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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15656: LRA kassiert gemeindliches Einvernehmen zur Befreiung

Bauplanung / Baugenehmigung

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im ges. Forum "Bauplanung / Baugenehmigung" - weitere Infos »

LRA kassiert gemeindliches Einvernehmen zur Befreiung 29.01.2021

In unserem Bauvorhaben planten wir 2 Garagen außerhalb der Baulinen/-grenzen des Bebauungsplanes.

Das gemeindliche Bauamt/der Bauausschuss erklärte seine Zustimmung zur Befreiung vom Bebauungsplan.

Das zuständige LRA (Bayern) verweigerte die Befreiung wegen Verletzung der "Grundzüge der Planung".

Frage 1: Hat das gemeindliche Bauamt eine vermeidbare Fehlentscheidung getroffen?

(...denn mit den "Grundzügen der Planung" sollte ein Bauamt doch vertraut sein...?)

Da diese Entscheidung unsererseits weitestgehend eine Neuplanung erfordert..

Frage 2: Wenn "Fehlentscheidung", wäre es sinnvoll Schadensersatzansprüche zu stellen...?

Vorab Danke für die Antworten...

Name:

  • WST
  1. ohne tiefer ins bayrische Baurecht zu gehen 29.01.2021

    ... weil bei euch ist alles ein wenig anders als in Deutschland ;)

    Die Gemeinde hat in einem aufwändigen Verfahren einen B-PlanA erlassen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde auch alle Träger öffentlicher Belange beteiligt und es wurde durch die Auslegung auch die Bevölkerung beteiligt. Der B-Plan ist jetzt geltendes Baurecht.

    Abweichungen davon sind in begründeten Einzelfällen möglich. Die Entscheidung darüber triff aber die Bauaufsichtsbehörde, bei euch anscheinend das Landratsamt.

    Die Stellungnahme der Gemeinde ist eine Meinungsäußerung nach dem Motto: "Von uns aus gerne." Sie ist für das Genehmigungsverfahren nur zweitrangig interessant.

    Wenn einer einen Fehler gemacht hat, wart Ihr es. Ihr habt auf die Möglichkeit einer Bauvoranfrage (kostet Zeit und Geld - hätte aber Rechtssicherheit gebracht) verzichtet.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. kein Schadensersatz 03.02.2021

    Foto von Martin Halbinger

    Die gemeindliche Stellungnahme ist keine Entscheidung Ihnen gegenüber sondern nur eine "behördeninterne Abstimmung". Daher hat die Einschätzung für Sie keine Auswirkung und somit auch keinen Anhaltspunkt für einen Schadensersatzanspruch. Bei den meisten Gemeinden entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinderat... böse gesagt: "ein Haufen baurechtlicher Laien" ;-) die der Bürgermeister (oder sein Bauamtsleiter) nicht immer in Zaum / in den rechtlichen Grenzen halten kann. (hab das selber 8 Jahre mitgemacht...) manchmal ist das "gefällt mir" das wichtigere Argument als baurechtliche Vorgaben... vielleicht auch, weil man es dem Bürger recht machen möchte... und das "böse" Landratsamt dann gut als Sündenbock taugt wenn dem Bürger seine Wünsche nicht erfüllt werden dürfen.

    Soweit die "bayrischen Eigenheiten" ... sollte aber auch in anderen Bundesländern so laufen.

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de/

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