Vertragsgrundlage ohne VOB-Bezug: Welche Regelungen (BGB) gelten für Handwerkerleistungen?
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Wenn in den schriftlichen Unterlagen des Handwerkers (Angebot, Rechnungen, Mahnungen) keine VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder ähnliches erwähnt wird, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) als Vertragsgrundlage.
Das BGB regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Werkverträgen (§§ 631 ff. BGB). Dies umfasst unter anderem:
- Pflichten des Handwerkers: Erstellung des Werks gemäß Vertrag, Mangelfreiheit
- Pflichten des Auftraggebers: Abnahme des Werks, Zahlung der Vergütung
- Gewährleistung: Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt)
Es ist wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um im Streitfall eine klare Beweislage zu haben. Achten Sie besonders auf die Leistungsbeschreibung, den Preis und die Zahlungsbedingungen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Handwerker, welche Vertragsgrundlage gelten soll, und halten Sie dies schriftlich fest. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOBAbk.) ist ein umfassendes Regelwerk für Bauverträge, bestehend aus den Teilen A, B und C. Sie regelt die Vergabe von Bauaufträgen (VOB/A), die Vertragsbedingungen (VOB/B) und die technischen Ausführungsbestimmungen (VOB/C).
Verwandte Begriffe: BGB, Werkvertrag, Bauvertrag - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Familienrecht.
Verwandte Begriffe: VOB, Werkvertrag, Schuldrecht - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes verpflichtet und der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB, BGB - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Auftragnehmers für Mängel am Werk. Sie gibt dem Auftraggeber das Recht, bei Mängeln Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
Verwandte Begriffe: Mängel, Nacherfüllung, Schadensersatz - Mängel
- Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mängel können sowohl offenkundig als auch versteckt sein.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln am Werk zu verlangen. Der Auftragnehmer hat die Wahl, ob er den Mangel selbst beseitigt oder ein neues, mangelfreies Werk liefert.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängel, Schadensersatz - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist eine spezielle Form des Werkvertrags, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Für Bauverträge gelten besondere Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGB
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk für Bauverträge, das insbesondere im öffentlichen Bereich Anwendung findet. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen). - Welche Vorteile bietet die VOB?
Die VOB bietet eine detaillierte Regelung der Vertragsbeziehungen und sorgt für eine ausgewogene Verteilung der Risiken zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie ist besonders bei komplexen Bauvorhaben empfehlenswert. - Was passiert, wenn keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde?
Auch ohne schriftliche Vereinbarung kommt ein Vertrag zustande, jedoch ist die Beweislage im Streitfall schwieriger. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen des BGB. - Welche Gewährleistungsrechte habe ich nach BGB?
Nach BGB haben Sie bei Mängeln am Werk verschiedene Gewährleistungsrechte: Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels), Minderung des Preises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. - Wie lange ist die Gewährleistungsfrist nach BGB?
Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt nach BGB fünf Jahre, für andere Werkleistungen zwei Jahre. - Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes verpflichtet und der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. - Was ist der Unterschied zwischen BGB und VOB?
Das BGB ist ein Gesetz, das allgemein für alle Verträge gilt, während die VOB ein spezielles Regelwerk für Bauverträge ist. Die VOB muss jedoch explizit im Vertrag vereinbart werden, um Gültigkeit zu haben. - Kann ich die VOB auch nachträglich vereinbaren?
Grundsätzlich ist es möglich, die VOB auch nachträglich zu vereinbaren, jedoch müssen beide Vertragsparteien damit einverstanden sein.
🔗 Verwandte Themen
- VOB/B im Detail
Erläuterung der einzelnen Paragraphen und ihrer Bedeutung für Bauprojekte. - BGB-Bauvertrag: Rechte und Pflichten
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Tipps und Vorlagen für eine wirksame Mängelanzeige. - Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Informationen zu Fristen und deren Berechnung. - Streitbeilegung im Baurecht
Methoden zur außergerichtlichen und gerichtlichen Klärung von Konflikten.
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BGB-Werksvertragsrecht, § 631 ff
Grüße Michael -
Dank für Dampfreiniger-Beitrag
Vielen Dank Michael
auch für Ihren Beitrag zum Dampfreiniger. -
VOB-Geltung: Ausdrückliche Vereinbarung erforderlich
Hallo Frau Gowitzke
auch wenn der Handwerker in seinem Angebot oder in der Rechnung etwas von VOBAbk. stehen hat muss nicht heißen dass diese dann auch gilt
Dies ist nämlich nur dann der Fall wenn er dies ausdrücklich mit ihnen so vereinbart, wozu zwingend gehört dass er Ihnen die VOB/B auch aushändigt. Falls Sie nicht selbst im Baugewerbe tätig oder im Baubetrieb bewandert sind ... sprich ... die VOB/B sowieso kennen dürften.
Sie müssen ja wissen was da drin steht. -
Hinweis: Ratschläge keine Rechtsberatung
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VOB-Erwähnung: Frage aus Interesse
Danke Frau Tussing,
davon gehe ich auch aus.
Trotzdem vielen Dank an alle.
Hatte nur schon einen Kontakt mit Herrn Rüpke per E-Mail und er erwähnte die VOBAbk..
Da in keiner der Unterlagen des Zimmermanns die VOB erwähnt ist, nur mal interessehalber meine Frage.
Aber wahrscheinlich geht es sowieso auf schief an und wir müssen uns um einen Rechtsanwalt bemühen.
Daher war die vor einigen Tagen gestellte Frage (Rechtsanwaltsuche im Raum Köln) für mich auch sehr informativ. -
VOB-Übergabe: Pflicht bei Privatbauherren?
Hallo, Herr Knauber,
manchmal weiß ich halt doch nicht alles.
So hat mich Ihre Aussage überrascht, dem privaten Bauherren müsse zwingend vom Auftragnehmer eine VOBAbk. überreicht werden, wenn diese zum Vertragsbestandteil erklärt werden soll. Das kann ja allenfalls greifen, wenn der Auftragnehmer den Vertrag und dessen Bestandteile formuliert. Steht das irgendwo? Oder gibt es dazu vielleicht irgendwelche richterliche Entscheidungen?
Welcher Bauherr aber lässt sich den Vertrag vom Auftragnehmer aufsetzen? Ich habe immer geglaubt, der Bauherr bestimmt, was er will (nicht nur den sachlichen Gegenstand des Vertrages, sondern auch Form und Inhalt)?
Was ist, wenn der private Auftraggeber (oder dessen Erfüllungsgehilfe Architekt) den Vertrag aufstellt (was ja hoffentlich die Regel ist)?
Helfen Sie mir auf die Sprünge? -
VOB/B: Schriftliche Kenntnis für Privatkunden nötig
VOB (B)
ja, Günther Uhrig, da haben Sie völlig Recht. In der üblichen Konditionalform: Der AG bräuchte dem AN kein Exemplar übergeben, der ist doch immer sachkundiger Vollkaufmann und kennte die ganz sicher. Aber wenn einem Privatmann von einem Anbieter ein Angebot gemacht würde, dann wäre dies nötig, ihn über die VOBAbk. (B) (als seine allgemeinen Vertragsbedingungen) in Schrift in Kenntnis zu setzen, würde er diese vereinbaren wollen. Die anderen Teile brächte er nicht mitzugeben. Darüber gibt es Grundsatzentscheidungen. Viele Grüße -
BGB vs. VOB: Wahlrecht des Bauherrn
Antworten auf die Fragen gibt das Internet
... siehe Links. Vielleicht auch gleich zwei kurzes Zitate daraus:- Beim VOB-Vertrag handelt es sich zwar auch um einen Werkvertrag im Sinne des BGBAbk., jedoch werden dessen Bestimmungen in wesentlichen Punkten durch die speziellen Regelungen der VOBAbk. verdrängt.
Viele Bauherren wissen nicht, dass die Vertragspartner zwischen beiden Varianten wählen können. Oftmals legt der Bauunternehmer einen VOB-Vertrag vor, welcher vom Bauherrn unterschrieben wird, weil er glaubt, keine andere Wahl zu haben.
- Ist der Bauherr nicht durch einen Architekten vertreten oder wirkt dieser bei den Vertragsverhandlungen nicht mit, so kann auch die VOB nicht durch einenbloßen Hinweis auf ihre Geltung in den Vertrag einbezogen werden, soweit es sich hierbei nicht um einen Bauherrn handelt, der mit der VOB/B vertraut ist. Der Bundesgerichtshof sieht daher vor, dass der Bauunternehmer als Verwender der VOB/B seinen in Bau-rechtlich bewanderten Vertragspartner in die Lage versetzt, sich in geeigneter Weise Kenntnis von der VOB zu verschaffen und seine Informationsmöglichkeit zu nutzen. * (kleiner Fehler im Zitat - kommt aber rüber was gemeint ist)
Gruß Ulf Eberhard
-
VOB-Vertrautheit: Entscheidend für Geltung
@H. J.R.
Moin,
nee, Vollkaufmann ist nicht entscheidend. Wie im Zitat vermerkt: Der oder die Vertragspartner müssen mit der VOBAbk. vertraut sein. REgelmäßig also Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer andere Handwerker, die Bauspezifisch sind. Selbstverständlich Architekten und Bauleiter.
MfG
si -
VOB-Nichtaushändigung: Folgen im Streitfall
Und dann wurde einem die VOBAbk. nicht ausgeändigt
(bei Vertragsunterschrift) und dann allg. die Frage, was nun (hatte darüber mal eine Frage im Forum gestellt und viele Antworten bekommen). Denn als Bauherr kenne ich die VOB üblicherweise nicht. Ist ja auch alles egal, solange alles gut geht. Nur im Streitfall kommt es dann drauf an. Und was gilt dann. Muss dann das Gericht erst entscheiden ob VOB oder BGBAbk. und dann erst der eigentliche Prozess ... Viele Fragen. Dies einfach mal zu Ergänzung. Üblicherweise geht es beim Bauen um die Gewährleitung. Also 2 Jahre VOB oder 5 Jahre BGB. Das lässt sich meist raushandeln. Aber auch das ist wohl nicht immer so einfach. Hier gab es im Forum auch schon Threads über die Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) der 2/5 Jahre (Stichwort: Unterbrechung der Verjährung etc.). Kurzum viel Betätigungsfeld für RA's. -
Bauverträge: Zunehmend Nichtfachleute als Partner
@si
Ja das stimmt, si, es sind bei mir wieder die Eigenschaften zunehmenden Alters und Fremdheit gegenüber der allgemeinen Entwicklung in unserer Baugesellschaft. Heute sind es ja überwiegend Nichtfachleute, die Vertragspartner werden und Bauwerke abliefern. Deshalb ja heute der viele Ärger. Ich kann es eben immer noch nicht so recht glauben. Aber es stimmt Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer, die brauchen vom Bau gar keine Ahnung zu haben und andere Handwerker, die aus der Rolle B, brauchen bedürfen keinerlei Sachkunde, montieren ja nur fertige Sachen. Und denen muss man auch die VOBAbk. (B) jedesmal wieder aushändigen. Klar! Ich bleibe lieber bei meinen Leisten, Viele Grüße si, heute ist kein gutes Segelwetter, kein Wind am Maschsee, da segelt man besser im Biergarten nebenan! -
Feierabend-Planung: Talsperre statt Segeln
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Talsperre ohne Wasser: Ironischer Kommentar
was nützt die breiteste
talsperre wenn oben keine Wasser nachkommt SI *g* -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Vertragsgrundlage ohne VOB: BGBAbk.-Regelungen für Handwerkerleistungen
💡 Kernaussagen: Bei Handwerkerverträgen ohne VOBAbk.-Bezug gelten die Regelungen des BGB. Die VOB muss ausdrücklich vereinbart und dem Bauherrn ausgehändigt werden, um wirksam zu sein. Unkenntnis der VOB beim Bauherrn führt zur Anwendung des BGB. Im Streitfall entscheidet das Gericht über die anzuwendende Vertragsgrundlage (VOB oder BGB).
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut VOB-Nichtaushändigung: Folgen im Streitfall kann die Nichtaushändigung der VOB im Streitfall dazu führen, dass das Gericht über die Gültigkeit der VOB oder des BGB entscheiden muss.
✅ Zusatzinfo: Gemäß VOB/B: Schriftliche Kenntnis für Privatkunden nötig ist es erforderlich, dass Privatkunden über die VOB/B schriftlich in Kenntnis gesetzt werden, damit diese als allgemeine Vertragsbedingungen gelten.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker, welche Vertragsgrundlage (VOB oder BGB) gelten soll. Achten Sie darauf, dass Ihnen die VOB bei Vereinbarung ausgehändigt wird. Beachten Sie den Beitrag BGB vs. VOB: Wahlrecht des Bauherrn bezüglich des Wahlrechts zwischen BGB und VOB.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, BGB". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen nach 3 Jahren: Rechnungsprüfung, Beweisführung & Fristen?
- … Architekt, Haftung, Rechnungsprüfung, Fehler, Neubau, Frist, Beweis, Honorar, VOBAbk., BGBAbk. …
- … BGBAbk.Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle für das Zivilrecht in Deutschland.Verwandte …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen.Verwandte Begriffe: …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rechnungsprüfung Elektriker: Massen erhöht – Betrugsverdacht? Vorgehen & Konsequenzen
- … Rechnungsprüfung, Elektriker, Massen, Betrug, Bauherr, Honorar, VOBAbk., Nachtrag, Abrechnung, Gutachter …
- … es wichtig, die vertraglichen Grundlagen zu prüfen. Wurden die Leistungen nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder nach BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) vereinbart …
- … Die VOBAbk. regelt beispielsweise Nachträge und geänderte Leistungen. …
- … VOBDie Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist …
- … das die Bedingungen für Bauverträge festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: …
- … BGBAbk., Bauvertrag, Leistungsbeschreibung …
- … BGBDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die …
- … deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem Vertragsbeziehungen, Eigentumsrechte und Schadensersatzansprüche.Verwandte Begriffe: VOBAbk., Schuldrecht, Sachenrecht …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOBAbk. und BGBAbk. im Baurecht?Die VOB ist ein Regelwerk für Bauleistungen, …
- … das vor allem im öffentlichen Bereich Anwendung findet. Das BGBAbk. regelt allgemeine Vertragsbeziehungen und kommt zum Tragen, wenn keine VOBAbk. vereinbart wurde. …
- … Zur WERKLOHN-Schlussrechnung des Unternehmers heißt es im VOBAbk./B Kommentar bei Ingenstau/Korbion; 15. Aufl. § 14, Rz. 17: …
- … zur Schlussrechnung stellt nicht stets ein treuwidriges Verhalten nach § 242 BGBAbk. dar. Es müssen in jedem Einzelfall die Interessen des Architekten und …
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- … Baumängel, Mängelanzeige, Rohbaumängel, Bauleiter, Architekt, Gewährleistung, BGBAbk., VOBAbk. …
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- … Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, Leistungsbeschreibung …
- … BGBDas …
- … Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Zivilrechts. Es enthält allgemeine Regelungen für Verträge, Schuldverhältnisse und Sachenrechte, die auch für Bauverträge relevant sind.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Kaufvertrag, Schadensersatz …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOBAbk. und BGB?VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein …
- … Regelwerk für Bauverträge, das vor allem bei öffentlichen Aufträgen verwendet wird. BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen, die auch für Bauverträge …
- … gelten, insbesondere wenn keine VOBAbk. vereinbart wurde. …
- … Die korrekte Vorgehensweise bei der Mängelanzeige ist entscheidend für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Der Architekt spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination und Überwachung der Mängelbeseitigung. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation mit allen Beteiligten ist essenziell, um Baumängel effizient zu beheben und Folgeschäden zu vermeiden. Die Einhaltung der VOB und des BGBAbk. ist hierbei von großer Bedeutung, um die …
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- … Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOBAbk.) ist ein Regelwerk für Bauverträge. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Ausführung) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte …
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- BAU-Forum - Dach - Stirnbrett Montage: Anleitung, Befestigung & Material für langlebige Giebel?
- … wir wissen, welchen Vertrag der Fragesteller als Auftraggeber geschlossen hat. Einen VOBAbk.-Vertrag oder einen BGBAbk.-Vertrag? …
- … Es ist vollkommen unerheblich, ob ein BGBAbk.- oder VOBAbk.-Vertrag vorliegt. Dies insbesondere unter dem Aspekt, ob es …
- … Bei einem VOBAbk. Vertrag ist der Verstoß gegen eine Regel schon gleich ein Mangel. …
- … Dies alleine deswegen, weil Sie mit der VOBAbk. vereinbaren, dass Sie nach den Regeln arbeiten. Verstoßen Sie gegen eine Regel begründet dies alleine schon einen bzw. den Mangel. Auch dann, wenn gar keine sonstige Beeinträchtigung mit dem Regelverstoß einhergeht. …
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- … Wir haben einen BGBAbk.-Vertrag, im vorliegenden Nachtrag Korrektur Stirnbretter bezieht man sich auf die …
- … VOBAbk.. …
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- … hätten oder haben würden, dass Sie ausdrücklich auf die Vereinbarung der VOBAbk. bestehen. Wenn alles dies nicht gegeben war und auch nicht vorliegt, …
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- … Für einen VOB Vertrag würde sich die Frage stellen, wie viel die Maßabweichung der Anbringung der Stirnbretter denn dann schlussendlich in Zentimeter ausmachen würde und wie lang Ihr Dach (die Traufe, die Regenrinne) denn schlussendlich tatsächlich ist. Dementsprechend könnte dann darüber entschieden werden, ob gegen eine allgemein anerkannte Regel der Technik - und in dem Fall sodann auch gegen die DINAbk. 18202 (Maßtoleranzen) - verstoßen worden ist, die der Unternehmer ja nach den Vertragsvereinbarungen einhalten wollte. Wenn dies so ist, wäre bei einem VOB Vertrag ein Rückbau und eine Neuanbringung der Stirnbretter erforderlich, sodann …
- … eine Regel verstoßen wurde, die der Unternehmer bei der Vertragsvereinbarung als VOBAbk. Vertrag versprochen hat einzuhalten (wenn das nach den Vertragsvereinbarungen zu liefernde …
- … wäre entsprechend der Regel alles in Ordnung. Im Hinblick darauf einen VOBAbk. Vertrag vereinbart zu haben und im Hinblick darauf, dass die (Maß-) …
- … Bei einem BGBAbk. Vertrag ist dieser vorstehend genannte Sachverhalt ein klein wenig anders (in …
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- … Ich habe bislang nicht anderes geschrieben. Natürlich fehlt das, was der unbeteiligte Dritte und neutrale Betrachter von dem Dach sieht. Den optischen Mangel hatte ich ebenfalls bereits angeregt, wenn es denn dann so wäre, dass ein BGB Vertrag vorliegen würde und die Toleranzen überschritten worden wären, was …
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- … ausgeführt: eine Abweichung vom Vertragssoll ist bereits ein Mangel, egal ob BGBAbk. oder VOBAbk.. Zunächst würde ich das als juristischen Mangel bezeichnen. …
- … ausgeführt: eine Abweichung vom Vertragssoll ist bereits ein Mangel, egal ob BGBAbk.A oder VOBAbk.A. …
- … eben wieder mal kein Mangel sein - Ausnahme, es wäre ein VOBAbk. Vertrag, wobei grundsätzlich wieder eine Sauberkeitschicht zu erstellen wäre (dann also …
- … denn dann bei einem VOBAbk. Vertrag doch ein Mangel, auch ohne weitere negative Beeinträchtigung). …
- … Da gebe ich Ihnen Recht dahingehend, dass die Zielbaummethode meistens oder eigentlich immer nur wenig bares bringt, obgleich ich nochmals anmerken möchte, dass die Zielbaummethode im Falle des Fragestellers - aus meiner Sicht- nicht greifen wird, weil sich der Unternehmer - ebenfalls nur aus meiner laienhaften Sicht - nicht auf die Unverhältnismäßigkeit berufen kann. Selbst dann nicht, wenn es ein BGBAbk. Vertrag wäre, was es ja wahrscheinlich zu sein scheint, weil …
- … somit alle erforderlichen Paparameter zur Begründung eines Mangels auch nach dem BGBAbk. vorhanden und gegeben sind, sodann sich die Unterschreitung der Betondeckung - …
- … damit einhergehenden weiteren negativen Beeinträchtigung fehlt, sodann es sich um einen BGBAbk. Vertrag handelt. Denn ohne negative Beeinträchtigung beim Regelverstoß beim BGB Vertrag, …
- … würde eben gerade deswegen trotzdem mal interessieren ob der Vertrag als BGBAbk. oder als VOBAbk. Vertrag geschlossen wurde und wie die vorgesehene Nutzung …
- … hier nicht auf eine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung (§ 635 Absatz 3 BGBAbk.) berufen kann, weil hier offenbar ganz bewusst vom LVAbk. abgewichen wurde. …
- … den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beheben. Wenn Sie einen VOBAbk.-Vertrag haben, haben Sie einen solchen Anspruch gemäß § 4 Absatz …
- … 7 VOBAbk./B unmittelbar. Beim BGBAbk.-Vertrag lohnt sich ein solches Schreiben aber ebenfalls, da Sie dann für einen späteren Prozess etwas eindeutiges vorweisen können. Sie sollten in dem Schreiben auch den derzeitigen Bautenstand kurz beschreiben. …
- … Details zum BGB-Vertrag ohne Sauberkeitsschicht …
- … Hallo Herr Reinartz, es handelt sich um einen BGBAbk. Vertrag bei uns. …
- … fällt da jetzt kein weitergehender beeinträchtigender Faktor ein, der dann im BGBAbk. Vertrag den Mangel begründen würde, wenn die Tragsicherheit - der Noppenbahn …
- BAU-Forum - Neubau - VOB einfach erklärt: Was bedeutet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen?
- … VOBAbk.: Definition & Bedeutung …
- … Was ist die VOB? Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen einfach erklärt: Grundlagen, Anwendungsbereiche …
- … VOBAbk., Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Bauvertrag, Baurecht, Ausschreibung, Bauwesen, Bauvertragrecht, Bauablauf …
- … VOB einfach erklärt: Was bedeutet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen …
- … VOBAbk. …
- … VOBAbk. steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist ein dreiteiliges …
- … Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Die VOBAbk. ist kein Gesetz, wird aber häufig in Bauverträgen vereinbart, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen. …
- … Die drei Teile der VOB sind: …
- … VOB/A: Regelt die Vergabe von Bauaufträgen. …
- … VOB/B: …
- … VOBAbk./C: Enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und beschreibt die Ausführung von Bauleistungen verschiedener Gewerke. …
- … Die VOB dient dazu, einheitliche und faire Bedingungen für Auftraggeber und Auftragnehmer …
- … VOBAbk. …
- … Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Bedingungen für die …
- … Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertrag) und VOB/C (Technische Bedingungen).Verwandte Begriffe: …
- … BGBAbk.-Bauvertrag, Bauvertrag, Leistungsverzeichnis. …
- … VOBAbk./A …
- … Die VOB/A regelt die Vergabe …
- … VOBAbk./B …
- … Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie regelt die Rechte …
- … VOBAbk./C …
- … Die VOB/C enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) für verschiedene Gewerke im …
- … bestimmte Bauleistung abzugeben. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VOBAbk./A.Verwandte Begriffe: Submission, Leistungsverzeichnis, Angebot. …
- … Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.Verwandte Begriffe: VOBAbk./B, BGBAbk.-Bauvertrag, Werkvertrag. …
- … für Mängel an der erbrachten Bauleistung. Die Gewährleistungsfristen sind in der VOBAbk./B geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.Verwandte …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOBAbk./B und BGBAbk.-Bauvertrag?Die VOB/B sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bauverträge, …
- … während das BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) die gesetzliche Grundlage für alle Verträge in Deutschland bildet. Die VOBAbk./B wird oft zusätzlich zum BGB vereinbart, um spezifische Regelungen …
- … Ist die VOBAbk. Pflicht?Nein, die VOB ist nicht per Gesetz Pflicht. Sie wird jedoch häufig in Bauverträgen vereinbart, besonders bei öffentlichen Bauvorhaben. Private Bauherren können die Anwendung der VOB ebenfalls vereinbaren. …
- … Was regelt die VOB/A?Die VOB/A …
- … Was sind Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der VOBAbk./C?Die ATV in der VOB/C beschreiben die fachgerechte Ausführung …
- … Was bedeutet vertragliche Vereinbarung der VOBAbk. ?Wenn die VOB vertraglich vereinbart wird, bedeutet dies, dass die Bestimmungen …
- … der VOBAbk. (insbesondere VOB/B) Bestandteil des Bauvertrags werden. Dies hat zur Folge, dass die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer durch die VOB-Regelungen ergänzt oder modifiziert werden. …
- … der VOBAbk.?Die VOB bietet den Vorteil, dass sie einheitliche und erprobte Regelungen für Bauverträge bereitstellt. Dies kann Streitigkeiten vermeiden und die Abwicklung von Bauprojekten erleichtern. Sie sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. …
- … Was ist bei der Abnahme nach VOB zu beachten?Bei der Abnahme nach VOB ist es wichtig, …
- … Wie wirkt sich die VOBAbk. auf die Gewährleistung aus?Die VOB regelt die Gewährleistungsfristen für Bauleistungen. …
- … In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist nach VOBAbk./B fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für andere Bauleistungen. …
- … BGBAbk.-BauvertragDer BGB-Bauvertrag ist die gesetzliche Alternative zur VOB und …
- … VOBAbk. …
- … VOB …
- … VOB-Vertrag: …
- … Die VOBAbk. kann man seit 2008 mit Verbrauchern nicht mehr vereinbaren! …
- … -://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Planung_und_Berufspraxis/VOB-Vertraege_201010.pdf …
- … ist die VOBAbk. überhaupt vereinbart? …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk. (Teil B par 10,12, 13). …
- … Gewährleistung nach BGBAbk. …
- … dem Zusatz der Gewährleistung nach BGBAbk. hat er m.W.n. die VOBAbk. endgütlig ausgehebelt. …
- … mir würde sich die Frage stellen, ob Sie Verbraucher sind. Sodann Sie nicht beruflich z.B. Kaufmann oder Jurist sind bzw. dem Personenkreis und der Berufsgruppe zuzurechnen sind, die sich mit der VOB auskennen und inhaltlich sowie im Umgang mit derer kundig sind, …
- … kann man mit Ihnen die VOBAbk. überhaupt nicht vereinbaren. Oder anders gesagt, vereinbaren schon, allerdings nicht rechtsgültig. …
- … VOB-Gültigkeit: Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen …
- … Natürlich kann die VOBAbk. auch mit Privat weiterhin rechtsgültig vereinbart werden. Allerdings ist die VOB …
- … Natürlich gilt wie bisher, dass VOBAbk. (auch mit o.a. Einschränkung) generell nur als wirksam vereinbart gilt, wenn …
- … der Text der VOBAbk. dem Bauherren nachweislich ausgehändigt wurde. …
- … Der einfache Hinweis es gilt VOB o.ä. reicht da nicht aus. …
- … Außerdem muss die VOB/B …
- … Wenn wie hier nur vereinbart ist Für Haftung/Abnahme/Gewährleistung gilt VOBAbk. dürfte die VOB/B als nicht vereinbart gelten. …
- … Es bleibt dabei, mit einem nur Verbraucher, kann die VOBAbk. nichts rechtswirksam vereinbart werden. …
- … Meine Aussage bezieht sich darauf, dass - sodann die VOB als Vertragsgrundlage gemacht wurde - die VOB und deren Klauseln …
- … Mittlerweile gibt es ebenfalls schon Urteile zu den Klauseln der VOBAbk. die den nichtsahnenden Verbraucher über das normale Maß hinaus benachteiligen. …
- … SIE ihren Anwalt Herr PETERS. DIE Vob KANN als GANZES MIT einem VERBRAUCHER NICHT mehr vereinbart werden (JEDENFALLS NICHT SO, DAS ALLE KLAUSELN Gültigkeit HÄTTEN ODE BEHALTEN würden/geht NICHT), EGAL ob SIE diese ÜBERGEBEN ODER NICHT! …
- … Ergänzend: Die VOBAbk. als Vertragsgrundlage zu vereinbaren erfolgt, in dem die VOB/B …
- … vereinbart wird. Die VOBAbk./B verweist jedoch auf VOB/C. Auch aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich die VOB zu vereinbaren, weil eben gerade die VOB/C wiederum sodann …
- … dies (auf Seite 130, Randnummer 13) so. So auch Beck'scher VOBAbk. Kommentar, Teil C, Motzke Syst IVA Rn 105 und Vogel Syst …
- … Rainer Franz/Klaus Englert, VOBAbk./C Kommentar, Seite 10,2. Abschnitt. …
- … Diese Debatte darüber - ob die VOBAbk. mit Verbrauchern noch vereinbart werden kann - ist auch schon des …
- … VOBAbk.-Verträge: Inhaltskontrolle und BGBAbk.-Ersatzregelungen …
- … VOBAbk./B ist nicht mehr privilegiert, die einzelnen Paragr. Unterliegen der Inhaltskontrolle und können unwirksam sein. Werden dann durch die Regelungen des BGBAbk. ersetzt. …
- … Nach wie vor können aber VOB Verträge geschlossen werden …
- … Die VOBAbk. unterliegt nun einmal der Inhaltskontrolle und mittlerweile ist rechtlich klar und …
- … In Kenntnis dessen ist es denn dann so, dass Sie die VOBAbk. vereinbaren - und vorausgesetzt Sie sind in Kenntnis dessen, dass es …
- … Und noch einmal Herr Peters, man kann die VOBAbk. nicht vereinbaren und alle §§ haben uneingeschränkte Gültigkeit. Geht nicht. Dabei …
- … Dies gilt auch für den Teil dessen, was ich hinsichtlich der VOBAbk./C geschrieben habe. …
- … Die VOB/B - ohne Teil C - …
- … bereits in meinem Eingangsbeitrag geschrieben und beschrieben hatte, dass Sie die VOBAbk. mit einem Verbraucher nicht mehr rechtsgültig vereinbaren können, meine ich natürlich, …
- … VOBAbk.-Recht: Zusammenfassung zur Gültigkeit …
- … VOB-Vereinbarung: Rechtsgültigkeit und Verbraucherschutz …
- … Ihre Aussage VOBAbk. Verträge kann man seit 2008 mit Privat nicht vereinbaren trifft nicht zu. …
- … Ich bleibe dabei Herr Peters. Sie und auch ich oder auch sonst wer, kann mit einem Verbraucher die VOB nicht mehr vereinbaren. Natürlich auch hier nur wiederum mit dem …
- … Eine VOBAbk. die Sie mit einem einfachen Verbraucher vereinbaren, hat keine Gültigkeit. Eine …
- … VOBAbk./B besteht aus einer bestimmten Anzahl an §§ und wenn nur …
- … ein einziger heraus fliegt, dann ist nun halt einmal die VOBAbk. halt eben nicht vereinbart. …
- … Außerdem hat Herr Ibold auch einen nützlichen Beitrag hierzu geleistet. Auch Prof. Motzke vertritt diese Auffassung das es nicht heißen kann Mängelhaftung (was Herr Ibold mit Gewährleistung bezeichnet hat, so wie es der Fragesteller angegeben hat) 5 Jahre nach BGBAbk.. …
- … VOBAbk.-Wirksamkeit: Voraussetzungen für private Bauherren …
- … -://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Praxishinweise/ph_einbeziehung-vob_10-01.pdf …
- … Die VOB kann, wenn auch …
- … auch und die damit zu unterstellende Kaufmannseigenschaft im Umgang mit der VOBAbk. vorhanden ist, dann geht es natürlich. Auch dann geht es, wenn …
- … der Verbraucher der Verwender der VOBAbk. ist. …
- … Dennoch würde ich den Jenigen sehr gerne sehen, der das schafft, einen Verbraucher vollumfänglich im Umgang mit der VOB fit zu machen. Wie viele Wochen wollen Sie denn mit …
- … Rechtsbeistand etc. kann ein Aufklären des Nichtfachkundigen im Umgang mit der VOBAbk. wohl kaum erfolgreich erfolgen. …
- … VOBAbk.-Anwendung: Einzug als Inbenutzungnahme – Anwaltsrat …
- … Dies sodann sicher auch in 6 Tagen, wenn denn dann die VOB rechtsgültig vereinbart worden ist, was ich allerdings zu bezweifeln vermag, …
- … und Ihm die Kenntnis im Umgsang und mit der Anwendung der VOBAbk. unterstellt werden kann. …
- … VOBAbk.-Abnahme: Ausdrückliche Erklärung erforderlich! …
- … Die Abnahme durch konkludentes Handeln (stillschweigende Abnahme) würde nach BGBAbk. dann eintreten, wenn der Besteller den Gegenstand in seine geplante …
- … unwirksam, sondern es werden die betreffenden Bestimmungen durch die Regelungen des BGBAbk. ersetzt. …
- … 2008 nicht für die VOBAbk./B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern VOB/B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … Seit Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen unterliegen jedoch der Inhaltskotrolle/den Folgen wie unter 1) beschrieben. …
- … 4.) Die VOB/B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … unwirksam, sondern es werden die betreffenden Bestimmungen durch die Regelungen des BGBAbk.A ersetzt. …
- … - worüber es mittlerweile schon urteile gibt, dass bestimmte Klauseln der VOBAbk. mit Verbrauchern vereinbart keine Gültigkeit haben oder mehr haben können - …
- … geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOBAbk.A/B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern …
- … VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … 3.) Seit Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen …
- … Recht habe und Sie oder auch ich oder sonst wer die VOBAbk. mit Verbraucher nicht mehr - und die Betonung lag auf rechtsgültig …
- … nichts anderes habe ich geschrieben. Es ist nicht mehr möglich die VOBAbk. mit einem nur Verbraucher zu vereinbaren, ohne dass sich an den …
- … Nebenbei bemerkt, auch ich würde lieber die VOBAbk. vereinbaren. Natürlich nur rechtsgültig - und ohne spätere Änderungen durch ein …
- … 4.) Die VOBAbk./B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern vereinbart …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … Stimmt nicht Herr Peters. Die VOBAbk. besteht nun einmal aus 18 §§. Und wenn Sie nur einen derer heraus nehmen ist die VOB in der Urform nicht mehr vereinbart. Auch dann wenn dies …
- … bei Gericht passiert, das einer der §§ heraus genommen wird. Die VOBAbk. ist ja dann als ganzes nicht mehr Gültig, weil einer der …
- … worden ist. Sie können dann nämlich nicht mehr behaupten, dass die VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gilt, sondern höchsten noch behaupten, dass Teile …
- … der VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gelten, sodann einer der §§ heraus genommen oder auch nur ersetzt worden ist. Insodern ist die VOB als ganzes denn dann auch nicht mehr vereinbart Herr Peters, …
- … falsch sodann ein §§ heraus genommen worden ist, weil dann die VOBAbk. nicht mehr in Gänze und ausnahmslos, sondern nur teilweise noch vereinbart …
- … VOBAbk.-Diskussion: Klarstellung zur Gültigkeit …
- … VOB-Gültigkeit: Einzelne Paragraphen und Gesamtvertrag …
- … Beitrag Nr. 10 vom 16.8. : ..., , , gilt die VOBAbk. als nicht vereinbart. …
- … Doch, die ist richtig, vorausgesetzt, die VOBAbk. wäre rechtsgülltig vereinbart. Und nur zur Klarstellung, nicht so vereinbart dass …
- … Fragesteller war nämlich mit seiner Angabe bei den Regelungen entsprechend einem VOBAbk. Vertrag. …
- … Protokoll etc.. Die Abnahme durch konkludentes Handeln (stillschweigende Abnahme) würde nach BGBAbk.A dann eintreten, wenn der Besteller den Gegenstand in seine geplante Nutzung …
- … Herr Ibold, vereinbart war die VOBAbk. und so lange hier nichts anderes vom Fragesteller eingestellt wird, wird …
- … bekannt ist und was man weiß und das ist die Vertragsgrundlage VOBAbk.. Auf die Nebenerscheinungen, wie Ungültigkeit einzelner §§ und in welchen Fällen …
- … doch nun hier auch schon wieder ausreichend hingewiesen. Und nach der VOBAbk. gibt es in Untätigkeit keine Verpflichtung zur Abnahme. Schauen Sie in …
- … keine Pauschalisierung Herr Ibold. Es war nur der Hinweis, dass die VOBAbk. mitunter als nicht vereinbart gilt. Wenn ich mich hier vielleicht missverständlich …
- … ist, weil ich schon im ersten Beitrag auf die Rechtsgültigkeit der VOBAbk. Vereinbarung hingewiesen hatte, dann sorry dafür. Wenn ich schreibe rechtsgültig, dann …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk.A (Teil B par 10,12, 13). Gewährleistung nach BGBAbk. …
- … hier noch einmal der Fragesteller gefordert uns zu beantworten ob die VOBAbk. in Gänze vereinbart worden ist. …
- … zum Thema Mängelhaftung (Gewährleistung) wohl richtig ist und damit ohnehin die VOBAbk. (natürlich Herr Peters, zumindest teilweise ist hier gemeint und ggf. auch …
- … ausgetragen werden würde, sodass sich die Frage nach der Vereinbarung der VOBAbk. als ganzes ohnehin nicht mehr stellt. …
- … VOB-Mängel: Akzeptanz durch Einzug …
- … Abnahme § 12 der VOBAbk. (besagt) …
- … VOBAbk.-Gültigkeit: Auswirkungen von Änderungen und Wegfall …
- … Die VOB gilt dann nicht mehr als vereinbart. …
- … noch die bestehen bleibenden Restteile der VOBAbk., nämlich die an denen nichts geändert und/oder ersetzt wird, haben dann ggf. noch Gültigkeit. …
- … In dem Fall, wo nur einer der §§ weg fällt oder auch nur schon ersetzt wird, können Sie nicht mehr behaupten, dass die VOB vereinbart ist oder sei, weil es ja nach der Änderung …
- … Sie können dann allenfalls höchstens nur noch behaupten, dass die VOBAbk. teilweise vereinbart ist, keinesfalls aber die VOB, und etwas anderes …
- … wenn Sie nach dem Wegfall oder dem Ersetzen von §§ der VOBAbk. nicht mehr einfach nur behaupten können, dass die VOB vereinbart sei, …
- … der verbleibt und nicht geändert oder ersetzt wird - mit der VOBAbk. (die 18 §§ aus der die VOB besteht) nichts mehr zu …
- … Sie nun zumindest teilweise durch die ersetzten anders lauten). Fazit, die VOBAbk. ist somit nicht mehr (unverändert) vereinbart Herr Peters. …
- … VOBAbk. einfach erklärt: Gültigkeit und Anwendung im Baurecht …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) bei Verträgen mit privaten Bauherren …
- … seit 2008. Es wird geklärt, dass die VOBAbk. weiterhin vereinbart werden kann, aber einer Inhaltskontrolle nach BGBAbk. unterliegt. Die Abnahme durch Einzug und die Bedeutung von Mängelanzeigen …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die VOBAbk. bei Verträgen mit Verbrauchern einer Inhaltskontrolle unterliegt, wie im Beitrag VOB …
- … Bauherren erfordert eine umfassende Aufklärung über die Nachteile, wie im Beitrag VOBAbk.-Wirksamkeit: Voraussetzungen für private Bauherren hervorgehoben wird. Die bloße Übergabe der …
- … VOBAbk. reicht nicht aus. …
- … Akzeptanz aller Mängel. Der Beitrag VOBAbk.-Mängel: Akzeptanz durch Einzug? Achtung! warnt davor, Mängel ungeprüft zu akzeptieren, da dies weitreichende Folgen haben kann. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um die Wirksamkeit der VOB-Vereinbarung in Ihrem individuellen Fall zu prüfen. Beachten Sie die …
- … Hinweise zur Abnahme im Beitrag VOBAbk.-Abnahme: Ausdrückliche Erklärung erforderlich!. …
- BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - Gewährleistungsfrist verlängert durch Betrug? Schadensersatzansprüche & Vorgehen
- … rechnet dieses ordnungsgemäß ab. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (egal ob nach BGBAbk. 5 Jahre oder VOBAbk. 2 Jahre) treten erhebliche Mängel auf. Bei …
- … ganz neu beginnen. Dies ist unabhängig von den regulären Fristen nach BGBAbk. oder VOBAbk.. …
- … einer erbrachten Leistung oder einem verkauften Produkt einzustehen. Sie ist im BGBAbk. geregelt.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Garantie …
- … BGBAbk.Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk für die Vergabe und Ausführung von …
- … Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfristen sind im BGBAbk. geregelt und können je nach Anspruch variieren.Verwandte Begriffe: Frist, Anspruch, Rechtsverlust …
- … Frage: Kann ich auch nach Ablauf der VOBAbk.-Gewährleistungsfrist Schadensersatz fordern?Antwort: Ja, wenn arglistige Täuschung vorliegt, kann Schadensersatz …
- … auch nach Ablauf der VOBAbk.-Gewährleistungsfrist gefordert werden. Die regulären Fristen gelten dann nicht. …
- … Frage: Was ist der Unterschied zwischen BGBAbk.- und VOB-Gewährleistung?Antwort: Die BGB-Gewährleistung beträgt in …
- … der Regel fünf Jahre für Bauwerke, während die VOBAbk.-Gewährleistung zwei Jahre beträgt, sofern sie wirksam vereinbart wurde. Bei Betrug …
- BAU-Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - VOB Gewährleistung: Reparatur Fernwärme nach Rohrbruch – Wer zahlt nach 5 Jahren?
- … VOBAbk. Gewährleistung: Wer zahlt Reparatur? …
- … Fernwärme-Reparatur nach Rohrbruch: Gilt die VOB Gewährleistung auch nach 5 Jahren? Wer trägt die Kosten? Jetzt …
- … VOBAbk. Gewährleistung, Fernwärme, Rohrbruch, Reparaturkosten, Verjährungsfrist, Bauwerke, Gewährleistungsfrist, Heizungsanlage …
- … VOB Gewährleistung: Reparatur Fernwärme nach Rohrbruch – Wer zahlt nach 5 …
- … Rechnung. Das Angebot 2002 trug damals nur den Vermerk ... gem. VOBAbk.. Diese ist uns jedoch nicht bekannt bzw. wurde uns nicht ausgehändigt. …
- … Verjährungsfrist von 5 Jahren für Arbeiten an Bauwerken gem. § 638 BGBAbk. oder die VOBAbk., nach der die Gewährleistungsfrist bereits nach 4 …
- … 2002 schlampig verarbeitet, sodass jetzt Wasser ausgetreten ist. Da uns die VOBAbk. nicht ausgehändigt wurde, sind wir der Meinung, uns steht noch Gewährleistung …
- … Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) 5 Jahre. Da die Anlage im …
- … VOBAbk. …
- … Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für die Ausführung …
- … von Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauvertrag, …
- … Was bedeutet VOBAbk. Gewährleistung?Die VOB Gewährleistung ist eine vertragliche Vereinbarung, die die Rechte …
- … Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist nach VOBAbk.?Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt nach VOB in der Regel 5 …
- … Was ist ein Bauwerk im Sinne der VOBAbk.?Ein Bauwerk ist eine mit dem Erdboden verbundene, durch menschliche Arbeit …
- … VOBAbk./B im DetailErklärung der einzelnen Paragraphen und deren Bedeutung für Bauherren. …
- … VOB Gewährleistung: Richtermeinung entscheidend bei Reparaturkosten …
- … Gewährleistung: Rechnungsrückweisung bei BGBAbk.-Fristverletzung! …
- … und schicken die Rechnung unter Hinweis auf die gem. BGBAbk. noch nicht abgelaufene Gewährleistung von 5 Jahren zurück. …
- … VOBAbk. ist (mit Baulaien) nur dann wirksam vereinbart, wenn diese ausgehändigt …
- … VOBAbk.: Kenntnis des Bauherrn entscheidend für Gewährleistung! …
- … wenn VOBnicht vereinbart wurde - beimanchen richtern reicht es aus, wenn …
- … Zählt BGBAbk.haben wir hier eine Einschränkung der Üblichen Gewährleistungsfriest von 10 Jahren. …
- … beweisen) vor, könnte man es auf das Maximalste das man imBGBAbk. findet auseiten das währen ... …
- … VOBAbk. Gewährleistung bei Fernwärme-Reparatur: Wer zahlt? …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die VOB Gewährleistung für eine Fernwärme-Reparatur nach einem Rohrbruch auch nach 5 …
- … Jahren noch greift. Entscheidend ist, ob die VOBAbk. wirksam vereinbart wurde und ob der Bauherr Kenntnis davon haben konnte. Die Verjährungsfrist und mögliche Schlampigkeit bei der Ausführung spielen ebenfalls eine Rolle. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Gewährleistung: Rechnungsrückweisung bei BGBAbk.-Fristverletzung! ist die VOB nur dann wirksam vereinbart, wenn sie …
- … ✅ Zusatzinfo: Wenn keine VOBAbk. vereinbart wurde, greift die BGBAbk.-Gewährleistung. Allerdings kann es Einschränkungen geben, …
- … wenn der Bauherr im Baubereich tätig ist oder Kenntnis von der VOBAbk. haben konnte, wie im Beitrag VOB: Kenntnis des Bauherrn entscheidend …
- … Frage, wer die Reparaturkosten trägt, hängt maßgeblich von der Gültigkeit der VOBAbk. Gewährleistung und der Verjährungsfrist ab. Im Falle von nachweislicher Schlampigkeit kann …
- … die Frist sogar bis zu 30 Jahre betragen, wie in VOBAbk. Gewährleistung: Richtermeinung entscheidend bei Reparaturkosten erwähnt. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Vereinbarung der VOB und die Kenntnis des Bauherrn zu prüfen. Bei Unklarheiten sollte …
- … um die Verantwortlichkeit für die Reparaturkosten zu klären. Die Verjährungsfrist gemäß BGBAbk. ist ebenfalls zu beachten. …
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