IKZ-HAUSTECHNIK-NEWS
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Arnsberg. Im Februar dieses Jahres ist die neue VDE 0100-701 in Kraft getreten. Sie gilt für Räume, die dem Baden und/oder Duschen von Personen dienen und in denen die Bade- oder Duscheinrichtungen fest angeordnet sind. Wichtigste Änderung für den SHK-Fachmann: Der Potenzialausgleich leitfähiger Bade- oder Duschwannen (Badewannen, Duschwannen) wird nicht mehr gefordert. Für das Sanitärhandwerk verspricht die neue Norm eine deutliche Erleichterung, da nun die Abstimmung mit der Elektrofachkraft bezüglich der Herstellung des Potenzialausgleiches entfällt.
Hinweis für die Praxis: Natürlich kann auch weiterhin geerdet werden, ebenso braucht ein vorhandener Potenzialausgleich bei Renovierungsarbeiten (Badsanierung) nicht entfernt zu werden
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