Bezahlung letzte Rate einer vereinbarten Bausumme nach Abschluss eines Neubaus
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Bezahlung letzte Rate einer vereinbarten Bausumme nach Abschluss eines Neubaus

Guten Guten Abend zusammen!
Wir haben im letzten Jahr angefangen ein Haus zu bauen und sind nun kurz vor der Fertigstellung des Hauses bzw. vor dem Einzug. Das Haus ist von einem Bauunternehmen als Generalbauunternehmen gebaut worden und zum Festpreis gekauft worden. Alle Einzelgewerke sind durch einen Bauleiter koordiniert worden und wurden sorgfältig, pünktlich und ohne Mängel durch die Subunternehmer der Baufirma erledigt. Insgesamt also ein stressfreies und sorgenfreies Bauen in hoher Qualität und toller Durchführung. Innerhalb der Bauphase ist es zu keiner (bis auf Wetter!) Verzögerung bzw. oder durch die Baufirma verschuldetes Versäumnis gekommen, es wurde auch bei Problemen oder Detailfragen oder kleinen Baumängeln zu sofortigen Behebung durch den Subunternehemr oder den Bauträger Abhilfe geschaffen.
Die Bezahlung des Bauunternehmers erfolgte über mehrere (8 bis 9) Teilzahlungen. Alle unsere Zahlungen sind pünktlich erfolgt und so haben wir nun 95 % des vereinbarten Kaufpreises gezahlt. = eigentlich sollte man meinen alle haben sich lieb! ;)
Nun aber zu meiner Frage: Eigentlich möchte ich die offenen 5 % einbehalten, solange bis ich ein bissel "Probegwohnt" habe. In dieser Zeit möchte ich auch den guten Eindruck durch wohnen bestätigt bekommen, und schauen ob alles funktioniert bis ich dann die Restrate bezahlen werde. Nicht das ich das Geld nicht bezahlen möchte. Bei anschließend auftretenden Mängeln erhoffe ich mir so auch weiterhin eine zügige Abwicklung im Mangelfall.
Ist es möglich Geld einzubehalten, wenn ja wie lange darf ich einbehalten, gibt es für solche Einbehaltungen auch eine Rechtsgrundlage? Man könnte natürlich auch bestimmt mit dem Bauunternehmen darüber sprechen, frage aber erst einmal hier danach.
Land ist Niedersachsen!
Viele Grüße zxr900
  1. Sollte im Vertrag stehen

    wann die letzte Rate fällig ist und wie hoch ein allfälliger Garantierückbehalt ist, wann der fällig und wie hoch er zu verzinsen ist.
    Toll! es gibt ihn also doch, den pünktlichen und murksfreien Bau!
    Leistung erbracht, anerkannterweise ohne Mängel, nun sind Sie dran. Alles andere wäre unfair.
  2. Leistung erbracht und abgenommen => Zahlungspflicht

    Ist kein Sicherheitseinbehalt vertraglich vereinbart, sind sie nach Erhalt der Schlussrechnung verpflichtet innerhalb angemessener Frist voll zu zahlen.
    Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Einbehalten vereinbart man immer vor Vertragsabschluss, weil es sich hier um besondere Vertragsvereinbarungen handelt und nicht um ein vertragsmäßiges Grundrecht im Werkvertragsrecht.
  3. 5 % ist für den Unternehmer ein Haufen ...

    5 % ist für den Unternehmer ein Haufen Geld. Wenn jeder diese Summe einbehalten will, geht der wahrscheinlich in kurzer Zeit krachen. Da Sie offensichtlich die vereinbarte Leistung bekommen haben, stehen Sie auch in der Zahlungspflicht. Ich würde versuchen, eine Gewährleistungsbürgschaft über die besagten 5 % herauszuschinden, die kann aber nochmal (Ihr) Geld kosten. Müssen tut aber Ihr Unternehmer nicht.
  4. Hallöle, also grundsätzlich habt Ihr recht. Der Unternehmer ...

    Hallöle, also grundsätzlich habt Ihr recht. Der Unternehmer hat gute Arbeit geleistet und soll seine Rechnung auch bezahlt bekommen. Vertraglich ist kein Einbehalt festgeschrieben worden. Hier steht letzte Rate muss bezahlt werden vor Einzug. Für meinen Fall habe ich nur versucht eine Möglichkeit zu haben, spätere und jetzt noch nicht gesehene Fehler noch schnell und problemlos abgestellt zu bekommen. Eigentlich schätze ich das Unternehmen so ein, das auch später eintretende Störungen zügig behoben werden. Zum Zweifeln brachte mich allerdings nur das ich von Unternehmern die am Bau als Subunternehmen eingesetzt worden sind, das die für Sie vereinbarten Zahlungen auch um 5 Prozent über eine Sicherheitseinbehalt durch das GeneralbauUnternehmen eingekürtzt werden. Aber hier gibt es bestimmt auch Werkverträge zwischen den Firmen und dem Bauunternehmen.
    Also vielen Dank für Eure Antworten zu meiner Frage ...
    Viele Grüße und einen schönen Abend zusammen!

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