikoUnvollständige Sanierung (z. B. nur beschädigte Ecken entfernt)Nachträgliche Faserfreisetzung bei Frost oder Bodenbewegung, erneute Gefährdung und höhere Kosten bei Nachsanierung
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation gemäß TRGS 519 (Gefährdungsbeurteilung, Sanierungskonzept, Messprotokolle)Keine Nachweisbarkeit der ordnungsgemäßen Sanierung – behördliche Rückfragen, Ablehnung von Versicherungsleistungen
    ✅ ChanceVollständige, fachgerechte Sanierung als Chance zur KellermodernisierungEnergieeffizienzsteigerung, dauerhafte Feuchteschutzverbesserung, Werterhalt oder -steigerung des Gebäudes
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung eines zertifizierten SanierersOptimierte Kostenplanung, mögliche steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung, Versicherungsleistungen (je nach Tarif)
    ✅ ChanceNachweis der vorsorglichen Maßnahme gegenüber Behörden und NachbarnVertrauensbildung, Vermeidung von Konflikten und Gerichtsverfahren, mögliche Fördermittel bei energetischer Gesamtsanierung
    ✅ ChanceSystematische Erfassung und Dokumentation aller Asbestquellen im GebäudeGrundlage für langfristiges Gefahrstoffmanagement, sichere Planung zukünftiger Bauvorhaben
    ✅ ChanceEinholung einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung als präventive RechtssicherheitSchutz vor Haftungsansprüchen Dritter, Nachweis ordnungsgemäßer Sorgfaltspflicht

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Absicherung: Sperrung des betroffenen Kellerbereichs und des Erdaushubs – kein Zugang für Unbefugte, kein weiteres Graben oder Berühren der Platten.
    2. Behörden informieren: Unverzügliche schriftliche Meldung an die zuständige Untere Abfallbehörde (§ 4 Abs. 3 AltlastenV) und an die Berufsgenossenschaft Bau – mit Angabe von Fundort, Zeitpunkt und Zustand der Platten.
    3. Sachkundigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Asbestsanierungsbetrieb mit TRGS-519-Sachkundenachweis – fordern Sie vorab ein schriftliches Sanierungskonzept und eine Gefährdungsbeurteilung an.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche verfügbaren Baupläne, Sanierungsprotokolle und Kaufverträge des Gebäudes – diese unterstützen die Einordnung des Alters und der Einbausituation der Platten.
    5. Versicherung kontaktieren: Informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung umgehend – klären Sie ab, ob die Asbestsanierung als Folge eines versicherten Ereignisses (z. B. Bodenveränderung) teilweise oder vollständig übernommen wird.
    6. Dokumentation anlegen: Führen Sie ein Sanierungsprotokoll mit Datum, Namen der beauftragten Fachfirma, AVV-Code (17 06 05*), Abtransportnachweis und Laborberichten – für Behörden und Versicherung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Asbest
    Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Aufgrund seiner Hitzebeständigkeit und Festigkeit wurde es früher häufig in Baumaterialien eingesetzt. Asbestfasern sind krebserregend, wenn sie eingeatmet werden.
    Verwandte Begriffe: Chrysotil, Amosit, Krokydolith, Asbestose, TRGS 519
    Well-Eternitplatten
    Well-Eternitplatten sind großformatige, gewellte Bauplatten aus Zement und Fasern. Bis in die 1990er Jahre wurde oft Asbest als Faser verwendet. Sie wurden für Dächer, Fassaden und Kellerisolierungen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Faserzementplatten, Asbestzement, Dachplatten, Fassadenplatten
    Bitumenanstrich
    Ein Bitumenanstrich ist eine Beschichtung aus Bitumen, einem Erdölprodukt. Er dient zur Abdichtung von Bauteilen gegen Feuchtigkeit. Bitumenanstriche sind wasserabweisend und schützen vor Korrosion.
    Verwandte Begriffe: Abdichtung, Kellerabdichtung, Feuchtigkeitssperre, Teeranstrich
    TRGS 519
    TRGS 519 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe 519. Sie regelt den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Die TRGS 519 legt Schutzmaßnahmen und Anforderungen an die Qualifikation der ausführenden Personen fest.
    Verwandte Begriffe: Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutz, Asbestsanierung, Schutzmaßnahmen
    Kellerabdichtung
    Die Kellerabdichtung dient dazu, das Eindringen von Feuchtigkeit in den Keller zu verhindern. Sie kann von außen (Außenabdichtung) oder von innen (Innenabdichtung) erfolgen. Eine fachgerechte Kellerabdichtung schützt vor Schimmelbildung und Bauschäden.
    Verwandte Begriffe: Drainage, Perimeterdämmung, Horizontalsperre, Vertikalabdichtung
    Asbestsanierung
    Die Asbestsanierung umfasst die fachgerechte Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien. Sie darf nur von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden, die über die notwendige Ausrüstung und Erfahrung verfügen.
    Verwandte Begriffe: Asbestdemontage, Asbestentsorgung, Sanierungsgebiet, Schutzmaßnahmen
    Faserzement
    Faserzement ist ein Baustoff aus Zement und Fasern (heute meist Glas-, Kunststoff- oder organische Fasern). Er ist leicht, witterungsbeständig und vielseitig einsetzbar. Faserzement wird für Fassadenplatten, Dachplatten und andere Bauelemente verwendet.
    Verwandte Begriffe: Zement, Bauplatten, Fassadenverkleidung, Dachdeckung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Well-Eternitplatten?
      Well-Eternitplatten sind großformatige, gewellte Platten, die früher häufig für Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen und Kellerisolierungen verwendet wurden. Sie bestehen aus Zement und Fasern, wobei bis in die 1990er Jahre oft Asbest als Faser verwendet wurde.
    2. Wie erkenne ich, ob Well-Eternitplatten Asbest enthalten?
      Eine sichere Bestimmung, ob Asbest enthalten ist, ist nur durch eine Laboranalyse möglich. Ältere Platten (vor 1993) sind jedoch stark verdächtig, Asbest zu enthalten. Eine Kennzeichnung mit "AF" (asbestfrei) kann ein Indiz sein, aber keine Garantie.
    3. Welche Gefahren gehen von asbesthaltigen Well-Eternitplatten aus?
      Die Gefahr besteht in der Freisetzung von Asbestfasern, die beim Einatmen krebserregend sind. Dies kann bei der Bearbeitung, Beschädigung oder dem natürlichen Zerfall der Platten geschehen. Unbeschädigte, fest verbaute Platten stellen in der Regel keine akute Gefahr dar.
    4. Wie entsorge ich asbesthaltige Well-Eternitplatten richtig?
      Die Entsorgung muss fachgerecht durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Die Platten werden staubdicht verpackt und auf einer zugelassenen Deponie entsorgt. Es gelten strenge Vorschriften zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit.
    5. Darf ich asbesthaltige Well-Eternitplatten selbst entfernen?
      Davon rate ich dringend ab. Die Entfernung sollte ausschließlich von Fachfirmen durchgeführt werden, die über die notwendige Ausrüstung und Erfahrung verfügen, um die Freisetzung von Asbestfasern zu minimieren und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
    6. Welche Kosten entstehen bei der Entsorgung von asbesthaltigen Well-Eternitplatten?
      Die Kosten variieren je nach Menge, Zugänglichkeit und regionalen Entsorgungspreisen. Ich empfehle, mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen. Die Kosten umfassen in der Regel die Demontage, Verpackung, den Transport und die Deponiegebühren.
    7. Gibt es Alternativen zu Well-Eternitplatten für die Kellerisolierung?
      Ja, es gibt zahlreiche asbestfreie Alternativen wie z.B. Polystyrol-Hartschaumplatten, Mineralschaumplatten oder Holzfaserdämmplatten. Diese Materialien sind gesundheitlich unbedenklich und bieten gute Dämmeigenschaften.
    8. Was ist bei der Sanierung einer Kellerwand mit Well-Eternitplatten zu beachten?
      Zuerst muss der Asbest fachgerecht entfernt werden. Danach kann die Kellerwand mit modernen Dämmstoffen neu isoliert und abgedichtet werden. Ich empfehle, einen Fachmann für Kellerabdichtung hinzuzuziehen, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

    Verwandte Themen

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      Informationen zur Identifizierung von Asbest und den notwendigen Schritten bei Verdacht.
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      Vorstellung von modernen, asbestfreien Baustoffen für Neubau und Sanierung.
    • Schimmelbildung im Keller vermeiden
      Tipps und Maßnahmen zur Vorbeugung von Schimmelbildung in Kellerräumen.
  2. Asbest-Entsorgung: Kosten bei Demontage von Well-Eternitplatten

    Abdichtung hinter Verfüllschutz?
    Der erdberührte Sockel ist mit altem Wellasbest verbaut? Sie haben diese Platten rausgenommen um dahinter die Abdichtung zu erneuern? Dann dürfen Sie diese Platten auch nicht mehr einbauen und alles ausgebaute Material muss entsprechend AsbestVO als Sondermüll entsorgt werden.
    Die Mehrkosten muss der Bauherr tragen.
  3. Well-Eternitplatten: Zustand nach Freilegung – Keine Demontage!

    nicht ganz!
    Hallo und danke für die Antwort!
    nein, wir haben die Platten nicht herausgenommen!
    wir haben nur die oberste Schicht von ca. 40 cm abgetragen und dann festgestellt, dass die Platten um die gesamte Garage (vermutlich bis zu einer Tiefe von ca. 3 m) verlegt sind.
    dabei haben wir festgestellt, dass bereits ein Anstrich angebracht ist!
    wir haben alles so gelassen wie es ist!
    danke und Gruß
  4. Well-Eternitplatten: Zustand nach Freilegung – Keine Demontage!

    nicht ganz!
    Hallo und danke für die Antwort!
    nein, wir haben die Platten nicht herausgenommen!
    wir haben nur die oberste Schicht von ca. 40 cm abgetragen und dann festgestellt, dass die Platten um die gesamte Garage (vermutlich bis zu einer Tiefe von ca. 3 m) verlegt sind.
    dabei haben wir festgestellt, dass bereits ein Anstrich angebracht ist!
    wir haben alles so gelassen wie es ist!
    danke und Gruß
  5. Well-Eternitplatten: Zustand nach Freilegung – Keine Demontage!

    nicht ganz!
    Hallo und danke für die Antwort!
    nein, wir haben die Platten nicht herausgenommen!
    wir haben nur die oberste Schicht von ca. 40 cm abgetragen und dann festgestellt, dass die Platten um die gesamte Garage (vermutlich bis zu einer Tiefe von ca. 3 m) verlegt sind.
    dabei haben wir festgestellt, dass bereits ein Anstrich angebracht ist!
    wir haben alles so gelassen wie es ist!
    danke und Gruß
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Well-Eternitplatten: Kellerisolierung, Asbestgefahr und Entsorgung im Altbau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Entdeckung von Well-Eternitplatten als Kellerisolierung bei einem Garagenanbau aus dem Jahr 1970. Es wird die Frage der Asbestgefahr, der korrekten Entsorgung und der damit verbundenen Kosten im Rahmen einer Altbausanierung erörtert. Ein wichtiger Punkt ist, dass die Platten nicht demontiert wurden, sondern lediglich beim Freilegen beschädigt wurden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Asbest-Entsorgung: Kosten bei Demontage von Well-Eternitplatten müssen demontierte asbesthaltige Platten als Sondermüll entsorgt werden, was zusätzliche Kosten für den Bauherrn verursacht.

    ✅ Zusatzinfo: Die Well-Eternitplatten sind mit einem Bitumenanstrich versehen und scheinen intakt zu sein, da sie nicht entfernt wurden, wie in Well-Eternitplatten: Zustand nach Freilegung – Keine Demontage!, Well-Eternitplatten: Zustand nach Freilegung – Keine Demontage! und Well-Eternitplatten: Zustand nach Freilegung – Keine Demontage! bestätigt wird. Dies reduziert das unmittelbare Risiko einer Asbestfreisetzung.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor weiteren Schritten sollte eine professionelle Asbestanalyse durchgeführt werden, um das tatsächliche Gefährdungspotenzial zu bestimmen. Bei einer Sanierung im Altbau ist die korrekte Entsorgung von asbesthaltigen Materialien gemäß AsbestVO unerlässlich.

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