Baurecht Bayern: Abweichungen nach der Einmessung eines neu erstellten Gebäudes zur Baugenehmigung
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Baurecht Bayern: Abweichungen nach der Einmessung eines neu erstellten Gebäudes zur Baugenehmigung

Eine Frage zum Baurecht in Bayern bzgl. Abweichungen nach der Einmessung eines neu erstellten Gebäudes.

Was passiert, wenn nach der obligatorischen Einmessung eines neu erstllten Gebäudes (Einfamilienhaus) festgestellt wird, dass die Position des Gebäudes um ein paar Meter abweicht? Abstandsflächen usw. bleiben davon unberührt, da das Grundstück sehr groß ist und genug Abstand zu allen Grenzen besteht.

Danke für die Antwort. :-)

  • Name:
  • Ex Hailander
  1. Nur interessehalber…..

    Vorsatz oder Dummheit? Ein paar cm OK, aber mehrere Meter?!
  2. wenn es trotzdem genehmigungsfähig bleibt

    passiert nichts.

    Der Tischler misst im mm, der Zimmermann in cm und der Maurer ist froh, wenn er auf dem Grundstück bleibt.

    Ich tippe auf Vorsatz oder Unwissenheit.

  3. Der Bau bleibt nach wie vor genehmigungsfähig

    Der Bau bleibt nach wie vor genehmigungsfähig

    Wie die Abweichung zustande kommt, ist nicht ganz klar ... vermutlich Vorsatz gepaart mit Unwissenheit.

    Werden die Daten von der Baugenehmigung denn überhaupt mit der späteren Einmessung verglichen?

    • Name:
    • Ex Hailander
  4. das weiß nur Gott

    [ Zitat Anfang ] ... Werden die Daten von der Baugenehmigung denn überhaupt mit der späteren Einmessung verglichen? ... [ Zitat Ende ]
    Bei uns in der Gegend i.d.R. nicht.
  5. Genehmigung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn der Bau nicht dem genehmigten Grundriss / Lageplan entspricht, ist eine neue Genehmigung (ggf Änderung der bestehenden) Genehmigung erforderlich; sonst ist es ein Schwarzbau, auch wenn er evtl. Genehmigungsfähig ist.

    Wenn die Lage / Abmessungen / Höhenlage besonders wichtig (z.B. weil "grenzwertig") sind, kann die Behörde z.B. eine Einmessbescheinigung beauflagen.

    Nur weil die Behörde etwas nicht aktiv kontrolliert (oder nur stichprobenartig) bedeutet es nicht, das ich es nicht beachtet werden muss.

    Die Höchstgeschwindigkeit gilt auch dort, wo gerade kein Blitzer steht ... ;-)

    Bei uns werden die genehmigten Neubauten nach Plan ins Kataster übertragen (gestrichelt) und der Neubau dann nach Fertigstellung nach den tatsächlichen Maßen. Es wird also von der katasterführenden Behörde (Vermessungsamt) schon bemerkt. Auch wenn eine Endbesichtigung durchgeführt wird, kann es sein, dass mehrere Meter schon auffallen ...

  6. Neu Einreichen

    Du musst den Bau nochmal neu Einreichen und genehmigen lassen.

    I.d.R. ist das aber (fast immer) kein Problem und relativ schnell erfolgt.

  7. Abweichung von 1,5-2,0 m

    Hallo und vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es geht um 1,5-2,0 m Abweichung in einer Richtung. Ansonsten ist das Gebäude exakt so, wie es genehmigt wurde. Heißt das man könnte im Nachhinein die Änderung beantragen oder muss man das Ganze komplett neu zur Genehmigung einreichen?

    Danke und viele Grüße, Ex ...

  8. Mit Behörde abstimmen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Früher gab es sog. Tekturklappen, die auf die genehmigten Pläne bei der Behörde nachträglich draufgeklebt wurden und geringe Änderungen in die Genehmigten Pläne übertragen haben. Seit es, Dank CAD, kein besonderer Aufwand ist, den geänderten Plan neu auszudrucken, sind die Klappen eine aussterbende Art.

    Am Besten stimmen Sie mit dem Sachbearbeiter der Behörde ab, wie die Änderung in die Pläne "einzuarbeiten" ist ...

    Es kann aber gut sein, das es erstmal ein fast vollständiger neuer Antrag werden muss ... alles was geändert wurde: Lageplan, Grundriss mit neuen Grenzabständen, ggf Freiflächenplan usw ... Anträge und andere Formulare sind i.d.R. mit einzureichen.


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