Schornsteinfeger-Widerspruch: Schornstein nach Jahren plötzlich zu kurz - was tun?
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Schornsteinfeger-Widerspruch: Schornstein nach Jahren plötzlich zu kurz - was tun?

Hallo liebe Bau-Community,

ich habe folgende Frage: schornsteinfeger nimmt Schornstein und kaminofen ab. erstellt den Feuerstättenbescheid. Alles Ok. nach jahren kommt ein anderer Schornsteinfeger und sagt der schornstein ist falsch plaziert und zu kurz. nur 40cm über First. wastun?

[Hier weiteren Text einfügen]

Ich bin auf eure Rückmeldungen gespannt!

  1. Es ist ja schön,...

    Foto von Gerhard Partsch, Prof. Dr.

    ...dass "meine" Frage-Vorlagen (die Idee dazu stammt von einer KI) verwendet werden, aber:
    • Sind Sie nicht in der Lage oder wollen Sie diesen Text-Platzhalter [Hier weiteren Text einfügen] nicht entfernen?
    • Fällt Ihnen das hinterher beim Lesen nicht auf?
    • Wenn es Ihnen auffallen sollte, weshalb verwenden Sie nicht die Bearbeiten-Funktion?
    • Name:
  2. Rüffel

    Sorry ich geh in Asche wenn ich was falsch gemacht habe. Versuche es in Zukunft zu unterlassen
  3. Was wurde in der Zwischenheit verändert?

    Foto von wiki

    Dachfenster zu nahe eingebaut?

    In der Regel geben die doch eine technische Begründung!

  4. Es wurde nichts verändert

    Es wurde nichts verändert. Schornstein sei falsch platziert . Zu weit vom First weg und damit zu kurz
  5. Feuerstättenbescheid

    Foto von wiki

    Was sagte der Neue zum alten Feuerstättenbescheid? Gibt es dafür keinen Bestandsschutz?
  6. Bestandsschutz

    Hallo Ja das möchte ich ja gerne wissen , ob da ein Bestandsschutz greift. Vielleicht ist hier ja ein Schornsteinfeger der weiß was da Sache ist und wie man weiter verfährt. Danke
  7. Änderung in der Norm

    Foto von Martin G. Halbinger

    Es gab die letzten Jahre Änderungen an der betreffenden Norm. Für unveränderte Bestandsanlagen sollte eigentlich Bestandsschutz gelten, wenn an den alten Kamin aber ein neuer Ofen angeschlossen wird, müsste nachgerüstet / geändert werden.
  8. schwarze Männer schwärzen sich nicht gegenseitig an.

    Foto von Martin G. Halbinger

    Du musst den Bestandschutz einfach behaupten und dem Neuen den alten Feuerstättenbescheid vorhalten, den hast Du doch noch? Was steht dort dazu drin? Ausnahme, Befristung, Auflagen
  9. kein Bestandsschutz für Gefahr

    Wenn zum Beispiel der Eigentümer seine Küche umgebaut hat und den Dunstabzug nach außen geführt hat so ergibt sich durch einen Spaß-Kamin eine Gefahr die einen neuen Feuerstättenbescheid erfordert. Damit greift der Bestandsschutz nicht. Es kann auch sein, dass der alte Schorni einen Fehler nicht erkannt hat und das nun der neue bemerkt hat. Für Gefahr gibt es halt keinen Bestandsschutz.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  10. Feuerstättenbescheid

    Im aktuellen Feuerstättenbescheid steht was alles für Anlagen betrieben werden. Und das diese zu kehren zu überprüfen und/oder zu überwachen sind. Und die Ausführungstermine
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