nachlese zu Dach 133
BAU-Forum: Dach

nachlese zu Dach 133

Foto von Stefan Ibold

Moin,
denke, dass der neue Thread besser ist, weil ich dann nicht mehr eine halbe Ewigkeit durchklicken muss.
@MLS, deshalb schrieb ich ja, dass es auf die Fragen im Beweisbeschluss ankommt. Und dann kommt noch die Wertigkeit der Eindeckung im Vergleich zum Haus selber hinzu. Ist es eine sehr aufwändige Konstruktion, die ein besonders Maß an Optik verangt, oder ist es ein normales Satteldach mit 0815 Optik.
Das ganze wird dann nach der Zielbaumethode verwurstet. Erschreckend ist meist nur was hinten dabei raus kommt, nämlich nicht viel (Minderung).
Wie gesagt, wenn man das GA mal in den Fingern hat, kann man vielleicht mehr dazu sagen.
Grüße
Stefan Ibold
  1. Ulf's Bilder

    gibt es im Link si, wenn es keine neueren gibt. Ulf?
  2. *vordiebirneschlag*

    Foto von Stefan Ibold

    Ich Torfkopp ich, klar die Geschichte.
    War das nicht ein Neubau? oder wurde nicht zumindest der Dachstuhl neu erstellt?
    Dann ist nämlich die DINAbk. 18202 hinzuzuziehen. In den Fachregeln steht aber auch irgendwas von Toleranzmaßen bei neu erstellten Bauteilen.
    Also, her mit dem Gutachten und MB und ich werden zerpflücken :) )
    So, muss nun erstmal weg.
    Grüße
    si
    • Name:
  3. Guten Morgen Freunde  -  optische Dachmängel?

    ... die Sache macht mich einigermaßen fertig. Ist ein Neubau Bezug Jan 2000. Habe Schlussrechnung einbehalten und bin auf Zahlung verklagt worden im April 2000. Zwei Gerichtstermine haben in 2000 stattgefunden  -  keiner davon wg. dem Dach  -  zum Dach dann Beweisbeschluss am 18.01.01 dass ein Gutachten zum Dach erstellt wird. Gutachter kam am 20.09.01  -  Gutachten mit Datum? trägt kein Datum habe es gestern also am 20.12.01 erhalten.
    Alle von uns behaupteten Mängel sind in dem Gutachten bestätigt  -  die fehlende Ziegelbefestigung am Ortgang nicht  -  weil mir dieser Mangel Ende 2000 noch nicht bekannt war.
    So und jetzt, um mit mal Luft zu machen, ein Schlüsselsatz des Gutachters, der mir das Gefühl gibt, dass jeder Pfuschen darf wie er will.
    Beweisbeschluss:
    • Die Dacheindeckung verlaufe auf der Südseite schräg zum Ortgang! *

    Gutachter:

    • Hier wird nachgewiesen dass, trotz viorhandener Einteilung (Schnürung), die Dachfläche am Ortgangblech rechnerisch wie auch messbar 8,8 cm schräg zum Ortgangblech verläuft.

    Obwohl alle Ausführungskriterien des Dachdeckerhandwerkes, wie auch den Verlegerichtlinien der Firma BMI BRAAS genüge getan wird und die Regensicherheit für diesen Teil des Daches absolut gewährleistet ist, handelt es sich hier um einen Ausführungsfehler, der allenfalls als optischer Mangel einzustufen ist. *
    Ich bitte um Deutung des letzten Satzes  -  da stimmt doch was nicht!
    Folge ich nun den Ausführungen zum Thema opt. Mängel  -  Zielbaumethode  -  habe ich keine Chance an eine anständige Dacheindeckung zu kommen.
    Allen meinen Dank. Si und MB ich scanne den Kram mal ein und E-Mail es als pdf durch  -  Danke für eine Einschätzung.

    • Name:
    • Ulf Eberhard
  4. @ ulf

    Foto von Ulf Eberhard

    Moin Ulf,
    hilf mir doch bitte nochmal auf die Sprünge. War es Neubau oder neu erstellter Dachstuhl?
    So ein GA muss den Vorschriften schon entsprechen. Dazu gehört auch ein Datum.
    War der GA ein Universaldilettant der IHKAbk. oder einer von der HWKAbk.?
    Mit ersterem hatte ich auch gerade meinen Spaß. Da ist eigentlich eine anzeige bei der IHK fällig, die ich mir auch schon vorbehalten habe. Der hat sich auch hüber sämtliche Grundsätze der SV-Ordnung hinweggesetzt.
    Die Meinung, die ich bislang von anderen gehört habe, hat sich hier leider bestätigt.
    OK, Müll das Dingen rüber und dann drahten wir ggfs. miteinander.
    Grüße
    si
    • Name:
  5. Bauherren sind wirklich doof ...

    Bauherren sind wirklich doof bei mir könnten wir anfangen.
    Nachtrag: Ich habe für dieses Gutachten 2500 DM Gutachtervorschuss bezahlt  -  bin mal gespannt, wer das nachher bezahlen muss. Möglicherweise habe ich damit das teuerste Schrottdach aller Zeiten. Hier mal mit E-Mail-Adresse, falls mir jemand was zum Thema schreiben will :-(
    Im Link gibt es auch noch Hintergründe zum Bezahlen des Gutachters.
  6. @Si

    ist ein Neubau. Das Gutachten kommt mir auch komisch vor ... ist schon unterwegs zu euch. Danke
  7. Hallo MB

    ... hätte gern das Gutachten mal durchgemailt  -  funzt weder an gmx  -  noch an t-online-Adresse  -  hat halt 1,9 MB  -  vielleicht zu groß?
  8. oha

    Foto von Ulf Eberhard

    Moin Ulf,
    bei mir ist angekommen. Seit nunmehr brüte und durchwühle ich sämtliche Fachliteratur, die zu der Zeit gültig war. Irgendwo habe ich mal was gelesen, dass hier in Frage kommt.
    Gefunden habe ich aber Folgendes:
    Fachregeln Dachsteine, 3.3 Deckungsarten; 3.3.1 (5) "Damit bei ebenen Dachsteinen mit tiefliegendem Seitenfalz die klaren Linien der streng geometrischen Deckung erhalten bleiben, ist die Unterkonstruktion so auszuführen, das möglichst keine Durchbiegungen entstehen. "
    Streng genommen gilt das also nur für die Unterkonstruktion, also Sparren und Lattungen. Denkt man aber weiter, dann würde ich erstmal die unterlegten Anschlüsse dazuzählen. Hier würde nämlich auch in der Ebene gemessen die DINAbk. 18201  -  18203 ins Spiel kommen. Und da liegt der vorgefundene Wert deutlich über den Toeranzen gem. DIN.
    Auch zur Winkligkeit kann gesagt werden, dass dieser bei z.B. Sparrenlängen von 6  -  15 m lediglich 16 mm aus dem Lot sein darf (DIN 18202-3)
    Irgendwo habe ich nochmal was zur gesamtnotwendigen Ebenheit gelesen, weiß momentan nur nicht wo.
    Auch die Überdeckungen, die mangelnde Befestigung der Ortgangbereiche sind nicht den Regeln entsprechend. Die Mangelhaftigkeit muss das Gericht feststellen. Man beachte den Unterschied!
    Mein anhand der Bilder und der Vorgeschichte gefundenes Fazit:
    Es muss bei dem sehr ebenen Eindeckmaterial besondernen Wert auf die Unterkonstruktion und die exakte Ausführung, also der Geradlinigkeit der Eindeckung Richtung Traufe/First und Ortgang/Ortgang, geachtet werden.
    Die Toleranzen der DIN sind überschritten und fallen Aufgrund der Struktur des Eindeckmaterials besonders deutlich auf.
    Die An- und Abschlüsse (Anschlüsse, Abschlüsse) sind gem. den Fachregeln herzustellen.
    Die Schnittkanten sind fluchtgerecht zu erstellen.
    Schade ist nur, dass die Fragen im Beweisbeschluss soviel Spielraum offenlassen. Bei konkreterer Fragestellung wäre weniger Interpretationsraum verblieben.
    Wenn MB sich meiner Meinung anschließen würde, dann könnte man u.U. versuchen, den Beweisbeschluss noch zu ergänzen. Das müsste allerdings mit einem Pfiffigen RA abgestimmt werden. Gemacht wurde es hier schon einmal, ich glaube auch (ist noch als GA anhängig) mit Erfolg.
    Das der SV die Technik vor die Optik stellt, ist nicht verwerflich.
    Evtl. kann man aus technischer Sicht die unterlegten Anschlüsse durch Schichtstückchen ersetzen und haääte damit wenigstens die Ebene einigermaßen hergestellt.
    Werde weiter brüten.
    Grüße
    Stefan Ibold
  9. Danke Stefan  -  darf ich mal einhaken ...

    Danke Stefan  -  darf ich mal einhaken bei der Mindestüberdeckung über die unterliegenden Metallanschlüsse bei ebenen Deckwerkstoffen und Dachneigung = 35 ° (habe ich exakt) mind 120 mm ...
    Das kann ja bei dem schrägen Verlauf der Eindeckung zum Ortgangblech von 8,8 cm Differenz (siehe Gutachten) gar nicht sein  -  da sind oben vielleicht noch 30 mm Überdeckung. Kann sowas aus so einem Gutachten rausgelesen werden, oder muss das wieder durch Beweisbeschluss begutachtet werden? Warum schreibt der Gutachter das nicht? Muss ich eine Dachdeckerlerhre machen, um erst die Fragen stellen zu können?
    Also nicht dass jemand meint, ich suche technische Mängel ... jeder Mitbauherr wird verstehen, warum mich das so fuchst  -  gibt man ein Haufen Geld aus ... usw.
  10. das ist ja das dillemma

    Foto von Ulf Eberhard

    Ulf, der SV ist gehalten sich an die Fragen des Bweisbeschlusses zu halten. Komischer Satz, trifft es aber ;-))
    Da sollte z.B. dann im Beweisbeschluss stehen (frei formuliert und nicht ausformuliert von mir!): entsprechen die Überdeckungen der Eindeckung an die Anschlüsse in allen Bereichen den Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks?
    Oder: Entsprechen die Höhendifferenzen der Eindeckung im Bereich der Anschlüsse den Toleranzmaßen der DINAbk. 18201  -  18203?
    Oder: Sind die angeschnittenen Dachsteine im Bereich der Anschlüsse fluchtgerecht in einer Linie geschnitten?
    Oder: Ist die Schnittkante der Ziegel in deren gesamter Länge im Bereich der Anschlüsse ausreichend winklig im Sinne der DIN 18202?
    Das Problem ist ja meistens, dass man erst einmal mittels eines privaten Gutachtens in Vorleistung gehen muss, um überhaupt eine vernünftige Fragestellung zu erreichen. S. hierzu auch Link.
    Grüße
    si
    • Name:
  11. Ist da, UE

    Nur noch nicht zum Lesen gekommen
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. OK, guter Scherz, jetzt bitte das richtige Gutachten

    Wo ist das denn? Denn was ich da als PDF-Datei habe ist mitnichten ein Gutachten. Dazu fehlt einfach zu viel.
    OK, die Fragestellung war auch falsch, weil die Befestigung nicht in Frage gestellt wurde.
    Witig ist der Begriff "optischer Mangel"., den gibt es nämlich nicht. Die Frage hätte schlichtweg mit "Ja" beantwortet werden müssen.
    2500 DM für die paar selbstgeschribenen Zeilen (der Rest ist zitiert)? Ich ziehe um!
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. @mb

    Foto von Martin Beisse

    Moin, was ist denn mit Deiner Ihmäihlbox los, voll?
    Im Ernst, siehst du noch eine Chanche durch die Erweiterung der Fragen im Beweisbeschluss.
    Hammwer hier mal gemacht, dabei kam mind. nen neuer OT bei heraus. Und wenn dann der SV mitmacht, dann alles OK.
    Grüße
    si
    • Name:
  14. Wieso der SV?

    Natürlich erweiterten Beweisbeschluss erwirken. Völlig egal, ob's derselbe SV ist oder nicht. Aber vorher diesmal wenigstens die Frage auch richtig stellen.
    Ja, so schnell kann ich die E-Mailbox nicht leeren, wie die wieder voll ist. Die spinnen alle vor Weihnachten. Morgen soll ich überprüfen ob in Neuss ein Gerüst abgebaut wird *tock tock tock*
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. Der Gutachter wurde vom Gericht bestellt  -  nicht von mir!

    Die 2500 hat das Gericht bei mir eingefordert. Ich sehe schon, da ist was richtig schief gelaufen. Die Frage nach der fehlenden Befestigung der Ziegel konnte nicht gestellt werden, den Mangel kannte im Jahr 2000 noch keiner. Ganz oben stehen die irren Zeiträume in denen das alles stattfindet. Nachdem ich den Text von RA Oswald gelesen habe, hätte ich selbst im Vorfeld ein Gutachten in Auftrag geben müssen, um überhaupt fachkompetent auf den Murks reagieren zu können. Die ganze Eindeckung ist ja nur 5500 Mark Wert! Runterschmeißen und neu machen natürlich mehr, aber das steht mir ja im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gar nicht mehr zu (es regnet ja nicht rein  -  haha)! Also im Moment bekomme ich die Krise  -  wie reagiere ich auf den oben schon zititerten absolut blödsinnigen Satz (Stichwort optischer Mangel)? Wie bekomme ich den erweiterten Beweisbeschluss hin? Momentan denke ich daran, meinem Anwalt ein Fax mit der entsprechenden Aufforderung und neu gestellten Fragen zu schicken (hätte ja genug Zeit über Weihnachten). Sollte ich dafür nun einen eigenen Gutachter herbestellen? Das was da gerade abläuft kann doch nicht wahr sein oder?
  16. Ja, das ist klar

    Tauchte wohl der Anwalt nicht. Meiner schickt mich immer vor um zu gucken. Denn sach ich ihm, was er fragen soll :-)
    Die Beweisfragen können wir auch hier formulieren. Dann damit zum RA. Sieha auch weiterführender Link und da Service für Rechtsanwälte
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Habe ich schon erwähnt, ...

    Habe ich schon erwähnt, dass die Verzögerung nervt?
  18. welche Verzögerung ...

    welche Verzögerung forumsmäßig in diesem Thread? Na ja hatte gestern Nacht einfach keinen Nerv mehr  -  und heute Weihnachtstheater  -  morgen ist mehr Zeit. Na ja, was ist das schon bei fast 2 Jahren Prozessdaue. Also vorab, würde ja gerne den Anwalt wechseln (nach Reutlingen sind es nur 120 km ;-), allerdings habe ich wg. dem Dach nur einen Teilbetrag (3500) einbehalten  -  es geht in der Klage um insgesamt 23 Tsd DM und in Widerklage wg. arglistiger Täuschung um ca. 9 Tsd DM  -  ein Anwaltwechsel fällt mir da aus verständlichen Gründen schwer oder sagen wir mal so  -  mir geht dann die Kohle aus :-((.
    Also Martin und Stefan, wie gesagt, ich folge gerne allen Ratschlägen und bereite mal ein Schreiben an meinen Anwalt vor  -  mit der Vorgabe einen erweiterten Beweisbeschluss wg. fehlerhaftem, unvollständigen Gutachtens zu erwirken. Teile des Gutachtens widersprechen sich ja offensichtlich. Möglicherweise rutscht da ein mündlicher Gerichtstermin dazwischen  -  ich habe ja nun keine Ahnung wie lange das Gutachten schon bei Gericht liegt  -  es trägt kein Datum. Wie können wir das mit den entsprechenden Beweisfragen machen  -  ich würde da den Empfehlungen von Si weiter oben folgen. Ich schreib die Tage mal was und E-Mail es durch ist das OK? Gruß
  19. klar, mach das

    Foto von Martin Beisse

    Moin UE,
    klar, stell was zusammen und wir helfen dabei. Evtl. bin ich zwischen den Jahren eh bei Martin und dann schnacken wir das durch.
    Übrigens: nen RA  -  Wechsel ist durchaus üblich. Ich glaube auch hnciht, dass das teurer wird, weil die ja auch eine Gebührenordnung haben.
    Trotzdem Euch eine schöne Weihnachtszeit.
    stefan
  20. Die Anti-Chat Verzögerung meinte ich

    Nicht die übliche bei Gerichtsverfahren. Stell schon mal Veltins kalt, ich komme demnächst ma darunter und sehe mir das an.
    • Name:
    • Martin Beisse
  21. Wenn der Schnee weg ist ...

    Wenn der Schnee weg ist kannst du kommen  -  bisschen wärmer wär auch nicht schlecht, können man (n), von einigen BKE unterstütz, vom Liegestuhl aus die ganze Sache in Augenschein nehmen :-)
    Spaß beiseite  -  vielen, vielen Dank erstmal von meiner Frau und mir für die Unterstützung  -  alleine die guten Nerven fehlen mir inzwischen!
    Ich bin einfach nicht bereit, nun auch noch ein fehlerhaftes Gutachten zu akzeptieren. Man muss sich mal vor Augen halten, wie Paradox die ganze Situation eigentlich ist:
    1. 1. Dachdeckung augenscheinlich weder lot - noch winkelgerecht,
    2. 2. nicht eine Schnittkante ist fluchtgerecht.
    3. 3. Ziegelüberdeckungen am Ortgang entsprechen dadurch nicht den Fachregeln für Metallarbeiten und
    4. 4. am Trennblech zum Nachbarhaus auf der Südseite liegen die Ziegel press an, Wasserfalz fehlt hier.
    5. 5. Vom SV begutachtet, ausgemessen und dokumentiert wie vor  -  das Gutachten trägt kein Datum die anwesenden Personen sind unrichtig wiedergegeben.
    6. 6. Trotz Nachweis Pkt. 1-3 in dem Gutachten  -  schreibt der Gutachter im einem Satz, den Ausführungskriterien des Dachdeckerhandwerks und der Fa. BMI BRAAS werde genüge getan, es handle sich um eine optische Mängel.
    7. 7. Ziegel fiegen vom Dach  -  fehlende Befestigungen (nach Androhung von Maßnahmen gem. Strafgesetzbuch § 319 Baugefährdung wurden diese geschraubt  -  schief natürlich, eine Korrektur der Mängeln Pkt. 1-3 kann ja nicht erfolgen, solange ein Gutachten aussteht.
    8. 8. Die Mängel werden innerhlab von 2 Jahren von insgesamt 3 Bauleitern des Generalübernehmer bestätigt, die erste Anmahnung eines ehemaligen Bauleiters stammt von Ende 99.
    9. 9. Mittlerweile werden die Mängel schriftlich seitens des Generalübernehmer bestätigt  -  durch Korrespondenz zw. Generalübernehmer und Dachdecker ;-), nachdem er diese 1,5 Jahre lang in diversen Schriftsätzen bestritten hat.

    Also frag ich Euch, woran liegt es  -  wird hier ein Dachdecker vor umfassenden Arbeiten zur Behebung der von ihm verursachten Mängel geschützt? Unter dem Deckmantel der Verhältnismäßigkeit  -  der Leidtragende der Bauherr. Fachregeln, Regelwerke und unsere geliebten Normen werden so zu Makulatur!
    Es bedarf also definitiv eines Sachverständigen um einen anderen Sachverständigen zu fragen was an einer Dacheindeckung mangelhaft ist *tock tock tock* mit MB's Worten  -  obwohl da fällt mir noch schlimmeres ein! Weiter im Text: ein Generalübernehmer darf offensichtlich ein Richter am Landgericht in Wort und Schrift nach Strich und Faden belügen  -  dazu bedient er sich der ersten Anwaltkanzlei am Platze (Landgerichtsfach Nr. 1 in Freiburg  -  oho!). Ihr seht ich muss mir Luft machen!

  22. Also gut ich werde wieder sachlich : =>

    Frage noch: in erster Linie möchte ich natürlich eine fachgerechte und auch optisch einwandfrei Dacheindeckung. Ich mache mir jedoch keine Illusionen, der Richter wird weiterhin wie ein Stehaufmännchen das Wort Vergleich in den Raum rufen  -  hat er ja schon zweimal gemacht  -  zwar in anderen Zusammenhängen ... Der optische Mangel nach Repräsentanz und Zielbaumethode und was weiß ich noch alles ergeben so schlanke 10 % von 5500 brutto. Bei der gewählten Art der Eindeckung  -  flache Dachsteine  -  ist die Ausführung für die Optik absolut entscheiden  -  mal abgesehen von den technischen Mängeln, die wir jetzt ja erstmal belegen müssen. Somit halte ich eine deutlich höhere Wertminderung für gegeben  -  sollte ich hier ein unabhängig von der fachtechnischen Begutachtung ein Wertgutachten
    erstellen lassen?
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  23. hmm

    Foto von Martin Beisse

    Moin Ulf,
    nee, lass mal ruhig Dampf ab. Kann ich gut verstehen. Habe gerade einen anderen BH gehabt, bei dem war ein Universaldilettant von der IHKAbk. am Dach. Der hat den erste OT im Sep. gemacht. Anschließend kam ohne das ein Protokoll erstellt wurde der Dachdecker und hat diverse Mängel "behoben". Plötzlich wird ein zweiter Termin angesetzt, bei dem der SV nicht die ganzen 37! Punkte nochmals durchgehen wollte, obwohl im Beweisbeschluss gestanden. Ich frage mich eh, was hier zwei Termine in dem Abstand sollten. Die Härte war, dass ICH ihm dann erklären sollte welche Mängel denn nun noch behauptet würden.
    Egal, dem droht eine Anzeige bei der IHK. *verständnislosdenkopfschüttelobdiesesverhaltens*
    So, so ein Wertgutachten wird es letztlich auch nicht bringen. Wenn wir erstmal die technische Mangelhaftigkeit nachweisen können, dann wird der Rest auch gehen.
    Das das Gericht einen Vergleich anstrebt ist doch klar. Damit brauchen sie kein Urteil fällen und dieses auch noch begründen müssen.
    Versucht wirklich die Erweiterung des Beweisbeschlusses zu erwirken. Dann neuen Termin unter den neuen Aspekten und mit den neuen Fragen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  24. Mietpreise für Kantholz werden erhöht :-)

    Die mangelhafte Befestigung war ja nicht Gegenstand des Gutachtens, also nicht in der Fragestellung. Da hat der RA gepennt.
    Der Generalübernehmer darf doch lügen, er ist ja Angeklagter. So ist nun mal deutsche Rechtsprechung (nicht, dass das jemand mit Gerechtigkeit verwechselt!).
    Zwei Dinge sind jetzt möglich und würde ich auch machen:
    1. Das Gutachten als nicht verwertbar abweisen (wird dummerweise trotzdem bezahlt). Das muss begründet werden.
    2. Erweiterten Beweisbeschluss einreichen. Und den so geschickt stellen, dass der schon mehr oder weniger automatisch zum "richtigen" SV führt.
    Naja, ich sollte hier nicht zu viele Tricks verraten :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  25. da bin ich wieder  -  puh schwitz ...

    • weihnachtsverwandtschaftsfrauundkindihrwißtschonwasichmeine*

    Forum ohne Anti-Chat-Effekt würd momentan gar nichts bringen  -  dies ist ein slow-Thread  -  Slow-Food schmeckt auch besser :-))
    Morgen früh werde ich mal mein Briefchen texten. Nun ist mir aber am Rande ein möglicherweise ganz doofe Frage eingefallen:
    Kann grundsätzlich eine Ausführung, die *erwiesenermaßen nicht* den Fachregeln, respektive Normen entspricht, in einer Bewertung durch einen SV als rein optischem Mangel münden?
    Schließt sich sowas nicht automatisch aus?
    Wenn dem nicht so ist, habe ich, solange das Dach regendicht, ist keine Chance  -  für was ich dann Dachziegel brauche, ist mir allerdings unklar : ---) Gruß und superschöne Weihnachten an alle!

  26. Optische Mängel gibt es nicht

    Es gibt höchstens einen Minderwert Aufgrund optischer Beeinträchtigung. Aber das war ja nicht gefragt.
    Wichtiger ist doch ohnehin die Lagesicherheit.
    • Name:
    • Martin Beisse
  27. Hallo MB ...

    Hallo MB OK ist klar  -  Problem (Stefan hatte da oben unter Beitrag 1 was ähnliches beschrieben): die Ziegel wurden ja *nach* dem Gutachten befestigt (allerdings ohne die anderen Mängel zu beheben)  -  somit die Lagesicherheit erstmal gewährleistet. Ich höre den Richter schon sagen *was wollen Sie, ist doch laut Gutachten regendicht und befestigt haben die das auch* ...
    Weiß jetzt auch nicht wie am besten formulieren  -  ich schick heute mal was per E-Mail.
  28. und weiter geht es im Text ...

    und weiter geht es im Text war vorhin mal auf der Leiter und habe die Breite der unterlegten Bleche am Ortgang gemessen  -  ist insgsamt nur 110 mm breit, damit schon grundsätzllich nicht mehr den Fachregeln entsprechend  -  davon nochmal 88 mm Abweichung haben wir oben noch 22 mm Überdeckung  -  kann das nun *nur* eine optische Beeinträchtigung sein oder nicht?
  29. nee, so natürlich nicht

    Foto von Martin Beisse

    Moin Ulf,
    da wird schon was kommen. Allerdings müssten wir nen SV vor Ort haben, das wäre eindeutig besser.
    Wenn allerdings nur 22 mm Überdeckung vorhanden sind, dann kann man eben nicht mehr von den Regeln entsprechend und regendicht sprechen.
    Wie gesagt, Erweiterung des Beweisbeschlusses zusammen mit SV und RA bewirken. Die Fragen müssen sicherlich VORHER richtig abgetimmt werden.
    Grüße
    stefan
  30. Was mich so wundert

    "Optische Mängel" werden erwähnt, aber daraus keine Wertminderung abgeleitet. Ich habe nochmal ein paar alte Gutachten durchgesehen. Es ist in der Tat ein Grenzfall. Eigentlich (welch blödes Wort) ist es ja nicht gefragt, andererseits ergibt sich das aus der Fragestellung bzw. der Feststellung. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten:
    1. Nachbesserung
    2. Wertminderung
    • Name:
    • Martin Beisse
  31. kapier ich nicht  -  versuche es trotzdem ...

    kapier ich nicht  -  versuche es trotzdem die Mängel sind soweit vorhanden und gutachterlich bestätigt, dass man davon ausgehen kann, dass hier gegen die Fachregeln verstoßen wurde  -  das ergibt sich aber nur bedingt aus meiner Fragestellung im Beweisbeschluss. Eher geht dies paradoxerweise aus der Beschreibung des Ist-Zustandes und des Soll-Zustandes in dem Gutachten hervor. Richtig?
    Einmal ist der Begriff optischer Mangel hier fehl am Platze  -  oder bezieht sich darauf der *Grenzfall*?
    Zum Zweiten kann der Gutachter doch nicht schreiben, es sei den Ausführungskriterien des Dachdeckerhandwerkes, wie auch den Verlegerichtlinien der Firma BMI BRAAS genüge getan worden ... (Regensicherheit hin oder her)  -  dem ist doch definitiv nicht so!
    Ist nicht schon deshalb so ein Gutachten wg. inhaltlich/sachlicher Fehler anzuzweifeln?
    Eine Nachbesserung ist natürlich machbar  -  jedoch mit erheblichem Aufwand  -  wisst ihr ja selbst  -  kommt die Verhältnismäßigkeit ins Spiel ...
    Problematisch scheint mir eine Wertminderung vor dem Hintergrund optischer Mangel  -  da werde ich doch von denen kalt lächelnd verwurstet!
  32. Ja klar

    Verwertbar ist es so wohl nicht. Leider kann man auf den Bildern auch nicht allzu viel erkennen. Müssen wir wohl doch mal runterkommen. Braucht man für die Gegend Visum? *duck-und-weg-renn*
    • Name:
    • Martin Beisse
  33. Visum?

    Nö sind ja nicht in Bayern :-). Dortmund  -  Ihringen ist halt schon eine Ecke ... Anfahrtspauschale 50 BKE. Ich E-Maile die Tage nochmal was durch. Danke!
    • Web-Link(D)&fromstreet=%3CDortmund%3E&tocity=Ihringen+(D)&fulldesc=0&crit=0&petrolprice=&petrolcost=&fromlon=74701&fromlat=515151&tolon=76490&tolat=480437&fromlon=74701&fromlat=515151&tolon=76490&tolat=480437&curr=DM
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  34. Wow, Ulf

    50 BKE? da kriegt ja selbst MB's Reiskocher Achsbruch!
    Oder ist die Hinterachse schon mit statischen Aussteifungen versehen ;-))
    • Name:
  35. muss er halt mit Hänger kommen

    ... wenn er dann zurückfährt sind es eh nur noch 49.
    So jetzt jodeln wir den *Grenzfall* erst mal zurück ans Gericht und dann schau mer mal ... wenn die dann im Januar 02 einen erweiterten Beweisbeschluss fassen würden, habe ich ja das neue Gutachten genau in einem Jahr  -  echt nicht gelogen : ----)
  36. Damit dieser Thread nicht ohne Ergebnis endet  -  das war es dann :-(

    die ganze Sache hat sich erledigt. O-Ton des Richters: *Herr Eberhard, sie werden doch wohl nicht annehmen, dass ich Ihnen mehr glaube als einem Dachdeckermeister und SV. Wenn sie den von mir vorgeschlagenen Vergleich (zzgl. aller Rechts- und Gutachterkosten  -  immerhin ohne Zinsen) nicht akzeptieren wird es noch erheblich schlimmer für Sie ausgehen. *
    Das Vertrauen in die Baubrancher habe ich ja schon kurz nach Baubeginn veerloren inzwischen fehlt mir auch jedes Verständnis für die deutsche Rechtsprechung. Ich wünsche allen noch eine gute Zeit  -  und bedanke mich für die vielen Ratschläge in diesem Forum. Gruß Ulf Eberhard
    PS: da ich per E-Mail schon Anfragen zu der Baufirma, die mir das angetan hat, erhalten habe hier noch einmal meine Adresse: ulf.eberhard@web.de  -  ich stehe für Fragen zur Verfügung.
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  37. wie  -  den ganzen Murks akzeptieren?

    Foto von Horst Richter

    Moin Ulf,
    das war doch das Dach mit den Tegalitt, oder irre ich mich?
    Der ganze Murks soll so akzeptiert werden?
    Grüße
    Stefan Ibold
  38. Ja Stefan das Tegalitdach  -  ist akzeptiert ...

    Ja Stefan das Tegalitdach  -  ist akzeptiert ganz einfach, weil ich mit den Nerven runter bin. Ich habe euern Ratschlag (ist schon eine Weile her) nicht befolgt, mir nen anständigen Anwalt zu dem Thema zu suchen. Mein RA hat mich im Regen stehen lassen und für die Verhandlung letzte Woche schlicht nichts vorbereitet. Zudem war es ein neuer Richter  -  der offensichtlich nicht bereit war sich reinzuarbeiten. Ergo  -  Drohungen vom gegnerischen Anwalt und vom Richter, meine Frau hat nach 10 Min. den Raum verlassenes, so saß ich dann da ich armer Tor. Das Ganze wäre nur noch über die Berufung gelaufen.
    Hinzu kommt das was du in dem folgenden Link lesen kannst! Das ganze läuft bei mir unter A ... -Karte.
    Ein Vorteil hat es, ich kann wieder ruhig schlafen ;-) war allerdings auch noch nicht beim Bankgespräch.
    Hat eigentlich schon mal jemand nachverfolgt, wie viele Prozesse verlorengehen / im Vergleich enden, weil die Bauherren weder Geld noch Nerven mehr haben?
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  39. hmm, das gibt zu denken.

    Foto von Horst Richter

    Moin Ulf,
    gründlicher kann so ein Ding wohl nicht in die Hose gehen : ((
    Ich habe es dieser Tage schon einmal Jemanden gesagt: ich denke ernsthaft über ein Jura Fernstudium nach.
    Die Konstillation, eigener fauler Anwalt, ähnlicher Richter, provokativer RA der gegnerischen Partei, das muss verkehrt gehen.
    ist denn nun der Vergleich abgeschlossen?
    Wie lange hättet Ihr Zeit, diesen Vergleich nachträglich abzulehnen und einen neuen, u.U. erweiterten Beweisbeschluss zu erlangen?
    Es kotzt mich an, wenn durch dämliche Juristen in Verbindung mit SchWachverständigen, so einem BH das Fell über die Ohren gezogen wird.
    Könntest auch per Tel. mal bei mir anfragen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  40. Vergleich ...

    der Richter am Landgericht Freiburg hat am vergangenen Donnerstag den Vergleich in unserer Anwesenheit tituliert. Der Richter hat keine Diskussion um die Mängel am Dach zugelassen, die ja laut dem umstrittenen Gutachten nur optischer Natur sein sollen. Mein Schluss war, dass ich nur noch über die Berufung und dann mit Gegengutachten was erreichen könnte.
    Bei der Verhandlung ging es nicht nur um das Dach. Im Prinzip ist der Vergleich um zwei tausend € günstiger, als der von mir einbehaltene Betrag, jedoch letztendlich durch die Prozesskosten eine riesige Pleite für mich  -  alles zusammen werden es so 15 Tsd. €. Ich muss sogar dieses bescheuerte Gutachten bezahlen. Die erste Zahlung muss am 15.06. überwiesen sein  -  wenn nicht kann der *gesamte* strittige Betrag zzgl. Zinsen (zwei Jahre) vollstreckt werden also nochmal einige Tausender mehr. Ich habe das Gefühl, als hätte man mich mit dem Rücken an die Wand gestellt.
    Ich habe meinem RA schon die Frage per Fax gestellt, ob so ein Vergleich mit dem Tag der Verhandlung rechtskräftig ist  -  habe bisher keine Antwort.
    • Name:
    • Ulf Eberhard
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