Grundstücksgrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grundstücksgrenze

Nachbar A und B wissen nicht genau, wem der Grenzmauer gehört, auf wessen Grundstück dieser steht. 1/2 und 1/2 ist auch möglich. Aus Lageplan ist nicht erkenntbar, da der Mauer auf Flurkarte nicht eingezeichnet ist.

Bei welchem Amt ist das zu erfahren? Weiß das Amt wo genau die Grundstücksgrenze ist, hat es Unterlagen / Fotos davon, dass man kaufen und reinschauen kann, oder muss man Neu-Vermessung beauftragen?

Wenn der hohe Mauer abbröckelt, besteht Unfallgefahr, muss man ja wissen, wer für Sofortmaßnahme und Reparatur zuständig ist.

Weiß wer hier genauer? Danke vielmal.

  1. Stichwort: Grenzfeststellung

    Die Grenzfeststellung kann man über das (meistens beim Landkreis angeordnete) zuständige Bauamt oder über einen öffentlich bestellten Vermesser veranlassen.

    Kostet halt Geld.

  2. Und wie ist die Lage wenn die Mauer auf dem falschen Grundstück steht?

    Foto von wiki

    Also bei mir wurde beim Bauamt auch mitgeteilt, dass man es vermessen lassen müsste mit entsprechenden Kosten (da wurde durchaus niedrig vierstellig genannt).

    Allerdings wäre bei mir die Lage ähnlich, aber anders:

    Wir haben ein altes Gebäude welches inklusive Giebel nachweislich schon vorher stand. Das Nachbargebäude wurde in der Baulücke irgendwann in den 60 ern wohl hochgezogen, wobei der einfach der Giebel unseres Hauses mitgenutzt wurde.

    Darüber gibt es aber keinerlei Unterlagen mehr (habe aber alte Fotos die klar zeigen, dass unser Haus schon stand während das andere Haus noch niedrig war).

    Vermutlich steht "unser" Giebel aber auf dem Nachbargrundstück. Wem gehört er denn nun? Insbesondere daher interessant, da in der Vergangenheit in diesem Giebel Wasser- und Abwasserleitungen (Wasserleitungen, Abwasserleitungen) verlegt wurden, welche nun zu Problemen führen. Ein Rückbau wäre zwar keine Option, aber bei Renovierung sollte es doch anders gelöst werden.

  3. Überbaurente

    Bei Mauern an der Grundstücksgrenze gibt es keine Probleme, es gelten die Messpunkte des Katasteramtes. Oft hat ein Nachbar gesagt "die Mauer ist mir" um Veränderungen zu verhindern wenn diese z.B. zu hoch ist, wenn Sanierungen anstehen sagt derselbe Nachbar plötzlich die Mauer ist dir. Problematisch wird es wenn Gebäudewände über die Grundstücksgrenze gebaut wurden und das vor Jahrzehnten. Da bleibt nur eine Überbaurente oder eine Grenzkorrektur. Problematisch wird es bei Abstandsflächen und dem Brandschutz. Sollte angebaut werden dürfen, so sind Gründungen und Wände auf dem eigenen Grundstück zu errichten. Entscheidungen können erst nach einer Grenzfeststellung getroffen werden.

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