Mir fliegen gerade die Dachziegel vom Dach ...
BAU-Forum: Dach

Mir fliegen gerade die Dachziegel vom Dach ...

Mir fliegen gerade die Dachziegel vom Dach das Innenministerium BaWü gibt gerade eine dringende Wetterwarnung raus *schwere Gewitter mit Sturmböen*. Vor einer halben Stunde schon, flogen mir die ersten Dachziegel meines Neubaus in den Garten. Die Mängel meiner Dacheindeckung sind schon in dem unten stehenden Link Dach/33 beschrieben. Ich kopier nochmal daraus:
  • **Im Beweisbeschluss vom Landggericht (vom 18.01.01) steht: *Die Beklagten (das sind wir, wg. Abzügen von Schlussrate) behaupten, das Dach ihres Hauses sei mangelhaft eingedeckt: Die Dacheindeckung verlaufe auf der Südseite schräg zum Ortgangblech. Auf der Nordseite sei sie nicht exakt zu den Blechanschlüssen geschnitten. Außerdem seien die Blechfälze nicht in die Lattung eingelassen worden, wodurch die Ziegel schräg auf den Blechen auflägen. * Der Gutachter wird anschließend namentlich benannt. Nachgereicht haben wir, dass *die Ziegel (am Ortgang) nicht ordnungsgemäß befestigt wurden* was wir damals noch nicht wussten. *** Das Verfahren ist immer noch anhängig, der Gutachter hat sich bisher nicht sehen lassen. Bilder gibt es im 2. Link.

Frage: An den Ortgangblechen fehlen nun Ziegel, die liegen im Garten. Schwer zu erkennen wie viele fehlen (Taschenlampe halt), auf jeden Fall einige Ziegel am Ortgangblech der Südseite, klar die sind ja nicht befestigt. Es ist Freitagabend, was mach ich jetzt? Alles liegen lassen und am Montag meinen Anwalt zuziehen? Oder fotografieren und wegräumen bzw. schauen, dass das Dach dicht ist? Gibt es einen guten Tipp für eine möglicherweise kurzfristig notwendige Beweissicherung, bevor der Gutachter endlich mal kommt:-/? . Viele Dank für alles was hilft!
Ulf Eberhard

  1. Na, wer antwortet wohl?

    Ich natürlich. Der Konflikt zwischen Schadensminderung bzw. Verhinderung von Schadenfolgen und Beweissicherung.
    Gut, dass die Rusen niemals Freitag abends einen Krieg angefangen haben :-)
    Also: alles genau aufnehmen, morgen Notdienst rufen (irgendeinen Dachdecker) und Schaden schriftlich und bildlich gegenzeichnen lassen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Danke Herr Beisse ...

    Danke Herr Beisse ich dachte, nachdem beim Extremsturm *Lothar*, anno Ende 99 nichts passiert ist, kommt auch später nichts nach. Blöd von mir: war heute einfach eine andere Windrichtung.
    Der makabre Witz an der Sache, der Beweis für die mangelhafte Dachdeckung wird ja nun offenkundig. Dank einem Gutachter, der es in einem halben Jahr seit Beweisbeschluss des Gerichtes nicht schafft, unsere Dacheindeckung zu begutachten. Ulf Eberhard
  3. Das hätte der sehen müssen

    Habe ich ja auch schon alleine anhand der Bilder. Es lohnt sich der Versuch der groben Fahrlässigkeit. Das heißt, der Gutachter sollte in die Haftung genommen werden.
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Ich glaub's ja nicht, was ich hier lese :-((

    Hallo Ulf,
    hilft zwar nix, aber meine moralische Unterstützung an einen geschädigten Bauherren!
    MitFaustaufdenTischdresch *empör*
  5. Danke für die Anteilnahme ...

    Danke für die Anteilnahme bei Tageslicht halb so schlimm, wenn der blöde jahrelangwährende Rechtsstreit nicht wäre. Normalerweise würde ich mir die lange Leiter beim Nachbarn holen und die Ziegel wieder hinfummeln, habe noch n'paar Duzend auf dem Dachboden. Nach der deutschen Rechtsauffassung mach ich da 100-prozentig schon wieder alles falsch *fluchindenhimmelschick*. Ich fass das Dach nicht an, ist ja eine Art Beweis für den Murks. Reinregnen kann es nicht (oder?), ist doch eine Unterspannbahn drunter. Auf bessere Zeiten (und Wetter) hoffend ... Ulf
  6. Sturmklammern anbringen lassen

    Sturmklammern anbringen lassen an der windabgewandten Seite, da dort die Sogwirkung am Dach entsteht. Man braucht diese nicht überall, sondern nur punktuell anbringen zu lassen. Teilweise wurden wir für unseren Wunsch belächelt. Ich bin überzeugt keiner lacht mehr, wenn ein Dach erst mal beschädigt ist, vor allem dann,
    wenn die Unterspannbahn nicht dicht ist, denn wie trocken ist dann die Dämmung ...? . Die Stürme nehmen in den nächsten Jahren in Deutschland zu  -  Aussage von Versicherungsunternehmen,
    die dazu Studien gemacht haben.
    Leute investiert ein paar wenige Mark mehr, aber ihr könnt ruhig schlafen und erspart euch eine Menge Ärger! Die Dachdecker sollten sich mal mehr mit dieser Thematik auseinandersetzen. Vielleicht gibt's ja auch bei der einen oder anderen Versicherung Prämienermäßigung dafür ...?
    Gruß
    W. Schmitz
  7. Geht doch nicht

    Wegen Beweissicherung. Allerdings gäbe es die Möglichkeit einen Gutachter privat zu beauftragen, der lediglich die Schäden festhält.
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Ziegel am Ortgang ...

    Handelt sich nur um Ziegel am Ortgangblech, die ja entgegen den Richtlinien des Dachdeckerhandwerks gar nicht befestigt wurden. Habe aber irgendwo gelesen, dass das häufiger *vergessen* wird.
    Fehlende Ziegel also über dem Dachüberstand = Unterspannbahn/ Fasebretter. Also eine Zeitlang kann ich das schon so lassen. Beim nächsten Sturm Haut es halt ggf. noch mehr runter, kommt die Haftungsfrage dazu. Über die Vorgehensweise zur Beweissicherung befindet sowieso der Anwalt  -  wir werden mal ein bisschen Druck ausüben.
    Wenn die Mängel jemals behoben werden, werde ich die Ziegel der gesamten Ortgangseite auf Nord- und Südseite (Nordseite, Südseite) befestigen lassen. Danke Ulf
  9. Ortgangziegel sind zu verschrauben

    Das steht in den Fachregeln. Klammern reicht nicht. Oder eben zwei nichtrostende Nägel pro Dachstein.
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. Gutachter war gestern da :-)

    ... hat nach einer langen Leiter gefragt und sich anschließend ob unserer tollen Dacheindeckung heftig am Kopf gekratzt. Auf das Gutachten bin ich wirklich mal gespannt.
    Übrigens nachdem meine anwaltliche Vertretung den Murks vor Ort gesehen hat, ist nun die sofortigen Befestigung der Ziegel angesagt, auch wenn nach Sichtung des Gutachtens alles wieder weg muss, weil die Eindeckung ja total vermurkst ist. Grund Dachdeckung nicht dem Regelwerk entsprechend, es besteht bei Windlast Gefahr für Personen.
    Nun kriegt der Generalunternehmer richtig Druck: Baugefährdung Strafgesetzbuch 319 siehe Link.
    Der Witz 1: die wissen schon seit fast 2 Jahren, dass die Ziegel nicht befestigt sind und bestreiten vor Gericht jeden Mangel.
    der Witz 2: der anwesende Bauleiter als Vertretung des Generalunternehmer (der vierte in 2 Jahren) hat die Mängel bestätig  -  ist doch ein Brüller oder. Grüße ans Forum (auch wenn es seltener wird, habe zu viel zu tun :-( Ulf Eberhard
  11. Dachdecker war da ... Frage MB und Si

    Dachdecker hat heute die Dachziegel entlang Ortgangblech geklammert, Grund siehe letzter Beitrag, aber  -  er sei seit 18 Jahren Dachdecker und wisse deshalb, dass bei Verwendung von Ortgangblechen (und 35 ° Neigung) die Ziegel nicht befestigt werden müssen, in unserem Fall sei das Blech zu niedrig ausgeführt. Gibt es da Unterscheidungen in den Richtlinien? Befestigung abhängig von Blech, Neigung oder will der sich nur rausreden?
    • Name:
    • Reg2003-UE
  12. MB ... Si ... im Urlaub ... auf Weiterbildung?

    MB ... Si ... im Urlaub ... auf Weiterbildung?
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  13. ich meine gelesen zu haben

    dass die gerade in mayen auf Weiterbildung sind Herr eberhard
  14. stimmt

    zumindest SI ist ab MO wieder da
  15. na dann  -  mal abwarten ...

    danke
    • Name:
    • Reg2003-UE
  16. Sachverständigentagung

    da sind MB und Si. Aber keine Angst, ab spätestens heute Abend wird MB wieder hier sein :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. harre tapfer und furchtlos der Dinge ...

    harre tapfer und furchtlos der Dinge nun sind die Ziegel ja fest  -  krumm und schief allerdings immer noch :-)
    • Name:
    • Reg2003-UE
  18. MB wieder online :-)

    Jaja, machen wir seit 30 Jahren so (falsch). Dazu brauchte ich keine Weiterbildung um zu wissen dass Ortgangziegel geschraubt / genagelt werden müssen. Völlig egal, welche Dachneigung und welche Ortgangausführung.
    • Name:
    • Martin Beisse
  19. Und am Ende sind es immer die Handwerker, die den Kopf hinhalten müssen ...

    Und am Ende sind es immer die Handwerker, die den Kopf hinhalten müssen sacht er auch noch  -  kein Wunder ... Der Dachdecker will nun mit dem Gutachter telefonieren  -  na obs was bringt  -  Gutachten liegt noch nicht vor ... soll ja auch da Seilschaften geben *duck*
    Danke MB Gruß
    • Name:
    • Reg2003-UE
  20. man ist mir schlecht :-(((

    ... das Gutachten zu den Dachmängeln ist da. Es handelt sich *allenfalls* um optische Mängel. Die Abweichung der Ziegel zum Ortgangblech beträgt übrigens genau 8,8 cm auf die 7 Meter, auch die unsauberen Schnitte sind als solche erkannt. Ansonsten soll das ganze den technischen Anforderungen entsprechen und regendicht (ist doch schon mal was) sein. Die Geschichten zu optischen Mängeln kenne ich schon  -  da es sich nicht um das Bundeskanzleramt handelt  -  vielmehr in einer Sackgasse in einem Kaff in Süddeutschland liegt  -  ist die optische Relevanz = 0. Wen stört schon eine schiefe Dachdeckung frag ich euch? Das ist zum Kotzen!
    • Name:
    • Reg2003-UE
  21. schick mal eine Kopie

    Foto von Stefan Ibold

    Moin UE,
    schick mal rüber das Teil. So mit bunten Bildern und so. Optik ist aber immer für den SV ein Problem. Ist aber auch eine Frage, wie die Fragen im Beweisbeschluss gestanden haben.
    Wenn ich was in den Händen habe, werde ich vielleicht noch etwas sagen können.
    Grüße
    Stefan Ibold
  22. Optik und Wertminderung ...

    is für ein technisches gutachten problematisch. aber bei einem wertgutachten?
  23. Stopp Ulf!

    Stopp Ulf!
    SI hat nen neuen Thread aufgemacht.
    Kommst ja wahrscheinlich zuerst über die E-Mail-Benachrichtigung hier an ;-))
    • Name:
    • Reg2003-mc38
  24. Danke  -  also weiter unter Dach/486.htm

    ..
    • Name:
    • Reg2003-UE

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