Badsanierung mangelhaft: Was tun bei Pfusch, Mängeln & Verzögerung? Rechte, Kosten & Fristen
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Badsanierung mangelhaft: Was tun bei Pfusch, Mängeln & Verzögerung? Rechte, Kosten & Fristen
im März dieses Jahres habe ich mich entschieden, mein Badezimmer (ca. 6 m²) sanieren zu lassen. Ich wollte mich selbst nicht darum kümmern, sondern alles "aus einer Hand" machen und organisieren lassen und war bereit, dafür auch einiges zu bezahlen. Nachdem mir der Bauleiter eine professionelle Gesamtabwicklung unter seiner Obhut innerhalb von 3 Wochen zu einem Fixpreis von 17'500 € zusicherte, vergab ich den Auftrag an dieses Unternehmen. Ich muss dazu sagen, dass es sich dabei nicht um vergoldete Armaturen oder Designer Möbel handelte. Mir war nur wichtig, dass ich mich nicht mit den Handwerkern herumschlagen muss und dass jemand da ist, der alles organisiert.
Montagebeginn war dann Mitte April. Den Schlüssel hatte ich beim Bauleiter hinterlegt (der übrigens von den Handwerkern abends über Monate immer unter einem Stein vor dem Haus deponiert wurde). Ich bin zu Bekannten gezogen, damit die Handwerker ungestört ein und ausgehen und ihre Arbeit erledigen können (insgesamt 5 Wochen, da vorher ein Wohnen in meiner eigenen Wohnung nicht mehr möglich war).
Heute, 17 Wochen später ist das Bad immer noch nicht fertig und ich bin mit den Nerven am Ende. Ich habe des öfteren mit den verschiedenen Handwerkern diskutieren müssen. Auf offensichtliche Mängel musste ich aufmerksam machen, da mein Bauleiter offenbar sehr selten anwesend war.
3 Wochen nach zugesagter Fertigstellung war das Bad nur zur Hälfte fertig und das was gemacht war, war so laienhaft, dass ich schriftlich auf einer Mängelbeseitigung bestand. z.B. waren die Fliesen horizontal und vertikal schief und nicht in Linie verlegt, schiefe, ausgefranzte Zierleisten, dicke Silikonwürste um Armaturen und dort wo welches hingehört, wurde kein Silikon verwendet, sichtbare Flieseneinschnitte bei den Armaturen, tropfende Heizung, usw. usw.
Zudem war auch noch mein Wohnzimmerteppich ruiniert, ein paar Gläser kaputt, die Spüle in der Küche verkratzt und die Balkonmöble unbrauchbar.
Der Bauleiter wollte sich nicht darauf einlassen, alles nochmal herauszureißen und neu zu machen, sondern meinte, mit einer punktuellen Mängelbeseitigung alles erledigen zu können. Im Laufe der Zeit kamen immer neue Mängel hinzu und er begann, mich von Woche zu Woche mit den Worten "am Montag wird's fertig" zu vertrösten.
In der ZwischenZeit hat er bereits 4 Mängelberichte mit Terminsetzungen erhalten. Mit meinem letzten Schreiben gab ich ihm nochmal 2 Wochen Zeit, das Bad fertigzustellen und die Mängel zu beseitigen, was er mir auch schriftlich zusicherte. Ansonsten würde ich den Rechtsweg beschreiten.
Als ich nach einem Auslandsaufenthalt nach Hause kam, waren wieder nur Teile fertiggestellt und ich fand ein Schreiben vor, in dem er mir die Fertigstellung innerhalb einer weiteren Woche zusicherte. Nun sind wieder 2 Wochen vergangen und der Zustand ist noch der selbe.
Ich würde nun am liebsten eine andere Firma mit der Fertigstellung beauftragen, damit endlich wieder einmal Ruhe in mein Leben einkehrt und ich wieder normal leben kann. Ich schließe seit 17 Wochen nun jeden Tag meine Wertsachen ein, bevor ich zur Arbeit gehe, bin monatelang eine Stunde früher als üblich aufgestanden, damit ich nicht noch im Nachthemd stehe, falls die Handwerker plötzlich auftauchen.
Was würden Sie mir raten? Ich habe bereits 70 % der Auftragssumme bezahlt. Eine kleine Entschädigung (1600 €) für den Ersatz des Teppichs, der Spüle und der Balkonstühle hat er mir zugesichert. Er verweigert auch nicht die Mängelbeseitigung. Ich habe aber nun keine Nerven mehr dazu und keine Lust, bis Weihnachten damit zuzubringen. Außerdem muss ich nun noch den Wohnzimmerboden neu verlegen lassen, was mich wieder Zeit und Geld kosten wird.
Kann ich für die mir entgangene Lebensqualität während der 17 bzw. 14 Wochen etwas geltend machen?
Einen richtigen Vertrag habe ich leider nicht. Es liegt mir lediglich eine Auftragsbestätigung vor.
Vielen Dank im Voraus
Silvia Borchardt
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Ich verstehe, dass Sie mit der Badsanierung unzufrieden sind. Eine Badsanierung, die sich über Monate zieht und Mängel aufweist, ist sehr ärgerlich.
🔴 Gefahr: Baumängel können Folgeschäden wie Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelbildung verursachen.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Mängelanzeige: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung (ca. 2 Wochen). Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos.
- Rechtliche Beratung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht. Er kann Ihre Ansprüche prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung helfen.
- Sachverständiger: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen zur Begutachtung der Mängel. Das Gutachten dient als Beweismittel.
- Ersatzvornahme: Wenn die Firma die Mängel nicht beseitigt, können Sie eine andere Firma mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten der ursprünglichen Firma in Rechnung stellen.
- Schadensersatz: Fordern Sie Schadensersatz für entstandene Schäden (z.B. beschädigter Teppich, Nutzungsausfall).
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mängelanzeige
- Eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer, in der die vorhandenen Mängel detailliert beschrieben und eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt wird.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Verzug. - Gewährleistung
- Die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Schadensersatz. - Nacherfüllung
- Das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung der Mängel zu verlangen.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Ersatzvornahme. - Ersatzvornahme
- Die Beauftragung einer anderen Firma mit der Mängelbeseitigung, wenn der ursprüngliche Auftragnehmer die Mängel nicht beseitigt.
Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Mängelanzeige, Schadensersatz. - Schadensersatz
- Die finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch die Mängel entstanden sind.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Ersatzvornahme. - Bausachverständiger
- Ein Experte, der Baumängel begutachtet und ein Gutachten erstellt.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Mängel, Beweismittel. - Bauvertrag
- Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Erbringung von Bauleistungen.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk..
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die Mängel erheblich sind. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Auftragnehmer, danach beim Auftraggeber. - Wie schreibe ich eine Mängelanzeige?
Beschreiben Sie die Mängel detailliert und präzise. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (ca. 2 Wochen). Senden Sie die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein. Fügen Sie Fotos der Mängel bei. - Was ist eine Ersatzvornahme?
Wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, können Sie eine andere Firma mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Auftragnehmer in Rechnung stellen. - Kann ich Schadensersatz fordern?
Ja, Sie können Schadensersatz für entstandene Schäden (z.B. beschädigte Möbel, Nutzungsausfall) fordern, wenn der Auftragnehmer die Mängel zu vertreten hat. - Was ist ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel begutachtet und ein Gutachten erstellt. Das Gutachten dient als Beweismittel vor Gericht. - Wie lange dauert die Gewährleistung bei einer Badsanierung?
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre für Bauleistungen und 2 Jahre für bewegliche Sachen (z.B. Armaturen). - Was tun, wenn die Firma insolvent ist?
Melden Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Die Chancen auf eine vollständige Befriedigung Ihrer Forderungen sind jedoch gering. - Wie kann ich mich vor Pfusch am Bau schützen?
Holen Sie mehrere Angebote ein, prüfen Sie die Referenzen der Firmen, schließen Sie einen detaillierten Bauvertrag ab und begleiten Sie die Bauarbeiten aufmerksam.
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Badsanierung Pfusch: Vertrag, Angebot & Nachfristsetzung!
Nicht zu fassen ...
Um Himmels willen,
wen haben Sie eigentlich damit beauftragt? Das kann doch kein professioneller Bäderbauer aus dem SHK-Handwerk gewesen sein oder?
Kein Vertrag? Wie sieht denn das Angebot aus? Hoffentlich haben Sie wenigstens die Festpreiszusicherung schriftlich.
Läuft das überhaupt legal oder sind das alles Schwarzarbeiter?
Tipp: Letzte Nachfrist zur Vertragserfüllung setzen (am besten schriftlich per Einwurf-Einschreiben an den Firmensitz, bei GmbH zu Händen des namentlich benannten Geschäftsführers), 1 Woche Nachfrist ist bestimmt realistisch.
Bei nicht erfolgter Fertigstellung eine andere Firma hinzuziehen und fertigstellen lassen. Die Kosten setzen Sie von der Schlussrechnung ab -
Badsanierung: Versteckte Mängel – Abdichtung & Dichtband!
Versteckte Mängel beachten
Nur mal als Anregung auf was Sie noch achten sollten (worauf ein Gutachter ggf. achten sollte):
Oft werden z.B. die Abdichtungen von Wand zu Boden oder an den Bad- und Duschwannen nur mit Silikon ausgeführt. Da muss aber einFugendichtband hin, sonst läuft Ihnen irgendwann das Wasser unter den Wannen oder dem Estrich zusammen ...
Ich gehe einfach mal davon aus (Aufgrund Ihrer sonstigen Beschreibungen), dass dergleichen bei Ihnen nicht gemacht wurde.
Falls die entsprechenden Fliesen in den Bereichen nicht wegmüssen, so lassen Sie trotzdem eine entfernen und sich das Dichtband zeigen. Bis zur Abnahme ist Ihr Auftragsnehmer in der Beweispflicht.
Ansonsten auch mein Rat: Ab zum Anwalt
Gruß Roland -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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Badsanierung Mängel: Rechte, Pfusch & Gewährleistung
💡 Kernaussagen: Bei mangelhafter Badsanierung ist die schriftliche Mängelanzeige entscheidend. Ein Bauvertrag mit Festpreiszusicherung schützt vor Kostenexplosionen. Achten Sie auf korrekte Abdichtung (siehe Badsanierung: Versteckte Mängel – Abdichtung & Dichtband!) und setzen Sie dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Ohne schriftlichen Vertrag und klare Vereinbarungen wird die Durchsetzung von Ansprüchen bei Pfusch am Bau erheblich erschwert. Klären Sie die Legalität der Beschäftigung (Schwarzarbeit?) ab.
✅ Zusatzinfo: Im Falle von Baumängeln kann die Beratung durch einen spezialisierten Baurechtsanwalt (siehe Baurecht: Anwaltsempfehlung für Badsanierungsmängel) sinnvoll sein, um Ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert mit Fotos und Videos. Setzen Sie eine letzte Nachfrist zur Vertragserfüllung per Einschreiben (siehe Badsanierung Pfusch: Vertrag, Angebot & Nachfristsetzung!). Ziehen Sie einen Gutachter hinzu, um versteckte Mängel aufzudecken.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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