Wie viele Gerätehäuser sind eigendlich auf einem Baugrundstück zulässig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wie viele Gerätehäuser sind eigendlich auf einem Baugrundstück zulässig?

Hallo,

unser Nachbar errichet jetzt schon das 6 Gerätehaus auf seinem Grundstück. Sind so viele Gerätehäuser eigentlich erlaubt?

In der Landesbauordnung in RLP ist von einer zulässigen Anzahl von Gerätehäusern auf Grundstücken nichts zu finden. Die einzelnen Gerätehäuser dürfen legendlich eine bestimmte Quadratmeteranzahl/Kubikmeter nicht überschreiten.

LG

  1. Entscheidend ist das Planungsrecht

    Foto von wiki

    ... und der Einzelfall. Also erst schauen, ob das Grundstück §30, §33, §34 oder §35 BauGB zuzuordnen ist. Ab dem dritten Gerätehaus wird der Nachbar aber nur mit Mühe Argumente finden, nicht gegen §15 Abs. 1 BauNVOAbk. oder §34 Abs. 1 BauGB zu verstoßen.

    Bezüglich Genehmigungsfreiheit muss der Rauminhalt von gleichgenutzten Gebäuden übrigens addiert werden.

  2. wiki, woher stammt die Weisheit?

    [ Zitat Anfang ] ... Bezüglich Genehmigungsfreiheit muss der Rauminhalt von gleichgenutzten Gebäuden übrigens addiert werden. ... [ Zitat Ende ]

    Sofern ein B-PlanAbk. oder andere örtliche Satzungen keine Grenzen setzten, dazu die Regelungen nach der LBauOAbk. eingehalten werden, ist keine Begrenzung der Anzahl der Einzelobjekte vorgesehen.

  3. Begrenzungen gibt es immer

    Begrenzung sind Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Grenzbebauungen sowie Bestimmungen im B-PlanAbk.. Jeder darf sein Grundstück durch eine Vielzahl von Hütten verschandeln. Spätestens wenn die Hütten bauantragspflichtig werden setzt das Bauamt dem ein Ende.
  4. Die Rechtsprechung zur Genehmigungsfreiheit ...

    Foto von wiki

    Die Rechtsprechung zur Genehmigungsfreiheit betrachtet in der Tat regelmäßig das einzelne Gebäude, ausnahmsweise können aber mehrere genehmigungsfreie Gebäude eine genehmigungspflichtige Einheit bilden. Zudem führt auch die offensichtliche Umgehung der Vorschriften zur Genehmigungspflicht (s. ECLI:DE:VGHBW:2001:0111.5S2545.00.0A).

    Bei sechs Gerätehütten erscheint ein Ausnahmetatbestand sehr wahrscheinlich.

  5. Abstandsflächen

    Foto von Martin G. Halbinger

    wenn die Hütten nicht alle in Grundstücksmitte errichtet werden, können auch die Abstandsflächen ein Thema werden. Art. 6 (7) BayBoAbk. "2 Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten."

    Vereinfacht, alles was näher als 3 m zu einer Grenze steht, wird addiert.

    Wenn eine Hütte nicht eigenständig nutzbar ist, sondern nur zusammen mit Anderen eine "sinnvolle" Nutzung ergibt, z. B. weil die Vordächer von 4 offenen Unterständen zusammen eine Terrasse überdachen, können diese durchaus zusammengerechnet werden. Ist aber natürlich sehr vom Einzelfall abhängig.

    Auch sind andere Konstellationen denkbar. Diese hier alle auf Verdacht aufzuführen bringt nichts.

    Wenn Sie sich von der Menge beeinträchtig fühlen, kann man erstmal freundlich mit dem Nachbarn reden. Kostet nix und hilft manchmal.

    Wenns nichts hilft, muss man entweder nen Fachanwalt zur Prüfung beauftragen oder mit der örtlich zuständigen Behörde reden (z. B. Bauaufsicht beim Landratsamt)

    Bei der Behörde kann aber passieren, das die sich dann wegen Bezugsfall / Gleichbehandlung auch die anderen Nachbarn ansehen und dann schlimmstenfalls alle Nachbarn mit Gartenhäusern nette Briefe bekommen; evtl. auch man selbst...


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