Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte, Baustopp & Ihre Pflichten als Bauherr?
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Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte, Baustopp & Ihre Pflichten als Bauherr?
Der Subunternehmer ist nun an uns herangetreten ob wir nicht die letzte Abschlagszahlung bar bezahlen können und das Geld in Anwesenheit des Chefs der beauftragten Firma ihm (dem Subunternehmer) direkt geben können unter dem Hinweis das sie nur wegen der Zusage das wir das so machen weitergearbeitet haben. Diese Zusage hätte er gern auch schriftlich.
Ist sowas rechtlich zulässig oder welche andere Möglichkeit haben wir.
Der Subunternehmer verrichtet gute Arbeit und wir möchten keine Zeitverzögerung durch Arbeitsniederlegung. Wir verstehen den Subunternehmer sehr gut, da der ja auch für seine Arbeit bezahlt werden möchte. Die beauftragte Firma hat dem Subunternehmer übrigens erzählt wir hätten jetzt gerade erst die erste Abschlagszahlung geleistet, deswegen hätte er ihn noch nicht bezahlt. Anhand der Quittungen konnten wir aber nachweisen, dass das nicht der Wahrheit entspricht.
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Arbeitsniederlegung des Subunternehmers kann zu erheblichen Bauverzögerungen und finanziellen Schäden führen.
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Als Bauherr sind Sie grundsätzlich nicht direkt für die Lohnzahlungen an den Subunternehmer verantwortlich, da dieser in einem Vertragsverhältnis mit der von Ihnen beauftragten Firma steht. Allerdings gibt es Situationen, in denen Sie indirekt betroffen sein können und handeln sollten.
🔴 Gefahr: Wenn der Subunternehmer seine Arbeit niederlegt, kann dies zu erheblichen Bauverzögerungen und Mehrkosten führen.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Gespräch mit der beauftragten Firma suchen: Klären Sie die Situation und fordern Sie die Firma auf, die ausstehenden Zahlungen an den Subunternehmer umgehend zu leisten.
- Zahlungsnachweise prüfen: Lassen Sie sich von der Firma die Zahlungsnachweise für die Abschlagszahlungen zeigen, um sicherzustellen, dass diese tatsächlich geleistet wurden.
- Sicherheitseinbehalt prüfen: Haben Sie im Bauvertrag einen Sicherheitseinbehalt vereinbart? Dieser könnte zur Begleichung der Forderungen des Subunternehmers verwendet werden.
- Bürgschaft prüfen: Existiert eine Bürgschaft der beauftragten Firma? Diese könnte im Falle einer Insolvenz der Firma in Anspruch genommen werden.
🔴 Gefahr: Sollte die beauftragte Firma zahlungsunfähig sein, kann der Subunternehmer unter Umständen seine Forderungen direkt gegen Sie als Bauherr geltend machen (§ 650f BGBAbk.). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie von der Problematik wussten und keine Maßnahmen ergriffen haben.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für Baurecht auf, um Ihre Rechte und Pflichten im Detail prüfen zu lassen und die bestmögliche Vorgehensweise zu besprechen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Subunternehmer
- Ein Subunternehmer ist ein selbstständiges Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer (in diesem Fall der von Ihnen beauftragten Firma) mit der Ausführung von Teilen eines Auftrags beauftragt wird. Der Subunternehmer steht in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Bauherrn.
Verwandte Begriffe: Hauptunternehmer, Bauherr, Werkvertrag. - Abschlagszahlung
- Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die der Bauherr an den Auftragnehmer (die beauftragte Firma) für bereits erbrachte Leistungen leistet. Die Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen werden im Bauvertrag geregelt.
Verwandte Begriffe: Schlussrechnung, Zahlungsplan, Werklohn. - Sicherheitseinbehalt
- Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Abschlagszahlungen, der bis zur Abnahme der Bauleistung einbehalten wird. Er dient als Sicherheit für den Bauherrn im Falle von Mängeln oder unbezahlten Forderungen des Auftragnehmers.
Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Gewährleistung, Mängelhaftung. - Bürgschaft
- Eine Bürgschaft ist eine Sicherheit, die der Auftragnehmer (die beauftragte Firma) stellt, um seine Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden, um die Forderungen des Bauherrn zu begleichen.
Verwandte Begriffe: Sicherheitseinbehalt, Gewährleistung, Insolvenz. - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. die Klinkerarbeiten) herzustellen, und der Besteller (der Bauherr) verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung (den Werklohn) zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Auftragsrecht. - Insolvenz
- Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Im Falle einer Insolvenz können die Gläubiger (z.B. der Subunternehmer) ihre Forderungen nicht mehr vollständig befriedigen.
Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Gläubiger. - Direktes Forderungsrecht
- Das direkte Forderungsrecht (§ 650f BGB) ermöglicht es einem Subunternehmer, unter bestimmten Voraussetzungen seine ausstehenden Werklohnforderungen direkt gegen den Bauherrn geltend zu machen, insbesondere wenn der Hauptunternehmer (die von Ihnen beauftragte Firma) zahlungsunfähig ist.
Verwandte Begriffe: Werklohn, Subunternehmer, Bauherr.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn der Subunternehmer die Arbeit niederlegt?
Eine Arbeitsniederlegung des Subunternehmers kann zu erheblichen Bauverzögerungen führen. Es ist wichtig, schnell zu handeln und die Ursache des Problems zu identifizieren. Klären Sie die Situation mit der beauftragten Firma und dem Subunternehmer, um eine Lösung zu finden. - Bin ich als Bauherr für die Lohnzahlungen an den Subunternehmer verantwortlich?
Grundsätzlich sind Sie als Bauherr nicht direkt für die Lohnzahlungen an den Subunternehmer verantwortlich, da dieser in einem Vertragsverhältnis mit der von Ihnen beauftragten Firma steht. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn die beauftragte Firma zahlungsunfähig ist und Sie von der Problematik wussten. - Was ist ein Sicherheitseinbehalt und wie kann er helfen?
Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Abschlagszahlungen, der bis zur Abnahme der Bauleistung einbehalten wird. Dieser kann im Falle von Mängeln oder unbezahlten Forderungen des Subunternehmers verwendet werden, um diese zu begleichen. Prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf eine entsprechende Klausel. - Was ist eine Bürgschaft und wie kann sie helfen?
Eine Bürgschaft ist eine Sicherheit, die die beauftragte Firma stellt, um ihre Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Im Falle einer Insolvenz der Firma kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden, um die Forderungen des Subunternehmers zu begleichen. - Was bedeutet "direktes Forderungsrecht" des Subunternehmers?
Unter bestimmten Umständen, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptunternehmers, kann der Subunternehmer ein direktes Forderungsrecht gegen den Bauherrn haben (§ 650f BGB). Dies bedeutet, dass der Subunternehmer seine ausstehenden Lohnforderungen direkt vom Bauherrn einfordern kann. - Wie kann ich mich vor solchen Problemen schützen?
Um sich vor solchen Problemen zu schützen, sollten Sie im Bauvertrag einen Sicherheitseinbehalt vereinbaren und sich über die finanzielle Situation der beauftragten Firma informieren. Achten Sie auch darauf, dass alle Abschlagszahlungen ordnungsgemäß dokumentiert sind. - Was sollte ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass die beauftragte Firma den Subunternehmer nicht bezahlt?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass die beauftragte Firma den Subunternehmer nicht bezahlt, sollten Sie umgehend das Gespräch mit der Firma suchen und die Zahlungsnachweise prüfen. Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr. - Welche Rolle spielt der Bauvertrag in dieser Situation?
Der Bauvertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der beauftragten Firma. Er regelt Ihre Rechte und Pflichten sowie die Zahlungsmodalitäten. Prüfen Sie den Bauvertrag sorgfältig auf Klauseln zum Sicherheitseinbehalt, Bürgschaften und Zahlungsbedingungen.
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Haben Sie bereits mit der von Ihnen beauftragten Firma gesprochen? Und wenn ja: Mit welchem Ergebnis? -
Subunternehmer-Zahlung: Umgang mit unberechtigter Abschlagsrechnung
Der An redet sich raus und behauptet das ...
Der An redet sich raus und behauptet das der Subunternehmer natürlich sein Geld immer pünktlich bekommt.
Als Krönung hat er uns Samstag eine weitere Abschlagsrechnung geschickt, die aber dem vollem Restbetrag entspricht, obwohl die Arbeiten erst zu 70 % fertiggestellt sind und wir laut Vertrag die letzte Zahlung erst nach Fertigstellung zahlen müssen.
Der Subunternehmer hat jetzt übrigens gerade einen Scheck über 1/3 der Summe vom AN erhalten, allerdings mit der Aufforderung diesen erst nach Beendigung der Arbeiten einzulösen. Er sollte immer sofort nachdem wir die Abschlagszahlungen geleistet haben sein Geld bekommen, wir haben bereits 2 der 3 Zahlungen geleistet.
Ich wäre bereit bei der Restzahlung dem Subunternehmer einen Betrag der 1/3 seiner Entlohnung entspricht zuzahlen und die Restsumme dem AN.
Ich möchte nur auf der sicheren Seite sein, nicht das ich die Arbeiten doppelt bezahle. Anderseits möchte ich unbedingt einen Baustopp verhindern. -
Subunternehmer-Zahlung: Risiken bei Direktzahlung an Sub?
Das riecht doch verdächtig nach
Finaniellen Problemen Ihres AN (Scheck erst einlösen wenn ...). Wenn Sie schriftlich vereinbart haben, dass die Schlussrate erst nach 100 %Leistung zu zahlen ist, dann haben Sie doch eigentlich kein Problem.
Hier wäre sicherlich Anwaltliche Erstberatung angesagt. Der sollte Ihnen sagen können, welche rechtliche Folgen es hat, wenn Sie direkt an den SUB zahlen (z.B. Gewährleistung etc.). bin nur Laie, keine Rechtsberatung. -
Bauvertrag: Direktzahlung an Subunternehmer vermeiden!
Mit schuldbefreiender Wirkung
zahlen Sie nur an den von Ihnen beauftragten Bauunternehmer!
Sie meinen es sicherlich gut und die besonders Guten werden oft besonders hart gebeutelt!
Wenn Sie an den Ausführenden Zahlen kann es gut sein, das der von Ihnen ja Beauftragte weiterhin einen rechtlichen Anspruch gegen Sie hat! Dies hätte zur Folge das Sie dann zweimal zahlen müssten, obwohl die Arbeit nur einmal erbracht worden ist.
! Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine eigene Meinung!
Sie sollten ohne Anwalt keine solchen " Geschäfte " machen oder sich darauf einlassen.
Viel Erfolg aus der Lüneburger Heide wünscht -
Bauabnahme: Restzahlung erst bei mängelfreiem Gewerk!
und natürlich
zahlen Sie die letzte Rate erst, wenn wie vertraglich vereinbart ein mängelfreies Gewerk übergeben wurde!
Sie sind doch nicht blond und blauäugig 😉 oder? Zumindest doch nicht innerlich!
So würde ich als blonder und blauäugiger Niedersachse es jedenfalls machen. -
Subunternehmer-Problematik: Risiken und Handlungsoptionen
Ü-Ei
3 Wünsche auf Einmal: klare Gewährleistung, nur 1x zahlen und kein Baustopp. Gibt's auf dem Bau höchst selten. In einen sauren Apfel werden Sie wohl beißen müssen.
Sie haben mit dem Sub des AN kein Vertragsverhältnis. Jede Zahlung an ihn ohne eigenständigen Auftrag ist riskant. Wenn Sie einen VOBAbk.-Vertrag haben, könnte u.U. die Möglichkeit bestehen, fristlos Ihrem AN zu kündigen. Gehen Sie lieber zum Rechtskundigen (muss kein Anwalt sein, Verbraucherzentralen informieren auch kostengünstig). -
Erfahrungsaustausch: Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit erkennen
So etwas ähnliches kenne ich auch
Hallo Petra,
wenn Du mal die üblichen Ausreden wiedererkennen willst, an denen man die Zahlungsunfähigkeit erkennt, schicke mir eine kurze E-Mail.
Ich E-Maile Dir dann unsere Telefonnummer und kann Dir auch eventuell ein paar Rechtstipps geben. Wir stecken in einer ähnlichen Situation wie Ihr.
Gruß -
VOB/B §16 Nr. 6: Zahlung an Dritte bei Bauverzögerung?
VOB/B Stand Mai 2002
Laut § 16 Nr. 6 VOBAbk./B kann man auch an Dritte zahlen. Gabe es aber noch nicht ausprobiert, sondern erst mal terminlich einen Bauablaufplan abgefordert, weil der Bau stockt und der SUb sagt, es stockt, weil der Generalunternehmer schon ewig nicht gezahlt hat. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte und Pflichten als Bauherr
💡 Kernaussagen: Bei Problemen mit der Lohnzahlung durch Subunternehmer ist es wichtig, den Bauvertrag genau zu prüfen und die Kommunikation mit allen Beteiligten zu suchen. Direktzahlungen an den Subunternehmer sind riskant und sollten vermieden werden. Eine anwaltliche Beratung ist ratsam, um die eigenen Rechte und Pflichten als Bauherr zu klären. Die Restzahlung sollte erst nach mängelfreier Bauabnahme erfolgen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Zahlen Sie keinesfalls direkt an den Subunternehmer ohne rechtliche Absicherung, da sonst doppelte Zahlungen drohen (siehe Bauvertrag: Direktzahlung an Subunternehmer vermeiden!).
✅ Zusatzinfo: Gemäß VOB/B §16 Nr. 6 besteht unter Umständen die Möglichkeit, direkt an Dritte zu zahlen, dies sollte jedoch rechtlich geprüft werden (siehe VOB/B §16 Nr. 6: Zahlung an Dritte bei Bauverzögerung?).
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Vertragspartner auf und fordern Sie eine Klärung der Situation. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um Ihre Rechte als Bauherr zu wahren und mögliche Risiken zu minimieren. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Subunternehmer-Zahlung: Risiken bei Direktzahlung an Sub?.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Subunternehmer, Lohnzahlung, Baustopp, Bauherr". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … für's heimischen Gewerbe auf den Stand der Schwarzarbeitern bzw. der Subunternehmer / Nachunternehmer zu bringen ... damit verschafft Ihr den heimischen Betrieben Arbeit …
- … Herr Thalhammer, die haben im Prinzip die gleiche Entwicklung mit ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer. Dort gab es früher viele finnische Gastarbeiter, dann die üblichen …
- … das wird aber in Zukunft wegfallen. Die Beschäftigten bei den ausländischen Subunternehmer / Nachunternehmer werden gem. der heimischen Gebühren entgeltet. Die liegen nun aber …
- BAU-Forum - Sonstige Themen - 10955: Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte, Baustopp & Ihre Pflichten als Bauherr?
- … Subunternehmer zahlt nicht: Was tun? …
- … Subunternehmer droht mit Baustopp wegen fehlender Lohnzahlungen? Informieren Sie sich über Ihre Rechte …
- … und Pflichten als Bauherr. Jetzt handeln! …
- … Subunternehmer, Lohnzahlung, Baustopp, Bauherr, Bauvertrag, Abschlagszahlung, Bürgschaft, Sicherheitseinbehalt …
- … Baurecht, Handwerker, Bauvertrag, Subunternehmer …
- … die Klinkerarbeiten an eine Firma vergeben. Diese setzt aber einen Subunternehmer auf der Baustelle ein. Nun ist folgendes Problem eingetreten: Obwohl wir die Abschlagszahlungen bisher alle pünktlich bezahlt haben hat der Subunternehmer noch kein Geld von der Firma erhalten und droht nun …
- … Der Subunternehmer ist nun an uns herangetreten ob wir nicht die letzte Abschlagszahlung bar bezahlen können und das Geld in Anwesenheit des Chefs der beauftragten Firma ihm (dem Subunternehmer) direkt geben können unter dem Hinweis das sie nur …
- … Der Subunternehmer verrichtet gute Arbeit und wir möchten keine Zeitverzögerung durch Arbeitsniederlegung. Wir …
- … verstehen den Subunternehmer sehr gut, da der ja auch für seine Arbeit bezahlt werden möchte. Die beauftragte Firma hat dem Subunternehmer übrigens erzählt wir hätten jetzt gerade erst die erste Abschlagszahlung …
- … Als Bauherr sind Sie grundsätzlich nicht direkt für die Lohnzahlungen an den …
- … Subunternehmer verantwortlich, da dieser in einem Vertragsverhältnis mit der von Ihnen beauftragten …
- … und fordern Sie die Firma auf, die ausstehenden Zahlungen an den Subunternehmer umgehend zu leisten. …
- … Bauvertrag einen Sicherheitseinbehalt vereinbart? Dieser könnte zur Begleichung der Forderungen des Subunternehmers verwendet werden. …
- … Subunternehmer …
- … Ein Subunternehmer ist ein selbstständiges Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer (in diesem …
- … Firma) mit der Ausführung von Teilen eines Auftrags beauftragt wird. Der Subunternehmer steht in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Bauherrn. …
- … Bauherr, Werkvertrag. …
- … Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die der Bauherr an …
- … Abnahme der Bauleistung einbehalten wird. Er dient als Sicherheit für den Bauherrn im Falle von Mängeln oder unbezahlten Forderungen des Auftragnehmers. …
- … kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden, um die Forderungen des Bauherrn zu begleichen. …
- … ein bestimmtes Werk (z.B. die Klinkerarbeiten) herzustellen, und der Besteller (der Bauherr) verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung (den Werklohn) zu zahlen. …
- … natürlichen Person. Im Falle einer Insolvenz können die Gläubiger (z.B. der Subunternehmer) ihre Forderungen nicht mehr vollständig befriedigen. …
- … Das direkte Forderungsrecht (§ 650f BGBAbk.) ermöglicht es einem Subunternehmer, unter bestimmten Voraussetzungen seine ausstehenden Werklohnforderungen direkt gegen den Bauherrn …
- … Verwandte Begriffe: Werklohn, Subunternehmer, Bauherr. …
- … Was passiert, wenn der Subunternehmer die Arbeit niederlegt …
- … Eine Arbeitsniederlegung des Subunternehmers kann zu erheblichen Bauverzögerungen führen. Es ist wichtig, schnell zu handeln und die Ursache des Problems zu identifizieren. Klären Sie die Situation mit der beauftragten Firma und dem Subunternehmer, um eine Lösung zu finden. …
- … wird. Dieser kann im Falle von Mängeln oder unbezahlten Forderungen des Subunternehmers verwendet werden, um diese zu begleichen. Prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf …
- … kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden, um die Forderungen des Subunternehmers zu begleichen. …
- … Was bedeutet direktes Forderungsrecht des Subunternehmers?Unter bestimmten …
- … Umständen, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptunternehmers, kann der Subunternehmer ein direktes Forderungsrecht gegen den Bauherrn haben (§ 650f BGBAbk.). Dies bedeutet, dass der Subunternehmer …
- … tun, wenn ich den Verdacht habe, dass die beauftragte Firma den Subunternehmer nicht bezahlt?Wenn Sie den Verdacht haben, dass die beauftragte Firma …
- … den Subunternehmer nicht bezahlt, sollten Sie umgehend das Gespräch mit der Firma suchen und die Zahlungsnachweise prüfen. Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr. …
- … Rechte des SubunternehmersInformationen über die Rechte des Subunternehmers bei ausbleibenden Lohnzahlungen. …
- … Subunternehmer-Problematik: Gespräch mit Vertragspartner suchen …
- … Subunternehmer-Zahlung: Umgang mit unberechtigter Abschlagsrechnung …
- … Der An redet sich raus und behauptet das der Subunternehmer natürlich sein Geld immer pünktlich bekommt. …
- … Der Subunternehmer hat jetzt übrigens gerade einen Scheck über 1/3 der Summe …
- … Ich wäre bereit bei der Restzahlung dem Subunternehmer einen Betrag der 1/3 seiner Entlohnung entspricht zuzahlen und die …
- … das ich die Arbeiten doppelt bezahle. Anderseits möchte ich unbedingt einen Baustopp verhindern. …
- … Subunternehmer-Zahlung: Risiken bei Direktzahlung an Sub? …
- … Bauvertrag: Direktzahlung an Subunternehmer vermeiden! …
- … Subunternehmer-Problematik: Risiken und Handlungsoptionen …
- … 3 Wünsche auf Einmal: klare Gewährleistung, nur 1x zahlen und kein Baustopp. Gibt's auf dem Bau höchst selten. In einen …
- … Subunternehmer zahlt keine Löhne: Rechte und Pflichten als Bauherr …
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- … den Fliesenleger beauftragt hat, haftet er für dessen mangelhafte Leistung. Der Bauherr hat gegenüber dem Architekten einen Anspruch auf Nacherfüllung, also die Beseitigung …
- … die Mängel nicht beseitigen oder die Nacherfüllung unzumutbar sein, kann der Bauherr Schadenersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten. …
- … kann der Bauherr keine direkten Ansprüche gegen ihn geltend machen. Die Gewährleistungspflicht liegt beim Architekten. Es ist ratsam, die Mängel detailliert zu dokumentieren und dem Architekten schriftlich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufzufordern. …
- … Eine berufsständische Organisation, die die Interessen der Architekten vertritt und ihre Berufspflichten überwacht. Sie kann auch bei Streitigkeiten zwischen Architekten und Bauherren vermitteln. Verwandte Begriffe: Berufsverband, Standesorganisation, Architektenrecht. …
- … bestimmtes Werk (z.B. die Errichtung eines Hauses) herzustellen, und der Besteller (Bauherr) verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Im Gegensatz zum Dienstvertrag …
- … ist für die mangelfreie Ausführung der Leistung verantwortlich, auch wenn er Subunternehmer (wie den Fliesenleger) beauftragt hat. …
- … Frage: Was kann der Bauherr bei …
- … Antwort: Der Bauherr hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Architekt muss die Mängel beseitigen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Bauherr Schadenersatz fordern, die Kosten für die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag …
- … Insolvenz des Fliesenlegers ändert nichts an der Gewährleistungspflicht des Architekten. Der Bauherr kann seine Ansprüche weiterhin gegenüber dem Architekten geltend machen. …
- … Architektenkammer ist eine neutrale Stelle, die bei Streitigkeiten zwischen Architekten und Bauherren vermittelnd tätig wird. Sie kann helfen, eine außergerichtliche Einigung zu …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Beweisführung Bauprozess: Sind digitale Fotos vor Gericht wirklich 'gefälscht'?
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- … ArchitektenvertragDer Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Bauherr und Architekt. Er sollte alle wesentlichen Leistungen des Architekten, wie z.B. …
- … die erforderlich sind, um Mängel an einem Bauwerk zu beheben. Der Bauherr hat das Recht, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln zu verlangen.Verwandte …
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- … Generalübernehmer inklusive Architektenleistung: Hier ist der Architekt ein Subunternehmer des Generalübernehmers. …
- … ArchitektenvertragEin Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt.Verwandte …
- … Der Architekt haftet für Planungs- und Bauleitungsfehler. Bei Mängeln hat der Bauherr Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz. …
- … koordiniert die verschiedenen Gewerke. Der Architekt kann in diesem Fall ein Subunternehmer des Generalübernehmers sein. …
- … Vertrag mit dem Architekten ermöglicht eine unabhängige Planung und Bauleitung. Der Bauherr hat direkten Einfluss auf die Gestaltung und Ausführung des Bauvorhabens. …
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