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Wellasbest-Dach: Gefahr für Anwohner? Abbau, Sanierung & Sicherheitsmaßnahmen
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Wellasbest-Dach: Gefahr für Anwohner? Abbau, Sanierung & Sicherheitsmaßnahmen

Hallo Bau-Forum,
bei uns auf dem Nachbargrundstück wird ein großer alter Hof teilweise saniert und teilweise bereits neugebaut (RH). Auf dem Hof steht nun noch ein alter, recht großer Stall, welcher mit altem, angewittertem Wellasbest belegt ist (schätze ca. 250 m² Dachfläche). Dieser Stall soll nun saniert bzw. mit einem Anbau versehen werden (auch wieder RH).
Bisher hatte ich für diese Geschichten kein Auge aber die Beobachtungen/Erfahrungen auf dieser Baustelle lehrt Wachsamkeit. Ich habe gehört dass es da die TRGS 519 gibt, die derartige Wellasbest-Sanierungs-Geschichten wohl regeln soll. Ist der ordnungsgemäße Abbau nach diesen Regeln dann ungefährlich für die Anwohner oder ist es überhaupt nur für die Arbeiter kritisch? Doch was wenn das nicht passiert? ... wir wären allerdings eh nur ca. 20 m von der Bude entfernt, also eigentlich auch voll dabei. Und was wenn das Teil einfach zusammengeschrotet wird ...? Braucht man für den Abbau eine Genehmigung oder wird das überwacht? Fragen über Fragen und wir sind mittlerweile relativ beunruhigt und so würde ich mich über ein paar offene, aufklärende Worte freuen.
Schönen Tag noch.
Thomas
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Freisetzung von Asbestfasern: Bereich meiden, Behörden informieren.

    🔴 Kritisch: Unsachgemäße Asbestsanierung kann zu erheblichen Gesundheitsrisiken führen.

    GoogleAI-Analyse

    🔴 Gefahr: Wellasbestdächer stellen eine erhebliche Gefahr dar, da beim Abbau oder Beschädigung Asbestfasern freigesetzt werden können. Diese Fasern sind krebserregend, wenn sie eingeatmet werden.

    Ich empfehle, dass Sie als Anwohner wachsam bleiben und folgende Punkte beachten:

    • Sicherheitsvorkehrungen: Achten Sie darauf, ob die Sanierungsfirma die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen trifft (z.B. Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Absaugvorrichtungen).
    • Genehmigungen: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, ob für die Sanierung eine Genehmigung vorliegt und ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen (Fotos, Notizen) und melden Sie Bedenken der Behörde.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäßer Abbau kann zu einer erheblichen Belastung der Umgebungsluft mit Asbestfasern führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Verdacht auf unsachgemäßen Abbau oder Freisetzung von Asbestfasern informieren Sie umgehend die zuständige Umweltbehörde oder das Gesundheitsamt.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wellasbest
    Wellasbest ist ein Baumaterial, das Asbestfasern enthält, die in eine Zementmatrix eingebunden sind. Es wurde häufig für Dach- und Fassadenverkleidungen verwendet.
    Verwandte Begriffe: Asbest, Asbestzement, Faserzement.
    Asbest
    Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Asbestfasern sind lungengängig und können bei Einatmung schwere Erkrankungen verursachen.
    Verwandte Begriffe: Chrysotil, Amosit, Krokydolith.
    Asbestsanierung
    Asbestsanierung umfasst die Entfernung, Sanierung oder Einkapselung von asbesthaltigen Materialien, um die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern. Sie muss von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Asbestabbau, Asbestentsorgung, Faserfreisetzung.
    Faserfreisetzung
    Faserfreisetzung bezeichnet das Freisetzen von Asbestfasern in die Umgebungsluft. Dies kann durch mechanische Beanspruchung, Verwitterung oder unsachgemäße Bearbeitung von asbesthaltigen Materialien geschehen.
    Verwandte Begriffe: Lungengängige Fasern, Exposition, Inhalation.
    Umweltamt
    Das Umweltamt ist eine Behörde, die für den Schutz der Umwelt zuständig ist. Es überwacht die Einhaltung von Umweltauflagen und -gesetzen, einschließlich der Asbestentsorgung.
    Verwandte Begriffe: Behörde, Immissionsschutz, Umweltauflagen.
    Gesundheitsamt
    Das Gesundheitsamt ist eine Behörde, die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit zuständig ist. Es berät und überwacht in Fragen des Gesundheitsschutzes, einschließlich der Gefahren durch Asbest.
    Verwandte Begriffe: Behörde, Infektionsschutz, Gesundheitsvorsorge.
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist eine Behörde, die für die Genehmigung und Überwachung von Bauvorhaben zuständig ist. Sie prüft, ob Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entsprechen, einschließlich der Asbestentsorgung.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauantrag.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist Wellasbest und warum ist er gefährlich?
      Wellasbest ist ein Baumaterial, das Asbest enthält. Asbestfasern können beim Einatmen krebserregend sein. Besonders bei Sanierungsarbeiten oder Beschädigung des Materials werden diese Fasern freigesetzt.
    2. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei Asbestsanierungen notwendig?
      Professionelle Asbestsanierungen erfordern spezielle Schutzkleidung, Atemschutzmasken und Absaugvorrichtungen. Zudem muss der Abtransport des Asbestmaterials fachgerecht und sicher erfolgen, um eine Freisetzung von Fasern zu verhindern.
    3. Wie erkenne ich eine unsachgemäße Asbestsanierung?
      Anzeichen für eine unsachgemäße Sanierung sind fehlende Schutzkleidung der Arbeiter, fehlende Absaugvorrichtungen und ungesicherter Abtransport des Asbestmaterials. Auch sichtbare Staubentwicklung kann ein Warnsignal sein.
    4. Was kann ich als Anwohner tun, wenn ich Bedenken habe?
      Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen (Fotos, Notizen) und melden Sie Ihre Bedenken der zuständigen Behörde (Umweltamt, Gesundheitsamt oder Baubehörde).
    5. Benötigt eine Asbestsanierung eine Genehmigung?
      Ja, in den meisten Fällen ist für die Sanierung von Asbest eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Dies dient dazu, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
    6. Wie lange dauert es, bis Asbestfasern gesundheitsschädlich werden?
      Die gesundheitsschädliche Wirkung von Asbestfasern tritt oft erst nach Jahrzehnten auf. Es gibt keine sichere Dosis, daher sollte jede Exposition vermieden werden.
    7. Was passiert, wenn Asbestfasern freigesetzt werden?
      Freigesetzte Asbestfasern können sich in der Lunge festsetzen und zu schweren Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom führen.
    8. Wer ist für die Kontrolle von Asbestsanierungen zuständig?
      Die Kontrolle von Asbestsanierungen obliegt den zuständigen Behörden, wie dem Umweltamt, dem Gesundheitsamt oder der Baubehörde. Diese überwachen die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

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  2. Asbest-Sanierung: Schutzkleidung und TRGS 519 Zulassung

    Ganzkörperkondom
    Müssen die Arbeiter trage und alles in Plastiktüten verschweißen. Die müssen auch eine Zulassung nach TRGS 519 haben. Ist ehh alles halb so wild. Ist ja keine Dauerbelastung
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Asbest-Gefahr für Anwohner? Lungenrisiko und Bauamt-Genehmigung

    und für uns als Anwohner?
    Ich hatte gehört, dass es eigentlich wurscht ist, wie lange man mit den Fasern in Berührung kommt. Sind die Teile erst mal in der Lunge, war es das dann ... irgendwann
    ... und wie ist es mit dem Bauamt? Müssen die das genehmigen?
    Thomas
  4. Asbest-Exposition: Geringe Gefahr für Anwohner bei Sanierung

    Für die Anwohner harmlos
    Erstens dürfen keine Fasern freigesetzt werden und zweitens wären es viel zu wenige. So schnell geht das nun auch wieder nicht. Leute wie ich haben in der Lehre noch tonnenweise Asbest mit der Flex geschnitten.
    Sicher muss das genehmigt werden.
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. Asbest-Sanierung: Vorsicht und Link zu MTM.de

    Vorsicht
    Herr Beisse, nur weil Sie dass Pech hatten damals damit konfrontiert zu werden, sollten Sie dass nicht anderen auch zumuten. Vielleicht hilft dem Frager folgendes Link:
  6. Wellasbest-Rückbau: TRGS 519 und Gefahrenpotenzial

    Foto von Stefan Ibold

    keine Panik
    Moin zusammen,
    es ist wie mit dem Virus von Tu. Es wird Panik verbreitet und mit der Unwissenheit der Mitbürger Schindluder betrieben.
    Es gilt:
    Asbest in gebundener Form, wie be iWellplatten der Fall, darf nicht bearbeitet werden. Es muss rückgebaut werden und das von Betrieben, die, wie MB richtig ausführte, eine Zulassung gem. TRGS 519 haben. Diese Besprühen die Flächen zunächst mit einem Bindemittel, schrauben die Platten ab, verpacken sie in sog. big bags, kennzeichnen sie und entsorgen sie. Die Unterkonstruktion wird ebenfalls besprüht.
    Dabei kann man davon ausgehen, dass das Gefahrenpotetial gering ist, im Gegensatz zu den Behauptungen auf der Deubau, wenn man mit Hochdruck reinigen will.
    Anders sieht das bei Weich- oder Spritzasbesten aus, wie sie z.B. als nachträglicher Brandschutz bei Möbelfirmen in Verbindung mit Holzkonstruktionen verwendet wurden. Hier ist die Gefahr erheblich größer.
    Die Asbestbremsbeläge haben fürher erheblich größeren Schaden angerichtet, weil die ja für den Abrieb bestimmt waren.
    Grüße
    Stefan Ibold
  7. Wellasbest-Sanierung: Genehmigungen und Kontrollinstanzen

    also doch nicht so ohne?
    ... ich hatte die Technische Regeln für Gefahrstoffe schon mal angelesen ... allerdings war der erste Punkt über den ich gestolpert bin, dass meist von den schwachgebundenen Asbestprodukten geredet wurde. Hat jemand so ein Dach schon mal vorschriftsgemäß saniert? Mich würden die allgemeine Verfahrensweise, also auch benötigte Genehmigungen bzw. evtl. Kontrollinstanzen interessieren.
    Danke.
    Thomas
  8. Asbest-Sanierung: Unsicherheit und Arbeiter-Qualifikation

    uuuups ... hat sich zeitlich überschnitten ... Danke! Und dennoch ...
    uuuups ... hat sich zeitlich überschnitten ... Danke! Und dennoch ein wenig mulmig ist mir immer noch. Wie kann ich sichergehen, dass die Arbeiter ihr Handwerk verstehen? ... ist wie erwähnt auf dem Nachbarhof und die werden mir was husten, wenn ich die Frage ... ☹
    Thomas
  9. Asbest-Abbruch: Vorsicht vor unseriösen Firmen

    Alles richtig
    Herr Ibold hat vollkomen Recht mit dem was er sagt. Hier will auch niemand Panik verbreiten, aber bei Asbest ist Vorsicht immer angesagt, denn auch heute werden viele Abbruchmaßnahmen eben NICHT von seriösen Fachfirmen durchgeführt. Deshalb sollte der Frager schon wissen worauf zu achten ist.
  10. Asbest-Sanierung: Schutzmaßnahmen und Umweltamt-Kontrolle

    Zusammenfassung:
    • Arbeiter tragen Schutzanzüge
    • Platten werden abgeschraubt und nicht zerdöppert oder geflext.
    • Verpackung und Abtransport in großen Plastesäcken
    • Betrieb hat Zertifikat für diese Arbeiten und hat sie beim Umweltamt angemeldet.
    • Bei uns kam dann am Vormittag das Umweltamt und hat sich kurz alles angeguckt (müssen ja auch mal frische Luft schnappen, die Büromenschen)

    Wenn so, dann alles gut.

  11. Asbest-Sanierung: Ungefährlich für Anwohner bei korrekter Ausführung?

    Vielen Dank! ABER nochmal kurz gefragt:
    ... und für uns als Anwohner sind diese Arbeiten, wenn wie beschrieben durchgeführt, dann ungefährlich?
    Danke
    Thomas
  12. Wellasbest: Keine Gefahr bei gebundenem Asbest ohne Bearbeitung

    Es ist gebundenes Asbest
    Solange da keiner mit Hochdruckreiniger drangeht, Drahtbütste oder Flex passiert da nichts, rein gar nichts.
    Platten werden gebrochen, auch da passiert nix. Es ist doch kein reines Asbest, sondern ein kleiner Anteil, GEBUNDEN in Zement.
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Asbestfasern: Lungenkrebsrisiko durch Verwitterung und Abbau

    So absolut kann man das aber nicht sagen ...
    So absolut kann man das aber nicht sagen. So ganz ungefährlich ist das nicht, war es aber vorher als die Platten auf dem Dach lagen und langsam verwitterten auch nicht. Wenn so eine Platte bricht (oder verwittert) werden auch Asbestfasern freigesetzt. Natürlich nicht so viele wie bei schwach gebundenem Asbest. Asbestfasern sind (lungen) krebserregend. Leider gibt es dabei keine Mindestdosis, theoretisch könnte eine Faser ausreichen (genauso wie eine Zigarette ausreichen könnte, trotzdem gibt es Leute die jahrzehnetelang Rauchen ohne zu erkranken).
    Zumindest in früheren Jahren war die Asbestfasernkonzentration insbesondere in der nähe von Straßen ziemlich hoch. Die Belastung beim ordnungsgemäßen Rückbau ist sicher gering und das Zeug dann weg.
  14. Asbest-Sanierung: Geltende Regelungen und Gewerbeaufsicht

    Asbestsanierung  -  geltende Regelungen
    Guten Tag
    Bei einem solchen Umbau handelt es sich um eine Maßnahme, die von einer zugelassenen Firma (Gewerbeaufsicht) nach vorheriger Anzeige durchgeführt werden darf.
    Genaueres finden Sie auf unserer Seite über Asbest.
    Da ohnehin in der Luft Asbestfasern vorhanden sind, wird die Konzentration bei sachgemäßer Ausführung in 20 m Abstand nicht wesentlich erhöht sein  -  also kein Grund zur Besorgnis.
    Gruß
    M. Ackermann
  15. Asbest-Sanierung: Zuständigkeit bei Schwarzarbeit auf Baustelle

    Genau Herr Ackermann das Gewerbeaufsichtsamt ist zuständig aber ...
    Genau Herr Ackermann, das Gewerbeaufsichtsamt ist zuständig ... aber was ist wenn der Sachbearbeiter auf die Baustelle kommt ... (so geschehen) und die Arbeiter alle behaupten sie wären gute Freunde vom Bauherrn und arbeiten alle für "den Spaß" an der Sache ... In dem Moment handelt es sich nicht mehr um Gewerbe ... wer ist dann zuständig? Vielleicht das Umweltreferat ... aber die wollten nicht, warum auch immer ... das Arbeitsamt ... sah keine Verdacht auf Schwarzarbeit ... das Finanzamt prüft den Verdacht der Scharzarbeit und eine damit evtl. verbundene Hinterziehung nach Erhalt der Steuerunterlagen des Bauherrn, wenn es sich noch erinnert ... Nicht das Sie mich falsch verstehen, es ist keine Kritik an Ihrem Posting ... sondern Unwissenheit meinerseits ... Jedenfalls wurde auf der Baustelle munter Asbest in handliche Stücke gekloppt und das Gewerbeaufsichtsamt war hilflos. Genau so wie es eigentlich nicht sein sollte ... ich habe die Füllung für die Lücke leider noch nicht gefunden.
  16. TRGS 519: Gilt auch für private Asbest-Abbrucharbeiten

    Die TRGS 519 gilt aus für Privatleute
    Auch wenn Sie den Abbruch selbst vornehmen müssen Sie sich an die TRGS 519 halten. Ansonsten kann ihnen die Bauaufsicht die Arbeiten untersagen. (Umgang mit gefährlichen Stoffen ...)
    MfG
    S. Svenson
  17. Asbest-Regelungen: TRGS 519, Abfallrecht und Schadenersatz

    Asbest  -  geltende Regelungen 2
    Lieber Herr Bergmann,
    Herr Svensson hat recht, die TRGS 519 gilt auch für Privatleute, ebenso natürlich die abfallrechtlichen Regelungen.
    Schadenersatz wegen Gefährdung kann auch von Privatleuten gefordert werden, wenngleich bei Asbest der Nachweis eines eingetretenen Schadens schwierig ist.
    Und letztlich kann die Polizei bei offensichtlicher Gefährdung einschreiten.
    Auf unserer Asbestseite haben wir die recht komplizierten Regelungen versucht zusammenzufassen.
    Übrigens ist Asbest seit 01.01.2002 als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft.
    Gruß
    M. Ackermann
  18. Asbest-Sanierung: Bauträger, Eskalationsstufen und Dank

    NA HOLLA ... doch noch so viel Interesse an dem Thema?
    Sorry aber ich hatte in den letzten Tagen ein bisschen wenig Zeit! Aber nun zum Thema ... also dass sich jemand von wegen eines privaten Bauvorhabens rausredet wird wohl nicht passieren, da ein offizieller Bauträger die Arbeiten auf dem Hof durchführt und die Teile (RH) dann verkauft. Vielen Dank für die Info zu den möglichen Eskalationsstufen bis hin zur Polizei.
    Ich werde mir die Links zu den Info Seiten mal anschauen und mich bei Unklarheiten noch mal melden. VIELEN DANK an ALLE!
    Thomas
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Wellasbest-Dach: Sanierung, Gefahr und Sicherheitsmaßnahmen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gefahren einer Wellasbest-Sanierung für Anwohner. Es wird betont, dass die Sanierung von Fachfirmen mit TRGS 519 Zulassung durchgeführt werden muss. Bei korrekter Ausführung und Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ist die Gefahr für Anwohner gering. Die Gewerbeaufsicht ist zuständig, aber bei Schwarzarbeit können auch andere Behörden involviert sein.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Asbestfasern: Lungenkrebsrisiko durch Verwitterung und Abbau ist Asbestfasern sind (lungen) krebserregend und es gibt keine Mindestdosis.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Asbest-Sanierung: Schutzmaßnahmen und Umweltamt-Kontrolle werden die notwendigen Schutzmaßnahmen zusammengefasst: Schutzanzüge, staubfreies Abschrauben der Platten, Verpackung in Plastiksäcken und Anmeldung beim Umweltamt.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten sollte man sich an die Gewerbeaufsicht wenden und auf die Einhaltung der TRGS 519 bestehen. Im Zweifelsfall sollte man eine Fachfirma beauftragen, wie im Beitrag Asbest-Sanierung: Geltende Regelungen und Gewerbeaufsicht empfohlen wird.

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