Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte, Baustopp & Ihre Pflichten als Bauherr?
BAU-Forum: Sonstige Themen
Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte, Baustopp & Ihre Pflichten als Bauherr?
Der Subunternehmer ist nun an uns herangetreten ob wir nicht die letzte Abschlagszahlung bar bezahlen können und das Geld in Anwesenheit des Chefs der beauftragten Firma ihm (dem Subunternehmer) direkt geben können unter dem Hinweis das sie nur wegen der Zusage das wir das so machen weitergearbeitet haben. Diese Zusage hätte er gern auch schriftlich.
Ist sowas rechtlich zulässig oder welche andere Möglichkeit haben wir.
Der Subunternehmer verrichtet gute Arbeit und wir möchten keine Zeitverzögerung durch Arbeitsniederlegung. Wir verstehen den Subunternehmer sehr gut, da der ja auch für seine Arbeit bezahlt werden möchte. Die beauftragte Firma hat dem Subunternehmer übrigens erzählt wir hätten jetzt gerade erst die erste Abschlagszahlung geleistet, deswegen hätte er ihn noch nicht bezahlt. Anhand der Quittungen konnten wir aber nachweisen, dass das nicht der Wahrheit entspricht.
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Arbeitsniederlegung des Subunternehmers kann zu erheblichen Bauverzögerungen und finanziellen Schäden führen.
GoogleAI-Analyse
Als Bauherr sind Sie grundsätzlich nicht direkt für die Lohnzahlungen an den Subunternehmer verantwortlich, da dieser in einem Vertragsverhältnis mit der von Ihnen beauftragten Firma steht. Allerdings gibt es Situationen, in denen Sie indirekt betroffen sein können und handeln sollten.
🔴 Gefahr: Wenn der Subunternehmer seine Arbeit niederlegt, kann dies zu erheblichen Bauverzögerungen und Mehrkosten führen.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Gespräch mit der beauftragten Firma suchen: Klären Sie die Situation und fordern Sie die Firma auf, die ausstehenden Zahlungen an den Subunternehmer umgehend zu leisten.
- Zahlungsnachweise prüfen: Lassen Sie sich von der Firma die Zahlungsnachweise für die Abschlagszahlungen zeigen, um sicherzustellen, dass diese tatsächlich geleistet wurden.
- Sicherheitseinbehalt prüfen: Haben Sie im Bauvertrag einen Sicherheitseinbehalt vereinbart? Dieser könnte zur Begleichung der Forderungen des Subunternehmers verwendet werden.
- Bürgschaft prüfen: Existiert eine Bürgschaft der beauftragten Firma? Diese könnte im Falle einer Insolvenz der Firma in Anspruch genommen werden.
🔴 Gefahr: Sollte die beauftragte Firma zahlungsunfähig sein, kann der Subunternehmer unter Umständen seine Forderungen direkt gegen Sie als Bauherr geltend machen (§ 650f BGBAbk.). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie von der Problematik wussten und keine Maßnahmen ergriffen haben.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für Baurecht auf, um Ihre Rechte und Pflichten im Detail prüfen zu lassen und die bestmögliche Vorgehensweise zu besprechen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Subunternehmer
- Ein Subunternehmer ist ein selbstständiges Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer (in diesem Fall der von Ihnen beauftragten Firma) mit der Ausführung von Teilen eines Auftrags beauftragt wird. Der Subunternehmer steht in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Bauherrn.
Verwandte Begriffe: Hauptunternehmer, Bauherr, Werkvertrag. - Abschlagszahlung
- Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die der Bauherr an den Auftragnehmer (die beauftragte Firma) für bereits erbrachte Leistungen leistet. Die Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen werden im Bauvertrag geregelt.
Verwandte Begriffe: Schlussrechnung, Zahlungsplan, Werklohn. - Sicherheitseinbehalt
- Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Abschlagszahlungen, der bis zur Abnahme der Bauleistung einbehalten wird. Er dient als Sicherheit für den Bauherrn im Falle von Mängeln oder unbezahlten Forderungen des Auftragnehmers.
Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Gewährleistung, Mängelhaftung. - Bürgschaft
- Eine Bürgschaft ist eine Sicherheit, die der Auftragnehmer (die beauftragte Firma) stellt, um seine Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden, um die Forderungen des Bauherrn zu begleichen.
Verwandte Begriffe: Sicherheitseinbehalt, Gewährleistung, Insolvenz. - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. die Klinkerarbeiten) herzustellen, und der Besteller (der Bauherr) verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung (den Werklohn) zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Auftragsrecht. - Insolvenz
- Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Im Falle einer Insolvenz können die Gläubiger (z.B. der Subunternehmer) ihre Forderungen nicht mehr vollständig befriedigen.
Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Gläubiger. - Direktes Forderungsrecht
- Das direkte Forderungsrecht (§ 650f BGB) ermöglicht es einem Subunternehmer, unter bestimmten Voraussetzungen seine ausstehenden Werklohnforderungen direkt gegen den Bauherrn geltend zu machen, insbesondere wenn der Hauptunternehmer (die von Ihnen beauftragte Firma) zahlungsunfähig ist.
Verwandte Begriffe: Werklohn, Subunternehmer, Bauherr.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn der Subunternehmer die Arbeit niederlegt?
Eine Arbeitsniederlegung des Subunternehmers kann zu erheblichen Bauverzögerungen führen. Es ist wichtig, schnell zu handeln und die Ursache des Problems zu identifizieren. Klären Sie die Situation mit der beauftragten Firma und dem Subunternehmer, um eine Lösung zu finden. - Bin ich als Bauherr für die Lohnzahlungen an den Subunternehmer verantwortlich?
Grundsätzlich sind Sie als Bauherr nicht direkt für die Lohnzahlungen an den Subunternehmer verantwortlich, da dieser in einem Vertragsverhältnis mit der von Ihnen beauftragten Firma steht. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn die beauftragte Firma zahlungsunfähig ist und Sie von der Problematik wussten. - Was ist ein Sicherheitseinbehalt und wie kann er helfen?
Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Abschlagszahlungen, der bis zur Abnahme der Bauleistung einbehalten wird. Dieser kann im Falle von Mängeln oder unbezahlten Forderungen des Subunternehmers verwendet werden, um diese zu begleichen. Prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf eine entsprechende Klausel. - Was ist eine Bürgschaft und wie kann sie helfen?
Eine Bürgschaft ist eine Sicherheit, die die beauftragte Firma stellt, um ihre Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Im Falle einer Insolvenz der Firma kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden, um die Forderungen des Subunternehmers zu begleichen. - Was bedeutet "direktes Forderungsrecht" des Subunternehmers?
Unter bestimmten Umständen, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptunternehmers, kann der Subunternehmer ein direktes Forderungsrecht gegen den Bauherrn haben (§ 650f BGB). Dies bedeutet, dass der Subunternehmer seine ausstehenden Lohnforderungen direkt vom Bauherrn einfordern kann. - Wie kann ich mich vor solchen Problemen schützen?
Um sich vor solchen Problemen zu schützen, sollten Sie im Bauvertrag einen Sicherheitseinbehalt vereinbaren und sich über die finanzielle Situation der beauftragten Firma informieren. Achten Sie auch darauf, dass alle Abschlagszahlungen ordnungsgemäß dokumentiert sind. - Was sollte ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass die beauftragte Firma den Subunternehmer nicht bezahlt?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass die beauftragte Firma den Subunternehmer nicht bezahlt, sollten Sie umgehend das Gespräch mit der Firma suchen und die Zahlungsnachweise prüfen. Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr. - Welche Rolle spielt der Bauvertrag in dieser Situation?
Der Bauvertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der beauftragten Firma. Er regelt Ihre Rechte und Pflichten sowie die Zahlungsmodalitäten. Prüfen Sie den Bauvertrag sorgfältig auf Klauseln zum Sicherheitseinbehalt, Bürgschaften und Zahlungsbedingungen.
🔗 Verwandte Themen
- Bauvertrag prüfen lassen
Überprüfung des Bauvertrags auf Klauseln zum Sicherheitseinbehalt und Zahlungsbedingungen. - Rechte des Subunternehmers
Informationen über die Rechte des Subunternehmers bei ausbleibenden Lohnzahlungen. - Insolvenz des Bauunternehmers
Was passiert, wenn der Bauunternehmer insolvent geht? - Mängel am Bau
Wie gehe ich mit Mängeln am Bau um? - Bauzeitverzögerung
Ursachen und Folgen von Bauzeitverzögerungen.
-
Subunternehmer-Problematik: Gespräch mit Vertragspartner suchen
Was sagt denn Ihr Vertragspartner?
Haben Sie bereits mit der von Ihnen beauftragten Firma gesprochen? Und wenn ja: Mit welchem Ergebnis? -
Subunternehmer-Zahlung: Umgang mit unberechtigter Abschlagsrechnung
Der An redet sich raus und behauptet das ...
Der An redet sich raus und behauptet das der Subunternehmer natürlich sein Geld immer pünktlich bekommt.
Als Krönung hat er uns Samstag eine weitere Abschlagsrechnung geschickt, die aber dem vollem Restbetrag entspricht, obwohl die Arbeiten erst zu 70 % fertiggestellt sind und wir laut Vertrag die letzte Zahlung erst nach Fertigstellung zahlen müssen.
Der Subunternehmer hat jetzt übrigens gerade einen Scheck über 1/3 der Summe vom AN erhalten, allerdings mit der Aufforderung diesen erst nach Beendigung der Arbeiten einzulösen. Er sollte immer sofort nachdem wir die Abschlagszahlungen geleistet haben sein Geld bekommen, wir haben bereits 2 der 3 Zahlungen geleistet.
Ich wäre bereit bei der Restzahlung dem Subunternehmer einen Betrag der 1/3 seiner Entlohnung entspricht zuzahlen und die Restsumme dem AN.
Ich möchte nur auf der sicheren Seite sein, nicht das ich die Arbeiten doppelt bezahle. Anderseits möchte ich unbedingt einen Baustopp verhindern. -
Subunternehmer-Zahlung: Risiken bei Direktzahlung an Sub?
Das riecht doch verdächtig nach
Finaniellen Problemen Ihres AN (Scheck erst einlösen wenn ...). Wenn Sie schriftlich vereinbart haben, dass die Schlussrate erst nach 100 %Leistung zu zahlen ist, dann haben Sie doch eigentlich kein Problem.
Hier wäre sicherlich Anwaltliche Erstberatung angesagt. Der sollte Ihnen sagen können, welche rechtliche Folgen es hat, wenn Sie direkt an den SUB zahlen (z.B. Gewährleistung etc.). bin nur Laie, keine Rechtsberatung. -
Bauvertrag: Direktzahlung an Subunternehmer vermeiden!
Mit schuldbefreiender Wirkung
zahlen Sie nur an den von Ihnen beauftragten Bauunternehmer!
Sie meinen es sicherlich gut und die besonders Guten werden oft besonders hart gebeutelt!
Wenn Sie an den Ausführenden Zahlen kann es gut sein, das der von Ihnen ja Beauftragte weiterhin einen rechtlichen Anspruch gegen Sie hat! Dies hätte zur Folge das Sie dann zweimal zahlen müssten, obwohl die Arbeit nur einmal erbracht worden ist.
! Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine eigene Meinung!
Sie sollten ohne Anwalt keine solchen " Geschäfte " machen oder sich darauf einlassen.
Viel Erfolg aus der Lüneburger Heide wünscht -
Bauabnahme: Restzahlung erst bei mängelfreiem Gewerk!
und natürlich
zahlen Sie die letzte Rate erst, wenn wie vertraglich vereinbart ein mängelfreies Gewerk übergeben wurde!
Sie sind doch nicht blond und blauäugig 😉 oder? Zumindest doch nicht innerlich!
So würde ich als blonder und blauäugiger Niedersachse es jedenfalls machen. -
Subunternehmer-Problematik: Risiken und Handlungsoptionen
Ü-Ei
3 Wünsche auf Einmal: klare Gewährleistung, nur 1x zahlen und kein Baustopp. Gibt's auf dem Bau höchst selten. In einen sauren Apfel werden Sie wohl beißen müssen.
Sie haben mit dem Sub des AN kein Vertragsverhältnis. Jede Zahlung an ihn ohne eigenständigen Auftrag ist riskant. Wenn Sie einen VOBAbk.-Vertrag haben, könnte u.U. die Möglichkeit bestehen, fristlos Ihrem AN zu kündigen. Gehen Sie lieber zum Rechtskundigen (muss kein Anwalt sein, Verbraucherzentralen informieren auch kostengünstig). -
Erfahrungsaustausch: Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit erkennen
So etwas ähnliches kenne ich auch
Hallo Petra,
wenn Du mal die üblichen Ausreden wiedererkennen willst, an denen man die Zahlungsunfähigkeit erkennt, schicke mir eine kurze E-Mail.
Ich E-Maile Dir dann unsere Telefonnummer und kann Dir auch eventuell ein paar Rechtstipps geben. Wir stecken in einer ähnlichen Situation wie Ihr.
Gruß -
VOB/B §16 Nr. 6: Zahlung an Dritte bei Bauverzögerung?
VOB/B Stand Mai 2002
Laut § 16 Nr. 6 VOBAbk./B kann man auch an Dritte zahlen. Gabe es aber noch nicht ausprobiert, sondern erst mal terminlich einen Bauablaufplan abgefordert, weil der Bau stockt und der SUb sagt, es stockt, weil der Generalunternehmer schon ewig nicht gezahlt hat. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte und Pflichten als Bauherr
💡 Kernaussagen: Bei Problemen mit der Lohnzahlung durch Subunternehmer ist es wichtig, den Bauvertrag genau zu prüfen und die Kommunikation mit allen Beteiligten zu suchen. Direktzahlungen an den Subunternehmer sind riskant und sollten vermieden werden. Eine anwaltliche Beratung ist ratsam, um die eigenen Rechte und Pflichten als Bauherr zu klären. Die Restzahlung sollte erst nach mängelfreier Bauabnahme erfolgen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Zahlen Sie keinesfalls direkt an den Subunternehmer ohne rechtliche Absicherung, da sonst doppelte Zahlungen drohen (siehe Bauvertrag: Direktzahlung an Subunternehmer vermeiden!).
✅ Zusatzinfo: Gemäß VOB/B §16 Nr. 6 besteht unter Umständen die Möglichkeit, direkt an Dritte zu zahlen, dies sollte jedoch rechtlich geprüft werden (siehe VOB/B §16 Nr. 6: Zahlung an Dritte bei Bauverzögerung?).
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Vertragspartner auf und fordern Sie eine Klärung der Situation. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um Ihre Rechte als Bauherr zu wahren und mögliche Risiken zu minimieren. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Subunternehmer-Zahlung: Risiken bei Direktzahlung an Sub?.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Subunternehmer, Lohnzahlung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - Bauhandwerk Probleme & Lösungen: Wettbewerb, Gesetze & Marktwirtschaft im Fokus?
- … Mindestlohn pro Stunde iss (solch) Pflicht sein ... abgerechnet werden Subunternehmer / Nachunternehmer stets nach Leistung keiner vergibt solche Aufträge auf gut dünken …
- … Regiestunde (!) ... weißt Du ob nach Endabrechnung der ausländische Subunternehmer seinen Mindestlohn bekommen hat ... oder iss auch hier das Papier …
- … wie oben erwähnt dass es nicht möglich sein wird die ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer mit zusätzlichen Steuern zu belasten damit sie den deutschen Arbeiter …
- … ob man für 15.- deutsche Handwerker einsetzt oder für 10.- ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer wird sich dann preisliche nimmer allzugroß auswirken ... so manch …
- … euer Haus (!) ... und diejenigen die mit solchen Auslandssubunternehmer arbeiten bzw. bauen lassen = Pech gehabt ... hier geht's …
- … Fakt ist aber auch dass ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer sofern sie hier einen Arbeitsunfall haben von unseren Krankensystem nicht …
- … keinen Zutritt auf das Gelände bzw. das Arbeitsumfeld von aus auswertig Subunternehmer / Nachunternehmer hat ... Ausnahme die Baufirma hat einen Sitz in Deutschland …
- … meine These geht dahin dass alle Bauherrn (auch die von Subunternehmer / Nachunternehmer erstellten) infolge der Kostenschätzung wie in der Baugenehmigung erfasst prozentual …
- … ... es würde mitunter alle diejenige damit erwischen die mit ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer Arbeiten oder schwarz bauen lassen = was soll's = …
- … Sie aber voll daneben liegen ... iss es ned, sodass ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer über Kontingente geregelt werden ... sprich so- und so viele …
- … dieser Subunternehmer / Nachunternehmer sind verfügbar bzw. vom Staat her genehmigt ... um dass zu umgehn werden im Ausland Scheinfirmen gegründet die natürlich auch awengerl tätig sind ... die Mutterfirma meist in Deutschland ansässig kann dann im entsprechenen Land Arbeiter soweit ich weiß ohne Ende abrufen damit die innländischen Baustellen bedient werden können ... die Lohnkosten sicher nicht mehr als der geforderte Mindestlohn (dessen Umgehung ich oben bereits in Frage gestellt habe) ... Lohnnebenkosten fallen keine an da sicher ned so dumm sein werden die in Deutschland anzumelden ... die Aussage halte ich für ein Gerücht ... lass mich gerne aber eines besseren belehren ... Bedenke ... Firmen mit ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer können bis zu 20 % günstiger anbieten ... bei selben …
- … ned rausgeworfen wird (!) nichts iss mit Dumper und billigen Subunternehmer / Nachunternehmer ... wisst Ihr wie oft ich auf den unglücklichen 2 …
- … Geld zu kommen so wurde vor kurzen durchgesetzt dass die ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer auf Ihren Mindestlohn eine Mindestanspruch in die Kasse zu zahlen …
- … den Betrieben die Aufgaben der FA übertragen. Die müssen bei den Subunternehmer / Nachunternehmer die Steuern eintreiben. …
- … die vor Jahren ihre Deutschen Arbeiter rausgeworfen haben und heute mit Subunternehmer / Nachunternehmer aus aller Welt die größten Baumaßnahmen dr Reihe nach hinstellen …
- … eine radikale Senkung der Lohnnebenkosten um den Unterschied zwischen Schwarzarbeit/ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer und heimischen Handwerk halbwegs ins Gleichgewicht zu bringen (!) …
- … ... um den Unterschied zwischen Schwarzarbeit/ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer und heimischen Handwerk halbwegs ins Gleichgewicht zu bringen (!) …
- … Wieviel Einbußen bei der Lohnzahlung ist einem MA zuzumuten? Weniger Stunden = weniger Lohn. …
- … der deutsche Mittelstandunternehmer kann mit der Schwarzarbeiter und ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer wegen Lohnnebenkosten die fern all Oliven sind NICHT mehr mithalten …
- … Spediteuergewerbe ist nämlich noch ärmer dran als das Baugewerbe. Der kleine Subunternehmer (Subunternehmer), der für diese Menschenschinder fährt, bekommt nicht 1 …
- … Statistik ... bis zum Jahr 1995 gab es sehr wenige ausländischen Subunternehmer auf Deutschland Baustellen ... was Ihre Liste nicht umfasst ist die …
- … ... und ganz nebenbei werden 4 Großbaustellen mit min. 75 ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer aus Polen/Portugal etc. errichtet ... Herr Ebel schauen Sie …
- … einen Kalkulationslohn von 37 bis X ... oder b.) mit Ausländischen Subunternehmern und einen Kalkulationslohn von ca. 15,- /Std. ... mit der Variante …
- … für einen fest angestellten Arbeiter bekommen Sie heute mindestens 3 ausländische Subunternehmer oder 2 Schwarzarbeiter (!) ... Herr Ebel dass ist das …
- … ... schauen Sie doch mal Berliner Maurer waren Arbeitslos als Ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer Berlin neu erbaut haben = Politisch so gewollte (!) …
- … letztes Jahr. Die Ausführende Auswärtig Fa. Ist auffällig geworden, da diese Subunternehmer beschäftigt hatte, welche nicht den Mindestlohn bezahlten = Verstoß gegen das …
- … schaffe mit radikaler Senkung der Lohnnebenkosten wirtschaftlich den Unternehmer B (mit Subunternehmer / Nachunternehmer) und den Schwarzarbeiter zu 75 % zu verdrängen dann brauche ich …
- … aber dazu muss ich die Kosten von Schwarzarbeiter bzw. ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer so hoch anheben damit sie auf Niveau des heimischen Unternehmens …
- … Unternehmer soweit senken dass Sie halbwegs auf Niveau Schwarzarbeit und ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer sind (!) …
- … Atemzug gründet er eine neue Firma und beschäftigt nur noch ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer ... dazu einen Bauleiter der freiberuflich die Summe X für …
- … Objekt Y zur Überwachung der ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer bekommt ... dieser neue Betrieb hat 60 Arbeitslose zu verantworten plus die Tatsache weiterer Arbeitslosen in anderen Betrieben weil Sie gegen diesen Betrieb preislich nicht mithalten können und somit gezwungen werden Personal abzubaun (!) ... Politisch so gewollt ... ob des normal ist soll ein anderer entscheiden ... aber ein Einzelfall ist das mit 1000 % Sicherheit keiner ... weil derzeit macht des ein anderer bereits nach und das nur in meiner Gegend (!) …
- … Es geht leider nur mit den Billig-Subunternehmer / Nachunternehmer und dem deutschen Vorarbeiter. Gerade auch und weil die …
- … der einen Seite haben wir den Unternehmer a der mit ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer anbietet ... dieser Unternehmer hat kein Risiko da KEIN Personal …
- … geworden ... daher wird unsere Arbeit zwangsläufig von Schwarzarbeiterern und ausländischen Subunternehmern im Verhältnis bis 2/3 billiger angeboten und wir sitzen regungslos …
- … - die Schwarzarbeit und die Ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer müssen so hoch angesetzt werden damit der deutsche Mittelstandunternehmer mithalten …
- … und zwar so, dass die auch bezahlt werden müssen wenn ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer und Schwarzarbeiter dran sind ... und das ist derzeit leider …
- … abgegeben 15-35 % war ich zu teuer ... zu teuer weil Ausländische Subunternehmern von Deutschen Firmen die KEINE deutschen Mitarbeiter mehr aufweisen können einfach …
- … schätzen uns (denke ich zumindest mal) aber schimpfen auf die ausländischen Subunternehmer (Subunternehmer) (zumindest für meine Truppen tut es weh) hilft …
- … - der ausländische Subunternehmer braucht diese Kosten nicht zu berappen die Bauherrn lachen sich dabei …
- … in Richtung Konkurrenzfähigkeit der Heimischen Betriebe gegenüber dem Schwarzarbeiter und ausländischen Subunternehmer herstelle (!) …
- … das wie genau geregelt ist. Aber jedenfalls erzählen mir meine ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer, dass sie wegen der seit einigen Jahren geänderten Vorschriften zur …
- … Zum Thema Mindestlohn für ausländische Subunternehmer ist noch eines hinzuzufügen. In der Firma in der ich arbeite …
- … Geschichte ... aber was ist mit der Schwarzarbeit bzw. den ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer ... auch diese werden bewusst bevorzugt gehandelt ... und aus …
- … Objekte ... eins gebaut mit deutscher Handwerksqualität das andere mit ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer getrillt mit deutschen Know How und beide sind gleichwertig in …
- … so frei und Stelle diese Arbeitsplatzabbau vor möglicher Markwirtschaft von ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer ...dein Uhrenbeispiel kann ich nachvollziehen ... so hart es klingt …
- … aber diesen Vergleich sehe ich hier nicht so sensibel wie: ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer gegen das heimisches Gewerbe (!) ... sorry vielleicht awengerl …
- … immer der Preis wir können nicht mehr mithalten wegen der ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer an deren Lohnnebenkosten wir uns die Zähne ausbeissen ... es …
- … keinen Unternehmer ertragbar (!) ... weil a.) der Faktor ausländischer Subunternehmer / Nachunternehmer immer noch wie das Damoklesschwert über die Unternehmer hängt ... …
- … sollen Arbeitsplätze kommen? wo es doch offenbar so einfach ist ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer in Deutschland zu beschäftigen und nen riesen Profit damit zu …
- … Walter Bau arbeitet wie alle Großen mit ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer bzw. vergibt die Arbeiten weiter ... meine Frage ist wie …
- … Insgesamt fürchtet die Gewerkschaft um 20.000 Arbeitsplätze, bedingt durch die zahlreichen Subunternehmer / Nachunternehmer. …
- … Beispiel sollte man mal eine Statistik drüber legen wie viele Ausländischer Subunternehmer / Nachunternehmer von 1990 - 2004 im Berliner Bereich tätig waren ... …
- … die Regierung hat 26400 Kontingente (nur im Bausektor) Ausländischer Subunternehmer / Nachunternehmer für's laufende Jahre genehmigt ... das sind …
- … - 300000 ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer die auf Deutschland Baustelle den Mittelstand in einen Ruinösen Wettbewerb drängen (!) ... mit den Schlupflöcher Beschäftigung Ausländischer Firmen über Supverträge wird die Zahl der auslandischen Subunternehmer / Nachunternehmer vermutlich im 500.000 ender Bereich liegen ... zur Erinnerung …
- … durch die Lockerung der HWO. Schimpf nicht immer auf die ausländischen Subunternehmer (Subunternehmer), für die gezahlten Hungerlöhne kommt doch kein zivilisierter …
- … und ich bin auch kein Rassist aber eine Kauftkraft mit ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer gibt es keine ... sondern nur deren Ausbeutung (!) …
- … bleibt dann? ... richtig die wenige Arbeit die nach Abzug der Subunternehmer / Nachunternehmer bleibt wird untern hießigen Handwerk ausgeschlägert und zwar so ausgeschlägert …
- … Dicken waren die Kontingente bei 100.000 sprich mind. 1.000.000 Million ausländischer Subunternehmer / Nachunternehmer ... 1994 wo diese Spitze der Kontingente erreicht war ging …
- … den hießigen Mittelstand schlechter (es sein den man setzt selber ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer ein) ... und wenn's dann plötzlich ein paar Millionen …
- … Sachen leisten, die er gar nicht kann. Wenn die billigen ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer wegfallen, dann werden die Baupreise hochgesetzt und es wird weniger …
- … Erstmal zu den Subunternehmern ... …
- … Ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer staatliche Aufträge bzw. Großbaustellen machen (fahr raus nach München und …
- … der Bauwirtschaft zu helfen sollten ab Stichtag X KEINE keine ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer oder ausländische Firmen bzw. ausländische Einzelpersonen sowie Ich-AGAbk.'s mehr …
- … iss aber ned die Lösung ... Fakt iss das der ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer nicht dafür bezahlt ... Fakt iss aber auch das bei …
- … ALLE oder iss es doch ein Vorteil für Schwarzarbeiter und ausländische Subunternehmer / Nachunternehmer?) …
- … nimmer bescheißen ... und die Nutznießer von Bauten die mit ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer gebaut haben erwischt genausso ... das nenn ich: …
- … - der ausländische Subunternehmer bekommt ebenfalls ca. 10-15.-/Std. …
- … oder der ausländische Subunternehmer sehr viel schlechter arbeiten als hießige Firmen? ... des wär dann aber auch eine Augenwischerei ... beiden könnt Ihr mit Sicherheit nicht an den Kragen solange die Arbeitsstunden für heimische Gewerbe min.35,- /Std. kosten ... die Schattenwirtschaft in Deutschland wächst und wächst ... aber auch die ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer werden ned weniger ... NUR die heimischen Betriebe bauen …
- … für's heimischen Gewerbe auf den Stand der Schwarzarbeitern bzw. der Subunternehmer / Nachunternehmer zu bringen ... damit verschafft Ihr den heimischen Betrieben Arbeit …
- … Herr Thalhammer, die haben im Prinzip die gleiche Entwicklung mit ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer. Dort gab es früher viele finnische Gastarbeiter, dann die üblichen …
- … das wird aber in Zukunft wegfallen. Die Beschäftigten bei den ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer werden gem. der heimischen Gebühren entgeltet. Die liegen nun aber …
- BAU-Forum - Sonstige Themen - 10955: Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte, Baustopp & Ihre Pflichten als Bauherr?
- … Subunternehmer zahlt nicht: Was tun? …
- … Subunternehmer droht mit Baustopp wegen fehlender Lohnzahlungen? Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als …
- … Subunternehmer, Lohnzahlung, Baustopp, Bauherr, Bauvertrag, Abschlagszahlung, Bürgschaft, Sicherheitseinbehalt …
- … Baurecht, Handwerker, Bauvertrag, Subunternehmer …
- … Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte, Baustopp & Ihre Pflichten als …
- … wir die Klinkerarbeiten an eine Firma vergeben. Diese setzt aber einen Subunternehmer auf der Baustelle ein. Nun ist folgendes Problem eingetreten: Obwohl wir …
- … die Abschlagszahlungen bisher alle pünktlich bezahlt haben hat der Subunternehmer noch kein Geld von der Firma erhalten und droht nun damit die Arbeiten einzustellen. …
- … Der Subunternehmer ist nun an uns herangetreten ob wir nicht die letzte …
- … das Geld in Anwesenheit des Chefs der beauftragten Firma ihm (dem Subunternehmer) direkt geben können unter dem Hinweis das sie nur wegen der …
- … Der Subunternehmer verrichtet gute Arbeit und wir möchten keine Zeitverzögerung durch Arbeitsniederlegung. Wir …
- … verstehen den Subunternehmer sehr gut, da der ja auch für seine Arbeit bezahlt werden möchte. Die beauftragte Firma hat dem Subunternehmer übrigens erzählt wir hätten jetzt gerade erst die erste Abschlagszahlung …
- … Als Bauherr sind Sie grundsätzlich nicht direkt für die Lohnzahlungen an den Subunternehmer verantwortlich, da dieser in einem Vertragsverhältnis mit …
- … und fordern Sie die Firma auf, die ausstehenden Zahlungen an den Subunternehmer umgehend zu leisten. …
- … Bauvertrag einen Sicherheitseinbehalt vereinbart? Dieser könnte zur Begleichung der Forderungen des Subunternehmers verwendet werden. …
- … Subunternehmer …
- … Ein Subunternehmer ist ein selbstständiges Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer (in diesem …
- … Firma) mit der Ausführung von Teilen eines Auftrags beauftragt wird. Der Subunternehmer steht in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Bauherrn. …
- … natürlichen Person. Im Falle einer Insolvenz können die Gläubiger (z.B. der Subunternehmer) ihre Forderungen nicht mehr vollständig befriedigen. …
- … Das direkte Forderungsrecht (§ 650f BGBAbk.) ermöglicht es einem Subunternehmer, unter bestimmten Voraussetzungen seine ausstehenden Werklohnforderungen direkt gegen den Bauherrn geltend …
- … Verwandte Begriffe: Werklohn, Subunternehmer, Bauherr. …
- … Was passiert, wenn der Subunternehmer die Arbeit niederlegt?Eine …
- … Arbeitsniederlegung des Subunternehmers kann zu erheblichen Bauverzögerungen führen. Es ist wichtig, schnell zu handeln und die Ursache des Problems zu identifizieren. Klären Sie die Situation mit der beauftragten Firma und dem Subunternehmer, um eine Lösung zu finden. …
- … für die Lohnzahlungen an den Subunternehmer verantwortlich?Grundsätzlich sind Sie als Bauherr nicht direkt für die Lohnzahlungen an den Subunternehmer verantwortlich, da dieser in einem Vertragsverhältnis …
- … wird. Dieser kann im Falle von Mängeln oder unbezahlten Forderungen des Subunternehmers verwendet werden, um diese zu begleichen. Prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf …
- … kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden, um die Forderungen des Subunternehmers zu begleichen. …
- … Was bedeutet direktes Forderungsrecht des Subunternehmers?Unter bestimmten …
- … Umständen, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptunternehmers, kann der Subunternehmer ein direktes Forderungsrecht gegen den Bauherrn haben (§ 650f BGBAbk.). Dies bedeutet, dass der Subunternehmer seine ausstehenden Lohnforderungen direkt vom Bauherrn einfordern kann. …
- … tun, wenn ich den Verdacht habe, dass die beauftragte Firma den Subunternehmer nicht bezahlt?Wenn Sie den Verdacht haben, dass die beauftragte Firma …
- … den Subunternehmer nicht bezahlt, sollten Sie umgehend das Gespräch mit der Firma suchen und die Zahlungsnachweise prüfen. Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr. …
- … Rechte des SubunternehmersInformationen über die Rechte des Subunternehmers bei ausbleibenden Lohnzahlung …
- … Subunternehmer-Zahlung: Umgang mit unberechtigter Abschlagsrechnung …
- … Der An redet sich raus und behauptet das der Subunternehmer natürlich sein Geld immer pünktlich bekommt. …
- … Der Subunternehmer hat jetzt übrigens gerade einen Scheck über 1/3 der Summe …
- … Ich wäre bereit bei der Restzahlung dem Subunternehmer einen Betrag der 1/3 seiner Entlohnung entspricht zuzahlen und die …
- … Subunternehmer-Zahlung: Risiken bei Direktzahlung an Sub? …
- … Bauvertrag: Direktzahlung an Subunternehmer vermeiden! …
- … Subunternehmer-Problematik: Risiken und Handlungsoptionen …
- … Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte und Pflichten als Bauherr …
- … Problemen mit der Lohnzahlung durch Subunternehmer ist es wichtig, den Bauvertrag genau zu prüfen und die Kommunikation mit allen Beteiligten zu suchen. Direktzahlungen an den Subunternehmer sind riskant und sollten vermieden werden. Eine anwaltliche Beratung ist …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Zahlen Sie keinesfalls direkt an den Subunternehmer ohne rechtliche Absicherung, da sonst doppelte Zahlungen drohen (siehe Bauvertrag: Direktzahlung …
- … an Subunternehmer vermeiden!). …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Vertragspartner auf und fordern Sie eine Klärung der Situation. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um Ihre Rechte als Bauherr zu wahren und mögliche Risiken zu minimieren. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Subunternehmer-Zahlung: Risiken bei Direktzahlung an Sub?. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpen-Spezialist Nürnberg finden: Installation, Wartung & Förderung für Ihr EFH
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletsheizung Störung seit 2001: Rechte bei Ausfällen, Entschädigung & Austausch?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt 60km entfernt: Probleme bei Bauplanung, Bauüberwachung & Handwerkerauswahl?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaus Gewährleistung: Wer haftet für Fliesenmängel im Werksvertrag? Kosten & Vorgehen
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Beweisführung Bauprozess: Sind digitale Fotos vor Gericht wirklich 'gefälscht'?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektfehler: Haftung prüfen? Kosten für Statik & Bauantrag durch Planungsfehler?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Planung, Angebot & Standarddetails – Rechte, Pflichten, Ansprüche?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Fehlplanung: Welche Rechte? Kosten bei Überschreitung? Vorgehen?
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Subunternehmer, Lohnzahlung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Subunternehmer, Lohnzahlung" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Subunternehmer, Lohnzahlung" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Subunternehmer, Lohnzahlung" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte, Baustopp & Ihre Pflichten als Bauherr?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Subunternehmer zahlt nicht: Was tun?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Subunternehmer, Lohnzahlung, Baustopp, Bauherr, Bauvertrag, Abschlagszahlung, Bürgschaft, Sicherheitseinbehalt
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!