- **Im Beweisbeschluss vom Landggericht (vom 18.01.01) steht: *Die Beklagten (das sind wir, wg. Abzügen von Schlussrate) behaupten, das Dach ihres Hauses sei mangelhaft eingedeckt: Die Dacheindeckung verlaufe auf der Südseite schräg zum Ortgangblech. Auf der Nordseite sei sie nicht exakt zu den Blechanschlüssen geschnitten. Außerdem seien die Blechfälze nicht in die Lattung eingelassen worden, wodurch die Ziegel schräg auf den Blechen auflägen. * Der Gutachter wird anschließend namentlich benannt. Nachgereicht haben wir, dass *die Ziegel (am Ortgang) nicht ordnungsgemäß befestigt wurden* was wir damals noch nicht wussten. *** Das Verfahren ist immer noch anhängig, der Gutachter hat sich bisher nicht sehen lassen. Bilder gibt es im 2. Link.
Frage: An den Ortgangblechen fehlen nun Ziegel, die liegen im Garten. Schwer zu erkennen wie viele fehlen (Taschenlampe halt), auf jeden Fall einige Ziegel am Ortgangblech der Südseite, klar die sind ja nicht befestigt. Es ist Freitagabend, was mach ich jetzt? Alles liegen lassen und am Montag meinen Anwalt zuziehen? Oder fotografieren und wegräumen bzw. schauen, dass das Dach dicht ist? Gibt es einen guten Tipp für eine möglicherweise kurzfristig notwendige Beweissicherung, bevor der Gutachter endlich mal kommt:-/? . Viele Dank für alles was hilft!
Ulf Eberhard