Schornstein
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen
Schornstein
Schornstein ist an der Traufe und überragt den First um 40cm. Der First des Nachbarhaus ist 3 Meter tiefer als die Mündung des Schornstein an der Traufe. Ist das ok?
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mehrere Parameter
Zuerst kommt es darauf an, ob der Bezirksschornsteinfeger den Kamin abnimmt. Der beurteilt die Ortslage, ob im Radius von 10 Meter um den Kamin Fenster von zugelassenen Aufenthaltsräumen liegen und berechnet den Zug des Kamins sowie er die Konstruktion beurteilt. Weiterhin will der Schorni die Feuerstätte prüfen ob diese zur Raumheizung von zugelassenen Aufenthaltsräumen notwendig ist. Gegen Kamine für feste Brennstoffe kann ein Nachbar leicht klagen. Ein Kriterium für ein Verbot des Kamins ist Qualm-Terror mit zu feuchtem Holz und dem Verbrennen von Abfall.
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Wie kann...
... der Schornstein den First um 40 cm überragen, wenn die Mündung an der Traufe ist?
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First Mündung
Der Schornstein ist sn einer Flachdachgaube und gragt dort 3 meter aus und ist traufseitig 40cm über First
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Schornstein Traufe Rauch
also ist ein Schornstein an der Traufe durchaus möglich. Der angeschlossene Kaminofen hat 5KW und Feinstaub vo 12 mg/m³ ich verwende trockenes Holz. Da wird auser in der Anzündphase nichts qualmen und rauchen
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nun mal Butter bei die Fische
Ein nachträglicher Außenkamin benötigt einen Bauantrag, eine Besprechung mit dem Bezirksschornsteinfeger und einige Berechnungen. Ohne diese Vorarbeiten baut man schwarz und auf eigenes Risiko. Dazu gehört auch ein Plan und ein Foto mit Dach und Umgebung. Entweder die Experten sollen vorab beraten oder das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Aus dem Bauantrag muß auch hervorgehen, warum eine Feststoffheizung gebraucht wird und ob die zu beheizenden Räume zum Daueraufenthalt zugelassen oder umgenutzt wurden. Welche Variante liegt vor?
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Bauantrag?
Laut Bezirksschornsteinfeger handelt es sich um ein verfahrenfreies Vorhaben. Nix Bauantrag. Mich treibt nur um, ob der Schornstein wirklich an die Traufe hin kann. Den First würde die Mündung ja um 40cm überragen. Aber das Teil ist an der Traufe. Und nach den neuesten Vorschriften wäre das nicht möglich. Aber Bezirksschornsteinfeger sagt es geht.Wäre alles gut. Der Kaminofen steht im Wohnzimmer
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ich mache das so
Wenn ich ein verfahrensfreies Bauvorhaben habe, schreibe ich das dem Bauamt und bitte um Bestätigung. Bei jeder Abweichung von Vorschriften ist das Vorhaben nicht mehr verfahrensfrei. Ein Privatmann kann nicht über die Verfahrensfreiheit bestimmen, auch nicht der Schornsteinfeger. Zwar untersteht dieser dem Bauaufsichtsamt, besitzt aber keine bauamtlichen Stempel. Sein Stempel bescheinigt nur die technische Richtigkeit. Wenn der Ofen im Wohnzimmer steht, macht der Schornsteinfeger eine sogenannte Feuerstättenschau und prüft die Zulassungen und die Frischluftzuführung. Probleme gibt es bei einer offenen Küche mit Dunstabzug nach draußen.
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Schornstein Feuerstättenschau
Also Feuerstättenschau wurde gemacht Feuerstättenbescheid erstellt. Dann habe ich eine Bescheinigung erhalten wo alles positiv bescheinigt wurde. Dann ein Protokoll eine weitere Bescheinigung zur Errichtung eines Schornstein ( und da steht verfahrenfreies Vorhaben) auch alles als in Ordnung angekreuzt. Bescheinigung über das Ergebnis der Feuerstättenschau Feuerstättenbescheid und am schluss eine gesalzene Rechnung von fast 450€
Das der Schornstein an der Traufe ist steht nirgendwo was explizit. Im Protokoll steht Ableitbedingungen DNA mehr als 20 Grad schornsteinhöhe über Dach 3,8 meter über First 0,4 meter über Lüftungsöffnungen 4,6 meter. horizont. Abstand der Mündung zu Lüftungsöffnung 56,00 m. Wobei ich mit den 56 m nichts anfange . . was ist das 56 m? Einen Fensterschalter gibt es und Frischluft von außen.
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alles OK, trotzdem Genehmigungsmangel
Das Gesetz über Außenkamine schreibt die Nähe zum First vor. In den Genehmigungen und Abnahmen wurde der Montageort verschleiert. Wenn man jetzt über die Folgen schwadroniert wird es juristisch. Zumindest haben sie jemanden der es wissen muß und haftet.
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Genehmigung
Der Schornsteinfeger muss doch wissen was er abnimmt. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Verantwortlich ist doch der Schornsteinfeger. Und wenn alles Ok ist Ich muss mich doch auf den Schornsteinfeger verlassen können Was sagen die Ableitbedingungen aus? Hab ein Bild eingefügt. Links der Schornstein Ich habe diesen link noch gefunden. Demnach muss der schornstein doch nach den alten Ableitbedingungen ausführbar sein?
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/__19.html
und was bedeutet das folgende? was ist Absatz 2?
Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.“
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alles gesagt, keine Rechtsberatung
Wenn der Schorni eine falsche Bescheinigung ausgestellt hat und er in die Genehmigungshoheit des Kreisbauamtes eingegriffen hat so stellt sich die Frage nach den Rechtsfolgen. Eindeutig ist nach der Vorschrift der falsche Standort. Macht nichts, solange es keinen Kläger gibt oder der Kamin Nachbarrechte verletzt.
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Wo kein Kläger da kein Richter
Und wenn es Probleme gibt haftet der Schornsteinfeger? Aber in dem link steht doch bei unverhältnismäßigkeit gelten die alten Vorschriften Und der Schornstein auf dem Bild ist doch rundum frei. Was ist wenn es mal einen neuen Bezirksschornsteinfeger geben soll?
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Habe diese Angabe noch gefunden
Schornsteinfeger darf über Ausnahme entscheiden Wer einen Kaminofen in einem vor 2022 bestehenden oder genehmigten Haus nachträglich einbauen will, scheitert oft an den Neuregelungen für den Einbau des Schornsteins. Was viele nicht wissen: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf im Einzelfall über die Unverhältnismäßigkeit entscheiden und die Errichtung des Schornsteins nach den alten Regelungen erlauben. Der Verordnungsgeber hat explizit auf dieses gesonderte Verfahren im Rahmen des Rechtsetzungsprozesses hingewiesen.
Anders als sonst muss für diese Ausnahme kein Antrag nach § 22 der 1. BImSchV bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Es reicht aus, wenn der Ausnahmetatbestand nach Beratung durch und in Absprache mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Anspruch genommen wird. Ein unverhältnismäßiger Aufwand dürfte vorliegen, wenn zur Sicherung der ausreichenden Wärmeversorgung in einem bestehenden Gebäude kein geeigneter Platz für den Einbau eines Kaminofens gefunden werden kann, um die strengen neuen Ableitbedingungen einzuhalten
Demnach müsste doch ein Schornstein an der Traufe möglich sein?
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prima
Dann lassen sie sich diese Möglichkeit bescheinigen, die gilt dann für alle Zeiten, auch wenn es einen neuen Schorni gibt. Wichtig ist, dass der Standort an der Traufe genau benannt wird. Das sollte bei dem Honorar mit drin sein.
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Ja super
Mal sehn ob er es bescheinigt und als Beweis mache ich bei der Abnahme Fotos mit dem Schorni drauf.