Neubau Wasserschaden
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Neubau Wasserschaden
Hallo zusammen, Wir bauen derzeit mit einem Bauträger in NRW und befinden uns 2 Wochen vor Abnahme und Schlüsselübergabe. Am letzten Wochenende ereignete sich ein Wasserschaden. Einer der Handwerker zapfte Wasser aus unserem Haus obwohl es dafür noch nicht freigegeben war (bestätigt von der Bauleitung) So tropfte aus dem Rohr das ga zu Wochenende über Wasser vor sich hin, das halbe Erdgeschoss ist nun betroffen. In der Woche wurden Maßnahmen eingeleitet:
- Rückbau der Trockenbauwand im Gäste WC
- Trocknung
- Unterestrichtrocknung
Bei der letzteren wurde beim Anbohren des Estrichs an zwei Stellen die Fußbodenheizung getroffen. Diese wurde nun von der Sanitärfirma geflickt. Zur Abnahme werden wir sowieso einen Sachverständigen mitnehmen, aber:
- was gilt generell zu beachten?
- sind die reparierten Stellen "vertrauenswürdig?
- muss ich das bei der Wohngebäudeversicherung anzeigen? Wer trägt etwaige Mehrkosten.
- wirkt sich das Ganze wertmindernd aus?
- der Bauträger verlangt mit der vorletzten Rate und der Schlüsselübergabe die Rückgabe der Bürgschaft. Würde ich von Abstand nehmen vor allem weil uU die Trocknung dann noch nicht abgeschlossen sein wird.
Der Bauträger will den Termin halten, damit wir oben schon einmal mit den Eigenleistungen anfangen können. (Und wahrscheinlich um den notariell vereinbarten Termin zu halten)
Ist das denn so "okay"?
Gibt es sonst noch Tipps? Wir bauen zum ersten Mal, und so kurz vor Schlüsselübergabe sind wir doch leicht überfordert mit diesem Thema.
Vielen Dank!
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fachlicher Beistand
Sie brauchen jetzt einen eigenen Sachverständigen der sie rechtlich berät. Die Abnahme erfolgt für ein mängelfreies Werk und ist eine Beweislastumkehr. Verursacher ist der Bauträger der ungezähltes Wasser ins Haus geleitet hat. Der Schaden hat das Haus wertmäßig verschlechtert durch Nässe und Reparatur der Fußbodenheizung. Eine angebohrte Fußbodenheizung muss raus und komplett neu gemacht werden. Halten sie dem Termindruck stand und verlangen sie die Mängelbeseitigung vor der Abnahme. Um künftigen Wasserschäden vorzubeugen sollten sie direkt nach dem Zähler ein Leckagegerät einbauen lassen mit der Funktion Normalbetrieb und Urlaub.
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verantwortlich ist der GU
... und wie schon beschrieben, muss der zur Abnahme die Mangelfreiheit nachweisen.
Die Beschreibung der durchgeführten Maßmahmen deutet zunächst einmal darauf hin, dass Ihr einen der besserern Generalunternehmer habt ;)
@Kirschner
[ Zitat Anfang ] ...
Warum? Was spricht gegen eine fachgerechte Ausbesserung? Ja klar, ist eine potentielle "Schwachstelle". Der Komplettaustausch der FB-Heizung ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht angemessen und deshab nicht durchsetzbar.Eine angebohrte Fußbodenheizung muss raus und komplett neu gemacht werden.
... [ Zitat Ende ]Im übrigen halte ich die durch den Wasserschaden verursachte "Wertminderung" für marginal. Zumal das Häuschen ja im Normalfall nicht gleich wieder weiter verkauft werden soll.
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keine richtige Bauüberwachung
Bei einem Neubau benutzt man einen außenliegenden Wasseranschluss, sogenanntes Bauwasser. Wer Wasser braucht, der holt sich das im Eimer weil nur wenig gebraucht wird und auch die Abflüsse nicht funktionieren. Löcher in einen Estrich mit Fußbodenheizung bohren ist hirnrissig. Fast jedes Loch kann und wird ein Heizungsrohr treffen. Angebohrte Rohe sind heute dicht aber nach der Abnahme nicht mehr und dann? Der Bauträger hat unprofessionell gearbeitet und will mit einer Schein-Mängelbeseitigung den Gefahrenübergang erreichen. Dieses Haus wird später eine Dauerbaustelle.
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aus gegebenen Anlass
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Die Trocknung der Wände,
erfolgt derzeit auch irgendwie? Sonst kann es später vor allem in den Ecken ein Schimmelproblem geben. Trockenheit zur weiteren Bearbeitung für Malerarbeiten durch Messwerte bestätigen lassen! Insbesondere wenn die Malerarbeiten im EGA in Eigenleistung erfolgen.
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Neubau Wasserschaden
"Einer der Handwerker".. hat sicher auch eine Haftpflichtversicherung, die jetzt für den ganzen Schaden einspringen sollte.
Ihr habt ein mängelfreies Haus gekauft und müsst auch einen mängelfreien Betrag bezahlen. Selbstgemalte Scheine, ausgebessert etc. wird der Bauträger auch nicht haben wollen.
Ich erinnere mich an einen Architekten des Bauherrn, der eine umlackierte Verteilerdose beanstandete. "Wir zahlen ja auch nicht mit 50 DM Scheinen auf denen jemand eine 100 gemalt hat. "
Gerade bei der Fußbodenheizung wäre ich sehr pingelig. Die 5 Jahre Gewährleistung sind schnell verstrichen. Aber 50 Jahre soll so eine Heizung halten. Mindestens.
Wie bereits erwähnt, sucht euch einen eigenen Sachverständigen. Wenn möglich, aus einem anderen Bundesland. Warum soll euer Sachverständiger etwas gegen den Kollegen vortragen. Der Kollege bekommt vom Bauträger immer wieder Aufträge. Also weiß er was er zu berichten hat. Nach meinen leidvollen Erfahrungen ist "Sachverständiger" ein Schimpfwort. Gleich neben Roßtäuscher.
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jetzt wird es doch juristisch
Das Wasser eines Hauses hat einen Absteller in der Straße. Das Ventil wird von den Stadtwerken erst geöffnet wenn die Wasseruhr gesetzt wird UND im Haus eine ständige bzw. periodische Wasserabnahme erfolgt (sonst besteht Legionellengefahr in einer stagnierenden Stichleitung) Hier wurde für Bauzwecke Wasser gestohlen (Uhr fehlt) und dazu das Ventil in der Straße illegal geöffnet. Welcher Handwerker gibt das zu? Der Verantwortliche ist der Bauträger. Damit ist der Bauträger auch für die Mängelbeseitigung verantwortlich und kann das nicht auf "irgendeinen" Handwerker abwälzen. Ob dafür überhaupt eine Versicherung eintritt ist fraglich, zumindest verzögert das die Übergabe eines mängelfreien Hauses. Und liebe Pauline: Sachverständiger ist jeder mit Sachverstand (als wie du und ich) als Steigerung gibt es den vereidigten Sachverständigen. Rosstäuscher sind Straftäter, also keine Gemeinsamkeit mit Sachverständigen, so nicht!