ich bin gerade am rätseln bzgl. der Innenlüfter. Situation ist folgende: Einfamilienhaus mit 2 Fallleitungen. Wenn ich die gültige Norm richtig verstanden habe, dann darf ich eine der beiden Fallleitungen von innen mittels eines Durgo Lüfters (oder ähnlichem Ventil) belüften sofern die andere Fallleitung über Dach entlüftet wird. Stimmt das so? Meines Wissens muss nur eine über Dach geführt werden, damit die Gärgase die sich unten in den horizontalen Leitungen sammeln abgeführt werden. Die andere darf ich innen belüften. Stimmt das so?
Grüße