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Feuchte Kellerwand vom Bauträger: Welche Erfahrungen gibt es mit sturen Bauträgern?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Feuchte Kellerwand vom Bauträger: Welche Erfahrungen gibt es mit sturen Bauträgern?

Wir haben seit 4 Jahren in einem Reiheneckhaus eine feuchte Kellerwand. Von Seiten des Bauträger wurden mehrere Versuche unternommen, den Mangel zu beheben (bis heute leidere erfolglos). Das Problem habe ich hier im Forum mehrfach zur Diskussion gestellt (Keller 316; Bauschäden 2795,2815, 2828).
Da die Garantie ausläuft habe ich eine RA und einen Gutachter (Hr. M. Beisse) eingeschaltet, um zu erfahren was für ein Mangel vorliegt. Das Ergebnis des Gutachtens war für mich ziemlich aufschlussreich (Z-Folie an mindestens einer Stelle defekt, fehlende Perimeterdämmung, Außenabdichtung Keller defekt, etc.). Alles dies wurde dem Bauträger mitgeteilt, der ignoriert jedoch alles. Räumt zwar schriftlich ein, dass nicht bestritten wird, dass ein Mangel vorliegt, macht aber nichts. Zudem hat er selber einen Gutachter eingeschaltet. Das Ergebnis ist mir nicht bekannt, er sollte aber zu dem selben Ergebnis gekommen sein wie mein Gutachter. Nur der Bauträger macht nichts. Er hat aller Fristen meines RA verstreichen lassen, sogar die Deadline, d.h. jetzt geht es vor Gericht. Für mich sind diese Sorte Bauträger völlig besch ... t. Der Mangel liegt doch vor, wird nicht bestritten und durch Einschaltung des Gerichts kriegt er noch zusätzliche Kosten an den Hals. Diese Weise auf Zeit zu spielen und alles auszusitzen bringt doch nichts. Auch den Bauherr auszuhungern ist reine Spekulation. Wer so weit wie ich gegangen ist, wird doch alles bis zum Ende durchziehen. Meine Frage daher, wer hat ähnliche Erfahrungen und kann mir die Ergebnisse der sicherlich frustrierenden Niederlage des Bauträger mitteilen.
  • Name:
  • F. Scheier
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Feuchtigkeit im Keller kann die Bausubstanz schädigen und zu Schimmelbildung führen. Umfassende Sanierung durch Fachbetrieb erforderlich.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie seit 4 Jahren mit einer feuchten Kellerwand in Ihrem Reiheneckhaus zu kämpfen haben und die Mangelbeseitigungsversuche des Bauträgers erfolglos waren. Ein Gutachten von Herrn Beisse liegt vor, das Mängel an der Folie, der Perimeterdämmung und der Außenabdichtung des Kellers feststellt.

    🔴 Gefahr: Eine feuchte Kellerwand kann zu Schimmelbildung, Schädigung der Bausubstanz und Wertverlust der Immobilie führen.

    Da der Bauträger die Mängel einräumt, aber die Beseitigung verzögert, empfehle ich Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine letzte, angemessene Frist zur Mangelbeseitigung.
    • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte durchzusetzen.
    • Gerichtliche Schritte: Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, erwägen Sie die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel und Kommunikationen mit dem Bauträger sorgfältig. Lassen Sie sich von einem Anwalt über Ihre Erfolgsaussichten und die Kosten einer Klage beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Er ist sowohl Bauherr als auch Verkäufer der Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Architekt
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadensersatz, Nachbesserung
    Mangelbeseitigung
    Die Mangelbeseitigung ist die Beseitigung von Mängeln am Bauwerk durch den Bauträger. Der Bauherr hat das Recht, vom Bauträger die Mangelbeseitigung zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Nachbesserung, Reparatur, Sanierung
    Perimeterdämmung
    Die Perimeterdämmung ist die Dämmung der Kelleraußenwände im Erdreich. Sie dient dazu, Wärmeverluste zu reduzieren und die Kellerwände vor Feuchtigkeit zu schützen.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Kellerdämmung, Feuchtigkeitsschutz
    Bauschaden
    Ein Bauschaden ist ein Schaden an einem Bauwerk, der durch Baumängel, Materialfehler oder äußere Einflüsse verursacht wurde.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Feuchtigkeitsschaden, Schimmelbefall
    Gutachter
    Ein Gutachter ist ein Sachverständiger, der ein Gutachten über einen bestimmten Sachverhalt erstellt. Im Baubereich werden Gutachter häufig zur Feststellung von Baumängeln und Bauschäden eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Gutachten, Beweissicherung
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung an den Bauträger, einen Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Frist muss angemessen sein und dem Bauträger ausreichend Zeit für die Mangelbeseitigung einräumen.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Verzug, Leistungsaufforderung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich als Bauherr bei einer feuchten Kellerwand?
      Als Bauherr haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Leistung. Bei einer feuchten Kellerwand können Sie vom Bauträger die Mangelbeseitigung verlangen. Wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt, können Sie Schadensersatz fordern oder die Mängel selbst beseitigen und die Kosten vom Bauträger zurückfordern.
    2. Was ist eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung?
      Die Angemessenheit der Frist hängt von der Art und dem Umfang des Mangels ab. Bei einer feuchten Kellerwand sollte die Frist ausreichend Zeit für die Ursachenforschung, die Planung der Sanierung und die Durchführung der Arbeiten einräumen. In der Regel sind 2-4 Wochen angemessen.
    3. Welche Kosten kann ich vom Bauträger zurückfordern?
      Sie können alle Kosten zurückfordern, die Ihnen durch den Mangel entstanden sind, einschließlich der Kosten für die Mangelbeseitigung, die Kosten für ein Gutachten, die Kosten für eine Rechtsberatung und die Kosten für eine Ersatzunterkunft, falls der Keller unbewohnbar ist.
    4. Was ist Perimeterdämmung?
      Perimeterdämmung ist die Dämmung der Kelleraußenwände im Erdreich. Sie dient dazu, Wärmeverluste zu reduzieren und die Kellerwände vor Feuchtigkeit zu schützen.
    5. Was tun, wenn der Bauträger insolvent geht?
      Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers sollten Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, hängt von der Insolvenzmasse und der Rangfolge der Gläubiger ab.
    6. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist für Bauschäden?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauschäden beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    7. Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?
      Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem ein Sachverständiger den Schaden begutachtet und ein Gutachten erstellt. Das Gutachten dient als Grundlage für eine spätere Klage.
    8. Wie finde ich einen geeigneten Anwalt für Baurecht?
      Sie können einen Anwalt für Baurecht über die Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer oder über Empfehlungen von Bekannten oder Kollegen finden. Achten Sie darauf, dass der Anwalt über Erfahrung im Bereich Bauschäden und Gewährleistungsrecht verfügt.

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  2. Gerichtsprozess: Bauträger-Risiko durch Privatgutachten?

    Das hat System
    Werter Fragesteller
    Ihre Hoffnung, der Bauträger würde vor Gericht mit Pauken und Trompeten untergehen in Ehren.
    Leider hofft der Bauträger durchaus nicht unberechtigt auf einen für ihn günstigen Ausgang.
    Ihr Gutachten ist ein Privatgutachten, das vor Gericht nur als Hinweis oder Anhalt gewertert wird. Das Gericht bestimmt wahrscheinlich einen weiteren Gutachter, der Ihren Schaden in Augenschein nimmt und bestimmt, wie dieser zu werten ist.
    Ich habe in den letzten Jahren gerade einen ähnlichen Fall als Gutachter des Bauherrn begleitet, bei dem im letzten Jahr nach 5  -  in Worten fünf  -  Jahren das (vorerst) letzte Urteil gesprochen worden ist.
    Der Bauträger hatte schlicht die Abdichtung der Bodenplatte nicht eingebaut und bestritt dies auch gar nicht, wollte aber auf Grund der hohen Mangelbehebungskosten (insgesamt waren ca. 1000.000,00 DM zzgl. Prozesskosten gefordert) nicht tätig werden und hat den Rechtsweg ausgesessen.
    In der ersten Instanz hat ein Gerichtsgutachter (vereidigter SV) eine Schadenhöhe von insgesamt ca. 7.500,00 DM ermittelt und die fehlende Abdichtung sowie die daraus erwachsenden Schäden als geringfügig bewertetund mit einem lächerlichen Betrag als Wertminderung abgegolten. Das Gericht ist dem Gutachten gefolgt, obwohl der Gutachter vom Anwalt des Bauherrn und mir in der mündlichen Verhandlung nach allen Regeln der Kunst widerlegt worden war.
    Also: Zweite Instanz, neuer Gutachter.
    Ergebnis: die Abdichtung bzw. ihr Fehlen ist ein Mangel, aber der Einbau ist zu teuer, die Kosten sind nicht zumutbar. Vorgeschlagen wurde eine von zumindest vielen Fachleuten mit geringen Erfolgsaussichten beurteilte Methode zur Verhinderung weiterer Feuchteschäden, die vom Gericht so ins Urteil übernommen wurde.
    Einziger Lichtblick für den Bauherrn: Im Urteil wurde eine Klausel aufgenommen, dass beim Scheitern der Sanierungsmethode weitere Ansprüche geltend gemacht werden können.
    Sorry, aber so sieht leider die Realität aus und das wissen die Bauträger genau und hoffen darauf.
    MfG
    Dühlmeyer
  3. Bauschaden Realität: Recht haben vs. Recht bekommen!

    Noch mehr Realität ...
    können Sie auch auf meiner Homepage lesen und in vielen Fällen es so, wie Herr Dühlmeyer geschrieben hat. Im untenstehenden Link können Sie unter Bericht 1 und Bericht 3 ähnliches lesen. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Stiefel!
    MfG
  4. Bauträger Gewährleistung: Image-Schaden als Druckmittel?

    Scheitern weil die Nerven versagen?
    Aber den Bauträger so ohne weiteres davonkommen lassen ist doch auch falsch. Vielleicht sollte man ja mal an seinem Immage in der Region kratzen. " ... Bauträger J. & B. für die 2 Arbeitsämter in Gladbeck und Bottrop maximiert seine Bilanz auf Kosten der privaten Bauherren ... " oder so ähnlich.
    Ich habe den Rat erhalten weiterzumachen, d.h. ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren einzuleiten (=> Schaden kann leicht durch Halten einen Wasserschlauches in den Klinkerentlüftung simuliert werden; Wasser läuft dann nach 5 min die Innenwand herunter) und auch keinen Vergleich zu akzeptieren.
    Die Mühlen deutscher Gerichte mahlen zwar langsam, aber in der Mehrzahl der Fälle bekommt man doch sein Recht ... und abgerechnet wird danach!  -  Die meisten Bauherren scheitern, weil ihre Nerven versagen und sie dann jede selbstherrliche Art des Bauträger akzeptieren (... es geht ja auch um Werte über 0'250 T€, für die es sich lohnt zu kämpfen).
    • Name:
    • F. Scheier
  5. Insolvenzrisiko: Vergleich statt wertloser Titel gegen Bauträger

    Scheitern weil die Nerven versagen, Nöö
    sondern weil der Bauträger ggf. vorher schon Insolvenz ist, umfirmiert ohne Rechtsnachfolger, was weiß ich, bin ja kein Jurist.
    Was ich nur sagen will, auf Zeit spielen, bedeutet für den Bauträger nur Vorteil, für Sie aber ein erhebliches Risiko.
    Angesichts dieses Risikos ist manchmal ein "fauler" Vergleich besser, als ein "wertloser vollstreckbarer Titel".
    NErven hin oder her, die jeweilige Lösung (Vergleich) kann nur ganz individuell gefunden werden. Und die Zeit arbeitet gegen Sie.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  6. Beweissicherungsverfahren: Dauer, Kosten und salomonische Urteile

    Foto von Lieselotte Tussing

    Lassen
    Sie sich nichts vormachen:
    ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren dauert länger, als Sie sich überhaupt vorstellen können. Es kostet Sie Nerven, Geld und der Richter wird salomonisch entscheiden. Dazu raten aus meiner Sicht nur diejenigen, die dran verdienen.

    Übrigens: meines geht jetzt ins dritte Jahr ...

    • Name:
  7. Bauherren-Rat: Keine Vorleistung ohne Mangelprüfung!

    Fazit?
    Mein Rat an Bauherren:
    Deswegen zu keinem Zeitpunkt des Bauens auch nur einen € in Vorleistung gehen! Und: VOR (!) jeder Zahlung einer Abschlagsumme die verrichteten Arbeiten eingehend prüfen, am besten gemeinsam mit einem Experten. Damit im Falle eines festgestellten Mangels noch genügend einbehaltenes Geld als Druckmittel vorhanden ist. Auch wenn's die AN nicht gern hören: Nur so kann sich der Bauherr einigermaßen absichern!
  8. Versteckter Mangel: Wassereintritt nach Gewährleistungsfrist?

    Was ist wenn der Mangel ein versteckter Mangel ist?
    @Aselmeyer
    Schön und gut. Aber was machen Sie wenn es sich um einen versteckten Mangel handelt, der erst nach 1 Jahr auftritt (Z-Folie defekt; viel Regen; Wassereintritt in Kellerwand). Zu dieser Zeit hat man nichts mehr zum einbehalten, auf welchen Grundlage denn auch? Gesetzliche Regelung: 5 Jahre 10 % der Kaufsumme auf einem Notaranderkonto für Abwicklung von Mängeln ... wäre toll ... gibt es aber nicht.
    @Tu
    Nach Info aus meinem Gutachten (Hr. Beisse ist wirklich ein erfahrener Gutachter, der auch in diesem Forum Arbeit) muss der Bauträger jede Menge machen, um den Mangel zu beheben. Soll er auch, er hat doch Handwerker an der Hand, die damals gepfuscht haben. Soll er doch die Kosten an Sie weitergeben. Warum denn ein Vergleich akzeptieren und dann alleine mit den Handwerker rumärgern. Dann sitze ich das lieber alles aus, notfalls auch 5 Jahre. Außerdem, ich klage ja nicht, weil meine Wand um 0,00005 mm vom Bauplan abweicht. Mein Keller ist nass, es bildet sich bereits Schimmel, der Mangel kann innerhalb 1 Woche ordnungsgemäß und Technisch behoben werden.
  9. Privatgutachten: Kostenfalle ohne Verwertung vor Gericht?

    Foto von

    @F. Scheier
    schon klar, nur gibt es halt auch andere Möglichkeiten, an die ganze Sache ran zu gehen. Warum z.B. haben Sie erstmal ein privates Gutachten haben müssen? Sie müssen das doch auch selbst zahlen. Ihr AN übernimmt keinen Pfennig  -  sorry Cent  -  davon und vor Gericht wird es nicht verwertet, weil es ein Parteiengutachten ist.
    Gucken Sie sich mal in ruhiger Minute hier im Forum einschlägig um.

    Trotzdem alles Gute und viel Glück!
    Berichten Sie mal weiter, wenn Sie möchten.

    • Name:
  10. Bauträger Taktik: Mangelbehebung auf Zeit spielen?

    Weil der Bauträger nicht mit offenen Karten spielt!
    Weil von Seiten des Bauträger, bzw. i.V. durch seinen Architekt, zusammen mit den betroffenen Handwerker viel diskutiert und völlig an der Sache vorbei gearbeitet wurde. Scheibchenweise den Mangel beheben und hoffen das die 5 Jahre rum gehen (war 2003 ja auch ein toller langer Sommer ohne Regen!). Privatgutachten deshalb, weil ich als Laie technisch über die Auswirkungen des gesamten Schadens informiert werden wollte, ohne dass mit einer was vom Pferd erzählt. Kosten  -  nun ja  -  nichts ist umsonst, und im Falle eines Rechtsstreites kann man diese ja auch geltend machen (also gut angelegtes Geld). Auch mein RA bekommt so Munition, um richtig mit dem Bauträger zu kommunizieren. Ist doch besser mit den DINAbk.'s sachkundig die Behebung der Mängel anzumahnen, als immer nur zu schreiben, die Wand ist nass ... die Wand ist wieder nass, etc.
    Danke für die Wünsche, werde auf jeden Fall das Forum über den Ausgang informieren.
  11. Bauherren Fazit: Ausführungspläne und Objektüberwachung!

    Fazit
    für alle angehenden Bauherren sollte sein: Ausführungspläne erstellen lassen und eine Objektüberwachung beauftragen.
    dem Fragesteller kann ich nur viel Erfolg wünschen. Ich würde mir das von dem Bauträger auch nicht bieten lassen. das Verfahren wird sicherlich anstrengend, aber davonkommen lassen sollte man solche Firmen nicht ...
  12. Bauschaden: Durchhalten trotz Bauüberwachung und Mängeleinbehalt!

    Durchhalten!
    Ich habe ja nun auch gerade einschlägige Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht (siehe Thread Keller 1097 / 1112 / 1172 ) und kann Sie nur ermuntern weiterzumachen und durchzuhalten.
    Übrigens, auch die Hinweise möglichst viel Geld einzubehalten, Bauüberwachung, mit Architekten bauen u.s.w ... nützen im Prinzip nichts.
    Fehler werden erkannt wenn sie bereits passiert sind (liegt in der Natur der Sache, sonst wären es ja keine Fehler:-)), somit ist nur noch Mängelbeseitigung möglich, ob mit oder ohne Architekt. Auch das einbehaltene Geld vermittelt zwar zunächst ein beruhigendes Gefühl, vielleicht auch in gewissem Maße ein Druckmittel, verhindert aber letztendlich nicht den Rechtstreit und die daraus resultierenden Konsequenzen.
    Besserung ist erst in Sicht, wenn die schwarzen Schafe unter den Bauunternehmern durch Leute wie Sie (und mich:-)) darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie mit diesen Methoden nicht durchkommen. Wenn sich die Gerichte dann noch dazu bereitfinden könnten klare und zeitnahe Urteile zu sprechen gäbe es das ganze Problem nicht mehr.
  13. Forum-Kritik: Wissen um Mängel, aber keine Durchsetzung?

    Noch etwas ...
    Ein Problem in diesem Forum ist übrigens, dass die Bauherren hier zwar auf viele Mängel aufmerksam gemacht werden, versuchen Sie dann allerdings sich gegen ihren Bauunternehmer zu wehren rät man dringend vor irgendwelchen Maßnahmen ihr Recht durchzusetzen ab.
    Da frag ich mich was nützt dann dieses Forum? Ich darf zwar wissen das mein Bau vermurkst wurde, allerdings nichts dagegen unternehmen? 🙂
  14. Forum-Geschehen: Verallgemeinerung vs. Realität?

    @ Herr Abraham
    Den letzten Beitrag (Nr. 3) finde ich nicht korrekt, spiegelt er doch nicht das Forumsgeschehen hier. Oder? Ein wenig zu schnell verallgemeinert.
    Gruß
  15. Forum-Erfahrung: Subjektiver Eindruck vs. Ausnahmen?

    Ausnahmen bestätigen die Regel
    Hallo Herr Fuchs,
    man neigt halt dazu selbst gemachte Erfahrungen zu verallgemeinern.
    Ich lese nun seit einigen Monaten in diesem Forum und habe es immer wieder so erlebt. Sehr krasse Beispiele finden Sie auch in meinen o.g. Threads.
    Ausnahmen bestätigen diese Regel, aber mein (sicher subjektiver) Eindruck bleibt.
    Gruß
    Claus
  16. Falsche Interpretation: Mittelwahl statt generelles Abraten!

    Foto von

    Sachlich falsch
    Hallo Claus Abraham, ich glaube, Sie verwechseln da was: wir raten nicht davon ab, etwas gegen (allgemein ausgedrückt) schwarze Schafe zu unternehmen, sondern weisen auf geeignete und weniger geeignete Mittel hin. Wenn das von Ihnen gewählte Mittel als weniger geeignet angesehen wird, ist das noch lange kein generelles Abraten vom Pochen auf Ihr Recht.
    Also bitte nicht falsch interpretieren.
    • Name:
  17. Rechtsberatung: Experten-Vorschläge ohne Reaktion des Bauunternehmers

    Verstehe ich nicht ...
    Hallo TU,
    sorry, das verstehe ich nicht ganz. Ist aber auch egal, da dieses Thema zu weit führen würde. Das fiele dann wohl schon unter "Rechtsberatung"
    In meinem speziellen Fall lag die Sache etwas anders. Ich habe alle von den "Experten" gemachten Vorschläge an meinen Bauunternehmer weitergegeben. Er ist auf nichts davon eingegangen. Irgendwann sind dann rechtliche Schritte die letzte Möglichkeit ..., aber das gehört eigentlich nicht in diesen Thread. Sorry!
  18. Rechtliche Schritte: Verschiedene Wege zum Ziel

    Foto von

    eigentlich schon
    denn auch der Fragesteller profitiert ja davon; deshalb ganz kurz: auch in Bezug auf rechtliche Schritte gibt es verschiedene Wege, dorthin zu kommen (s.o.)
    • Name:
  19. Rechtsstreit-Dauer: Gutachter-Kooperation entscheidend!

    das Ergebnis ist also ...
    3 bis 5 Jahre Rechtsstreit kommen mit Sicherheit dann zustande, wenn entweder Gutachter oder RA nichts taugen oder nicht miteinander kooperieren. Die meisten Bauherren scheuen doch die Geldausgabe für einen privaten SV. Das geht aber dann meist nach hinten los. Es hängt doch alles von den Beweisfragen ab. Wie soll ein BH denn Mängel richtig beurteilen. Die Mehrzahl der privaten BH sind doch keine Fachleute auf dem Gebiet der Bautechnik. Mein Fazit und der Rat meines Gutachters: Mein RA muss sich in die Denkweise des Richters reindenken, mein privater Gutachter in die des Sachverständigen. Dann steigen auch die Chancen die schwarzen Schafe aus dem Verkehr zu ziehen.
    • Name:
    • F. Scheier
  20. Gerichtliches Verfahren: Beschleunigung durch SV/RA unmöglich?

    Foto von

    nicht ganz
    Frau/Herr Scheier, Sie können mit der Güte Ihres privaten SV oder RA gar nichts am gerichtlichen Beweissicherungsverfahren beschleunigen. Sie hängen von den Gerichten ab und nur von diesen. Auch durch gezielte Fragen, eindeutige Formulierungen und wunderbare Aufbereitung Ihres Falles bringen Sie ein überlastetes Gericht nicht dazu, ihren Fall allen anderen vorzuziehen. Und IHR Fall wird immer ganz zuunterst im Stapel liegen.
    Fazit: Wenn Sie sich selbst beruhigen wollen, setzen Sie einen SV für sich privat ein. Ansonsten sollte auch jeder halbwegs vernünftige Architekt / Ingenieur / Bauleiter in der Lage sein, Mängel und Fehler (nach Möglichkeit sowieso rechtzeitig) zu erkennen und die Frage so zu formulieren, dass ein gerichtlich eingesetzter SV eine 'gute' Antwort geben kann.
    Ein Sorry an alle hier mitarbeitenden Sachverständigen für diese klare Aussage, die meine Meinung in dieser Beziehung darstellt.
    Ein kleiner Schritt zu den Kosten: Sie zahlen sich während eines Gerichtsverfahren dumm und dämlich an den Vorschüssen, die die Gerichtskasse für jeden Pups anfordert. Und zahlen Sie nicht, wird auch nichts getan ...
    • Name:
  21. Kapitulation vor unseriösen Bauträgern?

    Kapitulation?
    Herr TU, Sie haben sicher nicht Unrecht mit Ihren Anmerkungen zu deutschen Gerichten, aber soll der Bauherr deshalb von vornherien kapitulieren?
    Das wäre ja dann der Freibrief für jeden unseriösen BU! Das kann es doch wohl nicht sein, oder?
  22. Kriegsführung vor Gericht: Forum-Alternativen nutzen!

    Foto von

    Quatsch
    (sorry)
    kein Mensch hat was von Kapitulation geschrieben, aber auf die Art und Weise drehen wir uns im Kreis und fangen immer wieder von vorne an.
    Es gibt andere Arten der 'Kriegsführung' vor Gericht, Herr Abraham (das hann isch jezz awwer zum ledschde Mol gesaht!);-)
    Bitte im Forum rumlesen! Hilft!
    Schönen Tag noch  -  tu!
    • Name:
  23. Achtung: Geschlechterverwechslung im Forum!

    von Klaus zu Claus
    wenn das mal keinen Ärger gibt:
    TU ist männlich, grins ..., jetzt gibt es ein paar hinter die Löffel ...
  24. Alternative Durchsetzung: Empfehlungen im Forum gesucht!

    Hä ...?
    Sorry, ich bin nun mal schwer von Begriff:-)
    und trete auch gerne mal in Fettnäpfchen:-) Ich habe schon reichlich in diesem Forum rumgelesen, aber eine wirkliche Alternative habe ich bis dato nicht entdeckt.
    Ich habe bisher auch keine Empfehlung zur Durchsetzung (berechtigter) Interessen gefunden, die funktionieren würde, vielleicht habe ich aber auch nur an den falschen Stellen gelesen?
  25. Schiedsgutachten: Kompromiss statt Gerichtsprozess mit Bauträger?

    Schiedsgutachten unterwerfen?
    Wie wäre es, dem Bauträger vorzuschlagen, er solle sich gemeinsam mit Ihnen einem Schiedsgutachten unterwerfen?
    Kostet wahrscheinlich nicht so viel, geht viel schneller als ein Gerichtsprozess und beendet die ganze Sache, wahrscheinlich als Kompromiss.
    ABER: Klar, wenn ein Bauträger sich einfach nur taub stellt auf alles was von Ihnen kommt, sehe ich auch keine anderes Mittel mehr als eine Klage. Welche Chance soll man denn in dem Fall sonst noch haben, zumindest teilweise sein recht zu bekommen ...? Mir fällt da auch nichts mehr ein.
    (Bauherrenmeinung)
  26. Schiedsgutachten: Festschreibung im Kellerbau-Vertrag!

    Nicht schlecht ...
    habe mit meinem neuen Kellerbauer das Thema Schiedsgutachten sogar im Vertrag festgeschrieben.
  27. Bauträger-Deppen: Keine Abraten von rechtlichen Schritten!

    Wir sind doch nicht die Deppen der Bauträger
    Wie ich sehe und lesen kann, gibt es zum Thema "Nepper, Schlepper, Bauträger" unterschiedliche Meinungen. Nur, einen Bauherren von rechtlichen Schritten abzuraten, weil die Gerichte langsam arbeiten, nun ja. Wenn alle so denken, dann Wechsel ich meinen Beruf und werde Bauträger. Die Kunden so richtig über den Leisten ziehen, alles aussitzen und darauf warten, dass der BH die Nerven verliert (ist ja alles so teuer!). Gott sei Dank gibt es aber noch Bauherren, die sich nicht alles bieten lassen, auch unter dem Aspekt, dass es etwas länger dauern kann. Motivierendes Ziel sollte sein: Abgerechnet wird am Schluss, dann aber alles, gemäß dem Motto, "Dummer Bauträger, dass hättest du auch billiger haben können! ". Also an alle "Leidensgenossen", nicht wie durch die Kommentare durch @TU alles vermiesen lassen und negativ darstellen, eher wie @Abaraham dem Bauträger die Zähne zeigen. Habe sogar überlegt, dem Handwerker, der im Eingangsbereich auf Anweisung des Bauträger mehrere Klinker (zwecks Prüfung) entfernt hat und sich nun (vermutlich auf Anweisung des Bauträger) nicht mehr blicken lässt, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung reinzuwürgen. D.h. ihn aufzufordern, erst mal alle Schäden die er im Rahmen der Mangelbeseitigung verursacht hat, zu beseitigen. Ich bringe doch auch kein Auto nach einem Unfall in die Werkstatt, dort bauen Sie mir zwecks Lackierung die Türen aus, kurz danach entsteht ein Rechtsstreit wegen der Schuldfrage, und ich erhalte bis zur Klärung ein Auto ohne Türen zurück.
    F. Scheier
  28. Bauherren-Fehler: Fachleute erst nach Schnäppchen-Bau?

    Foto von

    doch ihr seid die Deppen der Bauträger
    wenn Ihr so baut, wie das hier beschrieben wird.

    Holt euch die Fachleute VORHER, nicht erst dann, wenn ihr unter vermeintlicher Einsparung aller Architekten- oder Bauaufsichtskosten ein vermeintlich billiges Schnäppchen gemacht habt.
    Und wenn ihr nicht unterscheiden könnt zwischen wirtschaftlich und unwirtschaftlich, dann nur weiter so. Was habe ich persönlich davon, wenn ich von gerichtlichen Beweissicherungsverfahren abrate? Gar nichts! Zähne zeigen? Macht eigene Erfahrung, dann werdet ihr sehen, dass ihr gegen Bauträger die Zähne zwar zeigen könnt, sie euch aber während des Verfahrens ausgeschlagen werden.
    Übrigens: es hilft euch gar nicht, wenn ihr hier gemeinsam den Mond anheult. Davon werden weder gerichtliche Verfahren beschleunigt, noch kratzt das irgendeinen eurer Vertragspartner. Und dicke Arme machen, wie gut ihr eure Vertragspartner 'im Griff' habt, bringt auch nix!

    Fangt am richtigen Ende an zu wettern!

    Also ehrlich, ist doch wahr!
    Entschuldigung, falls meine Wortwahl missfallen sollte, aber schön reden können andere ...!

    Übrigens: es gibt auch gute Bauträger! Auch hier im Forum! Und die nehme ich ausdrücklich aus!

    • Name:
  29. Murks am Bau: Verantwortung des Bauherrn bei Auftragsvergabe!

    nix kapiert?
    "Fehler werden erkannt wenn sie bereits passiert sind .. "
    danke  -  Wasser auf meine mühlen 🙂
    so ist das, wenn man keinen tauglichen
    Architekten/Tragwerksplaner/Bauleiter bestellt!
    dafür ist jeder Bauherr selber verantwortlich.
    wer lieber Murks beauftragt und vor Gericht
    nachtarocken will  -  soll er.
    eine ganze spezies lebt davon.. ist OK, ich bin gönner 😉
  30. Bauernregel: Fehler vermeiden bevor sie passieren!

    alte Bauernregel
    "Fehler werden vermieden bevor sie passieren"
    Der musste sein. 🙂
    Viele Grüße
  31. Forum-Fokus: Hilfe bei bereits vermurksten Bauarbeiten!

    Herr Sollacher,
    Sie mögen ja Recht haben, darum geht's doch hier aber gar nicht.
    Selbstverständlich können einige, nicht alle, Fehler durch fähige Architekten, Bauträger's ... vermieden werden.
    In diesem Forum geht's aber in den allermeisten Fällen um bereits vermurkste Arbeiten. Da nützt dem Bauherren der Ratschlag: " Hättste mal nen Architekt gefragt ... " herzlich wenig.
    Hinterher ist man immer schlauer.
    Gruß
    Claus
  32. Rohbau-Kauf: Kellerprüfung vor Verfüllung möglich?

    @TU  -  Kommt auf den Zeitpunkt des Kaufes an
    Klar kann man Fachleute beauftragen, die einen beim Häuserbau begleiten und ein Auge auf die Handwerker werfen. Was aber, wenn das Haus im Rohbau gekauft wird und der Kellerbereich bereits verfüllt wurde?  -  Na was?  -  Alles wieder aufmachen lassen um zu schauen ob es technisch OK ist  -  oder das Haus nicht kaufen?  -  Ganz so einfach ist es nicht liebe Frau @TU. Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, man soll nicht am falschen Ende sparen, aber wie im Leben sind die Randbedingungen beim Bauen (auch die gemachten Erfahrungen) immer anders.
    Nun ja  -  Ich habe heute mal den Versich meines Gutachters wiederholt, d.h. einen Wasserschlauch in die Entlüftüngslöcher gehalten. 5 min. danach lief das Wasser deutlich unter der Z-Folie im Bereich der Kellerfenster herunter. 10 min. danach lief das Wasser großflächig die Kellerwand herunter. Selbst ein blinder Gutachter, den das Gericht vielleicht schicken kann, wird hier sprachlos sein. Also  -  auf die Situation kommt es an. Wie es hier aussieht hat es der Bauträger schwer, solche Tatsachen zu wiederlegen (äh ja, ich wässere vielleicht abends meinen Keller von innen, um seltene Pilze zu züchten).
    • Name:
    • F. Scheier
  33. Rohbau-Kauf: Sachverständige Energie nachträglich einsetzen?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    was soll das Forum eigentlich Antworten
    Ratschläge, wie man die Situation vermeiden kann sind wohl nicht gefragt. Ich versuche es trotzdem auf die Nachfrage "Was aber, wenn das Haus im Rohbau gekauft wird und der Kellerbereich bereits verfüllt wurde?  -  Na was? " Vielleicht hätte man damals ähnliche sachverständige Energie auf den Rohbau loslassen sollen wie jetzt im Nachhinein. Jetzt bleibt der Rechtsweg, für den beschwerlich der etwas will.
    Gedankenspiel zum Wasserschlauch-Experiment: der Anwalt des Bauträger sagt "Wenn ich einen Wasserschlauch 5 Minuten in die Lüftungsschlitze meines PKW halte, läuft innen auch Wasser raus". Das könnte manchen Richter beeindrucken.
  34. Kellerwand-Analyse: Wassereintritt durch defekte Z-Folie?

    hä?
    Mein RA sagt ... es wurde Wasser in die Entwässerungsöffnung der Vormauerschale geleitet. Hierbei flossen nur geringe Mengen Wasser wieder aus der Öffnung heraus. Das Wasser verteilte sich zunächst auf der waagerechten Fläche der Z-Folie über die Länge der Wand. Dann trat jedoch in etwa 80 cm, 1,20 m und 2 m Entfernung Wasser unterhalb der Z-Folie aus dem Klinker heraus. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die Z-Folie an mindestens einer Stelle defekt ist. Nach ca. 5 Minuten konnte an der Kellerwand von innen fließendes Wasser festgestellt
    werden. Diese Feststellung bestätigt die erste Ursache ... Ein bisschen weiter oben lesen! ... auf das Zusammenspiel zwischen RA und Privatgutachter kommt es an.
  35. Gartenschlauch-Experiment: Unrealistische Fassaden-Beanspruchung?

    Foto von

    ich wollte sensibilisieren
    Schön, wenn Ihr RA und Ihr SV zusammenarbeiteren. Mit der Arbeit des gegnerischen RA müssen Sie aber auch rechnen. Mit dem Gartenschlauchexperiment haben Sie nur bewiesen, dass Ihre Fassade bei bestimmter Beanspruchung nicht wasserdicht ist, und zwar bei einer unrealistischen Beanspruchung, für die sie nicht ausgelegt ist. Sie haben Druckwasser in Öffnungen eingebracht, die dafür nicht vorgesehen sind. Genauso können Sie beweisen, dass Ihre Fenster und Ihr Dach nicht dicht sind. Dazu müssen Sie nur den Gartenschlauch an die Entlüftungs- / Entwässerungsöffnungen der Regenschienen halten bzw. ein Ziegeldach "gegen den Strich" unter Druck bewässern. Wasserdicht und schlagregendicht sind zwei Paar Stiefel. Auf solche Argumente sollten Sie vorbereitet sein.
  36. Problemhilfe: Eigene Beiträge für Grundlagen-Diskussionen!

    schön dass die Diskussion wieder in die richtige Richtung geht
    nämlich dem Fragesteller bei seinem Problem zu helfen.
    Jetzt zu sagen "Hättest Du vorher ... " nutzt ihm nichts mehr.
    Sicherlich ist es sinnvoll, so etwas als Aufhänger zu nutzen, um zu zeigen, wie man es hätte verhindern können und wie man es von vornherein hätte besser machen können. Aber dann sollte man doch dafür einen eigenen Beitrag eröffnen.
    Das nur mal so als Anmerkung (bitte nicht als Aufruf zur erneuten Grundlagendiskussion verstehen).
  37. Beweissicherungsantrag: Gerichtsdauer Landgericht München

    So endlos langsam sind die Gerichte aber auch nicht
    Landgericht München; Beweissicherungsantrag Ende November gestellt, Gutachter im Februar benannt, leider musste der noch einen weiteren Gutachter einschalten, hat es nochmal verzögert (da erstmal noch weitere 5 k von mir angefordert wurden). Gutachten läuft wohl jetzt im April. Und dann muss man man sehen, ob geklagt wird, oder das Gutachten für den Auftragnehmer schon eindeutig genug ist. Erscheint mir aber nicht so endlos.
    Was ist eigentlich diese Z-Folie
    Gruß von einem Bauherren
    • Name:
    • Herr Lennart
  38. Bauherr-Ruiniert: 5 Jahre Rechtsstreit mit Bauträger-Folgen

    ein Verfahren
    zwischen einem Bauherren aus meinem wohnort und dessen Bauträger ist nun nach 5 Jahren zu Ende gegangen. der Bauherr hat zwar gewonnen, ist aber finanziell und wohl auch psychisch völlig am Ende. seine Hütte wird nun wohl abgerissen. den Bauträger kümmert das alles anscheinend wenig, er murkst im Nachbar-Baugebiet fleißig weiter ...
  39. Finanzielles Ende: Geld trotz gewonnenem Prozess?

    @Ingo
    Wieso finanziell am Ende? Wenn er gewonnen hat, dann hat er doch auch Geld bekommen. Oder?
  40. Forum-Sinn: Wegweisung für nachfolgende Bauherren!

    ich sehe das etwas anders, Werner
    wenn nicht hier, wo dann? hier in diesem Thread wird ein Problem geschildert, nicht in einem extra neu eröffneten, in dem man den Bauherren in spe die grundsätze einer ordentlichen Planung und Ausführung erklärt. dem Fragesteller wurde seine Frage beantwortet, darüber hinaus ist es Sinn des Forums, den nachfolgenden indianern den weg durch den Wald zu weisen.
    auch wenn es Schluss und endlich jedem selbst überlassen bleibt, welche Konstellation er für seinen Hausbau wählt -
    unter einem Thread wie diesem hier muss als Fazit stehen: "holen sie sich vor dem grundstückskauf oder dem Erwerb einer gebrauchtimmobilie Fachleute ins Boot. geeignete Fachleute bestehen in der Regel aus einem Architekten, einem Statiker und geeigneten Fachfirmen aus der Umgebung des bauortes. " diese Konstellation hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Ich nehme mal an, dass der Anteil von ordentlich arbeitenden Bauträgern oder gü um und bei 3 % ausmacht (diese beschäftigen dann allerdings statt irgendwelcher planerluschen ordentlich ausgebildete Architekten/Statiker und holen sich statt irgendwelcher heiopeis grundsätzlich ordentliche Firmen ran.) wenn man sich in den baugebieten mal so umschaut: die 3 % ArchitektenAnteil und die 3 % von vernünftigen gü erkennt man schon von weitem ...
    eine Vermischung von Planung und Ausführung ergibt interessenkonflikte, die in der Regel zu Ungunsten des Bauherren ausgehen. das bt-Konstellationen bei gleicher Leistung von Haus aus schon teurer sind, wurde ja schon oft dargelegt und sogar berechnet. nur scheint es keiner zu glauben. man fällt lieber immer wieder auf vermeintliche biligangebote herein und wundert sich nachher über Nachträge, Pfusch, Terminüberschreitungen oder eben über Bauträger, die einfach ihre Mängel nicht abstellen. bei einer ordentlichen Objektüberwachung werden vorhandene Mängel während der Bauzeit aufgedeckt und behoben. Fehler passieren überall, sie sind menschlich  -  zum Einzug sollten diese aber behoben sein. und wenn einer seinen scheiß nicht wegmachen will, dann holt man sich nach der letzten Aufforderung gem. VOBAbk. eben auf dessen kosten eine andere Firma. Punkt. dann braucht man dann auch keinen Richter, der auf einen teuren Vergleich zusteuert oder der Gartenschlauchattacken auf vormauerschalen beurteilen muss. wer keine Ausführungszeichnungen anfertigen lässt und keine Objektüberwachung beauftragt, bekommt eben das, was er bestellt hat: murks. die hier im Forum antwortenden Experten haben sich zum ziel gesetzt, den Bauherren Hilfestellung zu geben. bei den meisten, die hier etwas fragen, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. wenn daraufhin dann jemand schreibt: "hättest du es so oder so gemacht, wäre das aber nicht passiert" ist das völlig OK, denn er bewahrt andere vor dem gleichen Fehler. Grüße aus dem Norden
  41. Autounfall-Vergleich: Psychische Belastung durch Rechtsstreit!

    klar, Werner
    er hat das Geld ...
    hattest du schon mal einen autounfall? irgendwas bleibt doch immer hängen. in den fünf Jahren hat sich bei ihm wohl einiges angesammelt. wahrscheinlich muss er sich auch noch Wertminderung durch abwohnen anrechnen lassen ... 😉
  42. Recht einklagen: Angst vor Klage als Freibrief für AN?

    also nichts genaues weiß man nicht 😉
    Wahrscheinlich hat der Bauherr ein paar Tausend € selbst tragen müssen, aber dann von finanziell am Ende zu reden, ist doch stark übertrieben.
    Wenn jeder Bauherr nur Angst davor hat, das ihm zustehende Recht notfalls einzuklagen, dann kann doch jeder AN mit ihm machen was er will. Das kann's echt nicht sein. Das letzte Mittel  -  nachdem Verhandlungen nichts gebracht haben  -  kann nur die Klage sein, und das sollte im Ernstfall auch genutzt werden. Und: niemals zu lange mit dem Rechtsweg warten. Diesen Fehler habe ich bei meinem Bauträger leider auch gemacht, man glaubt ja immer an das Gute im Menschen. Leider muss ich erkennen, dass das offensichtlich nur Hinhaltetaktik war (mein RA hat's mir schon viel früher gesagt, aber ich wollte es nicht glauben). Langjähriges Hin- und Herverhandeln bringt NICHTS! Wenn der AN wirklich einigungswillig ist, wird man das gleich nach ein paar Wochen merken. Wenn nicht, dann sollte man nicht lange fackeln, den harten Rechts- bzw. Klageweg einzuschlagen (natürlich nicht wegen Nichtigkeiten).
  43. Klage als letztes Mittel: Vorher andere Wege ausschöpfen!

    Foto von

    richtig, WAAbk.,
    der Meinung bin ich auch: letztes Mittel muss die Klage sein.
    Von Vorteil für den Bauherrn ist allerdings auch  -  wie von Ihnen geschrieben  -  dass vorher alle anderen (u.U. schneller zum Erfolg führenden) Mittel ausgeschöpft werden.
    • Name:
  44. Keller-Leidensweg: Abriss der BP als Alternative?

    Richtig
    So sehe ich das auch. Mein Leidensweg ist in den Keller-Threads 1097/1112 und 1172 nachzulesen.
    Ich war mir des Risikos durchaus bewusst, das ich mit dem Abriss der BP eingegangen bin.
    Nur was wäre die Alternative gewesen?
    Wie in meinem Thread geschildert ist mein Kellerbauer auf keinen einzigen Vorschlag eingegangen.
    Er hat mir per RA mitteilen lassen alles wäre in Ordnung, einwandfrei mit fachgerechten Materialien ausgeführt:-)
    Ich hätte nun weiter Monate- vielleicht jahrelang warten können ob doch noch irgendwas passiert. Ich hätte ein Beweissicherungsverfahren in die Wege leiten können. Wartezeit: ... sie wissen's besser als ich ...
    während dessen zahle ich jeden Monat 500 € Bereitstellungszinsen zusätzlich zu meiner normalen Miete. Man kann sich selbst ausrechnen ab wann sich der ganze Aufwand nicht mehr gelohnt hätte. Die Hoffnung von meinem Bauunternehmer auch nach einem Gerichtsverfahren Geld zu bekommen habe ich spätestens mit Erhalt einer Bankauskunft über ihn abgehakt.
    Also habe ich mir gedacht: OK , die Fristen für Nachbesserungen sind verstrichen, ein Gutachten ist erstellt, Fotos gibt es reichlich, also bevor mich die Wartezeit finanziell und nervlich kaputtmacht reiß ich die Platte raus und mach weiter.
    Ich habe's bisher nicht bereut. Zumal der Kellerbauer in der Beweispflicht steht. Er muss klagen wenn er etwas von mir will. Selbst wenn er teilweise Recht bekäme, z.B. für den Erdaushub, so habe ich reichlich Kosten gegenzurechnen.
    Ich selbst werde sicher nicht vor Gericht ziehen. Die Mehrkosten für den Abriss der Bodenplatte habe ich durch den nicht gezahlten Erdaushub wieder ausgeglichen. Außerdem ist mein neuer Kellerbauer billiger als der erste.
    Ein Restrisiko besteht immer, man muss die Risiken für sich selbst abwägen.
  45. Bauträger-Hinhaltetaktik: Gewährleistung aussitzen?

    Danke Herr Alselmeyer
    Herr Aselmeyer ist hier wohl der einzige, der mir aus der Seele spricht. Der Bauträger versucht mit einer Hinhaltetaktik die 5 Jahre Gewährleistung zu überstehen. Immer ein wenig nachbessern (zwar an der falschen Stelle) und den Käufer damit beruhigen. D.h. Mangel wird im Nov. /Dez. reklamiert, Arbeiten werden auf Grund der Witterung im März aufgenommen, danach ist erst mal Sommer und man hat vom Bauherren Ruhe. Pech dann, wenn der Bauherr einen Gutachter einschaltet, der ihm zum 1. mal sagt, was Sache ist. Dann spielt man den Empörten (weil man ertappt wurde und einem die Argumente ausgehen) und zieht sich zurück. Motto: Dann schleppen wir die Sache hinaus, notfalls auch über Gericht.
    Ach ja, Hr. Stubenbach, meine Fassade ist auf der Schlagwetterseite und als Architekt müssten Sie eigentlich die Funktion einer Z-Folie kennen. Das Wasser hätte durch die angrenzenden Lüftungslöcher herauslaufen müssen, nicht 1 m tiefer an der inneren Kellerwand.
    Sinn meiner Frageeröffnung war auch eine ganz andere. Wie Herr Aselmeyer schon sagte, wollte ich hier Tipps, was man zu beachten hat, nicht Horrormeldungen und Wehklagen von Teilnehmern, die vielleicht etwas falsch gemacht haben und nun fest sitzen. Sollte hier bei einem ähnlcih Geschädigtem, der vielleicht schon ein bisschen weiter ist, Interesse bestehen, würde ich auf Basis der privaten email weiter diskutieren.
  46. Z-Folie Funktion: Richterkenntnis vs. Gegenfragen des RA?

    Foto von

    ich kenne sie
    und Sie kennen sie und Ihr SV auch, die Funktion der Z-Folie. Also bitte keine Unterstellungen. Aber ob der Richter sie kennt? Ob auszuschließen ist dass unter die Z-Folie gespritzt wurde? Ob auszuschließen ist, dass Druckwasser beim Spritzen über OK Z-Folie gelangt ist? Alles Fragen, die der gegnerische RA stellen wird. Nur darauf wollte ich hinweisen. Schlagregen wurde mit dem Experiment jedenfalls nicht simuliert.
  47. Gedankenspiele: Vorbereitung auf Fragen der Gegenpartei!

    Herr Stubenrauch hat Recht,
    und besser man macht sich vorher Gedanken über mögliche Fragestellungen der Gegenpartei, als erst im Gerichtssaal dumm aus der Wäsche zu schauen.
    Ich finde diese Bemerkungen sehr hilfreich.
  48. Schlagregen: Wassereintritt durch Klinker bei Herbststurm?

    @archiFee
    Wer wird denn gleich eingeschnappt sein. Sicherlich kann man Schlagregen damit verkürzt darstellen. Bei langanhaltendem Regen und Sturm läuft doch Wasser die Innenseite des Vormauerwerkes herunter  -  oder? Ich rede nicht von normalen Regen, sondern einem Sturm, der das Wasser regelrecht an den Klinker drückt. Ich gehe davon aus, dass sie wissen, wieviel Wasser ein Eckhaus mit Schlagwetterseite zu verkraften hat. Das ursprüngliche Problem war doch, dass nach solch einem "Winter- / Herbststurm" die Kellerwand vollkommen durchfeuchtet war. Hört sich doch alles nach einer defekten Z-Folie an? Mit dem Versuch wird doch nur bewiesen, dass mindestens ein Loch in der Z-Folie vorhanden sein muss. Ich flute doch nicht mit voll aufgedrehtem Schlauch, sondern lasse nur leicht Wasser in die Entwässerungsöffnung hereinlaufen. Was will denn der gegnerische Anwalt bei einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren in Frage stellen, dass die Wand nass ist? Selbst der Bauträger hat schon mehrfach schriftlich einen Mangel zugegeben. Nur sein Architekt war letztendlich überfordert und überfragt, da sich alle immer nur um die Abdichtung der Außenwand nach DINAbk. 18195 T6 Abs. 9 gekümmert haben. Selbst hier wurde nach dem letzten Versuch (Wand wurde neu beschichtet) einfach Beton zur Verfüllung in das Loch gekippt. Vermutlich haben die Handwerker dadurch alles wieder kaputt gemacht. Sei es so wie es ist, ich glaube wenn sie alle Fakten im Detail hätten, würden sie als Experte auch zu anderen Rückschlüssen kommen.
  49. Achtung: Fremderleuts Passwörter nutzen!

    Foto von

    Hallo Herr Beisse
    Sie sollen doch nicht fremderleuts Passwörter nutzen
    tsts
    • Name:
  50. Undichte Z-Folie: Abschnittsweise Freilegung logischer?

    Foto von

    wir sind uns einig
    dass die Z-Folie undicht sein wird. Das habe ich nicht bezweifeln wollen. An mindestens einer Stelle 😉 Klingt wie der Witz vom Mathematiker, der ein schwarzes Schaf sieht und feststellt, dass es ein Schaf gibt, das für mindestens einen Beobachter auf einer Seite schwarz ist. Aber wäre ein Herausnehmen von 2 Steinen nebst direkter Beobachtung der undichten Stelle nicht logischer? Der Makel, eine nicht reale Beanspruchung auf die Z-Folie zu bringen, bleibt.
  51. Z-Folie Erneuerung: Abschnittsweise Freilegung der Vormauerschale

    Klinkerlotto  -  oder wie heißt der Versuch?
    Hallo @TU. Es ist definitiv nicht Hr. Beisse, der mein PW nutzt, nein ich bin immer noch der Fragesteller ganz weiiiiittttt oben.
    Nicht das sie jetzt einen Ihren Kollegen verärgert haben (grins).
    Hallo Hr. Stubenrauch. Das werden wird auch so einbringen ... eine abschnittsweise Freilegung der Vormauerschale zur Erneuerung der Z-Folie ... schon aus Gründen der Vorsicht ... usw. usw. Nur um ganz sicher zu gehen, müsste im betroffenen Bereich vermutlich alles freigelegt werden. Es sind übrigens Steine entfernt worden (die Dämmwolle dahinter ist vollkommen nass gewesen). Wie aber wollen sie genau die fehlerhaften Stellen der Z-Folie finden. 3 Steine raus  -  Nix ... wieder 3 andere Steine raus  -  Nix ... wieder 3 Steine raus ... Bingo  -  Loch gefunden. Macht also Sinne, die Vormaierschale abschnittsweise freizulegen. Das ist halt der Job von meinem RS, dieses dem Richter (natürlich mit Unterstützung durch meinen GA) verständlich darzulegen.
  52. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Feuchte Kellerwand: Erfahrungen mit Bauträgern und Mangelbeseitigung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine feuchte Kellerwand, die trotz mehrfacher Versuche des Bauträgers nicht behoben werden konnte. Bauherren tauschen Erfahrungen mit sturen Bauträgern, Gewährleistungsansprüchen, Gutachtern und möglichen rechtlichen Schritten aus. Ein wichtiger Punkt ist die Beweissicherung und die Risiken eines langwierigen Rechtsstreits. Es wird auch diskutiert, wie man Baumängel von vornherein vermeiden kann.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Ein Privatgutachten dient vor Gericht oft nur als Hinweis. Das Gericht bestellt in der Regel einen eigenen Gutachter. Siehe Beitrag Gerichtsprozess: Bauträger-Risiko durch Privatgutachten?.

    🔴 Kritisch/Risiko: Ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren kann sehr lange dauern und hohe Kosten verursachen. Ein Vergleich mit dem Bauträger ist unter Umständen sinnvoller als ein wertloser vollstreckbarer Titel. Beachten Sie Beweissicherungsverfahren: Dauer, Kosten und salomonische Urteile.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Vor jeder Zahlung einer Abschlagssumme sollten die verrichteten Arbeiten eingehend geprüft werden, idealerweise mit einem Experten. So kann im Falle eines Mangels noch genügend Geld als Druckmittel einbehalten werden. Mehr dazu im Beitrag Bauherren-Rat: Keine Vorleistung ohne Mangelprüfung!.

    💰 Kosten: Ein Schiedsgutachten kann eine kostengünstigere und schnellere Alternative zum Gerichtsprozess sein, um eine Einigung mit dem Bauträger zu erzielen. Siehe Schiedsgutachten: Kompromiss statt Gerichtsprozess mit Bauträger?.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen und alle Kommunikationswege mit dem Bauträger dokumentieren. Es ist ratsam, vorab Fachleute hinzuzuziehen, um Baumängel zu vermeiden. Beachten Sie auch den Beitrag Bauherren-Fehler: Fachleute erst nach Schnäppchen-Bau?.

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